offener Brief

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268

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Offener Brief

Fraktionen im Hessischen Landtag

Mitglieder des Innen-/Rechtsausschusses

Schlossplatz

65183 WIESBADEN

21. Oktober 2000

volker/politik/mdlhess-doc

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28.09.00 24.09.00/21.10.00 05631 - 58 14 32

Entwurf eines HundeG & Gesetzes zur Änderung des BundezentralregisterG

Sehr geehrte Damen und Herrn,

der hessische Innenminister hat den tragischen Fall in
Hamburg-Wilhelmsburg vom 26.05.2000, bei dem zwei Hunde eines mehrfach
vorbestraften (u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung (3 x), Raub (2 x),
schwerem Diebstahl (2 x), Widerstand gegen die Staatsgewalt und
Beleidigung (2 x) Drogenhandel) und den Behörden seit langem einschlägig
bekannten Bürgers namens Ibrahim K. einen sechsjährigen türkischen Jungen
namens Volkan K. zu Tode bissen, zum Anlaß genommen, zunächst die
Gefahrenabwehrverordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit (Kampfhunde-VO) vom 05.07.00 aufgrund § 72 Abs. 1 HSOG zu
erlassen, die er später, in Anbetracht ihrer evidenten Rechtswidrigkeit,
zur Vermeidung einer juristischen Niederlage durch die
Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde vom 15.08.00 ersetzen ließ.


Im Hamburger Fall war der Hund als aggressiv behördenbekannt und es war
Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet worden, der Vollzug aber zu keiner
Zeit kontrolliert worden. Mit anderen Worten: Nicht fehlende rechtliche
Instrumente waren ursächlich, sondern das völlige Versagen der Exekutive
beim Vollzug und zwar sowohl in Beziehung gegenüber Halter Ibrahim K. als
auch dessen Hunden. Ich habe mir deshalb erlaubt, die in Hamburg
Verantwortlichen wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung durch Unterlassen
(§§ 222, 13 StGB) anzuzeigen. Die Übernahme des bloßen Lippenbekenntnisses
der "politischen Verantwortlichkeit" genügt mir nicht. Gefordert ist hier
die Übernahme der persönlichen Verantwortung und zwar in strafrechtlicher,
haftungsrechtlicher, disziplinarrechtlicher und verwaltungsrechtlicher
Hinsicht.


Im Auftrag von 21 nordhessischen Hundehaltern habe ich gegen die o.g. VO
ein Normenkontrollverfahren vor dem HessVGH in Kassel angestrengt. Mit
Entscheidung des HessVGH vom 08.09.00 - 11 NG 2500/00 - wurden wesentliche
Teile der Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde vom 15.08.00
vorläufig außer Vollzug gesetzt. Gegen die zurückgenommene KampfhundeVO
vom 05.07.00 gehen wir im Wege einer Fortsetzungsfeststellungklage vor, da
wir den Innenminister nicht so einfach aus seiner Verantwortung entlassen
möchten. Selbiges wird gelten, wenn die VO vom 15.08.00 zurücknimmt. Die
Gerichte werden über die Rechtmäßigkeit der VO in jedem Falle zu befinden
haben.


Sämtliche 21 Antragsteller verfügen über einen tadellosen Leumund, haben
feste Wohnsitze und üben ehrbare Berufe aus. Sie können ohne jeden Zweifel
davon ausgehen, daß keiner von Ihnen seinen Hund aus "Imponiergehabe,
Aggressionslust, Kompensationsbedarf bei Ich-Schäche und
Verantwortungslosigkeit" oder aus "Persönlichkeitsproblemen" (so einige
Vorwürfe im Rahmen des Bundestagsdebatte zum Thema) erworben hat, ihn aus
diesen Gründen hält oder Züchtung und Handel betreibt. Vielmehr handelt es
sich bei sämtlichen Antragstellern um verantwortungsbewußte Hundehalter.


Mit diesen Verbalentgleisungen und -Injurien aber nicht genug. Jetzt sind
meine Mandanten gehalten, im Rahmen der Halteerlaubnis zu versichern, ob
sie alkoholkrank, geisteskrank oder geistesschwach sind und daß sie nicht
wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden. Die Beantwortung dieser
Fragen ist zum Teil einem medizinischen Laien faktisch unmöglich, zum
anderen erscheint es höchst bedenklich, derartig weitgehende Auskünfte nur
von einer bestimmten Gruppe von Hundehaltern zu verlangen. Ob sich
derartige Angaben mit dem Recht auf Menschenwürde (Art. 1 GG), dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG), dem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung, Art. 6 Abs. 2 MRK sowie der
rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung und dem allgemeinen Grundsatz, daß
niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, vereinbar ist, wird
ggf. gerichtlich zu prüfen sein. Derart unverschämte Angaben wurden vom
Unterzeichner nicht einmal vor seiner Einstellung in den Referendardienst
im Lande Hessen oder seiner Zulassung zur Anwaltschaft abverlangt. Fast
ist man - getreu dem Motto "Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen
werfen" - versucht, diese Fragen, insbesondere die nach der
strafrechtlichen Unbescholtenheit, demjenigen zu stellen, der sie sich
ausgedacht hat.


