Polizei findet Löwenjunges in Unfallfahrzeug

  • 28. März 2024
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Hi MadlenBella ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja. wirklich sehr lustig, dads der illegale Handel mit geschützten Wildtieren gleich nach dem Schmuggel mit Drogen, Waffen und Menschen kommt.
 
„Ob das mit den Papiere auch ohne amtlich beglaubigte Übersetzung geht“, liegt möglicherweise im Ermessen der ermittelnden Dienststelle.
 
@matty geh dich abkühlen. Du bringst einiges durcheinander. Deshalb lassen wir diese Unterhaltung besser.

Der entfohene Hornvogel wurde eingefangen und Lea geht es gut. Da steht auch was von Transportpapieren:
 
Wie schon geschrieben, wenn ordnungsgemäße Dokumente mit der vorgeschriebenen wissenschaftlichen Bezeichnung des Tieres vorliegen, dann geht es erst einmal auch ohne Übersetzung. Das war hier offenbar nicht der Fall.
Oder die Beamten auf der Autobahn kannten sich damit nicht besonders aus, was jetzt nicht verwunderlich wäre, denn so oft werden die auch nicht Transporte mit Löwen kontrollieren.
 
„Ob das mit den Papiere auch ohne amtlich beglaubigte Übersetzung geht“, liegt möglicherweise im Ermessen der ermittelnden Dienststelle.
Da liegt der Irrtum, wenn die Papiere, auch im Fremdsprache, ok sind, ist der wissenschaftliche Name vorhanden und der Bedarf keiner Übersetzung. Zumindest eine Orientierung ist dann da.

Und jetzt bin ich aber wirklich hier raus .:hallo:
 
"Die drei slowakischen Insassen des Unfallfahrzeuges im Alter von 19 bis 59 Jahren sind noch nicht zu den Tieren befragt worden. Sie liegen schwer verletzt in einer Klinik."

Tja ist vll. nicht nett..aber ich sag nur Karma....
 
Da liegt der Irrtum, wenn die Papiere, auch im Fremdsprache, ok sind, ist der wissenschaftliche Name vorhanden und der Bedarf keiner Übersetzung. Zumindest eine Orientierung ist dann da.
Dann sag das mal den ermittelnden Beamten, die sind dir sicher dankbar für deine Tipps...

"Transportpapiere in slowakischer Sprache sind bei der Unfallaufnahme sichergestellt worden und werden jetzt übersetzt und ausgewertet. "
 
Der wissenschaftliche Name könnte sowohl in einem korrekten wie in einem gefälschten Dokument stehen :tuedelue:
 
Ich denke, @matty geht es um die Unterarten - wenn ich es richtig verstehe, gibt es welche mit höherem und weniger hohem Schutzstatus.

Und in korrekten Transportpapieren müsste das (in lateinischer Sprache) vermerkt sein.
 
Und in korrekten Transportpapieren müsste das (in lateinischer Sprache) vermerkt sein.
aber auch das gilt, wie f&f schon sagte, nicht in beide Richtungen

In korrekten Papieren müsste das vermerkt sein.
Aber wenn es vermerkt ist, heißt das nicht zwingend, dass die Papiere korrekt sind.
 
Ja, die korrekte Bezeichnung ziehlt auf die Unterart ab.

Was @matty in einen Topf wirft ist die Herkunft eines artgeschützten Tieres. Es macht rechtlich einen Unterschied, ob Lea illegal aus freier Wildbahn des natürlichen Verbreitungsgebietes dieser Unterart entnommen wurde oder legal in einem slowenischen Gehege geboren wurde.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen soll Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet vor Dezimierung durch Handel schützen. Nicht mehr und nicht weniger.

Nun gibt es aber Tiere artgeschützter Arten längst außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, in Zoos und Privatbesitz z.B.. Diese Individuen gehören selbstverständlich immer noch einer geschützten Art an, die Rechtmäßigkeit ihres Besitzes lässt sich aber durch jede Menge Papierkram legalisieren. Die Tiere werden gechipt und registriert. Jede Weitergabe muss gemeldet werden. Mit diesen nicht mehr im ursprünglichen Herkunftsgebiet lebenden Tieren darf gezüchtet und gehandelt werden. Logisch, denn man entnimmt diese Tiere ja nicht der Natur, dezimiert nicht den natürlich vorkommenden Bestand. Handel mit legal gehaltenen Tieren ist deshalb logischerweise auch kein illegaler Wildtierhandel. Obwohl auch Pro Wildlife gern illegal der Natur entnommene Tiere (Wildfänge) mit Nachzuchten in einen Topf wirft, weil es sich politisch halt gut verkaufen lässt.

