Politisches Tagesgeschehen

Würden Wärmepumpen stärker gefördert (so wie es von Grün ursprünglich vorgesehen war, wenn ich mich recht entsinne)
Wo habe ich nur dieser Tage noch gehört oder gelesen, in der ersten vorläufigen Fassung von "Habecks Heizungsgesetz" sei gar keine Förderung vorgesehen gewesen?
Oder war nur gemeint, keine spezielle Förderung für Leute, die weniger betucht sind? Kann ich nicht ausschließen.
 
Wo habe ich nur dieser Tage noch gehört oder gelesen, in der ersten vorläufigen Fassung von "Habecks Heizungsgesetz" sei gar keine Förderung vorgesehen gewesen?

Das ist durchaus möglich, denn eigentlich ist mW die Gesetzeslage so, dass in dem Moment, wo eine Sanierungsmaßnahme als Teil eines Gesetzes für alle verpflichtend ist, keine Förderung mehr möglich ist.

Sprich: Solange etwas freiwillig ist, darf es als Anreiz gefördert werden - sobald etwas verpflichtend wird, nicht mehr. Das ist aber keine Versäumnis oder keine Erfindung der Grünen, das ist schon immer so gewesen, aus Gründen der Kosteneffizienz.

(Ich kann jetzt keine Quelle verlinken, aber zwei verschiedene Energieberater:innen und ein Installateur haben uns im Vorfeld des Heizungsumbaus unabhängig voneinander darauf hingewiesen, weil damals ja die Verabschiedung des neuen GEG unmittelbar bevorstand.)

Wenn also eine Förderung trotz Verpflichtung möglich werden soll, muss das gesondert genehmigt werden (vermutlich vom Finanzminister? Vom Parlament?) - das kann das federführende Ministerium jedenfalls nicht einfach so festsetzen.

Die Alternative ist, dass man die Maßnahmen eben nicht verpflichtend macht, dann ist auch weiterhin eine Förderung möglich.
 
Das Ding ist halt, dass Voraussetzung eine Dämmung ist (auch dann ist eine Wärmepumpe nicht immer möglich).
Fakt ist aber auch, dass unglaublich viele Gebäude diese Dämmung nicht haben, obwohl sie eigentlich Pflicht wäre.
Es gibt eine Ausnahmeregelung, wonach bei unveränderten Besitzerverhältnissen keine Dämmung erforderlich ist.
Das betrifft aber auch diverse Bauvereine, Familienheime, die schlicht nicht gedämmt und nicht "bereit" sind für eine Wärmepumpe. Die bieten teilweise gute Mieten an und müssten diese erhöhen, wenn sie sanieren.
Wenn also die Politik (wider der Realität) davon ausgeht, dass die Dämmung schon ausgeführt wurde, ist das schlicht nicht richtig.
(Also zumindest bei uns im Umkreis ist kaum ein Mehrfamilienhaus ordnungsgemäß gedämmt)
Tatsächlich ist so eine Wärmpumpe heute eine große Hausnummer, vor allem im Altbau.
Aus meiner Sicht sollte man dies dann auch bitte realistisch formulieren.
Und nicht so, als hätten alle ihre Häuser bereits gedämmt und es wäre ein Klacks und nur mit geringem Aufwand zu bewerkstelligen.
Und man kann natürlich argumentieren, warum das gut und richtig ist.
Wenn hingegen dann Politiker hingehen und sagen, dass Gas und Öl nicht mehr finanzierbar ist, liegt dies auch an den darauf gelegten staatlichen Steuern (die wiederum einer EU-Gesetzgebung entsprechen). Aber wenn jemand einfach gestrickt darüber nachdenkt, wendet er sich da unter Umständen irgendwelchen Verschwörungstheorien zu.
 
Das ist durchaus möglich, denn eigentlich ist mW die Gesetzeslage so, dass in dem Moment, wo eine Sanierungsmaßnahme als Teil eines Gesetzes für alle verpflichtend ist, keine Förderung mehr möglich ist.
Dann liegt der Fehler darin, eine so aufwendige Sanierung verpflichtend vorzuschreiben.
Mich hat "damals", als das Heizungsgesetz die ersten Schlagzeilen machte, das Ganze aus dem einen Grund nicht weiter aufgeregt, weil ich mir schlicht gesagt habe, mich geht das nichts an, denn was ich nicht bezahlen kann, kann auch keiner von mir verlangen.
 
