Petition zu Gunsten der Tierschutzverbaende

Mausili

15 Jahre Mitglied
Guten Morgen,

hier der Aufruf einer lieben Tierfreundin:

*********

Liebe TierfreundInnen,

außer der Information über ein neues Update meiner HP hätte ich noch ein besonderes Anliegen:

Auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages ist eine Petition eingereicht, die sich mit Volksbegehren und Volksentscheid befasst. Auch wenn diese Petition auf den ersten Blick nichts mit Tierschutz zu tun hat, so ist sie doch enorm wichtig. Denn wird sie in geltendes Recht umgesetzt, dann sind die Chancen die Verbandsklage durch Tierschutzverbände durch zu bekommen,schlagartig gestiegen.

Wie Sie alle wissen, kämpfen die Tierschutzverbände schon seit Jahren für diese Verbandsklage. Bisher vergeblich. Ich möchte Sie deshalb alle bitten, nicht nur selbst zu unterschreiben, sondern diese Information an alle Adressen weiter zu leiten, deren Sie habhaft werden können. Diese Petition ist unter dem Link



zu finden. Natürlich geht es auch über meine Homepage. Dort sind auch noch andere Petitionen aus dem In-und Ausland zu finden. Unter anderem eine aus Japan, die den Schutz der Haustiere zum Ziel hat.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer


**********

Bitte macht zahlreich mit
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Liebe Gruesse - Mausi
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++
 
  • 28. März 2024
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Hi Mausili ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich lege jedem hier nahe, sich die Petition gruendlich durchzulesen, bevor Ihr sie einfach abnickt:

Ziel der Petition ist es, die Bevoelkerung durch Volksentscheid direkt auf die Gesetzgebung einfluss nehmen zu lassen. Dabei findet sich folgender Satz, der jedem Soka-Halter zu Denken geben sollte:

Aus der Petition schrieb:
In der Zeit zwischen einem erfolgreich abgeschlossenen Volksbegehren und dem Volksentscheid haben das Pro und Contra in den Massenmedien das Recht zur freien und gleichberechtigten Information und Teilnahme an den Diskussionen über den Abstimmungsgegenstand.
Quelle: Siehe 1. Post.

Deutschland hat keine Basis-Demokratie. Gott sei Dank! Erinnert Euch an die Hirnwaesche mit der uns Bild und Jauch-TV indoktrinieren wollten. Haette es zu dieser Zeit einen Volksentscheid gegeben, waeren unsere Hunde mittlerweile alle "abgespritzt".

Als nette Anekdote wurde mir auf der Schule (in den 70ern) noch beigebracht, dass wir in Deutschland noch immer die Todesstrafe haetten, wenn nach dem Krieg eine Basis-Demokratie statt dem parlamentarischen System entstanden waere. In der Wikipedia findet man dazu auch folgenden Satz:

Wikipedia: Todesstrafe schrieb:
Aber zeigten Meinungsumfragen, dass über 70 Prozent der Bevölkerung die Wiedereinführung der Todesstrafe für Schwerverbrecher befürworteten. Auch für den der in den 1970er Jahren forderten Teile der Bevölkerung die Wiedereinführung der Todesstrafe; dies wurde im Parlament aber nie wieder aufgegriffen.
 
BEGRÜNDUNG für die "dreistufige Volksgesetzgebung" [Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid; Volltext der Petition auf der Homepage der Initiative »WirSindDeutschland«]
1. Bei der Ausgestaltung der geforderten Rechtsnorm sollen die folgenden Kriterien Berücksichtigung finden:
a. Das Recht von mindestens fünfzigtausend Stimmberechtigten, dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag einzureichen [= 1. Stufe: Volksinitiative].
b. Das Recht, ein Volksbegehren einzuleiten, wenn der Bundestag dem Vorschlag nicht innerhalb eines halben Jahres zustimmen sollte [2. Stufe].
Das Volksbehren muss innerhalb eines Jahres stattfinden und während dieser Zeit bei freier Unterschriftensammlung mindestens eine Million Stimmberechtigte auf sich vereinen.
c. Ist ein Volksbegehren erfolgreich, kommt es innerhalb eines weiteren Jahres zum Volksentscheid [3. Stufe], wobei die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen entscheidet.
 
