Wie schon gesagt, das berechtigte Interesse wirst Du mit einem "Züchter"-Hund nicht nachweisen können. Es gibt da über den TS hinaus auch noch andere, aber die Wahrscheinlichkeit ist verschwindend gering. Im Zweifelsfall bist Du in der Pflicht nachzuweisen, dass es kein Listi ist - das kannst Du aber nur mit einem anerkannten Abstammungsnachweis (z.B. VDH-Papiere) oder einem amtlich anerkannten Gutachten. Dass Dir ein Gutachter aus nem APBT nen AB macht, ist quasi ausgeschlossen.
Ich würde Dir dringend raten, Dich über die Voraussetzungen zur Haltung eines Listenhundes zu informieren, sie zu erfüllen und Dir dann evtl. einen aus dem TS zu holen. Damit ist dem Hund geholfen - dem, der aus dem TH kommt und dem, der nicht wegen illegaler Haltung beschlagnahmt wird - und auch Dir, denn Du sagst ja selbst, dass Du nicht so arg viel Ahnung hast und deswegen war vielleicht auch Deine Züchterwahl schlecht. Wenn dem "Züchter" was an seinen Hunden liegen würde, würde er sicher drauf schauen, dass sie nicht irgendwo hinkommen, wo sie wegen Beschlagnahmung bald im TH landen
Und wer nur wegen Kohle Hunde vertickt, achtet vermutlich auch nicht auf die Qualität dessen, was er verkauft