Oldisleben: Dreijähriges Kind von Hunden getötet

Sorry, mein Beitrag bezog sich auf die vorangegangenen Meinungen. Da hat sich jemand "vorgemogelt"...:lol:

"Das ist wohl wahr" sollte heißen, d. ich 1 Jahr mit Bewährung auch für zu lasch halte.

Tragisch, d. nun wieder alle "Kampfhunde" in einen Topf geworfen werden....

Evi u. Schoko
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi Schoko1 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Freiheitsstrafen unter 2 Jahren werden in der Regel zur Bewährung ausgesprochen, wenn nicht "ganz besondere Umstände" dagegen sprechen und die Angeklagte nicht (einschlägig) vorbestraft ist.

Diese besonderen Umstände hat das Gericht wohl nicht angenommen.
 
Der mdr sprach gestern wiederholt von Kampfhundemischlingen, der Staatsanwalt davon, daß sie Kampfhunde hatte und deswegen um die Gefährlichkeit hätte wissen müssen.

Bewährung halte ich für zu wenig, schließlich ist ein Kind wegen der Unverantwortlichkeit gestorben.


tja das ist eben der nachteil, wenn es keine verordnungeng gibt und mann auf die zuverlässigeit der hundehalter setzt.
mann hätte denn vorfall zwar bestimmt nicht verhindern können aber mann könnte dann besser juristisch gegen die leute vorgehen.
 
Kennst Du ein entsprechendes Urteil aus einem Bundesland mit Verordnungen, welches härter ausfiel?
Ich nicht.
 
jetzt im moment nicht.

aber du musst zugeben das der frau laut tühringer gesetzgebung juristisch gesehen nichts vorzuwerfen ist.
wie mann seine hunde hält spielt dabei keine rolle.
 
Die Richterin setzte das Verwahren der Hunde mit dem einer Waffe gleich und sie wurde verurteilt. Das stand durchaus in enger Beziehung dazu, wie sie ihre Hunde hielt, auch die vernachlässigte Erziehung war einer der Hauptpunkte der Urteilsbegründung.
 
Die Richterin setzte das Verwahren der Hunde mit dem einer Waffe gleich und sie wurde verurteilt. Das stand durchaus in enger Beziehung dazu, wie sie ihre Hunde hielt, auch die vernachlässigte Erziehung war einer der Hauptpunkte der Urteilsbegründung.


das könnte aber in einen berufungsverfahren ganz anders aussehen.
 
... kann es immer und wäre auch recht kaltschnäuzig.

Verstehe auch gerade nicht, worauf Du hinauswillst.
 
... kann es immer und wäre auch recht kaltschnäuzig.

Verstehe auch gerade nicht, worauf Du hinauswillst.



ich will blos mal die emotionale seite weglassen und den fall rein juristisch sehen.
und da ist der frau eben laut tühringer gesetz nichts vorzuwerfen.
sie darf die hunde halten.
sie durfte damit vermehren(drei hunde waren kinder des anderen).
die haltung spielt juristisch gesehen keine rolle.
und das die oma zu denn zeitpunkt die wohnungbetritt konnte sie nicht wissen.
ihre eigentliche schuld liegt in ihrer schlechten haltung ob die sich in einen berufungsverfahren juristisch halten lässt sehr fraglich.
der fall würde doch anders gesehen wenn das kind kein verwannter wäre.
nehmen wir doch mal an es wäre ein fremdes kind das über denn zaun geklettert wäre.
die frau würde bestimmt frei gesprochen und über ihre haltung würde nimman diskutieren.
 
Liebe Leute ;)

ich muss ganz ehrlich sagen, egal wie gross die Schuld immer sein mag -
die Frau ist bereits so schwer gestraft, das reicht in alle Ewigkeit.
Warum fordert man härtere Strafen ?
Rache ?:rolleyes:

Ich möchte nicht in der Haut stecken.
Ich stelle mir vor, ich verursache durch Leichtsinn einen Verkehrs - Unfall und
sehe ein Kind sterben.
Ich würde im Leben nie mehr froh werden.
Und hier kommt dazu, dass es in der eigenen Familie geschah,
mit allen Konsequenzen.

Die Frau hat auch nicht vorsätzlich geplant, ihre Nichte zu töten.

