Stadt - Offenbach
Von 250 Kampfhunden wurden sechs getötet
Offenbach (alk) Neun Kampfhunde hat das Ordnungsamt bislang sicher-gestellt,
weil sie entweder den Wesenstest nicht bestanden haben oder
der Halter als unzuverlässig eingestuft worden ist. 80 der in Offenbach
gemeldeten 250 Tiere steht ein Test noch bevor. Juristischer Streit
ent-zündet sich am Pitbull Muffy, der im Juni auf Anordnung der Behörde
eingeschläfert worden ist. Nach Ansicht der Offenbacher Tierschützer Judith
Kaiser und Uwe Lindau war die Tötung rechtswidrig. Sie wollen das
Ordnungsamt verklagen.
Pikant ist der Fall auch, weil Muffy seit vier Jahren im Offenbacher
Tier-heim lebte. Im Alter von vier Monaten war das Tier mit einem Beinbruch
in die Einrichtung gekommen und gesund gepflegt worden. Manfred Groß,
stellvertretender Vorsitzender des Tierschutzvereins, bestätigt, dass Muffy
in den ersten Lebensjahren keine Auffälligkeiten zeigte.
Im Herbst sei der Hund gefährlich geworden. "Plötzlich waren Mitar-beiter
nicht mehr bereit, ihn zu pflegen." Eine Erklärung dafür habe er
nicht. Judith Kaiser und Uwe Lindau haben eine. "Es ist versäumt worden, den
Hund zu erziehen." Zwar gebe es Vereinsmitglieder, die sich intensiv mit den
Tieren beschäftigen wollten. Doch sie würden von der Leitung gehindert. "Es
ist ein Armutszeugnis für das Tierheim, dass dem Hund keine Chance gegeben
worden ist."
Dass gefährliche Hunde aus dem Verkehr gezogen werden müssen, ist für die
beiden Tierschutzaktivisten selbstverständlich. An Muffy sei je-doch ein
Exempel statuiert worden. "Hunde, die unbequem sind und sich schwer
vermitteln lassen, sollen abgeschafft werden." Das sei ein Skan-dal. Gegen
die erste Tötungsverfügung, die das Ordnungsamt im April gegen Muffy
erlassen hatte, legte der Tierschutzverein auf Initiative von Judith Kaiser
und Uwe Lindau Widerspruch ein. Im Eilverfahren stoppte das
Verwaltungsgericht Darmstadt die Tötung. "Die Offenbacher Behör-de hatte
ihre Anordnung nicht ausreichend begründet", erläutert Richter Klaus
Dienelt, Pressesprecher des Gerichts. "Vier Jahre hat der Hund keinen
gestört, warum jetzt plötzlich? Diese Frage hat das Ordnungsamt nicht
beantwortet." Nachdem die Behörde erkannt hatte, dass ihre Ver-fügung
fehlerhaft war, erließ sie neue. Ende Mai stellte sie Muffy sicher und ließ
ihn in den Bierbrauerweg bringen. Nach Ansicht des Abteilungs-leiters
Norbert Euler war das auch wegen der Aufbrüche des Tierheims notwendig. Der
freilaufende Pitbull hätte andernfalls Menschen gefähr-den können. Kurz
darauf erließ das Amt eine neue Tötungsverfügung. Diesmal fehlerfrei, wie
Euler meint. Der Tierschutzverein legte keine Rechtsmittel ein, der Hund
wurde getötet.
Groß und Euler waren von der Gefährlichkeit des Tiers überzeugt, das
zwei Wesenstests nicht bestanden habe und mehrfach aggressiv aufge-fallen
sei. Richter Dienelt hält das Vorgehen des Amts, den Hund mit einer zweiten
Verfügung töten zu lassen, für "juristisch zulässig".
Von 250 Kampfhunden wurden sechs getötet
Offenbach (alk) Neun Kampfhunde hat das Ordnungsamt bislang sicher-gestellt,
weil sie entweder den Wesenstest nicht bestanden haben oder
der Halter als unzuverlässig eingestuft worden ist. 80 der in Offenbach
gemeldeten 250 Tiere steht ein Test noch bevor. Juristischer Streit
ent-zündet sich am Pitbull Muffy, der im Juni auf Anordnung der Behörde
eingeschläfert worden ist. Nach Ansicht der Offenbacher Tierschützer Judith
Kaiser und Uwe Lindau war die Tötung rechtswidrig. Sie wollen das
Ordnungsamt verklagen.
Pikant ist der Fall auch, weil Muffy seit vier Jahren im Offenbacher
Tier-heim lebte. Im Alter von vier Monaten war das Tier mit einem Beinbruch
in die Einrichtung gekommen und gesund gepflegt worden. Manfred Groß,
stellvertretender Vorsitzender des Tierschutzvereins, bestätigt, dass Muffy
in den ersten Lebensjahren keine Auffälligkeiten zeigte.
Im Herbst sei der Hund gefährlich geworden. "Plötzlich waren Mitar-beiter
nicht mehr bereit, ihn zu pflegen." Eine Erklärung dafür habe er
nicht. Judith Kaiser und Uwe Lindau haben eine. "Es ist versäumt worden, den
Hund zu erziehen." Zwar gebe es Vereinsmitglieder, die sich intensiv mit den
Tieren beschäftigen wollten. Doch sie würden von der Leitung gehindert. "Es
ist ein Armutszeugnis für das Tierheim, dass dem Hund keine Chance gegeben
worden ist."
Dass gefährliche Hunde aus dem Verkehr gezogen werden müssen, ist für die
beiden Tierschutzaktivisten selbstverständlich. An Muffy sei je-doch ein
Exempel statuiert worden. "Hunde, die unbequem sind und sich schwer
vermitteln lassen, sollen abgeschafft werden." Das sei ein Skan-dal. Gegen
die erste Tötungsverfügung, die das Ordnungsamt im April gegen Muffy
erlassen hatte, legte der Tierschutzverein auf Initiative von Judith Kaiser
und Uwe Lindau Widerspruch ein. Im Eilverfahren stoppte das
Verwaltungsgericht Darmstadt die Tötung. "Die Offenbacher Behör-de hatte
ihre Anordnung nicht ausreichend begründet", erläutert Richter Klaus
Dienelt, Pressesprecher des Gerichts. "Vier Jahre hat der Hund keinen
gestört, warum jetzt plötzlich? Diese Frage hat das Ordnungsamt nicht
beantwortet." Nachdem die Behörde erkannt hatte, dass ihre Ver-fügung
fehlerhaft war, erließ sie neue. Ende Mai stellte sie Muffy sicher und ließ
ihn in den Bierbrauerweg bringen. Nach Ansicht des Abteilungs-leiters
Norbert Euler war das auch wegen der Aufbrüche des Tierheims notwendig. Der
freilaufende Pitbull hätte andernfalls Menschen gefähr-den können. Kurz
darauf erließ das Amt eine neue Tötungsverfügung. Diesmal fehlerfrei, wie
Euler meint. Der Tierschutzverein legte keine Rechtsmittel ein, der Hund
wurde getötet.
Groß und Euler waren von der Gefährlichkeit des Tiers überzeugt, das
zwei Wesenstests nicht bestanden habe und mehrfach aggressiv aufge-fallen
sei. Richter Dienelt hält das Vorgehen des Amts, den Hund mit einer zweiten
Verfügung töten zu lassen, für "juristisch zulässig".