Antwort von Hr. Clement:
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
Herr Ministerpräsident Clement dankt Ihnen für Ihre e-mail, mit der Sie Ihre
Unzufriedenheit über den Entwurf des Landeshundegesetzes zum Ausdruck gebracht
haben. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sicherlich ist es zutreffend, dass durch die Landeshundeverordnung den Haltern
bestimmter Hunde neue Pflichten auferlegt wurden. Diese Pflichten werden nunmehr
in dem Gesetzentwurf, den - wie sie vielleicht der Presse entnommen haben - die
Regierungsfraktionen in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht haben,
fortgeschrieben. Allerdings war der Gesetzgeber gefordert zu handeln, angesichts
der in der Vergangenheit bekannt gewordenen und immer wieder auftretenden
schwerwiegenden Vorfällen, bei denen Personen, insbesondere Kinder und ältere
Menschen von Hunden angegriffen, schwer verletzt oder sogar getötet wurden.
Mit dem Gesetzentwurf wird - so meine ich - ein gerechter Ausgleich zwischen den
berechtigten Interessen der Hundehalter und dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis
der Bevölkerung geschaffen. Ausgleich bedeutet dabei, dass versucht wird, die
verschiedenen und zum Teil gegenläufigen Interessen soweit wie möglich in
Einklang zu bringen. Dies setzt Entgegenkommen von allen Beteiligten voraus.
Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hat in der Öffentlichkeit zum Teil zustimmende Resonanz gefunden, zum
Teil wurden Verschärfungen gefordert, auch liegen kritische Stellungnahmen vor.
Kritik wird dabei insbesondere an den Bestimmungen zum Leinenzwang und an den
sog. Rasselisten geübt.
Ich darf darauf hinweisen, dass der Agrarausschuss des Landtags NRW aus diesem
Grund am 19. April 2002 eine umfangreiche Anhörung von Sachverständigen
durchgeführt hat. In den Fragenkatalog, zu dem die Sachverständigen Stellung
genommen haben, wurden auch Regelungen aufgenommen, die in der Diskussion zu dem
Gesetzentwurf immer wieder kritisiert wurden.
Die Landesregierung nimmt die vorliegenden Stellungnahmen sehr ernst und wird
sich auch mit den Ergebnissen der Sachverständigenanhörung, deren Auswertung
derzeit stattfindet, sorgfältig auseinandersetzen. Ich kann Ihnen versichern,
dass die Landesregierung selbstverständlich bereit ist, Verbesserungsvorschläge
zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs im Lichte neuer Erkenntnisse zu
unterstützen, ohne dabei das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs aus dem
Auge zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Harald Hemmer (Staatskanzlei NRW - Ref. I.1
tel. +49211837-1635
fax +49211837-1509
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