Sie hat sich an dem Kind, der Familie und den unschuldigen Hunden versündigt.
Damit muss man erst mal weiterleben können.
 
Liebe Leute ;)

ich muss ganz ehrlich sagen, egal wie gross die Schuld immer sein mag -
die Frau ist bereits so schwer gestraft, das reicht in alle Ewigkeit.
Warum fordert man härtere Strafen ?
Rache ?:rolleyes:

Ich möchte nicht in der Haut stecken.
Ich stelle mir vor, ich verursache durch Leichtsinn einen Verkehrs - Unfall und
sehe ein Kind sterben.
Ich würde im Leben nie mehr froh werden.
Und hier kommt dazu, dass es in der eigenen Familie geschah,
mit allen Konsequenzen.

Die Frau hat auch nicht vorsätzlich geplant, ihre Nichte zu töten.

Sie hat sich an dem Kind, der Familie und den unschuldigen Hunden versündigt.
Damit muss man erst mal weiterleben können.

warum höhere stafen?
weil strafen auch ein singnal an andere setzen soll und nicht andere in ihre schlechten haltung oder vermehrertum noch bestärken. nach dem motto mir passiert eh nicht viel wenn ich so weiter mache.
 
Mal ganz im allgemeinen,die strafen die in D verhängt werden,sind doch alle eh zu lasch hinzu kommt noch,das zwischen straftat und verurteilung eine viel zu lange zeitspanne liegt :unsicher:
 
ist es an mir vorbeigerauscht, oder hat sie tatsächlich kein hundehalteverbot bekommen :verwirrt::verwirrt:

wenn dem so ist, dann ist es noch weniger verständlich für mich..:sauer:
 
Hat Ibrahim K auch Bewährung bekommen ???

zu den angeblich laschen Strafen : die ärgern mich auch, besonders, was Kinder und
Tierschänder angeht :(
Aber in anderen Fällen, muss man überlegen, was die Strafe für den Täter wirklich
bedeutet.
Ich habe einen guten Bekannten, der ist Richter.
Das hat mir etwas die Augen geöffnet.
Was die Schwere der Schuld angeht.
Wie die Affektlage des Täter war ( kaltblütiger Vorsatz ? Habgier ? )
Und - man muss auch bedenken, wie lang ein Jahr Knast wirklich ist.
Und in dem Fall bedeutet Bewährung doch auch, dass sie keinen Menschen
durch Hunde verletzen darf - praktisch schon ein Haltungsverbot, da ihre Art der
Haltung Unfälle vorprogrammiert
 
Liebe Leute ;)

ich muss ganz ehrlich sagen, egal wie gross die Schuld immer sein mag -
die Frau ist bereits so schwer gestraft, das reicht in alle Ewigkeit.
Warum fordert man härtere Strafen ?
Rache ?:rolleyes:

Ich möchte nicht in der Haut stecken.
Ich stelle mir vor, ich verursache durch Leichtsinn einen Verkehrs - Unfall und
sehe ein Kind sterben.
Ich würde im Leben nie mehr froh werden.
Und hier kommt dazu, dass es in der eigenen Familie geschah,
mit allen Konsequenzen.

Die Frau hat auch nicht vorsätzlich geplant, ihre Nichte zu töten.

Sie hat sich an dem Kind, der Familie und den unschuldigen Hunden versündigt.
Damit muss man erst mal weiterleben können.
Hast Du sie gesehen?
Also nach der Verhandlung im Fernsehen?
 
Und bei Ibrahim K war es ja nicht "nur" die Vernachlässigung von Sozialisation und Erziehung, da wurden die Hunde ja gezielt abgerichtet (der Rüde war doch sogar in Hundekämpfen eingesetzt, oder?), es wurde auf dem Schulhof - was der Ort der späteren Attacke war - trainiert und soweit ich weiß gab es auch mit der Hündin schonmal vorher einen Beißvorfall. Ist also schon noch eine andere Hausnummer...
 
@HSH2 : habs nicht im Fernsehen sehen können.
Gibts das irgendwo online ?
Würde mir gerne ein Bild von der Frau machen können
 
Glaub nicht, daß es irgendwo online ist, kam im Regionalfernsehen für Thüringen.
Nach besonderer Reue sah's jedenfalls nicht aus und auch sonst passte eigentlich alles in's Klischee, also rein optisch.
Na was soll's.
 
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