Also, wenn eine aufwendige Sanierung zwingend vorgeschrieben wäre, würde doch vermutlich nicht mittlerweile vermehrt darauf aufmerksam gemacht, dass eine WP auch ohne riesige Sanierung funktioniert.

z.B. hier:

Verpflichtend ist meines Wissens die Dämmung von Dach und/oder oberstem Stockwerk (für Häuser, die nach 2002 erworben und bezogen oder gebaut wurden - also nur bei Eigentümerwechsel oder Neubau), unabhängig von der Heizungsart, und das laut dem GEG von 2020*.

____
*

 
Wir haben hier im Haus gerade das Problem, dass sogar die Fachbetriebe offenbar nicht so wirklich wissen, was sie den Kunden im Ernstfall empfehlen sollen.

Konkreter Fall:
Altbau mit 12 Wohnungen, die im Besitz von 12 verschiedenen Eigentümern und infolgedessen auch alle auf unterschiedlichem Sanierungsstand sind.

Unten in der Wohnung meiner "Wunschtochter", in der noch eine Gastherme hängt, wie wir sie hier oben schon vor 17 Jahren rauswerfen mussten, ist von den Eigentümern seit mindestens 30 Jahren absolut nichts investiert worden. Die uralte Therme macht seit Jahren ständig Mucken, regelmäßig (alle paar Wochen/Monate...) muss der Monteur anrücken und mit mehr oder weniger abenteuerlichen Tricks dieses alte Ding wieder zum Laufen bringen. Wobei er mit seiner Trickkiste inzwischen an Grenzen stößt.

Beim letzten dieser Einsätze vor ca. 4 Wochen fragte mein "Goldfisch" ganz vorsichtig den Meister, ob er aus Sicht des Fachmannes nicht auch allmählich zu einer neuen Heizung raten würde und ob er diesbezüglich nicht mal mit der Eigentümerin sprechen könne?
Der Fachmann antwortete, er habe schon längst und sehr dringend dazu geraten, die Eigentümerin sei auch total offen für das Projekt - er wisse aber tatsächlich nicht, was er aufgrund der aktuellen Gesetzeslage in einem Fall wie diesem den Eigentümern empfehlen solle. Er sagte (sinngemäß) : das, was "passen" würde, "darf" er nicht, und das, was er darf, passt in dem Fall nicht.

Kann das tatsächlich wahr sein?
 
Vor allem das hier gilt in Altbauten - und ist leider vielen Leuten nicht bekannt:

Auch eine Fußbodenheizung ist kein Muss für eine Wärmepumpe, denn in älteren Häusern wurden die Heizkörper früher meist sehr großzügig verbaut - oft unter jedem Fenster und in der Größe überdimensioniert.

Unser - damals schon im Rentenalter befindlicher - erster Energieberater hat uns schon 2016 darauf hingewiesen, dass die hier noch in den meisten Zimmern eingebauten originalen Heizkörper so überdimensioniert seien, dass wir sie später ohne Probleme auch mit einer WP nutzen können.

Und nach der energetischen Sanierung erst Recht.

Wobei es jetzt neue Heizkörper gibt, die einen noch besseren Wirkungsgrad haben - sodass man dann nach und nach sogar noch aufrüsten kann, wenn die alten Teile doch mal kaputtgehen.

Dazu spielt aber auch noch eine Rolle, wo man wohnt und wie kalt es dort wird.

Wenn ich die Wohnorte ordnen sollte, dann ist es hier am seltensten kalt, dann folgt Helkis Wohnort, und bei Lara ist es im Winter am kältesten - da muss man dann jeweils einzeln berechnen, ab welchem Energieverbrauch oder welchen U-Werten der Wände sich eine WP nicht mehr lohnen würde.

Und wenn es um Erdwärme geht, kommt die Geologie ins Spiel.
Wir sind hier ein sehr begünstigtes Gebiet (ehemaliges Flussbett, leicht zu bohren, kein Grundgestein) und auch die norddeutsche Tiefebene ist unproblematisch - alles, was Berge hat, macht aber gern Probleme, da kann die Bohrung teuer werden.

Aber pauschal kann man nicht sagen, dass eine WP im Bestandsbau auf gar keinen Fall funktioniert oder viel zu teuer ist.

Das kann man nur bei genauer Ansicht entschieden.
 
@sleepy

Hmmh, das ist ein schwieriger Fall - die Dame hätte einfach bis Ende letzten Jahres die neue Heizung beauftragen sollen, dann wäre es Wurscht gewesen.

Zu Mehrfamilienhäusern schreibt die Verbraucherzentrale:

Für Mehrparteien-Gebäude mit vielen Heizungen (z. B. Etagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentums-Gemeinschaft mit jeweils einzelnen Heizungen) tritt demnächst eine Fristenregelung in Kraft. In Gebieten, in denen nach einem kommunalen Wärmeplan ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz gebaut werden soll, gilt sie sofort. An anderen Standorten gilt sie ab Mitte 2028 beziehungsweise in Großstädten ab Mitte 2026.