Betrachtet man die aktuelle Entwicklung und verfügt man über die
Fähigkeit, abstrakt und analytisch zu denken, sowie ein Mindestmaß an
Geschichtsbewußtsein oder ein gewisses Alter, um bestimmte Vorgänge selbst
miterlebt zu haben, so spielt sich vorliegend ein
verallgemeinerungsfähiges Muster ab, welches jeden Demokraten sehr
nachdenklich stimmen muß:


Man finde oder suche einen geeigneten Anlaß.


Man belege die Zielgruppe bewußt pauschal und generell mit den bestimmten
negativen Eigenschaften wie den oben genannten ("Die Kampfhundehalter sind
...(siehe Zitate oben)"; "Die Hunde sind Kampfmaschinen auf vier Pfoten"
etc.).


Man transportiere dies in die Öffentlichkeit und entfache den
entsprechenden Sturm mit Hilfe der einschlägig bekannten Medien ("Hamburg
tötet die ersten Bestien-Wann folgen die anderen?")


Man stigmatisiere die Betroffenen mit äußerlichen Kennzeichen, wie z.B.
Schildern (15x21 cm, leuchtend rot mit Aufschrift "Vorsicht, gefährlicher
Hund").


Man erfinde als Verbalkünstler euphemistische Wörter, die ins
Behördendeutsch passen wie z.B. "sozial erwünschte Bestandsminimierung"
statt des häßlichen Wortes "Ausrottung". Dieses Wort werde ich übrigens
als Unwort des Jahres 2000 vorschlagen.


Man lasse bei seinen Eingriffen und Maßnahmen Begriffe wie
Verhältnismäßigkeit der Mittel außer acht und spreche den Betroffen ihre
individuellen Rechte im Hinblick auf überwiegende Gemeinwohlinteressen ab.
In keinem Fall bemühe man sich um differenzierte oder sachnahe
Betrachtungsweise und Lösungen.


Nie Frage man die Betroffenen oder beteilige sie an der
Entscheidungsfindung. Unabhängige Sachverständige und Wissenschaftler, die
"abwegige Meinungen" vertreten, sind möglichst ebenfalls nicht zu
beteiligen.


Man greife sich beim Vorgehen zuerst die sozial Schwachen, d.h. finanziell
wenig potenten, rhetorisch ungeschickten und juristisch oder faktisch
wehrlosesten aus der Zielgruppe heraus (in Hamburg werden nach
verläßlichen Quellen die Hunde alleinstehender sozial schwacher Frauen
zuerst sichergestellt).


Man lasse die Entwicklung ihren eigendynamischen Lauf nehmen, sorge weiter
für einseitige propagandistische Meinungsmache und leiste staatliche Hilfe
dabei.


Man ziehe die verbliebenen Zielobjekte ein, kaserniere sie und
"euthanasiere" - wieder ein Euphemismus- sie - Ziel erreicht !


Unser Familienhund (nach Cocker Spaniel "Tessi"; Schäferhündin "Senta" und
Dobermann/frau "Freya") ist jetzt ein 4 ½ jähriger American Staffordshire
Terrier, der bisher nur durch Liebebedürftigkeit aufgefallen ist. Mein
Vater (63), der Hundehalter, spricht in diesem Lande als Richter seit
Jahrzehnten Recht im Namen des Volkes und ich (33) bin als Leiter
Personalbetreuung und -entwicklung in einem nordhessischen Betrieb in der
Woche für 3.100 Mitarbeiter verantwortlich und außerhalb meiner
Arbeitszeit jetzt fast dauernd für das Wohl der Hunde. Ich fordere jeden
Politiker der o.g. wörtlichen Zitate auf, sie mir gegenüber persönlich zu
wiederholen und Sie mir - so er denn den Mut hat und nicht nur ein
Großmaul ist - ins Gesicht zu sagen, damit ich mich zur Wehr setzen kann.


Wir - wie die meisten betroffenen Hundehalter - wären wahrscheinlich nie
in den "Genuß" gekommen, einer derart diskriminierten und stigmatisierten
Minderheit anzugehören. Weil wir diesen Hund besitzen, ihn aber auch seine
Rasse schätzen gelernt haben und unter allen Umständen zu ihm stehen
werden, haben wir jetzt am eigenen Leib erfahren, was es heißt, einer
anderen "sozial unerwünschten" Rasse oder Religion anzugehören, einen
anderen Phänotyp zu haben etc.. Mit Erschrecken stellen wir zudem fest,
daß auch längst überwunden geglaubte Rassenlehren wieder - allen
Erkenntnissen moderner Human- und Tiergenetik (Prof. Dr. Irene Stur/Uni
Wien und der Tierärztichen Hochschule Hannover sei hier für Ihre
eindeutigen Stellungnahmen gedankt) zum Trotz - wieder gelten sollen.
Rassezugehörigkeit ist deswegen wieder nachzuweisen und Ahnenforschung zu
treiben. Wo sind wir nur hingekommen ? Welche geistigen Brandstifter sind
da an ihrem schändlichen Werke ? Längst geht es nicht mehr nur um Hunde
!!! Das Ausland - in den USA und GB sind z.B. Staffordshire Terrier oder
Bullterrier sehr weit als Haus-, Familien- und anerkannte Therapiehunde
verbreitet - beobachtet diese Entwicklung mit größter Sorge, wie wir von
dortigen Hundeverbänden erfahren.


