Parlamentsentscheid NRW schon am 20.06.

LITTLEBIGDOG

20 Jahre Mitglied
ACHTUNG!!!!!!!!!!!!!
Zusätzlicher Termin
Am 20.06.2001 ab 17:30
Treffen vor dem Düsseldorfer Landtag
Der Termin 21.06.2001 11:00 Uhr

bleibt bestehen....!!!!!!!!!!!!!!!!!

>
> A C H T U N G ! B r a n d a k t u e l l !
>
> Fürchten SPD und Grüne die Öffentlichkeit?
> Termin für die Abstimmung über die Außerkraftsetzung der
> Landeshundeverordnung kurzfristig geändert.
>
> Nachdem wir zu einer großen Kundgebung am 21.6.11.00 Uhr aufgerufen haben,
> hat die rot-grüne Landtagskoalition beantragt, diesen ursprünglichen
Termin
> für den Antrag der FDP und die Abstimmung über Außerkraftsetzung der
> Landeshundeverordnung NRW kurzfristig zu ändern.
> Der Ältestenrat mit seiner ebenfalls rot-grünen Mehrheit hat diesem Antrag
> auf Terminverlegung leider - zugestimmt ! Wir rufen deshalb auf zu einer
>
>
> Demonstration
>
> 20.6.2001- ab 18.00 Uhr am Landtag NRW in Düsseldorf
>
Während die Politiker im Landtag über unser Schicksal und das unserer Hunde
entscheiden, werden wir trotzdem LIVE dabei sein und ihnen beweisen, daß
Wir uns nicht mit dem Unrecht abgefunden haben.
>
>
Die für den 21.06.2001, 11 Uhr vorgesehene Kundgebung findet somit nur als
zusätzliche Informationsveranstaltung über die aktuellen Ereignisse im
Landtag statt, da die seit Wochen laufenden Termin-Veröffentlichungen
Nicht zu stornieren sind.
>
Wir fordern alle Hundehalter und Tierfreunde auf, trotzdem massenhaft zu
erscheinen, um die vernünftigen Politiker, die Schluß machen wollen mit
> Rasselisten und Kampfhund-Lügen zu unterstützen!

Info aus dem Hermes-Rundbrief 19
Little
 
  • 23. April 2024
  • #Anzeige
Hi LITTLEBIGDOG ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
COOOOOOL!!! Also kann ich doch noch daran teilnehmen. Ich muss nämlich am 21.6. zur Schule, da es mein letzter Schultag ist! *freu*


Wer von euch kommt denn am 20.6.???



blackbat.gif
Julia, Merlin und Kira
blackbat.gif


laghost.gif
[email protected]
laghost.gif


Homepage:
HOMEPAGE 2 :
 
Rede von Mirko Fischer - Soest zur - Demo 20.06.01 Düsseldorf


---------------------------------------------------------------------------


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Abgeordnete , liebe Hundefreunde



Ein Jahr Landeshundeverordnung - das bedeutet für mehr als eine halbe
Million Menschen in diesem Bundesland

- seit einem Jahr kein normales Leben mit dem vierbeinigen
Hausgenossen mehr

- seit einem Jahr aufgrund von Lügenmärchen Angehöriger einer
verfolgten Minderheit - und somit Bundesbürger zweiter Klasse zu sein

- ein Leben zum Teil ohne verfassungsrechtlich gesicherte
Grundrechte ( wie z.B. Unschuldsvermutung - und nun seit 8 Wochen auch
noch Einschränkung der Unverletzlichkeit der Whng. / der Reisefreiheit )

- das Beschimpfungen und Beleidigungen und auch tätliche
Übergriffe nach wie vor an der Tagesordnung sind

- mit übelstem Gesindel aus dem Umfeld von Bahnhöfen und
Rotlichtbezirken auf eine Stufe gestellt zu werden