Die Fristen-Regelung besagt, dass wenn eine einzelne neue Heizung eingebaut wird oder werden muss, die Eigentümer:innen dann entscheiden müssen, ob das gesamte Gebäude langfristig durch eine zentrale Heizung oder weiterhin durch Einzelheizungen versorgt werden soll. Diese Frist beträgt zunächst 5 Jahre.

Eine Wohnungseigentums-Gemeinschaft muss in jedem Fall bis Ende 2024 Informationen über die Heizungen im Gebäude sammeln. Gibt es eine Etagenheizung im Gebäude, ist von dem oder der Bezirksschornsteinfeger:in abzufragen, was für Heizungen das sind und wie alt sie sind. Von den Mitgliedern, die mit der Etagenheizung heizen, ist bis Ende 2024 abzufragen, ob die Heizung in Ordnung ist und welche weiteren Bestandteile zum Heizsystem gehören.

Dies soll eine Hilfe für die Gemeinschaft sein, um entscheiden zu können wie das Gebäude in Zukunft beheizt werden soll. Ist die Fristenregelung am Gebäudestandort in Kraft getreten, muss die Eigentumsgemeinschaft eine Entscheidung darüber treffen, ob das laufende Heizsystem weiterbetrieben oder verändert werden soll. Diese Entscheidung ist dem oder der Bezirksschornsteinfeger:in mitzuteilen.

Falls Sie entscheiden, dass auch zukünftig Einzelheizungen für Wohnungen betrieben werden sollen, muss jede neue Heizung die Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetzes erfüllen.

Falls Sie entscheiden, dass Sie das Gebäude zukünftig mit einer gemeinsamen Zentralheizung versorgen möchten, dann verlängert sich die Frist ab dem Ausfall der ersten Heizung auf insgesamt 13 Jahre. Danach muss die neue Heizung in Betrieb gehen.

Wenn ihr keinen kommunalen Wärmeplan habt, sollte der Austausch noch möglich sein.

Bei Gasheizungen gilt dann, dass sie auch mit Biogas laufen können müssen.


Vor dem Einbau einer Gasheizung muss eine Fachperson (z. B. Installateur:in, Schornsteinfeger:in, Kälteanlagenbauer:in, Elektrotechniker:in, (BAfA)-Energieberater:in) Sie beraten und Sie dabei auf mögliche Preisentwicklungen, Umweltauswirkungen oder die Versorgungssicherheit hinweisen.

Auch ohne kommunalen Wärmeplan müssen Sie als Betreiber:in dafür sorgen, dass die Heizung in Zukunft anteilig mit Biogas oder zugelassenem Wasserstoff arbeitet. Das sind:

  • ab 2029: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent
  • ab 2045: 100 Prozent.
Beim Einbau ab Mitte 2028, beziehungsweise ab Mitte 2026 in Großstädten muss die Heizung bis zum Jahr 2045 zu mindestens 65 Prozent mit Biogas oder zugelassenem Wasserstoff betrieben werden. Ab 2045 ist kein normales Erdgas mehr zugelassen.

Liegt das Gebäude in einem Wasserstoff-Erwartungsgebiet, was der kommunale Wärmeplan ausweisen kann, so dürfen nur Gasheizungen eingebaut werden die auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüstbar sind. Diese müssen dann sofort mit mindestens 65 Prozent Biogas oder zugelassenem Wasserstoff betrieben werden.

Also, eigentlich sollte es noch möglich sein, eine Gastherme zu tauschen, aber vielleicht gibt es keine so kleinen Auslegungen am Markt, die die Bedingungen erfüllen?

Oder sie sind der Vermieterin zu teuer… :gruebel:
 
@sleepy

Hmmh, das ist ein schwieriger Fall - die Dame hätte einfach bis Ende letzten Jahres die neue Heizung beauftragen sollen, dann wäre es Wurscht gewesen.

Zu Mehrfamilienhäusern schreibt die Verbraucherzentrale:



Wenn ihr keinen kommunalen Wärmeplan habt, sollte der Austausch noch möglich sein.

Bei Gasheizungen gilt dann, dass sie auch mit Biogas laufen können müssen.




Also, eigentlich sollte es noch möglich sein, eine Gastherme zu tauschen, aber vielleicht gibt es keine so kleinen Auslegungen am Markt, die die Bedingungen erfüllen?

