Pitbull Halter erschossen...

N

Nadine

... wurde gelöscht.
In Chemnitz wurde ein Pitbull Besitzer von einem Polizisten erschossen. Der Hundehalter hatte einen Streit mit seiner Freundin und sperrte sie aus, daraufhin rief sie die Polizei. Doch als die Polizei eintraf, hatten sich die beiden wieder vertragen. Die Polizisten wollten dann noch die Personalien aufnehmen. Der Mann nahm dann den Pitbull an die Leine und wollte mit dem Hund Gassi gehen. Als der Hund anfing zu bellen, zückten die Beamten ihre Waffen. Daraufhin nahm die Frau (die den Polizisten die Personalien angab) den Hund und wollte ihn zurück ins Haus bringen. Doch mit einer Hand bekam sie die Tür nicht auf, also gab sie ihrem Freund die Hundeleine in die Hand. Daraufhin schoss einer der Beamten und traf den Hundebesitzer tödlich. Angeblich zielte er auf den Hund, da es ja ein Kampfhund sei
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Doch die Freundin des Verstorbenen gab an, genau in den Lauf der Pistole geschaut zu haben und das geht nur wenn auf einen direkt gezielt wird. (Gesehen bei Taff)

Viele, liebe Grüße von Nadine und Dalmatiner-Schnauzer Mix Barney!!!
 
  • 20. April 2024
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Hi Nadine ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Nadine,

na, die seriöseste Quelle ist Taff gerade nicht.
Gibt es noch in anderen Medien Berichte über den Vorfall?

Gruß
Alexis
 
War das nicht der Vorfall vor ca 3 Jahren an Weihnachten???? Ich denke schon. Mal wieder was Altes rausgekramt.
Wie allerdings das ganze ausging ist mir nicht bekannt.

Kai
 
Hab den Bericht auch gesehen.Da hieß es das die Staatsanwaltschaft auf Totschlag plediert.Da der Polizist ja nur ausversehen den Kopf des Besitzers mit der Kugel getroffen hat.Er wollte ja den Hund treffen.!!!!
 
Wie kann ein Polizist so handeln!
Hat er keinen Kontakt zu Polizeihunden.
Wenn es danach ginge würde es schon viele tote Polizisten geben, bei solchen Polizeihunden!
*kopfschüttel*
 
10.02.01

Fahrlässige Tötung: Polizist erhält Bewährungsstrafe

Chemnitz. Im Prozess um den tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen Hafturlauber ist der Angeklagte zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht befand den 40-jährigen Beamten der fahrlässigen Tötung schuldig. Der Mann hatte Heiligabend 1998 in Chemnitz-Grüna den 23-Jährigen aus Angst vor dessen Kampfhund erschossen. Zu den Bewährungsauflagen gehört die Zahlung von 10 000 Mark an die Hinterbliebenen. Der Beamte erkannte das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert.
Der Polizist war mit zwei Kollegen nach Grüna gerufen worden, weil ein Hafturlauber im Streit seine Freundin ausgesperrt hatte. Bei der Überprüfung der Personalien des 23-jährigen Mannes per Funk erschien dieser mit einem Kampfhund in der Tür. Als der Mann mit seiner Freundin und dem Tier wieder in das Haus gehen wollte, folgte ihm der Polizist. Er wollte nach eigenen Angaben sicherstellen, dass das Paar tatsächlich mit dem Hund weggeht. Als sich der Hund plötzlich aufrichtete, habe sich der Schuss gelöst, ohne dass er wisse warum, sagte der Polizist. (dpa)

Quelle :SZ-Online


[Dieser Beitrag wurde von merlin am 11. Februar 2001 editiert.]
 
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