- das der Tierschutz gem. den § 1 und 2 BtschG in seinen
wichtigsten Teilen aufgrund von Leinen-u. Maulkorbzwang auf der Strecke
bleibt

- feststellen zu müssen, dass es nicht auf Sachverstand und
Voraussicht unserer Volksvertreter bei der Erstellung von Gesetzen und Vo
ankommt sondern auf den regelmäßigen Erwerb von Schmierblättern des
Axel-Springer-Verlages

- das den zuständigen Gremien von Bund und Land dutzendweise
vorliegende kynologische Gutachten und Stellungnahmen nach wie vor
ignoriert werden



Seit mehr als einem Jahr LÜGEN die Umweltministerin Bärbel Höhn und die
Horde ihrer "Fach - berater" das sich die Balken biegen und führen die
breite Öffentlichkeit an der Nase herum. Allen voran aus diesem Gefolge
die Herren Priggen, Dr. Griese sowie jemand, der eigentlich hinter uns
stehen müsste weil schon allein sein Berufseid den er einst leistete ihm
dieses vorschreibt - nämlich der Veterinärmediziner Dr. Bottermann !!



1.- Frau Ministerin Sie haben gelogen und eine verkürzte und verfälschte
Fassung eines Gutachtens von Frau Dr. Feddersen-Petersen als Alibi für
Ihren Unsinn benutzt.



2.- Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie mehrfach verkündeten Sie
hätten 100.000 DM als Soforthilfe für die Tierheime zur Verfügung
gestellt.



3.- Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie in der Presse als Reaktion
auf die OVG-Urteile in Niedersachsen und Schleswig-Holstein verlauten
ließen in NRW gäbe es keine Klagen gegen die hiesige LHV/NRW, denn noch am
10. Mai äußerte sich ihr Staatsekretär Dr. Griese bei der Sitzung des
Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung das es sehr wohl seines
Wissens 6 Klagen gebe - ebenfalls "vergaßen" Sie offenbar zu erwähnen,
dass in unserem Bundesland die Überprüfung Ihrer Verordnung mittels
Normenkontrollklage juristisch gar nicht möglich ist.



4.- Frau Ministerin Sie haben gelogen als Sie mehrfach in der
Öffentlichkeit äußerten, die alte Gefahrhundeverordnung Ihres Vorgängers
aus dem Jahre 1994 sei zur präventiven Gefahrenabwehr nicht geeignet
gewesen - die Vorworte des NRW Innenministers Fritz Behrens aus den beiden
Ausstellungskatalogen der VDH-Bundessieger-Zuchtschauen von Okt. ´98 und
Okt. ´99 bestätigen Ihre Lügen hieb- und stichfest ( Zitat Behrens ´98:
...hat sich die Gefahrhundeverordnung als Handlungsinstrumentarium mit
vorbeugender Wirkung bewährt. Die Bilanz nach inzwischen dreijähriger
Anwendung durch die NRW-Ordnungsbehörden fällt positiv aus. ; Zitat
Behrens ´99: ...hat sich das Regelwerk von 1994 als besonders geeignet
erwiesen, Gefahrhundfällen wirksam vorzubeugen ).



5.- Herr Dr. Griese Sie haben gelogen als Sie eine halbe Million
Hundehalter in die Nähe von rechtradikalem Gesindel rückten.



6.- Herr Priggen Sie haben gelogen als Sie in ihrer Pressemitteilung vom
06. Juni 2001 äußerten die LHV NRW habe sich in ihrem Grundsatz bewährt -
tägliche Zeitungsmeldungen nach denen nach wie vor Kinder von Hunden nicht
gelisteter Rassen verletzt werden beweisen dies.



7.- Herr Dr. Bottermann Sie haben mehrfach Vertreter verschiedenster
Zuchtvereine belogen, als Sie äußerten die in Rede stehende LHV NRW sei
nur eine Übergangsregelung die spätestens zum Jahreswechsel 2000 / 2001
überarbeitet werde.



