Neuer Artikel zur Pressemeldung: Mädchen von Schäferhund gebissen:
Anzeige gegen Streifenwagenbesatzung. Kreispolizei gibt Akten an Staatsanwaltschaft weiter.
VOERDE. Ein Nachspiel hat der Angriff eines Schäferhundes auf zwei elfjährige Mädchen im Bereich Sand-/Schafstege am Mittwoch, 22. Mai, gegen 18 Uhr (die NRZ berichtete). Gegen zwei Polizeibeamte, eine Streifenwagenbesatzung am Einsatzort, wurde Anzeige erstattet wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Kreispolizeibehörde in Wesel hat die Ermittlungsakten abgegeben an die Staatsanwaltschaft in Duisburg.
Jürgen S., der sich auf seinem Grundstück Schafstege 113 befand, sah die beiden Mädchen auf das Nachbargrundstück des Hauses Nr. 111 rennen. Der Schäferhund habe ein Mädchen angefallen, ihm den Anorak zerrissen, in Oberkörper und Arme gebissen. Jürgen S., der die Anzeige schriftlich erstattet hat, ist nach eigener Darstellung dem Kind sofort zu Hilfe geeilt. Weil ein Mädchen zuvor schon von dem Hund angefallen worden sei, hätten Nachbarn bereits die Polizei alarmiert gehabt. Ein Streifenwagen sei deshalb nur wenige Minuten später eingetroffen. Er habe zum Schutz des Kindes mit dem Hund kämpfen müssen, schildert Jürgen S. in seiner Anzeige, er sei auch selbst angegriffen worden und habe sich mit Schlägen mit einer Gartenschere auf den Kopf des Hundes gewehrt.
Dann kommen schwere Anschuldigungen: "Diesen Kampf beobachtete die Besatzung des Wagens ca. 10 bis 15 Minuten ohne auszusteigen und mir zu Hilfe zu kommen, obwohl sie dazu sowohl von mir als auch durch Nachbarn lautstark aufgefordert wurde. Sogar der Krankenwagen wurde nicht durch sie, sondern durch Nachbarn verständigt. Ich schrie immer wieder, sie sollten doch die Tür des Wagens öffnen, damit ich das Kind hineinstoßen könne. Die Fahrerin äußerte stattdessen, ´der Wagen bleibt zu´."
Kleidung zerrissen
Der Hund habe mittlerweile dem Mädchen fast die gesamte Kleidung vom Körper gerissen gehabt. Durch die Bisse müsse es große Schmerzen erlitten haben, gibt Jürgen S. in der Anzeige seine Eindrücke wieder. Er habe sich zum Wagen durchgekämpft, die Hintertür geöffnet, das Kind hineingeschoben. Als das Kind im Wagen war, habe der Hund eine "bedrohliche Pose" gegen ihn eingenommen, so Jürgen S. - auch dann hätten die Polizeibeamten noch immer nicht eingegriffen.
Nachbarn schließen sich den Beschwerden über die Untätigkeit der Streifenwagenbesatzung an. Sie verstehen nicht, dass die Beamten weder Gummiknüppel noch Pfefferspray oder Schusswaffen gegen den Hund eingesetzt haben. Der schwerbehinderte S. habe noch am gleichen Abend - wegen der großen Aufregung - einen Schlaganfall erlitten, liege jetzt auf der Intensivstation eines Weseler Krankenhauses. Sie wollen ihn nach seiner Genesung für eine Rettungs- oder Verdienstmedaille vorschlagen.
Offiziell darf sich die Weseler Kreispolizei zum "schwebenden Verfahren" nicht mehr äußern. Erfahrene Beamte schließen jedoch auf NRZ-Fragen einen Schusswaffengebrauch in dem Fall aus. Es hätten viele Leute drumherum gestanden. In einem solchen Fall auf ein bewegliches Ziel anzulegen, gefährde Menschen. Über Lautsprecher seien die Leute mehrfach aufgefordert worden, sich zu entfernen, hätten das jedoch nicht getan.
