In dem Kampfi-Gesetz in RLP ist nirgendwo KLAR geregelt, das ein Hund unbedingt und auf alle Fälle kastriert werden muß.
Dort steht nur drin:
§ 2 Zucht- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung
(1) Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten.
(2) Die zuständige Behörde soll die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes anordnen, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht.
(3) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden herangebildet werden.
Das ist nur wieder eine reine Schikane von Seiten der Behörde
Und das ich als Halter deshalb meinen Hund nicht ausführen dürfte finde ich eine absolute Frechheit, da wäre die nächste Klage bereits auf dem Tisch.
Zumal bei uns in RLP sowieso für die 3 gelisteteten Rassen absoluter und lebenslanger Leinenzwang besteht.
Ich würde ein 12 Jahre altes Tier auch nicht mehr kastrieren lassen und mir auch eine Bescheinigung vom Tierarzt holen, das dies auf Grund des Gesundheitszustandes oder was auch immer nicht möglich ist.