Mit der Landesregierung besteht Einigkeit aller Hundehalter dahingehend,
dass Gefahrenabwehr zum Schutz von Rechtsgütern, insbesondere zum Schutz
von menschlichem Leben und Gesundheit unverzichtbar ist.

Schon aus genau diesem Grunde wird die LHV / NRW in den verschiedenen
Gerichtsverfahren angegriffen.

Die Gefahrhundeverordnung in ihrer jetzigen Form ist nicht geeignet,
dieser Aufgabe des Landes gerecht zu werden. Das Höhnsche Ministerium hat
offenbar nur unzureichende Vorstellungen davon, was gefährliche Hunde sind
und wie den von diesen ausgehenden Risiken entgegen gewirkt werden kann,
was unbestritten als notwendig anzusehen ist.

Zum besseren Verständnis einige Anmerkungen:

Falsch ist bereits nach allen Ausführungen Ernst zu nehmender
Wissenschaftler die Behauptung des Landes, unter Bezugnahme auf die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.01.2000, dass die dort
aufgelisteten Hundegruppen ein Potenzial zur Erzeugung des "gefährlichen"
Hundes darstellen, die einen wegen ihrer Masse, die anderen ihres Mutes
wegen."

Ob einzelne Hunde zu den gefährlichen zu rechnen sind, hängt ganz
entscheidend von ihrem Verhältnis zu ihren Menschen, beziehungsweise von
diesen Menschen ab, insbesondere auch von ihrer Sozialisation und
Integration in die menschliche Gesellschaft.

In vielfältigen Gerichtsentscheidungen sind die schriftlichen Äußerungen
der Gutachter in ihren wissenschaftlichen Werken aus dem Zusammenhang
gerissen worden mit dem Ergebnis, dass sich die Sache genau gegenteilig zu
dem darstellte, was die Gutachter wirklich gesagt hatten. Das OVG
Schleswig hat sich der wissenschaftlichen Literatur mit großer Sorgfalt
und Sachverstand gewidmet und ist so zu seiner Entscheidung vom 29.05.01
gekommen.

Alle Hunde, gleich welcher Rasse können auch von Personen gehalten werden,
die nicht die Gewähr für ein gefahrloses Verhalten der Tiere bieten. Die
Risiken, die sich im Alltag viel häufiger verwirklichen als Beißvorfälle
sind beispielsweise Unfälle dadurch, dass Hunde unbeaufsichtigt auf die
Straße laufen und vor ein Auto geraten und ähnliche Vorfälle.

Nach den Beißstatistiken - soweit es solche überhaupt gibt - führen bei
den Unfällen mit Kindern Schäferhunde und Mischlinge, davon gibt es auch
die größte Anzahl von Hunden überhaupt. Diese kommen in der
Gefahrhundeverordnung nicht vor. Vielmehr hat man unreflektiert
Rasselisten aus bayerischen und mecklenburgischen Quellen und aus dem
Inhaltsverzeichnis des Buches "Herdenschutzhunde" von Herrn Schoke
abgeschrieben. Teilweise sind dabei Hunde aufgeführt worden, die in
Deutschland kaum noch vorkommen, so z.B. der Tosa Inu, andere genannte
Hunderassen sind seit mehr als 2 Jahrhunderten ausgestorben und wiederum
Hunderassen wie der Chinesische- oder der Römische Kampfhund oder der
Bandog sind Phantasiewesen irgendeines Zeitungsredakteurs und gehören
ähnlich wie der Wolpertinger oder das Einhorn ins Land der Fabelwesen.

Eine realistische Einschätzung der hier einzudämmenden Gefahr hat man
seitens der Landesregierung nicht vorgenommen. An dieser Stelle soll nicht
darauf verzichtet werden, den bayerischen Verwaltungsgerichtshof einmal
wörtlich zu zitieren. In dieser auch vom MUNLV viel gerühmten Entscheidung
heißt es:

"Dafür, dass der Verordnungsgeber möglicherweise ähnlich gefährliche
Hunderassen wie etwa Deutsche Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder der
deutsche Schäferhund nicht in die Kampfhundeliste aufgenommen hat, kann
der Verordnungsgeber vertretbare Gründe anführen."



