PHÄNOTYP-TEST ... Was wenn Positiv ohne Sachkunde?

quindtina

Guten Abend,
ich weiß irgendwie nicht wie ich anfangen soll.
Die Sachlage ist wie folgt, wir (mein Freund und Ich) wohnen in NRW. Wir haben uns vor ca. 2 Wochen einen zweiten Hund zugelegt. Da wir nahe der Grenze zu Holland wohnen, sind wir auf eine Anzeige gestoßen wo noch zwei Welpen angeboten wurden (in Holland). Olde English Bulldog/Boxer Mixe.
Bevor hier es direkt wegen Einfuhr bzgl. der Impfung losgeht- der Kleine war ordnungsgemäß geimpft.

Wir haben uns, als er dann bei uns war, auch direkt um Versicherung und Anmeldung bzgl. der Hundesteuer gekümmert, wie wir es von meinem Spaniel kannten.

Nur jetzt kommt ein neuer Punkt. Wir hatten den Hund für die Steuer angemeldet und dabei auch den Mix angegeben. Jetzt bekamen wir einen Brief vom Ordnungsamt bzgl. des 20/40er Scheins. Alles noch verständlich für mich.

So jetzt aber mein PROBLEM, was mich grade absolut in Panik versetzt. Wir wurden aufgefordert zunächst jetzt Fotos per Mail zu senden von dem Kleinen. Das werden wir natürlich auch machen. Wir wurden darauf hingewiesen, das die Möglichkeit eines Phänotyp-Tests besteht, wenn unklar ist ob der English-Bulldog Teil beim "Olde English-Bulldog"-Elterntier wirklich überwiegt usw. usw. usw.



So meine Haupt-Frage :

Wir haben jetzt knapp einen Monat um nur erstmal die Fotos zu schicken und dem Ordnungsamt eine Anmeldung zuzuschicken ob unser Hund ein Großer Hund, K1 oder K2 Hund ist. Wir haben jetzt beschlossen direkt diesen Sachkunde-Schein bzgl. der "Listenhunde" zu machen, als Absicherung . Wie schnell wäre das möglich/schaffen wir das in dieser Zeitspanne?
Können wir den Schein nachmachen/nachreichen, wenn im worst-case bei dem Test festgelegt wird er ist ein Listenhund und wir den Schein nicht hätten?
Gibt es da ein Alter, wie jetzt z.B. beim 20/40 Schein und den 6 Monaten? Der Kleine ist jetzt 17 Wochen/ ca. 4 Monate... Wir können sonst , bis auf den Sachkundenachweis (Führungszeugnis, Wohn-/Haltebedingungen, Versicherung usw. ), alles für einen K1/K2 Hund vorweisen.
Können die uns falls sich rausstellt er ist ein K1/K2 Hund den Hund direkt wegnehmen ? Als Welpen?
Leute helft mir/uns bitte...

Ich hoffe ich hab in meinem ziemlich angespannten Zustand jetzt nicht zu verwirrend geschrieben. Ich danke euch für jeden Rat und Hinweis im Voraus...!
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi quindtina ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn ihr Pech habt - ich weiß, das magst du nicht hören - aber ihr dürft in Deutschland keinen Listenhund bzw. Mixe daraus importieren und ihr dürft in NRW einen Listenhund nur aus dem Tierschutz aufnehmen.
Wenn das OA es so sieht, nutzt es auch nix mehr, den Schein noch zu machen.
Lasst euch bzgl. der Fotos anwaltlich beraten, ob ihr die wirklich jetzt schon einreichen müsst oder was euch für Möglichkeiten bleiben.

Vielleicht schreibt hier noch jemand aus NRW der euch sagen kann, in welchem Alter der Hund ggf. einem Gutachter vorzuführen ist.
 
Danke schon einmal für deine Antwort DobiFraulein!...
Ja das mit der Einfuhr bzgl. Listenhunden haben wir auch schon gelesen. Ich hab einfach nur noch Angst jetzt und weiß nicht mehr weiter.. :heul:
 
Ich würde ja jetzt sagen, stell mal ein paar Fotos ein, damit ein paar der erfahrenen User hier dir vielleicht deine Angst nehmen könnten, wenn der Welpi nicht nach Listenhund aussieht.
Andererseits ist das ein öffentliches Forum und man weiß nie, wer alles mitliest...
 
Ja deshalb wäre es mir lieber diese Bilder, wenn jemand sich meldet, über PN zu verschicken ...
Wäre wirklich echt schon einmal eine Erleichterung...
 
