Pitbull anmelden

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Gelöschtes Mitglied 43373

... wurde gelöscht.
Hi,

uns ist folgendes passiert:

wir waren auf der Suche nach einem Zweithund für unsere französische Bulldogge. Plötzlich stolperten wir über eine Anzeige im Tieranzeiger. Ein kleiner Welpe (laut Vorbesitzer ein Weimeraner, Boxer Galgo Mix - für mich Pitbull) mit viel zu engem Geschirr, vermacktes Fell und entzündete Augen.

Tja, was habe ich gemacht? Das kleine Wesen von den Leuten abgeholt und Zuhause aufgenommen.

Der Vorbesitzer hat das Tier weder impfen noch chipen lassen.

Jetzt meine Frage. Wie bekomme ich die süße Maus angemeldet, ohne dass sie uns weggenommen wird? Ich habe den Sachkundenachweis und auch ein reines Führungszeugnis. Ebenfalls die Erlaubnis unserer Vermieterin. Aber wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass man so einen Hund von Privat übernehmen darf, weiss ich nicht weiter :(
 
  • 18. April 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 43373 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hey :)
Es werden sich sicherlich noch die „Profis“ melden. Aber in erster Linie hängt es wohl vom Bundesland ab.
Vielleicht kannst du einen Verein finden, der sie sozusagen aufnimmt und an dich vermittelt?
Schlau war das natürlich nicht, wie ihr gehandelt habt, aber ich kann es gut verstehen ;)
Liebe Grüße und alles Gute für euch
 
Aber der Sinn ist doch vollkommen verfehlt, wenn sie im Tierheim landen würde. Dort wird sie ja dann vermittelt, was bedeutet dass andere Leute sie aufnehmen. Warum kann man sie denn dann nicht gleich behalten? :/ Ich erfülle ja alle Kriterien.

Das ist die Süße IMG_20201126_100555.jpg
 

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Nein der Sinn ist nicht verfehlt, denn das würden dann natürlich alle sagen. Außerdem sind die Vermittlungen über das TH transparent und nachvollziehbar. Die Tiere sind geimpft, gechippt und die Halter werden ausgesucht. Das ist alles bei einem Kauf wie Du ihn getätigt hast, nicht der Fall.
In NRW gibt es keine Möglichkeit den Hund so anzumelden/zu behalten. Wende Dich bitte an den örtlichen TS- Verein.
 
Hmm, dann müsste ich also mit ihr zum Tierheim und könnte mit den Leuten besprechen, dass sie sie mir quasi vermitteln? Ich bin eine erwachsene Frau mit einer autistischen Tochter, die jetzt schon an dem Hund hängt.

Besteht dieses Verbot auch, wenn sie wirklich ein Mischling wäre? also sagen wir mal, wirklich Weimeraner, Pitbull und Boxer?

Sorry für die vielen Fragen, aber wir sind nun echt traurig grade. :(
 
Nein, aber die ist halt ein Listenhund. Das sieht man bei ihr ja jetzt schon. Von daher würde ich mich nicht weiter mit „was wäre wenn“ beschäftigen.

Ob das TH Euch den Hund letztendlich wieder vermittelt, ist nicht klar. Auch diese Masche versuchen viele Käufer und viele TH lassen sich da nicht vor den Karren spannen. Verständlich.
 
Hmm, dann müsste ich also mit ihr zum Tierheim und könnte mit den Leuten besprechen, dass sie sie mir quasi vermitteln? Ich bin eine erwachsene Frau mit einer autistischen Tochter, die jetzt schon an dem Hund hängt.

Besteht dieses Verbot auch, wenn sie wirklich ein Mischling wäre? also sagen wir mal, wirklich Weimeraner, Pitbull und Boxer?

Sorry für die vielen Fragen, aber wir sind nun echt traurig grade. :(

Wende dich einen Tierschutzverein. Ob sie dir den Hund dann vermitteln, liegt allerdings in der Entscheidungsgewalt des Tierheimes.

Den Hund jetzt als Mischling anzumelden, macht es nur schlimmer. In NRW wird immer wieder kontrolliert (sei es bei einem Spaziergang in der Stadt durch Ordnungsbeamte, durch einen Streifenwagen der an euch vorbei fährt oder direkt Daheim, weil dich ein Nachbar einschwärzt). Ihr müsstet in ständiger Angst leben. Es entscheidet die Optik des Hundes und die ist nunmal eindeutig. Das heißt, wenn du ihn jetzt falsch anmeldest, verlierst du ihn zwar nicht sofort - aber du verlierst ihn unter Garantie. Vielleicht in 2 Wochen, vielleicht erst in 2 Jahren. Aber es wird so kommen. Und dann tut es richtig weh, sowohl dir, als auch dem Hund und deiner Tochter. Umso länger ihr wartet, umso enger wird die Bindung ja. Kommt er als adulter Hund ins Tierheim, stehen seine Chancen übrigens nicht sehr gut, vermittelt zu werden. Dann stirbt er womöglich im Tierheim. Auch ist dann die Chance vertan, ihn über das Tierheim zurück zu bekommen. Wer einen Fehler macht und sich sofort selbst mit Welpe meldet, da läßt ein Tierheim womöglich mit sich reden und hilft - aber Beschlagbahmungen geben Tierheime niemals an den vorherigen Besitzer zurück.

Eine andere Möglichkeit wäre, z.B. nach Niedersachsen umzuziehen. Dort ist der Kauf von privat legal.
 
Aber der Sinn ist doch vollkommen verfehlt, wenn sie im Tierheim landen würde.
Wenn der Sinn sein sollte, den Hund zu behalten, hättest du ihn halt nicht von Privat kaufen dürfen. Ich gehe stark davon aus, dass du wusstest, dass das nicht erlaubt ist.
Wenn der Sinn war, den Hund dort weg zu holen, weil er es dort nicht gut hatte, ist er nicht verfehlt, wenn er ins TH kommt und von dort gut vermittelt wird.
 
bedenkt auch, dass auf die idee, den hund als lustigen mischling anzumelden, schon tausende andere gekommen sind und es nichts genutzt hat.

handelt schnell und sprecht mit tierheimen/tierschutzvereinen. vielleicht bekommt ihr hilfe. lasst es auf keinen fall darauf ankommen, denn wie meine vorschreiber geschrieben haben, je länger ihr den hund habt umso schlimmer wird ein abschied! für euch, wie auch für den hund.

die gesetze sind ******** und furchtbar, aber sie sind nun mal leider fakt. :( alles gute dem wauzelkind! :love:
 
Viele Dank für Eure Antworten. :)

Ja, das Gesetz ist **** und es ist absolut traurig was mit dem kleinen unschuldigen Wesen passiert. Dass es da kein Erbarmen gibt, stößt mir echt sauer auf. Aber mir bleibt ja nichts übrig als morgen vorzusprechen.
 
Es werden sich noch mehr Fragen ergeben, dann kommt sie wieder. :tuedelue:
 
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