Oberstaatsanwältin Dr. Gisela Gold-Pfuhl, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg, konnte gestern noch keine Aussagen zu dem Fall machen. (Harald Pahl)
28.05.2002
Anzeige gegen Streifenwagenbesatzung. Kreispolizei gibt Akten an Staatsanwaltschaft weiter.
VOERDE. Ein Nachspiel hat der Angriff eines Schäferhundes auf zwei elfjährige Mädchen im Bereich Sand-/Schafstege am Mittwoch, 22. Mai, gegen 18 Uhr (die NRZ berichtete). Gegen zwei Polizeibeamte, eine Streifenwagenbesatzung am Einsatzort, wurde Anzeige erstattet wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Kreispolizeibehörde in Wesel hat die Ermittlungsakten abgegeben an die Staatsanwaltschaft in Duisburg.
Jürgen S., der sich auf seinem Grundstück Schafstege 113 befand, sah die beiden Mädchen auf das Nachbargrundstück des Hauses Nr. 111 rennen. Der Schäferhund habe ein Mädchen angefallen, ihm den Anorak zerrissen, in Oberkörper und Arme gebissen. Jürgen S., der die Anzeige schriftlich erstattet hat, ist nach eigener Darstellung dem Kind sofort zu Hilfe geeilt. Weil ein Mädchen zuvor schon von dem Hund angefallen worden sei, hätten Nachbarn bereits die Polizei alarmiert gehabt. Ein Streifenwagen sei deshalb nur wenige Minuten später eingetroffen. Er habe zum Schutz des Kindes mit dem Hund kämpfen müssen, schildert Jürgen S. in seiner Anzeige, er sei auch selbst angegriffen worden und habe sich mit Schlägen mit einer Gartenschere auf den Kopf des Hundes gewehrt.
Dann kommen schwere Anschuldigungen: "Diesen Kampf beobachtete die Besatzung des Wagens ca. 10 bis 15 Minuten ohne auszusteigen und mir zu Hilfe zu kommen, obwohl sie dazu sowohl von mir als auch durch Nachbarn lautstark aufgefordert wurde. Sogar der Krankenwagen wurde nicht durch sie, sondern durch Nachbarn verständigt. Ich schrie immer wieder, sie sollten doch die Tür des Wagens öffnen, damit ich das Kind hineinstoßen könne. Die Fahrerin äußerte stattdessen, ´der Wagen bleibt zu´."
Kleidung zerrissen
Der Hund habe mittlerweile dem Mädchen fast die gesamte Kleidung vom Körper gerissen gehabt. Durch die Bisse müsse es große Schmerzen erlitten haben, gibt Jürgen S. in der Anzeige seine Eindrücke wieder. Er habe sich zum Wagen durchgekämpft, die Hintertür geöffnet, das Kind hineingeschoben. Als das Kind im Wagen war, habe der Hund eine "bedrohliche Pose" gegen ihn eingenommen, so Jürgen S. - auch dann hätten die Polizeibeamten noch immer nicht eingegriffen.
Nachbarn schließen sich den Beschwerden über die Untätigkeit der Streifenwagenbesatzung an. Sie verstehen nicht, dass die Beamten weder Gummiknüppel noch Pfefferspray oder Schusswaffen gegen den Hund eingesetzt haben. Der schwerbehinderte S. habe noch am gleichen Abend - wegen der großen Aufregung - einen Schlaganfall erlitten, liege jetzt auf der Intensivstation eines Weseler Krankenhauses. Sie wollen ihn nach seiner Genesung für eine Rettungs- oder Verdienstmedaille vorschlagen.
Offiziell darf sich die Weseler Kreispolizei zum "schwebenden Verfahren" nicht mehr äußern. Erfahrene Beamte schließen jedoch auf NRZ-Fragen einen Schusswaffengebrauch in dem Fall aus. Es hätten viele Leute drumherum gestanden. In einem solchen Fall auf ein bewegliches Ziel anzulegen, gefährde Menschen. Über Lautsprecher seien die Leute mehrfach aufgefordert worden, sich zu entfernen, hätten das jedoch nicht getan.
Oberstaatsanwältin Dr. Gisela Gold-Pfuhl, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg, konnte gestern noch keine Aussagen zu dem Fall machen. (Harald Pahl)
28.05.2002