Ich mein diesen Teil hier
"Im „Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ regelt Paragraph 4, welche Gründe zu einer Verweigerung führen. Ein Sprecher des Präsidialamtes: „Es ist eine Einzelfallprüfung, die Schwere des Fehlverhaltens, ob es Geschädigte gibt und wie lange der Vorfall zurückliegt berücksichtigt.“ Bei Storl war der Vorfall offenbar schwerwiegend genug."
klingt für mich, als sei er draussen?
Vielleicht ist Wiki ja auch nicht so aktuell?