Pitbull Anmelden Trick????

leute, ihr könnt ins bett, stellt die cola wieder in den kühlschrank...:love:
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi Murphy3101 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Kein Chip ... aber EU-Ausweis ...
Züchter, wa !!?

Du bist mit "solchen" Hunden aufgewachsen? - Aber nix von diesen gelernt ... :(
 
damals hat es diese ganzen auflagen noch nicht gegeben

und ja ist angeblich ein züchter. wäre auch mein erster eigener hund geworden daher kenne ich mich überhaupt nicht aus mit den ganzen gechipe und anmelden.....
 
mal sone ganz dumme frage... welche von den lächerlichen auflagen kannst du nciht erfüllen? kein sauberes führungszeugniss? den lächerlichen sachkundenachweiß? die volljähigkeit? wo besteht das problem die paar sachen zu erfüllen wenn mans ich so einen hund halten möchte weil man von der nettigkeit der tiere überzeugt ist und weiß das diese "kampfhunde" nur !kampfschmuser! sind!!!!?????!!!!????
 
ab jetzt geht nur noch Cola/Cognac ;)


bitteschönnnnnnnnnnn...
smilie_trink_020.gif
 
Ich wollte eigentlich gerade ins Bett gehen..... :unsicher:

In RLP werden nur Hunde von Tierheimen genehmigt, nur für diese gilt das berechtigte Interesse (Punkt 3.1.8 der Ausführungsbestimmungen zum Landeshundegesetz).

Hunde vom Züchter / Vermehrer sind tabu!!!!!

Genauso ist es für dich tabu einen Nicht-RLP-Tierheimhund aufzunehmen, da du Erstlistenhundebesitzer bist.
Es ist gerade diesbezüglich ein Leitfaden rausgekommen an die Ordnungsämter.

Fazit:
Vergiss einfach alles, tue der Welt einen Gefallen und hole dir nen Stoffhund.

Es warten hunderte von Hunden in den Tierheimen auf ein Zuhause, die genauso intelligente Blitzbirnen als Halter hatten wie du es bist.:sauer::sauer:
Hunderte von Hunden sitzen wegen illegaler Haltung......früher oder später wird jeder erwischt....

Ich brauch jetzt en Schnaps..... :rolleyes:
 
Hier mal der interne Leitfaden der ADD / Hr. Kuhn an die Ordnungsämter vom 21.10.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund vieler Diskussionen und Unsicherheiten bei der Übernahme von Listenhunden nach § 1 Abs. 2 LHundG aus Tierheimen anderer Bundesländer durch rheinland-pfälzische Bürger wurde der nachfolgende Leitfaden erarbeitet. Dieser wurde auch mit dem zuständigen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur in Mainz abgestimmt. Anbei werden Ihnen folgende Punkten anhand gegeben:

1. Der Halter muss schon Erfahrungen mit einem Listenhund haben (sachkundig sein) und es dürfen auch bei seiner bisherigen Hundehaltung keine Verstöße nach LHundG bekannt geworden sein. Die entsprechenden Nachweise (Bestätigung der für ihn bisher zuständigen Ordnungsbehörde) hat der Antragsteller der zuständigen rheinland-pfälzischen Ordnungsbehörde vorzulegen. Die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 3 LHundG ist auf jeden Fall durchzuführen.

2. Die örtliche Ordnungsbehörde in Rheinland-Pfalz fragt in solchen Fällen generell bei dem Ordnungsamt des anderen Bundeslands nach, warum der Hund im Tierheim aufgenommen wurde und ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine besondere Verhaltensauffälligkeit des Hundes schließen lassen. Kann die Ordnungsbehörde hierzu keine Aussage abgeben, ist der Hund zu dieser Frage durch eine amtliche Tierärztin oder eine amtlichen Tierarzt auf Kosten des Antragstellers zu begutachten. Bei Welpen erfolgt diese Überprüfung spätestens mit Vollendung des 12. Monats. Das Gutachten ist der zuständigen Ordnungsbehörde in Rheinland-Pfalz vorzulegen. Damit soll vermieden werden, dass verhaltensauffällige Hunde hier eine Erlaubnis erhalten und das Gefahrenpotential in Rheinland-Pfalz ansteigt (Diese Vorprüfung ergibt sich auch aus dem Beschluss des VG Neustadt a.d.W. vom 22.12.2008, Az.: 5 L 1418/08.NW.) Eine Nachfrage beim abgebenden Tierheim reicht nicht aus.

