Polizei findet Löwenjunges in Unfallfahrzeug

Ich gehe davon aus, dass sich das so lange hinziehen wird, mit der Klärung, dass sie für einen Zirkus eh zu alt ist.


Papiere waren ja dabei, man konnte sie nur noch nicht übersetzen

Das anzuerkennde Papier erkennt man schon an der Form und das Tier wäre dort in Latein benannt, ebenso wäre des Ursprungsland erkennbar, damit die zur zugelassenen ausstellenden Behörde überprüfbar, (ggf. ff, was jedoch in dem Alter nicht zu vermuten ist) .
Auch ohne Übersetzung wäre deshalb erst mal zu erkennen, ob eine rechtmäßige Weitergabe erfolgt sein könnte. Ein Handelsverbot gibt es sowieso.
 
  • 20. April 2024
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Hi matty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ein Handelsverbot gibt es für wild geborene Löwen.

In Gefangenschaft gezüchtete Löwen dürfen gehandelt werden.

Ganz so ist es nicht. Ob der Löwe wild oder in Gefangenschaft geboren wurde, ist nicht das Kriterium.
Oder das ist relativ neu so geregelt. Kannst bitte mal kurz die Quelle posten, weil mich das wirklich interessiert.
Nachtrag;
(Die entsprechenden Artikel im Netz kenne ich. Nur die Rechtsgrundlage habe ich nicht gelesen.
Warum die Erlaubnis zum freien Handel mit Großenkatzen einigen gefällt, verstehe ich übrigens gar nicht.)
 
Ganz so ist es nicht. Ob der Löwe wild oder in Gefangenschaft geboren wurde, ist nicht das Kriterium.
Oder das ist relativ neu so geregelt. Kannst bitte mal kurz die Quelle posten, weil mich das wirklich interessiert.
Löwen stehen auf Anhang II des WA. Heißt: Der Handel ist möglich, sofern eine Unbedenklichkeitserklärung des Herkunftslandes vorliegt.

Im übrigen macht es im WA selbstverständlich einen Unterschied, ob ein Individuum wild oder in Gefangenschaft geboren wurde. WA regelt den Handel mit frei (wild) lebenden Arten. Nachzuchten dürfen selbst von Anhang-I-Arten gehandelt werden.

Der Status als Nachzucht muss durch entsprechende Cites-Papiere belegt werden, aus denen u.a. hervorgeht, mit welchen Genehmigungen die Elterntiere gehalten werden.

Löwen werden u.a. ganz offiziell auf Farmen in Südafrika gezüchtet und im Einklang mit WA II kommerziell vermarktet. Vermutlich gibt es auch in Osteuropa kommerzielle Löwenzuchten.
 
Dem Transportweg und -ziel nach zu urteilen, ist Osteuropa wahrscheinlicher als Südafrika.
 
Löwen stehen auf Anhang II des WA. Heißt: Der Handel ist möglich, sofern eine Unbedenklichkeitserklärung des Herkunftslandes vorliegt.

Im übrigen macht es im WA selbstverständlich einen Unterschied, ob ein Individuum wild oder in Gefangenschaft geboren wurde. WA regelt den Handel mit frei (wild) lebenden Arten. Nachzuchten dürfen selbst von Anhang-I-Arten gehandelt werden.

Der Status als Nachzucht muss durch entsprechende Cites-Papiere belegt werden, aus denen u.a. hervorgeht, mit welchen Genehmigungen die Elterntiere gehalten werden.

Löwen werden u.a. ganz offiziell auf Farmen in Südafrika gezüchtet und im Einklang mit WA II kommerziell vermarktet. Vermutlich gibt es auch in Osteuropa kommerzielle Löwenzuchten.

So ist es ja im Wesentlichen richtig. Das stand bisher nur nicht hier. Entscheidend ist eben nicht die Geburt in Gefangenschaft, sondern der Zuchtnachweis.
Ich denke es ist auch heute noch so:
Der Besitz Tiere besonders geschützter Arten, hier der Löwe, zumindest ANhang II WA und Anhang B EU-VO ist grundsätzlich verboten, deren Besitz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. (Es gibt auch Löwen im Anh.I und Anhang A).
Der Besitzer des Tieres muss nachweisen, dass es sich um eine rechtmäßige Nachzucht handelt. Im Allgemeinen erfolgt dieser Nachweis eine vom Züchter ausgefüllte Herkunftsbestätigung oder eine eine behördliche Zuchtbescheinigung oder einen Auszug aus dem Zuchtbuch.Natürlich den Wissenschaftlicher Artnamen, die Zuchtbuchnummer, das Geburtsdatum, das Geschlecht und die Angaben zu den Elterntieren.
Zusätzlich Namen und Adresse sowie Unterschrift des Züchters. Das Tier muss den Dokumenten zugeordnet werden können.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle im Anhang A und B der VO (EU) aufgeführten Arten als besonders geschützt, deshalbist die Haltung ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und es gibt Mindestanforderungen für deren Haltung.
Danach wird es kompliziert, weil in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Und, besonders traurig nach Drogen-, Waffen- und Menschenschmuggel ist der Wildtierhandel mit bedrohten Arten das größte illegale Geschäft weltweit.


,
 
Du hattest auch nur geschrieben:



Was eben grundsätzlich und allgemeingültig geklungen hat.
Und so ist es halt nicht.