Oder sie sind der Vermieterin zu teuer… :gruebel:
Ich war bei dem Gespräch nicht dabei und es kommt manchmal (bei komplizierten Sachverhalten) noch vor, daß mein Goldfisch etwas nicht ganz versteht, aber sie meinte, der Heizungsmann hätte etwas vom Landratsamt gesagt. Er müsse dort genau nachfragen...
 
Hmmh, wahrscheinlich, ob es so einen Plan bei euch gibt oder nicht.
 
Heute ist im Tagesspiegel und der SZ zu lesen, dass Lindner am 29.09. begonnen hat den Rauswurf der FDP zu inszenieren. u.a. mit dem Zitat.

"Die FDP müsse da raus, die Ampel müsse enden. Er könne diese Fressen einfach nicht mehr sehen, soll Lindner gerufen haben.'
Ich habe heute den ersten, ausführlichen Bericht darüber in der Zeit gelesen, und es ist wirklich nur widerlich. Wie sie nicht nur den Ausstieg als solchen planten, sondern wie man auf dem Weg dorthin die Regierung und insbesondere die Grünen schlecht aussehen lassen wollte.
Nur widerlich.
 
Was bei der ganzen WP Geschichte erschwerend hinzukommt ist das es im europäischen Vergleich nahezu überall billiger ist sie einzubauen als in D. Was nicht an den Preisen für die eigentliche Pumpe liegt sondern an der Montage.
Ein Faktor ist, oh Wunder, der Fachkräftemangel. Natürlich lassen sich die Betriebe die Kapazitäten haben das entsprechend bezahlen. Und der bürokratische Aufwand verschlingt sehr viel Zeit die auch bezahlt werden möchte.
Es gibt Tabellen was WPs inkl. Montage in den diversen Ländern kosten und es ist nicht so das sie nur dort billiger sind wo das Durchschnittseinkommen niedriger liegt.
 
Verpflichtend ist meines Wissens die Dämmung von Dach und/oder oberstem Stockwerk (für Häuser, die nach 2002 erworben und bezogen oder gebaut wurden - also nur bei Eigentümerwechsel oder Neubau), unabhängig von der Heizungsart, und das laut dem GEG von 2020*.
Oberste Geschossdecke ist verpflichtend , was bei vermieteten Objekten schon viel länger Verpflichtend ist.
 
Was bei der ganzen WP Geschichte erschwerend hinzukommt ist das es im europäischen Vergleich nahezu überall billiger ist sie einzubauen als in D. Was nicht an den Preisen für die eigentliche Pumpe liegt sondern an der Montage.

In der Tat. Der Einbau war hier teurer als das Gerät selbst.

Also, ich meine, es war auch viel Arbeit (Einbau im Bestand, recht viel Verrohrung notwendig, um die einzig mögliche Bohrung außen mit dem einzig möglichen Standort innen zusammenzubringen), aber das war schon heftig und ich hatte es in dieser Größenordnung nicht ganz erwartet.
 
Jo



"»D-Day«? Nie gesagt. Drehbuch für den Koalitionsbruch? Nur Szenarien. Lange verteidigte sich die FDP gegen Berichte über Pläne zum Ampel-Aus. Nun ist klar, wie sie sich in Unwahrheiten verstrickte. Die heikelsten Äußerungen. "
 
Für mich der falsche Ansatz, gerade wenn Elternvertreter so argumentieren.

"Lizenz, Nein zu sagen" Viele Eltern in Australien freuen sich über das neue Gesetz, wie der fünffache Vater Simon Kennedy, der sich für das Verbot engagiert hat. "Das Gesetz gibt Eltern und anderen in der Gesellschaft jetzt die Lizenz, Nein zu sagen, weil es ein Gesetz ist", sagt er. "Für Familien macht es das einfacher, das Verbot zu Hause durchzusetzen." Soziale Medien schadeten der Entwicklung von Kindern, verursachten Depressionen, Aufmerksamkeitsprobleme, ein gestörtes Selbstwertgefühl.

Da braucht man also ein Gesetz, um gegen die eigenen Kinder zu argumentieren? Weil die Kinder ein "Nein" der Eltern nicht akzeptieren, aber ein Gesetz schon?
Ja ne, ist klar.

Die Plattformen haben schon Altersbeschränkungen, die Verantwortung liegt also jetzt schon bei den Eltern, den Zugang zum Internet zu reglementieren. Tun die Eltern das nicht oder wissen nicht wie, werden sie es auch nicht verhindern oder verhindern können, wenn sich die Kids dann in anderen, weit unsicheren Bereichen rumtreiben.
 
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