Und diese vertretbaren Gründe sind dann folgende:

" Die Verordnung auf weitere, nicht in die Verordnung aufgenommene Hunde
auszudehnen hätte schon wegen der Zahl dieser Hunde einen übermäßig hohen,
kaum zu leistenden Verwaltungsaufwand bedeutet."

Auch Frau Ministerin Höhn hat bei der Sitzung am 10.05.2001 hier im
Landtag mehrfach angedeutet, dass Sie sich nicht mit der Masse der
Schäferhundleute anlegen wolle.

Angeblich geht es um Gefahrenabwehr , denn wie oft schon hat Frau
Ministerin Höhn den Satz "wir müssen die Bevölkerung vor gefährlichen
Hunden schützen" heruntergeleiert.

Es stellt sich die Frage, ob die Landesregierung hiermit zum Ausdruck
bringen will, dass sie bewusst eine viel größere Gefahr für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung hinnehmen will aufgrund der Vielzahl
dieser nicht erfassten Hunde, weil sie sich dem Verwaltungsaufwand nicht
gewachsen fühlt.

Möglicherweise müsste die Landesregierung dann einmal über eine innere
Umstrukturierung nachdenken. Irgend etwas scheint hier falsch zu sein. Wir
reden doch über Gefahrenabwehr, oder?

Mittels der Rasselisten wird der Bevölkerung eine Scheingefahr suggeriert,
der mit einer Scheinsicherheit begegnet wird. Die Zusammenstellung der
"Rasselisten" ist völlig willkürlich erfolgt.

Bei der Problematik gefährlicher Hunde handelt es sich um ein
vielschichtiges Problem, welches nicht durch eine pauschalisierende
Betrachtungsweise gelöst werden kann. Das populistische Etikett
"Kampfhunde" sowie Rasselisten sind kein brauchbarer Lösungsansatz.
Gerichte und Behörden werden sich am rasseneutralen Begriff des
gefährlichen Hundes orientieren müssen, und dürfen dabei vor allem auch
den dazu gehörigen Menschen nicht vergessen.

Interessanterweise räumt das Land ein, dass es keine verlässlichen
Erfahrungswerte über Beißvorfälle mit Hunden hat, die es seiner Verordnung
zugrunde hätte legen können. Entsprechend willkürlich sind auch die
Regelungen geschaffen worden. Frau Höhn hat auf dreimalige Anfrage des CDU
Abgeordneten E. Uhlenberg am 10.5.2001 bisher nicht klarzustellen
vermocht, welche sachlich richtigen und nachvollziehbaren Kriterien sie
ihrer Verordnung zugrunde gelegt hat.

Auch die von der Ministerin oft geführte Bezugnahme auf die Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.01.2000 führt nicht weiter. Hier
handelt es sich um eine Entscheidung im steuerlichen Bereich, für die
andere Grundsätze gelten als für den Bereich der Gefahrenabwehr.

Dem Rechtsnormgeber im Bereich der Gefahrenabwehr einen
Experimentierfreiraum von neun Jahren einzuräumen, ist nicht nur sträflich
leichtsinnig sondern lebensgefährlich. Neun Jahre lang, und von diesem
Zeitraum spricht das Bundesverwaltungsgericht, mit einer Gefahr herum zu
experimentieren anstatt Maßnahmen zu ergreifen, mit denen dieser Gefahr
adäquat entgegengetreten werden kann, ist unverantwortlich.

Diese Experimentierfreiheit besteht im übrigen nur so lange, wie keine
gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen.

Dies ist jedoch im Fall der Gefahrhundeverordnung längst der Fall.