Aeh, ist das jetzt ein pro- oder ein contra-Argument zu meinem Kommentar? :unsicher: Was denkst Du wohl, was die Bild einen Spass haette, dem diversen Volks-Kram wie z.B. dem Volks-PC jetzt auch noch das Volksbegehren hinzu zu fuegen. Ein Massenmedium das nicht neutral berichtet, sondern Meinung Bildet, ist im Zusammenhang mit einer solchen Moeglichkeit, Gesetze zu bilden, eine unglaubliche Gefahr. Siehe mein 1. Zitat aus der Petition im Post oben. Ueberleg' doch 'mal, unter welchen Konsequenzen der Meinungsmache aus der Kampfhundehysterie wir immer noch zu leiden haben, und stell' Dir vor, waehrend dieser Zeit haette ein solches Gesetz Gueltigkeit besessen...
 
PerlRonin schrieb:
Aeh, ist das jetzt ein pro- oder ein contra-Argument zu meinem Kommentar?
Keines von beidem!
In der Zeit zwischen einem erfolgreich abgeschlossenen Volksbegehren und dem Volksentscheid haben das Pro und Contra in den Massenmedien das Recht zur freien und gleichberechtigten Information und Teilnahme an den Diskussionen über den Abstimmungsgegenstand.
Ob das gut ist, kommt darauf an, ob die Medien verpflichtet werden, Pro und Contra - Meinungen zu verbreiten.
Mal angenommen die Sache mit diesen Volksentscheidungen würden z.B. in Diskussionen wie "hart, aber fair", Sabine Christiansen mit beiden Meinungen diskutiert.
Wenn es keine Verpflichtung für die Medien geben würde, dann würden die Medien natürlich nur das verbreiten, was die größte Auflage sichert (S.ex&Crime; siehe Bild). Das wäre sehr schädlich für die Meinungsbildung der Bürger.
Es müßten Diskussionen und Medien-Berichte von beiden Seiten obligatorisch sein, so wie bei politischen Diskussionen z.B bei Sabine Christiansen.

Ich wäre schon dafür, Bürger mehr in Politik einzubinden, aber diese Sache müßte von allen Blickwinkeln sehr genau durchdacht und geplant werden.
 
The Martin schrieb:
Wenn es keine Verpflichtung für die Medien geben würde, dann würden die Medien natürlich nur das verbreiten, was die größte Auflage sichert (S.ex&Crime; siehe Bild). Das wäre sehr schädlich für die Meinungsbildung der Bürger.
Es müßten Diskussionen und Medien-Berichte von beiden Seiten obligatorisch sein, so wie bei politischen Diskussionen z.B bei Sabine Christiansen.

Nun, abgesehen davon, dass auch Sabine Christiansen eine eigene Meinung hat, und auch diese sich auf ihre Fragestellung auswirkt, haben wir da das "Problem" der Pressefreiheit, und diese ist im Grundgesetz festgelegt. Da kann der Staat nicht eingreifen. Und wie will man das regeln? Kann eine Zeitung dann abgemahnt werden, wenn sie keine hinreichenden Gegenargumente bringt? Darf ein Redakteur mit einer Tendenz dann nicht mehr schreiben? Was passiert bei Unkenntnis der Gegenargumente?

Sorry, ich sehe nicht, wie soetwas praktisch umsetzbar ist, und ich vertraue den Buergern was ihre Meinungsbildung betrifft noch weniger als unseren Politikern.

Um's 'mal ganz politisch inkorrekt zu sagen: Demokratie ist eigentlich 'ne Katastrophe, aber leider im Moment die beste Staatsform die wir bisher ausprobieren konnten.
 