3. Das abgebende Tierheim im anderen Bundesland verpflichtet sich in dem Abgabevertrag, den Hund bei Problemen in einem Zeitraum von 12 Monate ab Abgabe zurückzunehmen. Damit ist auch gewährleistet, dass dem Steuerzahler in Rheinland-Pfalz die Kosten für diese Hunde im Falle deren Rückgabe nicht aufgebürdet werden.

Vorrangig sollte jedoch immer wieder auf unsere Listenhunde in den Tierheimen in Rheinland-Pfalz verwiesen werden. Durch die verstärkte Anzahl von illegaler Haltung und die dadurch erforderliche Sicherstellung sind auch immer wieder Hunde jüngerer Jahrgänge vorhanden. Die Nachfrage kann durch das Ordnungsamt oder den Interessent bei der ADD erfolgen, da diese Hunde hier in der landesweiten Chipkennzeichnungsdatei gelistet sind.

Mit diesem Leitfaden ist sowohl der Gefahrenabwehr als auch dem Tierschutz Rechnung getragen. Daher gehe ich davon aus, dass die Verfahrensweise einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Hey Leute bin neu hier und hoffe das ich richtig bin.

Also will mir in ein paar Tagen einen Reinrassige Pitbull Welpen holen.
Jetzt war ich heute auf der Kreisverwaltung und die meinten ich müsste gewisse vorlagen erfüllen ich nehme an ihr kennt sie alle :eg:

Danke schon mal für die Hilfe.:hallo:

Du musst dir nur eines dieser drei Sets kaufen (zwingend - es muss es nur leider ständig als Dauerauflage getragen werden, ähnlich wie ein Maulkorb) - dann ist die Anmeldung absolut einfach.
Die auf den Ämtern haben viel weniger Ahnung als du mit den "Fachwissen" deines Onkels



Bestell dir die Sets gleich mehrfach, wenn der Hund raus wächst.
 
Hey Leute bin neu hier und hoffe das ich richtig bin.

Also will mir in ein paar Tagen einen Reinrassige Pitbull Welpen holen.
Jetzt war ich heute auf der Kreisverwaltung und die meinten ich müsste gewisse vorlagen erfüllen ich nehme an ihr kennt sie alle :eg:

Danke schon mal für die Hilfe.:hallo:

Du musst dir nur eines dieser drei Sets kaufen (zwingend - es muss es nur leider ständig als Dauerauflage getragen werden, ähnlich wie ein Maulkorb) - dann ist die Anmeldung absolut einfach.
Die auf den Ämtern haben viel weniger Ahnung als du mit den "Fachwissen" deines Onkels



Bestell dir die Sets gleich mehrfach, wenn der Hund raus wächst.

:dafuer:
 
Wie schon gesagt, das berechtigte Interesse wirst Du mit einem "Züchter"-Hund nicht nachweisen können. Es gibt da über den TS hinaus auch noch andere, aber die Wahrscheinlichkeit ist verschwindend gering. Im Zweifelsfall bist Du in der Pflicht nachzuweisen, dass es kein Listi ist - das kannst Du aber nur mit einem anerkannten Abstammungsnachweis (z.B. VDH-Papiere) oder einem amtlich anerkannten Gutachten. Dass Dir ein Gutachter aus nem APBT nen AB macht, ist quasi ausgeschlossen.

Ich würde Dir dringend raten, Dich über die Voraussetzungen zur Haltung eines Listenhundes zu informieren, sie zu erfüllen und Dir dann evtl. einen aus dem TS zu holen. Damit ist dem Hund geholfen - dem, der aus dem TH kommt und dem, der nicht wegen illegaler Haltung beschlagnahmt wird - und auch Dir, denn Du sagst ja selbst, dass Du nicht so arg viel Ahnung hast und deswegen war vielleicht auch Deine Züchterwahl schlecht. Wenn dem "Züchter" was an seinen Hunden liegen würde, würde er sicher drauf schauen, dass sie nicht irgendwo hinkommen, wo sie wegen Beschlagnahmung bald im TH landen ;) Und wer nur wegen Kohle Hunde vertickt, achtet vermutlich auch nicht auf die Qualität dessen, was er verkauft ;)
 
T´schuldigung das ich mich zu Wort melde. Ich bin ganz neu im Forum,aber ihr hackt auf den armen Kerl rum.
Ich hab meinen Porsche auch als LKW zugelassen und spare so enorm Geld.
Außerdem ist es doch weitläufig bekannt: wer dünne Ärmchen hat und `nen kleinen Pi.....
braucht einen gefährlichen Hund um Eindruck zuschinden.