Alle seriösen Wissenschaftler und Fachleute der Praxis kommen zu derselben
Aussage, dass Rasselisten kein geeigneter Anknüpfungspunkt für Maßnahmen
der Gefahrenabwehr sind. Damit ist ein Experimentierfreiraum des Landes
nicht gegeben. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor und sind dem
Land bekannt. Es kann und darf nicht länger sein, dass die Ministerin und
hochrangige Beamte ihre eigenen emotional bedingten Vorurteile über diese
Erkenntnisse setzen. Die Beschäftigung mit einseitig
populärwissenschaftlicher Literatur kann die ernsthafte Auseinandersetzung
mit fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema nicht ersetzen.

Der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichtes der sich auch das Land
anschließt, dass bestimmte Rassen in der Bevölkerung eine größere
Akzeptanz genießen als die sogenannten Kampfhunderassen ( und deshalb
nicht so "gefährlich" sind), ist nicht nachzuvollziehen. Es ist nicht
erkennbar, inwieweit die Gefahr, die von einem Hund ausgehen kann, dadurch
geringer werden kann, dass seine Rasse in der Bevölkerung stärker
akzeptiert wird als die eines anderen Hundes, der einer anderen Rasse
angehört. Selbstverständlich ist die Angst von Teilen der Bevölkerung vor
Hunden, auch vor Listenhunden ernst zu nehmen. Begründet ist sie aber
nicht dadurch, dass diese Hunde bestimmten Rassen angehören, sondern
allenfalls dadurch, wie eine unverantwortliche Panik und Stimmung machende
Presseberichterstattung im vergangenen Jahr mit dem Thema umgegangen ist.
Die Hunde können nichts dafür. Es wird immer Hundehalter geben, die Hunde
missbrauchen. Es nützt auch nichts daran anzuknüpfen, dass bestimmte
Rassen von bestimmten Leuten, die überhaupt keinen Hund haben sollten als
Statussymbol oder Drohmittel eingesetzt werden können oder vermehrt
eingesetzt werden. Die Erfahrungen in anderen Ländern, insbesondere
Frankreich zeigen, dass diese Personen auf andere Hunderassen ( dort
insbesondere der Riesenschnautzer ) zurückgreifen und das Problem sich
nur verlagert, aber nicht gelöst wird.

Kein Tier ist vollkommen berechenbar. Dies lässt sich auch auf das
Säugegetier "Mensch" ausdehnen, das auch nicht in letzter Konsequenz
berechenbar ist. Sinnvolle, effektive Gefahrenabwehr kann nur bedeuten,
die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren ohne den gesunden
Menschenverstand und die Vernunft außer Acht zu lassen.

Wir alle wollen Regelungen, die effektiv dem Schutz der Menschen dienen.
Die Regelungen der Hundeverordnung über Rasselisten sind jedoch nicht
geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit und Schutz der Menschen vor wirklich gefährlichen
Hunden.

Die Landesregierung befürchtet, sie könne die Bevölkerung nicht mehr
präventiv, sprich vorbeugend vor Gefahren, die von Hunden ausgehen können,
schützen? Mit ihren Rasselisten konnte sie das noch nie. Ihre
Vorstellungen Frau Ministerin sind es, die an der Realität vorbeigehen.



Frau Ministerin : Sie sind ganz sicherlich kein schlechter Mensch und
haben es seinerzeit als Sie die Landeshundeverordnung in Kraft setzten gut
gemeint - aber leider gilt auch hier: gut gemeint ist nicht immer gut !!

Sie haben ohne das hier bei uns in NRW Gründe dafür vorhanden waren die
fachlich nicht zu beanstandene, bundesweit als vorbildlich geltende
Hundeverordnung ihres Vorgängers des Tierarztes Dr. Matthiesen außer Kraft
gesetzt und durch ein devinitiv nicht umsetzbares, nur Scheinsicherheit
vermittelndes Gebilde ersetzt !!