Natürlich ist es so. Es ist ein Löwenbaby ohne ordnungsgemäße Dokumente, das wahrscheinlich nicht nur ich anhand der Bilder und vor allem wegen des geringen Alters auch im realen Leben, nicht einer konkreten Spezies zuordnen kann. D.h. es wird im Moment kaum sicher festzustellen sein, ob es ein nach Anhang I oder Anhang Ii geschützter Löwe ist.
Deshalb ist grundsätzlich erst mal vom höchsten Schutz auszugehen und damit vom Angang I /Vermaktungsverbot.
Alles weitere wird dann zu klären sein.
 
Aber das heißt doch nicht, dass der Fall mit Löwen grundsätzlich nie erlaubt ist!
 
So ist es ja im Wesentlichen richtig. Das stand bisher nur nicht hier. Entscheidend ist eben nicht die Geburt in Gefangenschaft, sondern der Zuchtnachweis.

,
Haarspalterei, ich weiß :D

Das ist nicht nur im Wesentlichen richtig, sondern es ist insgesamt richtig.

Ob das da bisher stand oder nicht ;)

Natürlich spielt die Geburt in Gefangenschaft eine Rolle. Denn eine Zucht findet immer in menschlicher Obhut statt, sonst ist es per Definition keine Zucht. Eine Zucht ist eine geplante Verpaarung.

Was in freier Wildbahn passiert, nennt sich natürliche Vermehrung.

Ein Zuchtnachweis lässt sich nur durch Zucht in menschlicher Obhut erbringen.
 
Haarspalterei, ich weiß :D

Das ist nicht nur im Wesentlichen richtig, sondern es ist insgesamt richtig.

Ob das da bisher stand oder nicht ;)

Natürlich spielt die Geburt in Gefangenschaft eine Rolle. Denn eine Zucht findet immer in menschlicher Obhut statt, sonst ist es per Definition keine Zucht. Eine Zucht ist eine geplante Verpaarung.

Was in freier Wildbahn passiert, nennt sich natürliche Vermehrung.

Ein Zuchtnachweis lässt sich nur durch Zucht in menschlicher Obhut erbringen.

Das lm Wesentlichen bezog sich auf die Löwen, die auch Anhang I sein können und die unsäglichen Löwenfarmen in Südafrika, die schon konkrete Auflagen nach dem WA haben und wie es im deren Einhaltung steht, was wir aber besser und traurig zur Kenntnis nehmen und hier nicht auch noch diskutieren. Und, dass es in Einzelfällen durchaus in Gefangenschaft geborene Löwen gibt, die noch dem Artenschutz unterliegen.
 
Natürlich ist es so. Es ist ein Löwenbaby ohne ordnungsgemäße Dokumente, das wahrscheinlich nicht nur ich anhand der Bilder und vor allem wegen des geringen Alters auch im realen Leben, nicht einer konkreten Spezies zuordnen kann. D.h. es wird im Moment kaum sicher festzustellen sein, ob es ein nach Anhang I oder Anhang Ii geschützter Löwe ist.
Deshalb ist grundsätzlich erst mal vom höchsten Schutz auszugehen und damit vom Angang I /Vermaktungsverbot.
Alles weitere wird dann zu klären sein.
Langsam wird es albern :rolleyes:

Wie ordnungsgemäß die Papiere sind, kannst du gar nicht wissen.

Und nochmal: Selbst wenn die Spezies WA 1 gelistet ist, dürfen legale Nachzuchten gehandelt werden.

Was jetzt schon ersichtlich ist: Das Löwenbaby wurde zu jung von der Mutter getrennt, hätte allein nicht transportiert werden dürfen - hier liegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und vermutlich auch gegen die Tierschutz-TransportVO vor.
 
Aber das heißt doch nicht, dass der Fall mit Löwen grundsätzlich nie erlaubt ist!

Das heißt, dass ein Löwenbaby in der Kiste eines Transporters ohne die vorgeschriebenen Dokmente nicht nur nicht erlaubt ist, durchaus strafbar sein kann und im schlechtesten Fall sogar einen Straftatbestand erfüllt.
 
Langsam wird es albern :rolleyes:

Wie ordnungsgemäß die Papiere sind, kannst du gar nicht wissen.

Und nochmal: Selbst wenn die Spezies WA 1 gelistet ist, dürfen legale Nachzuchten gehandelt werden.

Was jetzt schon ersichtlich ist: Das Löwenbaby wurde zu jung von der Mutter getrennt, hätte allein nicht transportiert werden dürfen - hier liegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und vermutlich auch gegen die Tierschutz-TransportVO vor.

Ich finde es halt nicht alber bei den Größenordnungen, um die es beim illegalen Handel mit geschützten Tieren geht.
Wie schon geschrieben, wenn ordnungsgemäße Dokumente mit der vorgeschriebenen wissenschaftlichen Bezeichnung des Tieres vorliegen, dann geht es erst einmal auch ohne Übersetzung. Das war hier offenbar nicht der Fall.
Fehlen die, wird aus gutem Grund so vorgegangen, wie beschrieben.
Das hat wirklich nichts mit Haarspalterei zu tun, man muss im Interesse des Tiers und des Artenschutzes sofort, an Ort und Stelle, handeln können. Im Nachgang geht da meist gar nichts mehr.

Und in Gefangenschaft geborene Löwen und Tiger, die noch nach den WA geschützt waren, habe ich selbst schon gesehen.

Zu diesem Thema war's das dann jetzt von.mir.:hallo:
 
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