Vorweg - ich will dich nicht persönlich angreifen, wir kennen uns nicht und solltet ihr wirklich so blauäugig in die Situation hineingestolpert sein, dann drück ich euch die Daumen und wünsche euch nur das Beste.

Allerdings - und wenn es auf euch nicht zutrifft, dann könnt ihr euch bei den ganzen Deppen bedanken, die euch jetzt in diese Lage gebracht haben - klingt ein Olde English Bulldog/Boxer Mixe in der Kombination mit Holland verdächtig nach einem "American Bully" (Größe XXL, Standard oder Pocket egal). Sollte dem so sein und ihr wusstet davon, dann kann euch auch der beste Anwalt ever nicht aus der Nummer raushelfen und ihr solltet versuchen euer Geld wiederzubekommen und den Hund zurückbringen. Einen solchen Hund kriegt ihr in NRW nicht angemeldet, egal was euch vom Verkäufer gesagt worden ist.

Sollte es sich wirklich um den genannten Mix handeln (habt ihr denn die Elterntiere gesehen?) habt ihr zwar auch schlechte Karten, aber da würde sich ein Gang zum Anwalt eventuell lohnen.

Wenn ihr um die Problematik wusstet und es trotzdem versucht habt - wie gesagt, viel Glück.

Und nochmal - mein Post mag böse, anmaßend und herzlos klingen, aber auch hier gilt, bedanken könnt ihr euch dafür bei all den Leuten, die meinten schlauer als die Gesetze zu sein. Wenn es auf euch nicht zutrifft, dann nimm es dir nicht zu Herzen.
 
Wenn es sich tatsächlich um n OEB/Boxer-Mix handelt, gibt es kein Problem.
Würde nur den normalen Sachkundenachweis machen, nachher wird der große SK-Nachweis noch als "Schuldeingeständnis" gewertet.
Würde mir keine Sorgen machen.
Schickt die Bilder hin, macht den normalen SK-Nachweis und wenn gesagt wird, ihr hättet doch n getarnten Soka, müsst ihr eben den Gentest machen.
SK-Nachweis schafft man mit links, braucht man im Prinzip keine Vorbereitungszeit.
Einfach mal googeln.

Macht Euch keine Sorgen, wird schon alles gut. :)
 
Ich geh jetzt erstmal nur auf die Frage zur Sachkunde ein. Den "20/40- Schein" hättet ihr doch eigentlich schon für den Spaniel (?) in NRW gebraucht, die sind idR doch auch einen Tacken höher als 40cm.
Falls ihr also trotzdem gar keinen habt, macht gleich den "großen" beim O-Amt, kostet das Gleiche wie der "Kleine" beim TA und man muss nur ein paar Antworten mehr lernen. Brauchen tut ihr sowohl den einen als auch den anderen sofort bei der Anmeldung, dafür gibt es keine 6 Monatsfrist. (Bei einem Listenhund hättet ihr ihn schon vor der Anschaffung gebraucht, aber ob es einer ist, steht ja nicht fest.)

edit.: Der "Große" macht schon deshalb Sinn, weil der "Kleine" sinnlos wäre, wenn er ausgewachsen als legal gehaltener "Hund bestimmter Rassen" eingestuft würde. Also gleich Montag beim O-Amt nachfragen, wann die nächste Prüfung ansteht.
 
@Farbenleere hat nicht Recht.

Gerade OEBs stehen hier derzeit teils "unter Beobachtung", weil sich die Meinung festgestzt hat, die "Rasse" (offiziell ist sie ja keine) hätte einen gewissen SoKa-Anteil ins sich, und der könnte ja auch mal dominieren...

In so einem Fall wäre es hier am Ort zB so, dass du den Hund erstmal anmelden könntest, und mit einem Jahr dem O-Amt nochmals vorführen müsstest. Problem: Würde er dann als "Listenhunde-Mix" nach § 3 LHG eingestuft, wäre er erstens illegal angeschafft und in eurem Fall sogar illegal importiert worden. Und er könnte auch dann, nach einem Jahr, noch eingezogen werden, egal welche Sachkunde ihr bis dahin nachgewiesen hättet.

Manche Ordnungsämter lassen dann mit sich reden - aber es gbt eine offizielle Dienstanweisung, nach der das eigentlich nicht mehr erwünscht ist. Ist also, wenn es so weit kommt, Glückssache.