Kann man so einen nicht schon vorzeitig anzeigen ? Oder ist Hirnlosigkeit immer noch Straffrei ?

Peter
 
bitte?

du beschwerst dich, hier wird gehackt und kommt mit den üblichen Vorurteilen und Beschimpfungen??
 
T´schuldigung das ich mich zu Wort melde. Ich bin ganz neu im Forum,aber ihr hackt auf den armen Kerl rum.
Ich hab meinen Porsche auch als LKW zugelassen und spare so enorm Geld.
Außerdem ist es doch weitläufig bekannt: wer dünne Ärmchen hat und `nen kleinen Pi.....
braucht einen gefährlichen Hund um Eindruck zuschinden.

Kann man so einen nicht schon vorzeitig anzeigen ? Oder ist Hirnlosigkeit immer noch Straffrei ?

Peter

:gerissen:

wenn willste denn anzeigen ? User Wissly aus irgendwo in RLP ???

:gerissen:
 
Wie schon gesagt, das berechtigte Interesse wirst Du mit einem "Züchter"-Hund nicht nachweisen können. Es gibt da über den TS hinaus auch noch andere, aber die Wahrscheinlichkeit ist verschwindend gering. Im Zweifelsfall bist Du in der Pflicht nachzuweisen, dass es kein Listi ist - das kannst Du aber nur mit einem anerkannten Abstammungsnachweis (z.B. VDH-Papiere) oder einem amtlich anerkannten Gutachten. Dass Dir ein Gutachter aus nem APBT nen AB macht, ist quasi ausgeschlossen.

Ich würde Dir dringend raten, Dich über die Voraussetzungen zur Haltung eines Listenhundes zu informieren, sie zu erfüllen und Dir dann evtl. einen aus dem TS zu holen. Damit ist dem Hund geholfen - dem, der aus dem TH kommt und dem, der nicht wegen illegaler Haltung beschlagnahmt wird - und auch Dir, denn Du sagst ja selbst, dass Du nicht so arg viel Ahnung hast und deswegen war vielleicht auch Deine Züchterwahl schlecht. Wenn dem "Züchter" was an seinen Hunden liegen würde, würde er sicher drauf schauen, dass sie nicht irgendwo hinkommen, wo sie wegen Beschlagnahmung bald im TH landen ;) Und wer nur wegen Kohle Hunde vertickt, achtet vermutlich auch nicht auf die Qualität dessen, was er verkauft ;)
Diese Antwort sollte man einrahmen und jedem mit auf den Weg geben, der hier nach Rat fragt und außer hohlen Kommentaren nichts bekommt.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Pitbull Anmelden Trick????“ in der Kategorie „Allgemeines“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

B
Andere Handlungsmöglichkeiten sehe ich auch nicht. In den sauren Apfel beißen und das Geld zahlen oder wo anders hin ziehen.
Antworten
16
Aufrufe
1K
kitty-kyf
kitty-kyf
G
Es werden sich noch mehr Fragen ergeben, dann kommt sie wieder. :tuedelue:
Antworten
14
Aufrufe
1K
Pennylane
Pennylane
Z
Grundsätzlich richtig Aber ich denke, die meisten, die in Deutschland von einem Pit reden, meinen nicht den American Pit Bull Terrier, sondern reden von den Pit-/Staffmixen, die sich in den Tierheimen und Verkaufsportalen tummeln
Antworten
16
Aufrufe
2K
DobiFraulein
DobiFraulein
N8fee
Zumindest was alltägliche Dinge / Umwelt angeht, z.B. (um nur eines von 100en zu nennen), daß es einen Mond gibt, der gänzlich ungefährlich ist :aberglaube:
Antworten
58
Aufrufe
2K
heisenberg
heisenberg
JokerofDarkness
Hier ist der Beweis: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
98
Aufrufe
6K
JokerofDarkness
JokerofDarkness
Zurück
Oben Unten