Vor dem Einbau einer
Gasheizung muss eine Fachperson (z. B. Installateur:in, Schornsteinfeger:in, Kälteanlagenbauer:in, Elektrotechniker:in, (BAfA)-Energieberater:in) Sie beraten und Sie dabei auf mögliche Preisentwicklungen, Umweltauswirkungen oder die Versorgungssicherheit hinweisen.
Auch ohne kommunalen Wärmeplan müssen Sie als Betreiber:in dafür sorgen, dass die Heizung in Zukunft anteilig mit Biogas oder zugelassenem Wasserstoff arbeitet. Das sind:
- ab 2029: 15 Prozent
- ab 2035: 30 Prozent
- ab 2040: 60 Prozent
- ab 2045: 100 Prozent.
Beim Einbau ab Mitte 2028, beziehungsweise ab Mitte 2026 in Großstädten muss die Heizung bis zum Jahr 2045 zu mindestens 65 Prozent mit Biogas oder zugelassenem Wasserstoff betrieben werden. Ab 2045 ist kein normales Erdgas mehr zugelassen.
Liegt das Gebäude in einem Wasserstoff-Erwartungsgebiet, was der kommunale Wärmeplan ausweisen kann, so dürfen nur Gasheizungen eingebaut werden die auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüstbar sind. Diese müssen dann sofort mit mindestens 65 Prozent Biogas oder zugelassenem Wasserstoff betrieben werden.