Punkt 2 ist: Der Gentest wird in NRW offiziell nicht anerkannt - das LHG schreibt ausdrücklich die phänotypische Einschätzung durch einen Rassegutachter vor.
 
@Farbenleere hat nicht Recht.

Gerade OEBs stehen hier derzeit teils "unter Beobachtung", weil sich die Meinung festgestzt hat, die "Rasse" (offiziell ist sie ja keine) hätte einen gewissen SoKa-Anteil ins sich, und der könnte ja auch mal dominieren...

In so einem Fall wäre es hier am Ort zB so, dass du den Hund erstmal anmelden könntest, und mit einem Jahr dem O-Amt nochmals vorführen müsstest. Problem: Würde er dann als "Listenhunde-Mix" nach § 3 LHG eingestuft, wäre er erstens illegal angeschafft und in eurem Fall sogar illegal importiert worden. Und er könnte auch dann, nach einem Jahr, noch eingezogen werden, egal welche Sachkunde ihr bis dahin nachgewiesen hättet.

Manche Ordnungsämter lassen dann mit sich reden - aber es gbt eine offizielle Dienstanweisung, nach der das eigentlich nicht mehr erwünscht ist. Ist also, wenn es so weit kommt, Glückssache.

Punkt 2 ist: Der Gentest wird in NRW offiziell nicht anerkannt - das LHG schreibt ausdrücklich die phänotypische Einschätzung durch einen Rassegutachter vor.

Ist alles Auslegungssache des Ordnungsamtes und des zuständigen Amtstierarztes.
Wie das im konkreten Fall mit dm OEB gehandhabt wird, kann ich nat. nicht sagen.
Über meine persönlichen Probleme bzgl. MiniBully in S-A habe ich ja schon geschrieben, aber selbst hier werden OEBs nicht als Sokas angesehen.
Die OEB-Halter, die ich kenne, wurden noch nicht behelligt.
Würde der Hund rein theoretisch als Listenhund gewertet, läge in der Tat ein Verstoß gegen das Importverbot vor.

Ich hatte 10 Jahre einen AmStaff an meiner Seite, mir ggü. war das OA und die Amtstierärztin (lebte seinerzeit in NRW) sehr freundlich und nachsichtig.
Habe erst im Nachhinein den Sachkundenachweis gemacht und ihn als AmStaff angemeldet, vorher hatte ich ihn als Boxer-Mix deklariert, aber als ich nach einer harmlosen Rüden-Rauferei zur Amtstierärztin musste, hatte es sich ausgeboxert^^.
Ob der Gentest in NRW anerkannt wird, weiß ich nicht, ist wie immer die Frage, ob es aktuelle Gerichtsurteile aus dem betreffenden Bundesland gibt und wie der zuständige Amtstierarzt drauf ist.
Nebenbei, hat eigentlich wer Erfahrungswerte bzgl. OEBs in NRW vorzuweisen?

Sollte man den OEB nicht als Listenhund ansehen, würde ich ganz entspannt sein, die OEBs, die ich kenne, sehen absolut nach Bulldog und nicht nach Staff/Pit aus, und bei dem Hund , um den es hier geht, handelt es sich um einen 50%igen Boxer, der wird sicherlich nicht nach Staff o. Pit ausschauen, deswegen sollte es keine Schwierigkeiten bzgl. Überprüfung des Phänotypes geben.

So weit meine persönliche Einschätzung/Meinung.
 
@Farbenleere

Was du beschreibst, war noch vor 8, 9 Jahren absolut zutreffend.

Aktuell ist das nicht mehr der Fall.

Bezüglich der OEBs wird hier (also, konkret in meinem Landkreis) gerade ein Fass aufgemacht, und ich kenne noch einen weiteren Fall hier vom Niederrhein über das Forum (anderer Landkreis), wo es auch so abgelaufen ist, wie von mir beschrieben.

Konkrete Erfahrungen:

Eine gute Bekannte von mir hier aus dem Ort, deren OEB vor zwei Jahren verstorben ist, hat sich nach Rücksprache mit O-Amt und Züchtern anschließend keinen mehr angeschafft, sondern einen Continental Bulldog, weil der als neu anerkannte VDH-Rasse garantiert nicht gelistet ist.