Bitte bedenken Sie :

MEHR ALS 4 DUTZEND GUTACHTEN VON WISSENSCHAFTLERN AUS ALLER WELT DIE MIR
VORLIEGEN BEWEISEN MEHR ALS EINDEUTIG DAS DIE VON IHNEN VORGELEGTE ARBEIT
VÖLLIG UNGEEIGNET IST DAS EIGENTLICHE PROBLEM ZU LÖSEN !!

Sie sind als Mathematikerin sicherlich auch nicht dumm , daher entledigen
Sie sich schnellstens ihrer inkompetenten Fachberater und zeigen Sie sich
endlich den wissenschaftlichen Fakten zugänglich !!

Sie haben mit der Verankerung des Tierschutzes in der Landesverfassung den
ersten Schritt in die richtige Richtung getan - nun bauen Sie darauf auf
und legen Sie der Bundesregierung endlich einen Entwurf für das vom VDH
sowie von allen Hundehaltern und Züchtern seit zwei Jahrzehnten geforderte
Heimtierzuchtgesetz vor, denn erst nach Inkrafttreten eines solchen wird
Menschenschutz so wie Sie ihn propagieren auch ohne wissenschaftlich und
juristisch unhaltbare Rassenliste möglich sein !!

Herr Ministerpräsident, verehrte Abgeordnete , Frau Ministerin - wie
schon in der Vergangenheit zigfach von Fachleuten angemahnt, verstößt die
LHV / NRW in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht und das GG.

Die erst vor wenigen Tagen gesprochenen Gerichtsurteile in welchen die
Rasselisten vom OVG Schleswig und vom OVG Lüneburg als Verstoß gegen den
Gleichheitssatz gem. ART 3 GG gewertet wurden sprechen eine eindeutige
Sprache !!

Noch können sie alle ihr Gesicht wahren und mit Hilfe ihrer Stimme dem
Spuk ein Ende setzen.

Sollten sie dies jedoch nicht tun und die LHV sollte auf juristischem Wege
bei voller Ausschöpfung des Rechtsweges gekippt werden, gehen 500 - 600
tsd. Hundehalter nebst deren Angehörigen und Freunden - wodurch sich die
Zahl nochmals mehr als verdreifacht - davon aus, dass sie, die für die
Beibehaltung der derzeitigen Vo gestimmt haben mit der gleichen
Selbstverständlichkeit mit der sie sich derzeit über die Grundrechte der
Bürger unseres Landes hinweggesetzt haben ihr Amt als Mitglied des
Landtages unverzüglich zur Verfügung stellen.

Gefunden in Kampfhunde-Power

saludos la loca
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Parlamentsentscheid NRW schon am 20.06.“ in der Kategorie „Wichtige Ankündigungen & Veranstaltungstipps“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

L
SONIC und ich werden da sein!! (hab mir extra frei genommen..)
Antworten
1
Aufrufe
727
Sonic
Sonic
S
Bitte kommt, wenn Ihr es irgendwie einrichten könnt ! Zeigt denen, dass sehr wohl Interesse an diesem Thema besteht ! Bis heute Abend. Grüsse bones Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
10
Aufrufe
552
bones
Grazi
NOTFALL! Luna Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Old English Bulldog (mit Papieren), kastrierte Hündin, geimpft und gechipt, 50 cm groß, 29 kg schwer, 6 Jahre alt. Standort: noch bei ihren Haltern in Neuss (NRW) Luna sucht dringend ein neues Zuhause, da ihre Halter...
Antworten
0
Aufrufe
98
Grazi
bxjunkie
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Am Samstagmittag haben in Düsseldorf rund 130 Menschen mit ihren Hunden gegen die Rasseliste in NRW demonstriert. Die stuft bestimmte Hunderassen als gefährlich ein. Von Paula Gerhardus Die Demonstrierenden wollten ein Zeichen...
Antworten
0
Aufrufe
237
bxjunkie
bxjunkie
Zurück
Oben Unten