Ich gehe davon aus, dass sich das so lange hinziehen wird, mit der Klärung, dass sie für einen Zirkus eh zu alt ist.
Papiere waren ja dabei, man konnte sie nur noch nicht übersetzen
Das anzuerkennde Papier erkennt man schon an der Form und das Tier wäre dort in Latein benannt, ebenso wäre des Ursprungsland erkennbar, damit die zur zugelassenen ausstellenden Behörde überprüfbar, (ggf. ff, was jedoch in dem Alter nicht zu vermuten ist) .
Auch ohne Übersetzung wäre deshalb erst mal zu erkennen, ob eine rechtmäßige Weitergabe erfolgt sein könnte. Ein Handelsverbot gibt es sowieso.