Das Gehampel mit Vorstellung und Wiedervorstellung und obligater Begutachung (natürlich von ihr zu zahlen), und die Androhung möglicher Auflagen (im milden Fall immer noch nach § 10, aber plötzlich war auch die Höhe des Zauns ein Thema etc) bei der Frage nach einem OEB wurde ihr recht schnell zu viel. Und da war der Hund noch nicht mal eingezogen, geschweige denn vorhanden. ;)

Ihren ersten OEB hat sie 2005 ganz problemlos hier anmelden können... die hörten nur "wie Englische Bulldogge", haben kurz mal nachgeschlagen und ihn als 20/40er gelistet. Alles entspannt, genau wie du gesagt hast. Und es wurde auch nie mehr nachgehakt oder so.

Damals gab's hier auch noch keine Extra-Kampfhunde-Steuer, oder einen enormen Aufschlag für die Haltung mehrerer Hunde pro Haushalt...

Jetzt, selbes Amt, dieselben Mitarbeiter (wir sind ne Kleinstadt, die Zahl der echten Listis hier liegt im ganzen Stadtgebiet bei unter einem Dutzend!), andere Leitlinie von der Verwaltung: Komplett anderer Ton. Leider.

Der Gentest wird (hier) offiziell nicht anerkannt. Wie gesagt, das LHG sieht die phänotypische Einstufung vor.

Ich meine, @MaHeDo hätte geschrieben, die Dortmunder Stadtverwaltung akzeptiert die vom städtischen TH durchgeführten Gentests zur Rasseeinstufung - oder war das woanders?

Sonst hör ich von überall her nur "Phänotyp".
 
@Farbenleere

Was du beschreibst, war noch vor 8, 9 Jahren absolut zutreffend.

Aktuell ist das nicht mehr der Fall.

Bezüglich der OEBs wird hier (also, konkret in meinem Landkreis) gerade ein Fass aufgemacht, und ich kenne noch einen weiteren Fall hier vom Niederrhein über das Forum (anderern Landkreis), wo es auch so abgelaufen ist, wie von mir beschrieben.

Konkrete Erfahrungen:

Eine gute Bekannte von mir hier aus dem Ort, deren OEB vor zwei Jahren verstorben ist, hat sich nach Rücksprache mit O-Amt und Züchtern anschließend keinen mehr angeschafft, sondern einen Continental Bulldog, weil der als neu anerkannte VDH-Rasse garantiert nicht gelistet ist, und ihr das Gehampel mit Vorstellung und Wiedervorstellung und obligater Begutachung (natürlich von ihr zu zahlen), und die Androhung möglicher Auflagen (im milden Fall immer noch nach § 10, aber plötzlich war auch die Höhe des Zauns ein Thema etc) bei der Frage nach einem OEB recht schnell zuviel wurde. Und da war der Hund noch nicht mal eingezogen, geschweige denn vorhanden. ;)

Ihren ersten OEB hat sie 2005 ganz problemlos hier anmelden können... die hörten nur "wie Englische Bulldogge", haben kurz mal nachgeschlagen und ihn als 20/40er gelistet. Alles entspannt, genau wie du gesagt hast. Und es wurde auch nie mehr nachgehakt oder so.

Damals gab's hier auch noch keine Extra-Kampfhunde-Steuer, oder einen enormen Aufschlag für die Haltung mehrerer Hunde pro Haushalt...

Jetzt, selbes Amt, dieselben Mitarbeiter (wir sind ne Kleinstadt, die Zahl der echten Listis hier liegt im ganzen Stadtgebiet bei unter einem Dutzend!), andere Leitlinie von der Verwaltung: Komplett anderer Ton. Leider.

Der Gentest wird (hier) offiziell nicht anerkannt. Wie gesagt, das LHG sieht die phänotypische Einstufung vor.

Ich meine, @MaHeDo hätte geschrieben, die Dortmunder Stadtverwaltung akzeptiert die vom städtischen TH durchgeführten Gentests zur Rasseeinstufung - oder war das woanders?

Sonst hör ich von überall her nur "Phänotyp".

Hoffen wir, dass man sich mit dem Phänotyp zufrieden gibt (von mir verlinkte Meldung ist von 2014).
Wenn ja, müsste sie m.E. auf der sicheren Seite sein, wie gesagt, es handelt sich ja um einen halben Boxer (überdies: einen nach Staff/Pit aussehenden OEB habe ich noch nicht gesehen).
Hoffe, die Threaderstellerin hält uns auf dem Laufenden,
 
Wenn ja, müsste sie m.E. auf der sicheren Seite sein, wie gesagt, es handelt sich ja um einen halben Boxer

Naja - zumindest haben die Verkäufer behauptet, es handele sich um einen halben Boxer... Das ist bei Hunden, die aus bestimmten Rassen gemixt werden, bei etwas zweifelhafter Herkunft glaube ich häufiger das Problem.

