Pitbull in Wohnung halten

juliemichelle

Hallo Leute!

Ich ziehe Mitte oder Ende April in meine erste eigene Wohnung und habe vor einen Pitbull einer Tierschutzorganisation zu adoptieren :)
Das Halten von Hunden ist in der Wohnung generell erlaubt. Auf der Website der Wohnungsgenossenschaft steht jedoch "Das Halten von als gefährlich geltenden Tieren ist grundsätzlich unzulässig. Ansonsten ist das Halten von Tieren an die Hausverwaltung zu melden und erfolgt in Eigenverantwortung."
Ich kann mir leider keine näheren Infos holen, da ich noch nicht als Hauptmieter gemeldet bin (ich weiß aber schon sicher dass ich die Wohnung bekomme).
Meine Angst ist, dass es auf einmal heißt dass "Kampfunde" nicht erlaubt sind, wenn ich der Hausverwaltung melde dass ich einen Pitbull habe.
Noch hab ich den Hund ja nicht aber ich würde ihn wirklich sehr, sehr gerne adoptieren!
Kennt sich jemand diesbezüglich aus und weiß ob die Wohnungsgenossenschaft einen Pitbull ablehnen könnte?
Ich wohne in Oberösterreich (Linz) wo es für die Haltung von Kampfhunden keine speziellen Vorschriften gibt.
Freue mich auf eure Antworten!

LG Julie :)
 
  • 23. April 2024
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Hi juliemichelle ... hast du hier schon mal geguckt?
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Herzlich Willkommen! Gut, dass Du Dich vorher informierst. Ich hoffe auch, dass unsere Oesterreichischen Mitglieder Dir weiterhelfen koennen :)
 
Dann würde ich vieleicht abwarten mit der Adoption und die Hausverwaltung nach deinem Einzug anfragen. Ich nehme an, diese Wohnung möchtest du unbedingt.

Da es keine speziellen Vorschriften zu einer Haltung gibt und ich persönlich jetzt den Pit nicht als gefährlich geltendes Tier ansehe, wie zum Beispiel ein Schnappschildkröte, könnten deine Chancen ziemlich gutstehen.
 
Da es keine speziellen Vorschriften zu einer Haltung gibt und ich persönlich jetzt den Pit nicht als gefährlich geltendes Tier ansehe, wie zum Beispiel ein Schnappschildkröte, könnten deine Chancen ziemlich gutstehen.
Nur wird es nicht darauf ankommen, ob du den Pitbull als ein für gefährlich geltendes Tier ansiehst, sondern die Hausverwaltung.
Ob die ihn so einstufen dürfen, wenn es dort keine Rasseliste gibt, weiß ich nicht. Für ausgeschlossen halte ich es nicht.
 
Nur wird es nicht darauf ankommen, ob du den Pitbull als ein für gefährlich geltendes Tier ansiehst, sondern die Hausverwaltung. .

Kaum hatte ich die Antwort erstellt wusste ich, dass das nicht gut ausgedrückt war und dass dieser Kommentar kommen würde . Ich kann nicht von mir auf andere schliessen, ich weiss. Ist mehr ein Wunschdenken.
 
Auf der Sicheren Seite bist du nur mit einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters, wo auch die Hunderasse spezifisch erwähnt wird.
Gut macht sich in der Regel, wegen man da proaktiv auf die Leute (allenfalls auch Mitmieter) zugeht und das Thema anspricht. Wenn du da schon Mieter kennst, würde ich sogar nach einem 2Zeiler fragen, wo die bestätigen, dass sie sich nicht an der Rasse stören.
 
Ich bin da so richtig pessimistisch. Ich fürchte fast, das geht ganz gezielt gegen SoKas.
 
Diesmal bin ich nicht der pessimistischen Meinung - wenn die Haltung von Hunden generell erlaubt sei, klingt es für mich so, als ob generell die Haltung von Haustieren erlaubt sei... Dann wiederum beziehe ich die "gefährlichen Haustiere" auf Giftschlangen etc...

Aber - bevor ich mich da auf mein unmaßgebliches Bauchgefühl verlassen würde, würde ich lieber zweimal nachfragen und es mir schriftlich geben lassen
 
Ich weiss es nicht, wie es in Ö aussieht, aber hier würde ich mir von der WG vorher schriftlich geben lassen, dass ich den Hund halten darf.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass so ein generelles Listenverbot zulässig ist, weil Mitmieter (natürlich völlig zu unrecht) angesichts einer Rasse wie "Pitbull" verängstigt sein könnten.

Es ist natürlich ein anderes Feld, aber als wir Kalle nach Luxemburg einfliegen liessen, fielen einige Fluggesellschaften von vorneherein heraus, weil sie keine Listenhunde mitnehmen. Ein Mietverhältnis ist natürlich anders, aber die Trennung von "normalen" Hunden und Listenhunden ist ja nicht selten.
Wir dürfen z.B. nicht an einen Badesee in D an den Hundestrand, weil Hunde da zwar akzeptiert sind (und auch Eintritt bezahlen müssen), aber Listenhunde haben keinen Zutritt.
 
Diesmal bin ich nicht der pessimistischen Meinung - wenn die Haltung von Hunden generell erlaubt sei, klingt es für mich so, als ob generell die Haltung von Haustieren erlaubt sei... Dann wiederum beziehe ich die "gefährlichen Haustiere" auf Giftschlangen etc...

Ja, klingt auch irgendwie logisch.
 
Danke für eure zahlreichen Antworten! :)

Hab grade eben bei der Genossenschaft angerufen, um nachzufragen, auch wenn ich noch nicht Hauptmieterin bin.
Mir wurde gesagt dass ich, solange der Hund brav ist und keine Probleme macht, jede Rasse in der Wohnung halten darf, auch Pitbulls (hab extra nachgefragt).
Der Mann mit dem ich telefoniert hab war sehr verständnisvoll und meinte, er hat selber Hunde und weiß dass es keine von Natur aus "bösen Rassen" gibt.
Bin sooo froh und glücklich! :woot::love:

Sorry dass ich extra eine Frage gestellt hab, aber als ich letztes mal bei der Genossenschaft nachgefragt habe ob man allgemein Hunde halten darf, wurde mir nicht mal das beantwortet... :gruebel:
 
Lass es Dir schriftlich bestaetigen (am besten als Klausel in dem Mietvertrag).
 
... und wenn alles klappt, muessen wir Bilder vom Hundi haben :)
 
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