Wäre der Anlaß nicht so traurig, man könnte für diese unfreiwillige
Erfahrung dankbar sein und sie sollte jedem persönlich gegönnt sein. In
einigen Schulen macht man jetzt - wie früher schon mit der "Welle" -
Experimente, um Vorurteile und diskriminierendes Verhalten abzubauen,
indem man Menschen selbst einer derartigen Situation exponiert und sie
diese selbst durchleben oder erleiden läßt.


Politiker fordern allen Ortes vollmundig den "Aufstand der Anständigen".
Wir sind anständig und wir stehen auf - gegen ungerechtfertigten Rassismus
und Diskriminierung bei Mensch und Tier sowie für die Demokratie und
rechtsstaatliche Prinzipen. Offensichtlich will man uns aber nicht sehen
und hören. Nicht anders können wir es erklären, wenn Hessen jetzt wieder
unrühmlich an vorne preschen will und plant:

Ein HundeG, welches der Gefahrenabwehrverordnung vom 15.08.00 entspricht
und deren Rechtswidrigkeit perpetuiert. Warum wird nicht die Entscheidung
des HessVGH in der Hauptsache abgewartet, die schon in der ersten
Jahreshälfte 2001 ergehen wird, und dann - unter Beachtung der Auffassung
des Gerichts - gehandelt ? Der effektiven Gefahrenabwehr ist mit der VO
bis dahin allemal Genüge getan.


Damit nicht genug: Von der (Wahn-)Vorstellung beherrscht, daß die
Hundehalter in toto dem Milieu nahestehen, unrühmliche Vergangenheiten
haben, verantwortungslose, aggressionslüsterne, kriminelle und von
Ich-Schäche sowie Imponiergehabe gekennzeichnete Subjekte sind, wurde eine
Initiative im Bundesrat eingebracht. Es soll ein hessischer Antrag - BR
Drucksache 417/00 - in der Sitzung des Bundesrats am 29.09.00 -
Tagesordnungspunkt 26 a/b eingebracht worden sein, der zum Ziel hat, das
BundeszentralregisterG zu ändern - BR-Drucksache 460/00. Beabsichtigt ist,
unbeschränkte Auskünfte auch gegenüber Behörden zu erteilen, die die
Zuverlässigkeit von Hundehaltern prüfen. Die Tilgung einer Strafe im
Register soll in diesen Fällen kein Verwertungsverbot nach sich ziehen.
Resozialisierung- und Datenschutz der Betroffenen hätten zurückzutreten -
George Orwell und Big Brother lassen grüßen ! Was sonst Postulat und
Maxime des Handelns ist, soll für bestimmte Hundebesitzer plötzlich nicht
mehr gelten ?


Dazu können wir nur sagen: Mit uns nicht !!! Wir werden es nicht zulassen,
daß rechtsstaatliche Grundsätze so mit Füßen getreten werden. Solange es
in diesem Land noch selbstbewußte demokratische Bürger, rechtskundige und
überzeugte als auch überzeugende Anwälte sowie wahrhaft unabhängige und
kompetente Gerichte gibt, ist nichts verloren. Wenn es sich nicht
vermeiden läßt, werden wir jeden mit dem rechtskräftig festgestellten
Bannstrahl rechtswidrigen Handelns belegen und werden dafür sorgen, daß er
in aller Öffentlichkeit strahlend über seinem Haupt scheine und ihn auf
Schritt und Tritt fortan begleiten wird. Wir haben keinen "Kampfhund",
aber wir kämpfen für unseren Hund (und stellvertretend für viele
Artgenossen) !


An Sie als Mitglieder es Hessischen Landtags, gleich welcher Fraktion,
ergeht der Aufruf: Machen Sie diesem Treiben, dieser Hexenjagd der Neuzeit
ein Ende und stimmen Sie den o.g. Gesetzen nicht zu.


Wir werden mit jedem zusammenarbeiten und ihn unterstützen (Vermittlung
von Ansprechpartnern, Überlassung von Gutachten, Urteilen, Schriftsätzen
etc.), der uns dabei hilft. Ihre Stimme zählt und Sie werden an Ihren
Taten gemessen, nicht an Ihren Worten !


Wer guten Willens ist und an der Sache Interesse hat, der sei herzlich
eingeladen Hundehalter und sog. "Kampfhunde" persönlich kennenzulernen.


Schließen möchte ich mit einem Zitat Mahatma Gandhis: "Die Größe und den
moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre
Tiere behandelt."



Mit freundlichen Grüßen

Volker Stück

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