TVT etabliert den Begriff „Qualhaltung“ in der Nutztierhaltung
Belm (TVT) – „Qualzuchten“ sind laut Tierschutzgesetz verboten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz fordert zusätzlich den Verzicht auf „Qualhaltungen“. Unter diesem neuen Begriff fasst die TVTdie dauer hafte Haltung von Nutztieren in Haltungssystemen und unter Haltungsbedingungen zusammen, die verhindern, dass die Tiere ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben und/oder ihre Grundbedürfnisse ausreichend befriedigen können. Den so gehaltenen Tieren werden dadurch vermeidbare anhaltende Schmerzen, Schäden und Leiden zugefügt...
Belm (TVT) – „Qualzuchten“ sind laut Tierschutzgesetz verboten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz fordert zusätzlich den Verzicht auf „Qualhaltungen“. Unter diesem neuen Begriff fasst die TVTdie dauer hafte Haltung von Nutztieren in Haltungssystemen und unter Haltungsbedingungen zusammen, die verhindern, dass die Tiere ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben und/oder ihre Grundbedürfnisse ausreichend befriedigen können. Den so gehaltenen Tieren werden dadurch vermeidbare anhaltende Schmerzen, Schäden und Leiden zugefügt...