PerlRonin schrieb:
Nun, abgesehen davon, dass auch Sabine Christiansen eine eigene Meinung hat, und auch diese sich auf ihre Fragestellung auswirkt, haben wir da das "Problem" der Pressefreiheit, und diese ist im Grundgesetz festgelegt. Da kann der Staat nicht eingreifen. Und wie will man das regeln? Kann eine Zeitung dann abgemahnt werden, wenn sie keine hinreichenden Gegenargumente bringt? Darf ein Redakteur mit einer Tendenz dann nicht mehr schreiben? Was passiert bei Unkenntnis der Gegenargumente?

Sorry, ich sehe nicht, wie soetwas praktisch umsetzbar ist, und ich vertraue den Buergern was ihre Meinungsbildung betrifft noch weniger als unseren Politikern.

Um's 'mal ganz politisch inkorrekt zu sagen: Demokratie ist eigentlich 'ne Katastrophe, aber leider im Moment die beste Staatsform die wir bisher ausprobieren konnten.
Da könntest du natürlich recht haben. Vor allem die praktische Umsetzung wäre nicht leicht.

Vielleicht könnte es funktionieren, wenn diese Volksbehren nicht direkt Gesetze machen können, sondern nur (z.B. die Hälfte der) Stimmen in politischen Abstimmungen haben. Politkier stellen dann 50% der gültigen Stimmen und Bürger auch 50% (wie auch immer).
 
Hallo,

ich habe gestern nochmal mit Christina Kontakt aufgenommen und ihr die Bedenken geschildert. Ich darf ihre Antwort einstellen:

**********

Liebe Mausi,

ich bin ein absoluter Befürworter der Volksabstimmung. Nur so ist
Basisdemokratie möglich. In anderen Ländern gibt es das ja auch. Mir
mißfällt es schon lange, dass wir so total abhängig von unseren mehr oder
minder korrupten Politikern sind. Am liebsten würde ich sie alle zum Teufel
jagen. Nur mit Volksentscheid und Volksbegehren haben wir überhaupt eine
Chance, endlich mal selbst mitzubestimmen, was in unserem Land so abgeht.
Und ich halte die Leute nicht für so dumm, dass die nicht selbst entscheiden
könnten. Diejenigen, die sich negativ zum Volksbegehren äußern, sollten mal
einen tiefen Blick ins Grundgesetz und noch einen tieferen Blick auf die
Homepage der Petenten setzen. Die Hürden für einen Volksentscheid und ein
Volksbegehren sind hoch. Und was die Hundehalter angeht: das sind doch
schließlich auch Wähler. Man soll doch nicht so tun, als wenn es nur
Hundehasser in Deutschland gäbe. Und die Zustimmung zu einem so wichtigen
Instrument der Demokratie nur daran aufzuhängen ist ziemlich kurzsichtig.
Hätten wir bereits das Volksbegehen eingeführt, dann gäbe es wahrscheinlich
auch die Verbandsklage. Und wenn es die geben würde, dann gäbe es
wahrscheinlich auch keine Hundeverordnungen. Eines baut auf dem anderen auf.

**********

Vielleicht geben Euch diese Ausfuehrungen neue Denkanstoesse :dafuer:

Liebe Gruesse - Mausi :hallo: ++
 
Tiere brauchen Anwalt: Unterschriften für Tierschutz-Verbandsklage

Dresden. Unter dem Slogan „Tiere brauchen einen Anwalt“ laufen auch in Sachsen Bemühungen um einen besseren Tierschutz. An diesem Donnerstag wollen mehrere Verbände dem Sächsischen Landtag Unterschriften überreichen, mit denen Bürger ein Klagerecht für Tierschutzverbände unterstützen..........



***********

:hallo:
 
Tierschutz-Verbandsklage im Saarland

Wie der Bundesverband Menschen für Tierrechte heute mitteilt, ist zu erwarten, dass die neue Jamaika-Koalition im Saarland das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einführen wird...........