Angenommen, Lea wurde nachweislich irgendwo in Osteuropa geboren, dann hat sie Nachzucht-Status. Sie kann dann kein illegaler Wildfang sein, denn es gibt keine natürlich vorhandene Löwenpopulation in Osteuropa.

Zoos verkaufen übrigens ebenfalls überzähligen Löwennachwuchs, zur Not auch an privat.

Löwen sind im Freiland gefährdet. In Gefangenschaft sind fast alle Unterarten mehr als zahlreich. Man kann Tiere der afrikanischen Arten nicht auswildern, denn die betreffenden Länder wollen nicht noch mehr Löwen - vor Ort gelten sie als Schädlinge und sind ungefähr so beliebt wie der Wolf bei deutschen Nutztierhaltern.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ein WA-Status hat auf legal in menschlicher Obhut gezüchtete Individuen andere rechtliche Auswirkungen als auf Wildfänge.
 
Genau das hat die alles in einen Topf werfend @matty damit versucht zu erklären:

:
Der Besitz Tiere besonders geschützter Arten, hier der Löwe, zumindest ANhang II WA und Anhang B EU-VO ist grundsätzlich verboten, deren Besitz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. (Es gibt auch Löwen im Anh.I und Anhang A).
Der Besitzer des Tieres muss nachweisen, dass es sich um eine rechtmäßige Nachzucht handelt. Im Allgemeinen erfolgt dieser Nachweis eine vom Züchter ausgefüllte Herkunftsbestätigung oder eine eine behördliche Zuchtbescheinigung oder einen Auszug aus dem Zuchtbuch.Natürlich den Wissenschaftlicher Artnamen, die Zuchtbuchnummer, das Geburtsdatum, das Geschlecht und die Angaben zu den Elterntieren.
Zusätzlich Namen und Adresse sowie Unterschrift des Züchters. Das Tier muss den Dokumenten zugeordnet werden können.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle im Anhang A und B der VO (EU) aufgeführten Arten als besonders geschützt, deshalbist die Haltung ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und es gibt Mindestanforderungen für deren Haltung.
Danach wird es kompliziert, weil in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
,

Und selbstverständlich sind in gefälschten Papiere häufig die exakten Bezeichnungen. Das wird wohl niemand in Frage stellen.
Nur anders herum, wenn nicht mal das erkennbar ist, dann sind eben keine anzuerkennenden Dokumente vorhanden .
 
@matty

Aber dass die Papiere untersucht/geprüft werden, heißt nicht, dass keine Artenbezeichnung draufsteht, und selbst wenn die nicht draufsteht, heißt das nicht, dass der Handel mit diesem Löwen illegal ist, weil er keine Nachzucht ist... :crazy:

mE ist es tatsächlich so, dass für amtliche Vorgänge alle fremdsprachlichen Dokumente amtlich beglaubigt übersetzt werden müssen, bevor sie Eingang in die Ermittlungen finden können.

Das finde ich also nicht komplett ungewöhnlich - das kann ein Hinweis sein, dass die Papiere nicht in Ordnung oder unvollständig sind, muss es aber nicht.

Oder habe ich gerade einen Denkfehler?
 
By the way: Durch eine amtlich "beglaubigte" Übersetzung der Papiere würde auch nicht sichergestellt wird, dass es sich um keine gefälschten Papiere handelt. Übersetzt wird, was im Ausgangstext steht und jeweils nur die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (nicht das Quelltextes) bestätigt.

Ich weiß, genau so wurde das hier auch nicht behauptet. Aber wenn so ausgiebig Erbsen von den Anwesenden gezählt werden, kann ich einfach nicht anders, als auch was Erbsenzählerisches einzuwerfen.;)

Der kleinen Löwin wünsche ich, dass man für sie eine möglichst artgerechte Bleibe finden wird.
 
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