Pitbull in einer anderen Gemeinde anmelden

Buddy89

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und besitze einen 7 Jahre alten Pitbull/Stafford Mischling.

Damals habe ich meinen Hund auch als diese Rasse angemeldet, weil es in unserer Gemeinde keine Listenhunde gibt und man für jeden Hund einfach seine 60 Euro im Jahr bezahlt. Ps: ich wohne im Landkreis Niedersachsen.

Jetzt ziehe ich in eine andere gegend (auch Niedersachsen) aber die führen komischer weise eine Liste, wo Pitbulls und Staffords und Kreuzungen daraus aufgelistet sind.

In dem Impfausweis steht einfach nur Mischling.

Meine Frage...

Kann ich den Hund in der alten Gemeinde abmelden und in der neuen einfach als Mischling anmelden, oder kommunizieren die Behörden untereinander?


Danke schonmal für eure Hilfe :)
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Buddy89 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hundesteuer ist Gemeindesache - die Gemeinde darf also auch ohne Liste eine erhöhte Steuer für diese Rassen verlangen.

Ob die Gemeinden in NDS sich austauschen, weiß ich nicht. Ich meine, es gibt da sowas wie ein Hunderegister? Da müsste deiner dann doch eingetragen sein, wenn du ihn korrekt angemeldet hast, oder nicht?

Hier in NRW hätte eine Falschanmeldung böse Folgen, wenn sie auffliegt - der Hund würde dir weggenommen.

In NDS sehe ich mindestens, dass du die zu wenig gezahlte Steuer auf einen Satz nachzahlen musst und vielleicht noch ein Bußgeld oben drauf.

Das wäre sicherlich auch nicht gerade toll. Vermutlich fährst du günstiger, wenn du den Hund einfach wie vorher anmeldest.

Wo ziehst du denn hin? - Vielleicht gibt es ja jemanden hier aus deiner Gegend, der dir dazu noch was sagen kann?
 
Deshalb habe ich mienen Hund ja auch Ordnungsgemäß angemeldet und trotzdem die Rasse angegeben obwohl ich die nicht hätte tun müssen, da in seinem Ausweis keine Rasse drin steht. Aber irgendwo sehe ich das auch nicht ein, fast das 10 Fache zu bezhalen wie vorher. Dann soll ich noch einen Wesenstest machen und solche Sachen, das kostet auch nochmal um die 200 Euro. Die haben doch den Schuss nicht mehr gehört :D
 
Wesenstest sollte in NDS allerdings nicht notwendig sein und kann mE auch nicht einfach so von der Gemeinde angeordnet werden… :gruebel:

Weiß hier jemand mehr… ?

@Crabat @Gone in a flash
 
Ich denke, da geht einiges durcheinander. Anmeldung bei der Gemeinde wegen Hundesteuer ist etwas anderes als die Meldung beim niedersächsischen Hunderegister. Wenn der Hund ordnungsgemäß beim Hunderegister gemeldet ist, dann ist dort auch die Rasse anzugeben, bei Mischlingen die beteiligten Rassen, falls bekannt. Dem Hunderegister ist jeder Umzug zu melden.

Einen Wesenstest brauchst du in NDS nicht, außer der Hund hatte einen Vorfall etc.
 
Ich muss gestehen, dass sich mir in einem Bundesland ohne Rasseliste eine solche Höherbesteuerung im Sinne der Steuergerechtigkeit nicht wirklich erschließt. Würde man sowas ans Gewicht oder Stockmaß knüpfen, ließe sich das sicher verargumentieren. Bei allem anderen komme ich logisch nicht hinterher. Aber da gibts sicher ein Urteil dazu, wo sich eine schlüssige Begründung finden lässt.
 
Hallo,

zu deinem Anliegen kann ich nichts dienliches beitragen. Denn es ist eigentlich insofern hinfällig, da im nds. Hunderegister ja die Rasse von dir angegeben wurde, man diesen Wisch braucht um überhaupt den Hund in der neuen Gemeinde anmelden zu können.

Zum Wesenstest den die neue Gemeinde vorsieht, braucht man nicht. Ich glaube aber wenn ich mich entsinne an eine Gemeinde in der ich gelebt habe, das dies dafür genutzt wurde die Steuer auf ein normales Maß ("normaler" Hund) senken zu können.

Aber da bin ich mir nicht mehr 100 pro sicher. Was geht, weißt du ja nun auch, das Gemeinde für Gemeinde trotzdem Rasselisten mit entsprechender Besteuerung machen kann.
 