:hallo:
 
Für Tierrechte vor Gericht ziehen

Berlin, 10.11.2009: Der Koalitionsvertrag des Saarlandes sieht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für anerkannte Tierschutzorganisationen vor......



:hallo:
 
Tiere können nicht vor Gericht ziehen! Bitte mitmachen!

Der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung e. V., die
Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e. V. und der Bund gegen den
Missbrauch der Tiere e. V. bitten die Regierungsparteien sich für die
Einführung der Tierschutzklage, auch Verbandsklage genannt, einzusetzen.

Geben Sie den Tieren in Berlin Ihre Stimme!

Bitte unterschreiben Sie diese Petition

:hallo:
 
Demonstration des Bundesverbandes zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen

Am Donnerstag, den 21. Januar 2010, berät der nordrhein-westfälische Landtag über einen Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage. Voraussichtlich wird die schwarz-gelbe Mehrheit den Antrag ablehnen. Wir wollen trotzdem mit möglichst vielen Teilnehmern, Transparenten etc. präsent sein. Dies zeigt den Politikern, dass wir ihre Arbeit verfolgen und dass viele Menschen einen besseren Tierschutz in NRW wollen. Das ist auch im Hinblick auf die Landtagswahlen am 9. Mai wichtig. Der Zeitpunkt ist gut, da sich nach Bremen und Hamburg nun auch die Jamaika-Koalition im Saarland für die Tierschutz-Verbandsklage ausgesprochen hat.

Bitte kommen Sie möglichst zahlreich, um unserer Forderung mehr Gewicht zu verleihen. Vielen Dank!

Wann: 21. Januar 2010 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wo: Auf der Wiese vor dem Landtag in Düsseldorf (Moselstraße)
Was: Mitgebracht werden können vorhandene Transparente und Tierkostüme

Infos zur Demo: ledermann(at)tierrechte

Infos zur Verbandsklage:

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Pressemitteilung

Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP
blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut

CDU und FDP haben heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf
Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen
endgültig abgelehnt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt
sich dennoch zuversichtlich, Schwarz-Gelb im Vorfeld zur Landtagswahl
am 9. Mai für das Klagerecht im Tierschutz zu gewinnen.

Nach Aussagen des Verbandes bestätige bisher jede Rechtsprüfung, dass
Deutschlands Demokratie gerade auch dem Tierschutz den Gang vor Gericht
zu ermöglichen hat. Aber die Fehlinformationen von Forschung und
Wirtschaft, die mit der Tierschutz-Verbandsklage das Aus für die
tierexperimentelle Forschung und eine Prozessflut propagieren, sei bei
Nordrhein-Westfalens Christ- und freien Demokraten auf fruchtbaren
Boden gefallen, so der Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Anders als ihre Parteikollegen im Saarland, die sich im
Koalitionsvertrag mit B90/Die Grünen zur Tierschutz-Verbandsklage
bekennen, zeigen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, wie sehr sie an
den Lippen von Forschung und Wirtschaft kleben, statt sich redlich mit
den Sachargumenten auseinanderzusetzen, beschreibt Dr. Kurt Simons,
Vorsitzender des Bundesverbandes, die Situation.

Während jeder Tiernutzer gegen zuviel Tierschutz vor Gericht klagen
kann, darf niemand stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von
Tierschutzvorgaben gerichtlich überprüfen lassen. Für Deutschlands
Demokratie, die den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung
aufgenommen hat, sei dies ein untragbarer Zustand, betont der
Tierrechtsverband. Juristische Gutachten belegten zweifelsfrei, dass
das Klagerecht weder Forschung, noch Tierversuche behindere oder gar
Gerichte mit Prozessen blockiere. Um auf diese Ungerechtigkeit erneut
aufmerksam zu machen, habe der Verband heute vor dem Landtag eine
Demonstration veranstaltet.

Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden

- sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrechtliche Vorschriften
gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können bei Verstößen gegen
Tierschutzrecht lediglich Strafanzeigen erstattet werden, die
erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Die Bundesländer sind
durch die Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes berechtigt, das
Tierschutz-Verbandsklagerecht zu etablieren. Als erstes führte es
Bremen in 2007 ein. 2009 wurde es im Jamaika-Koalitionsvertrag des
Saarlands festgeschrieben. In Hamburg ist es Bestandteil des
schwarz-grünen Koalitionsvertrages. Die Fraktion Die Linke hat bereits
einen Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht.

Informationen:

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Sorry, ich sehe nicht, wie soetwas praktisch umsetzbar ist, und ich vertraue den Buergern was ihre Meinungsbildung betrifft noch weniger als unseren Politikern.
Woher nimmst Du Dein Vertrauen in unsere Politiker?:unsicher:
Und sind nicht einige wenige Politiker durch Lobbyisten schneller zu beeinflussen, als die große Menge der Bevölkerung?

Um's 'mal ganz politisch inkorrekt zu sagen: Demokratie ist eigentlich 'ne Katastrophe, aber leider im Moment die beste Staatsform die wir bisher ausprobieren konnten.
Hier stimme ich Dir 100%ig zu. Mir fällt auch nichts besseres ein.
Wobei: Es gibt/gab schon "Demokratien", die real Parteiendiktaturen sind/waren.
Grüße Klaus
 
Wichtig - mitmachen und weiterleiten: Online-Petition für
> Tierschutz-Verbandsklagerecht in NRW
>
> Anlässlich der Landtagswahlen in NRW am 09. Mai 2010 setzen wir die
> Parteien, welche bislang das Tierschutz-Verbandsklagerecht ablehnen und
> blockieren, weiter unter Druck:
Sie sollen sich noch vor der Wahl für den
> Tierschutz im Land aussprechen und erklären, dass sie sich im Falle eines
> Wahlsieges für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage einsetzen
> werden. Setzen auch Sie sich für die Einführung der
> Tierschutz-Verbandsklage ein. Fordern Sie die NRW-Politiker auf, im Falle
> ihres Wahlsieges die Verbandsklage für Tierschutzorganisationen in NRW
> einzuführen, da NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland eine
> Vorreiterrolle einnimmt.

>
> Online-Petition mit direktem Protest bei Rüttgers und Pinkwart:
>
>
> Hintergrundtext:
>
LG Fridolina
 
Liebe Tierfreunde,

diese Petition hat eine extreme Bedeutung. Es können noch so gute
Tierschutzgesetze verabschiedetwerden, aber damit den Tieren
tatsächlich geholfen wird, müssen siejemanden haben, der ihre Belange
richtig vertreten kann, jemanden derihr Leid richtig erkennen kann, der
für sie vors Gericht geht.

Jezt sindes meistens Amtstierärzte deren Ermessung unterliegt zu
beurteilen obein Tier leidet oder nicht. Aus verschiedenen Gründen ist
dieseBeurteilung oft nicht zu Gunsten der Tiere. Diese Petition soll
möglichmachen, dass die Gesetze zum Schutz der Tiere auch in Praxis
angewandtwerden, deshalb;herzliche Bitte an Sie: Unterschreiben Sie die
Petition und leiten Sie diese Petition an möglichst viele Menschen weiter.

Vielen Dank.



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Bund deutscher Tierfreunde e.V. begrüßt neue Initiative zum Verbandsklagerecht


Schleswig-Holstein will Verbandsklagerecht für Tierschützer einführen

Der Bundesrat hat erneut über die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzorganisationen beraten. Das Land Schleswig-Holstein hat dabei einen entsprechenden Antrag eingebracht, der es Tierschutzverbänden ermöglicht im Namen von Tieren vor Gericht zu ziehen. Nach Meinung des Bund deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) in Kamp-Lintfort ein längst überfälliger Schritt angesichts der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz...........



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