Pitbull-Terrier muss nicht kastriert werden

Lewis7

Karla Kolumna™
20 Jahre Mitglied
Pitbull-Terrier Butch ist wieder mal davon gekommen, diesmal wohl endgültig. Der zwölfjährige Hundesenior braucht sich auf seine alten Tage nun doch nicht kastrieren zu lassen. Dies entschied gestern zur Freude seines Besitzers die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts......

Quelle & kompletter Text:
 
Lewis7 schrieb:
Der zwölfjährige Hundesenior braucht sich auf seine alten Tage nun doch nicht kastrieren zu lassen.
Endlich einmal eine erfreuliche Entscheidung.
Doch wenn ich in dem Zeitungsausschnitt lesen

Bei der Stadt machte man sich nach der Verhandlung so seine Gedanken: Das Grundstück habe nur einen Maschendrahtzaun. Was, wenn Butchs S.exualtrieb ausbricht und er den Draht durchbeißt? Oder schlimmer: Könne man es verhindern, dass dem Terrier-Senior eine Zeugung durch den Zaun gelingt?

so frage ich mich doch, womit sich so mancher Verwaltungsangestellte einer Stadt gedanklich befasst.
Grüße Klaus
 
  • 21. April 2025
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Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

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So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
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Erfreulich aber auch nur teilweise:
Bedingung: Der Hund darf nur auf einem umzäunten Grundstück gehalten werden. Das Terrain darf er nur zu Tierarztbesuchen verlassen.
Wie soll ein Hund da artgerecht gehalten werden - ohne Sozialkontakte zu anderen Hunden? Allein dagegen ist es wert zu klagen!

Was, wenn Butchs S.exualtrieb ausbricht und er den Draht durchbeißt? Oder schlimmer: Könne man es verhindern, dass dem Terrier-Senior eine Zeugung durch den Zaun gelingt? Der ADD-Vertreter fand dies nicht fernliegend. "Ich bin selbst Hundehalter und weiß, wozu Rüden fähig sind.
Der ADD-Vertreter hat damit zugegeben seinen Hund nicht richtig unter Kontrolle zu haben und stellt so seine Sachkunde in Frage - ein guter Ratgeber für Behörden:nee:
 
Bürste schrieb:
Wie soll ein Hund da artgerecht gehalten werden - ohne Sozialkontakte zu anderen Hunden? Allein dagegen ist es wert zu klagen!
Sicher, doch sind die Erfolgsaussichten wohl als äusserst gering anzusehen.
Grüße Klaus
 
kangalklaus schrieb:
Sicher, doch sind die Erfolgsaussichten wohl als äusserst gering anzusehen.

Das käme darauf an. Meiner Meinung nach stellen die Vorderungen der Behörde bezügl. der Kastration und des Verbots des Ausführens ausserhalb des Grundstücks einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Das Tierschutzgesetz ist Bundesrecht und Landesrecht kann dem nicht übergestellt werden.
 
  • 21. April 2025
  • #Anzeige
Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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Es steht Dir doch unbenommen zu, Deinem Hund auf Deinem Grund und Boden Sozialkontakte zu ermöglichen...das wird wohl als Argument nicht zählen.
 
In dem Kampfi-Gesetz in RLP ist nirgendwo KLAR geregelt, das ein Hund unbedingt und auf alle Fälle kastriert werden muß.

Dort steht nur drin:

§ 2 Zucht- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung

(1) Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten.
(2) Die zuständige Behörde soll die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes anordnen, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht.
(3) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden herangebildet werden.


Das ist nur wieder eine reine Schikane von Seiten der Behörde :sauer:

Und das ich als Halter deshalb meinen Hund nicht ausführen dürfte finde ich eine absolute Frechheit, da wäre die nächste Klage bereits auf dem Tisch.
Zumal bei uns in RLP sowieso für die 3 gelisteteten Rassen absoluter und lebenslanger Leinenzwang besteht.

Ich würde ein 12 Jahre altes Tier auch nicht mehr kastrieren lassen und mir auch eine Bescheinigung vom Tierarzt holen, das dies auf Grund des Gesundheitszustandes oder was auch immer nicht möglich ist.
 
Wenigstens sehen sie ein, dass die Kastration ne Zumutung für den armen Kerl wäre! Immerhin setzen sie nicht sein Leben aufs Spiel (so wie das beschrieben wird ist er wohl recht krank), nur um eine unsinnige Verordnung durch zu boxen!

Ist es nicht traurig, dass man sowas schon als erfreuliche Entscheidung werten muss...?:( :sauer:

Die Regelung, dass der Hund das Grundstück nicht verlassen darf... :sauer: Und das was der Mensch da losgelassen hat, der wohl selber Probs mit seinem hat...:sauer: ist einfach zum k...!!!:wut:

Dafür fehlen mir echt die Worte!
 
KsCaro schrieb:
Es steht Dir doch unbenommen zu, Deinem Hund auf Deinem Grund und Boden Sozialkontakte zu ermöglichen...das wird wohl als Argument nicht zählen.

Das stimmt aber wie sieht es mit dem artgerechten Auslauf eines solchen Hundes aus? Reicht es dir ihn in einem mickrigen Garten laufen zu lassen?
Also mein Oppa ist fast 13 und der Garten würde ihm nicht reichen. Klar - leicht ist es nicht, wenn man sich gegen Behörden zur Wehr setzen will aber wenn es keiner versucht geht es wohl auch nicht voran.
 
Naja, das kommt immer drauf an wie "mickrig" der Garten ist und wie Du den Hund im Garten beschäftigst.

Mache ich bei uns die Tür zum Garten hin auf und geh nicht mit raus hab ich nen paar traurige Augen betröppelt im Garten stehen, kommt also so schonmal nicht in Frage.
Gehe ich mit raus, mache UO, Hindernisse überhüpfen und spiele Ball hab ich ein breites Grinsen im Hundegesicht.

Aber Schnüffelgassi würde trotzdem fehlen, alleine gestern waren wir 2 Stunden im Wald unterwegs mit buddeln und Laub mit Nase vorwärts schieben etc.
Danach war Ruhe bis zum Abend. :D
 
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