Du schriebst ja selbst, du hättest deinen AmStaff vor Jahren als Boxermix angemeldet und du warst und bist nicht der einzige, der diese Idee hatte. Das wissen die Ämter mittlerweile aber auch. Mit Pech schauen sie bei der Kombination extra genau hin.

Wenn man die Halter der Elterntiere kennt und theoretisch später auch Zugriff auf die Elterntiere hätte, für einen Abstammungsnachweis (ein solcher ist kein Test zur Ermittlung der Rassezugehörigkeit, sondern entspricht dem Vaterschaftstest beim Menschen, ist also zuverlässiger), ist man bei so einem Mix auf der sicheren Seite. Sonst... naja.

Ich habe eigentlich auch noch keinen OEB gesehen, der nach §3 ausschaut - § 10 ist dann wohl eher das Thema, das wäre ja nicht so dramatisch - aber weiß man's?

Und weiß man, wie ein Mix auf Boxer und Bulldogge optisch auskommt?

Ich habe auch keine Ahnung, warum genau die sich jetzt ausgerechnet auf die OEB eingeschossen haben. Ich denke, an dem, was in deinem Link stand, über angebliche OEBs, die den Markt überschwemmten, aber mit der eigentlichen Rasse net arg viel zu tun hatten, war sicher was dran.
 
Du kannst noch Glück haben, aber es wird in NRW zusehends ein Vabanquespiel, wie man dir begegnet.
Wir sehen es ja auch bei der Diskussion um den Minibulli.
Anscheinend werden überall die Bandagen härter. Vielleicht mag die TE mir mal eine PN mit ihrem Wohnort schicken?
Ich wohne ja auch im Grenzgebiet zu Holland und kann ihr möglicherweise etwas zum Vetamt des Wohnortes sagen.
 
Also erstmal danke ich euch für eure ganze Antworten!

Wir werden uns jetzt noch mal und Ruhe zusammensetzen und überlegen wie wir jetzt weiter machen.
Das Ordnungsamt hat (bis jetzt) nicht mal wissen wollen woher der Hund kommt und nur einen Phänotyptest als Möglichkeit vorgeschlagen.
Wir sind lediglich zu Fotos aufgefordert worden bis jetzt, die wir per Mail an den Beamten XY senden sollen. Dafür haben wir jetzt einen Monat Zeit.
 
abgesehen davon:
Bevor hier es direkt wegen Einfuhr bzgl. der Impfung losgeht- der Kleine war ordnungsgemäß geimpft.
bei einem Welpen darf die Tollwutimpfung frühestens ab der 12 Woche verabreicht werden. Eingeführt wurde der Hund mit 15 Wochen , wirksam wird die Tollwutimpfung angesehen wenn sie wenigstens 12 Wochen her ist, was offensichtlich genau stimmt. Das passt irgendwie so dermaßen haargenau + mit den beschriebenen Problemen mit der Rassebenennung hier würde ich jetzt erstmal den Hund intensiv vom TA checken lassen. Also ich will jetzt keine Pferde scheu machen aber für mich riecht das alles ganz schön nach Vermehrerhund, mit den bekannten Möglichkeiten für Krankheiten.
 
So jetzt aber mein PROBLEM, was mich grade absolut in Panik versetzt. Wir wurden aufgefordert zunächst jetzt Fotos per Mail zu senden von dem Kleinen. Das werden wir natürlich auch machen. Wir wurden darauf hingewiesen, das die Möglichkeit eines Phänotyp-Tests besteht, wenn unklar ist ob der English-Bulldog Teil beim "Olde English-Bulldog"-Elterntier wirklich überwiegt usw. usw. usw.


Ich würde an eurer Stelle auch hier mal Lars Weidemann anrufen, der ist Anwalt und kennt sich mit solchen Dingen bestens aus...und bitte...es ist so teuer nicht aber er kann kompetent Auskunft geben.
 
da hast du Recht @DobiFraulein, also nochmal: 1 Tollwutimpfung ab der 12ten Woche, eingeführt mit 15 Wochen und wirksam ist die Impfung wenn sie mind. 21 Tage (3 Wochen) zurück liegt. 15 Wochen minus die 12 Wochen=3 Wochen was "errechnet" ganz genau passt.
 
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