Uns ist mal gesagt worden, es geht dabei um die Regulierung des Bestands an (bestimmten) Rassen.
Ja, was die damit bezwecken ist mir schon klar. Aber nach Maßgabe der Steuergerechtigkeit geht das eigentlich nicht. Uneigentlich gibts dazu dann wahrscheinlich irgend eine Verwaltungsvorschrift, und dann gehts doch. Logisch finde ich es dennoch nicht.
 
@Buddy89

Versuch mal rauszukriegen, ob der WT bei euch, so wie Flash schreibt, dazu dienen kann, die erhöhte Steuer zu senken.

Dann zahlt man den halt ein Mal und ist dann raus aus dem Schneider.

Das gibt es auch in anderen Bundesländern tatsächlich häufiger.

Ansonsten ist er unsinnig und ich würde mich an deiner Stelle weigern, ihn zu machen, und dazu einen Anwalt bemühen.

Idealerweise einen, der sich mit Hundegesetzen auskennt.

Gibt im Netz einige, empfohlen wird hier immer mal ein Herr Weidemann aus Mülheim/Ruhr.
 
Es gibt eine Entscheidung dazu (für NDS)
Kreativ. „Wenn andere Bundesländer sagen können, dass Deppen gefährlich sind und es auch verboten ist, Deppen aus dem Ausland mitzubringen, dann kann man in Niedersachsen auch sagen, dass Depp sein teurer ist, als nicht-Depp sein.“

Pfffffffffffff.
 
Ich muss gestehen, dass sich mir in einem Bundesland ohne Rasseliste eine solche Höherbesteuerung im Sinne der Steuergerechtigkeit nicht wirklich erschließt. Würde man sowas ans Gewicht oder Stockmaß knüpfen, ließe sich das sicher verargumentieren. Bei allem anderen komme ich logisch nicht hinterher. Aber da gibts sicher ein Urteil dazu, wo sich eine schlüssige Begründung finden lässt.
Bundesrecht steht über Landesrecht. Dh, im Bundesrecht werden die üblichen 4 Verdächtigen und ihre Mischlinge als gefährlich angesehen. Darauf stützt sich das Importverbot.
Im Niedersächsischen Landesrecht sind die Rassen nicht als gefährlich gelistet, aber da Bundesrecht über dem steht, kann sich jede Gemeinde auf die vermutete Gefährlichkeit berufen. Daher sind die erhöhten Steuern leider möglich.

Ein WT ist ohne Vorfall in NDS nicht vorgesehen und würde ich auch niemals machen.
 
Andere Möglichkeit ist nicht in diese Gemeinde zu ziehen.
Wie vom TE geschrieben ist ja in der alten Gemeinde keine erhöhte Hundesteuer fällig.
Wenn man von dem zehnfachen ausgeht, dann sind das bei einer Lebenserwartung von 12 - 14 Jahren 3000 bis 4200 Euro.
Das ist schon ein Betrag bei dem es sich lohnt sich nach einer Wohnung woanders um zu sehen.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Pitbull in einer anderen Gemeinde anmelden“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Z
Grundsätzlich richtig Aber ich denke, die meisten, die in Deutschland von einem Pit reden, meinen nicht den American Pit Bull Terrier, sondern reden von den Pit-/Staffmixen, die sich in den Tierheimen und Verkaufsportalen tummeln
Antworten
16
Aufrufe
2K
DobiFraulein
DobiFraulein
N8fee
Zumindest was alltägliche Dinge / Umwelt angeht, z.B. (um nur eines von 100en zu nennen), daß es einen Mond gibt, der gänzlich ungefährlich ist :aberglaube:
Antworten
58
Aufrufe
2K
heisenberg
heisenberg
JokerofDarkness
Hier ist der Beweis: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
98
Aufrufe
6K
JokerofDarkness
JokerofDarkness
Sunny-Vivi
Die kleinen haben alle ein Zuhause gefunden, der Thread kann geschlossen werden.
Antworten
1
Aufrufe
431
Sunny-Vivi
Sunny-Vivi
L
Ja das sieht für mich auch nicht wie ein Boxer Mix aus wenn ich es mit andere Bilder von Mischlinge vergleiche.. ist natürlich immer unterschiedlich..
Antworten
25
Aufrufe
1K
lokoeast
L
Zurück
Oben Unten