Österreich / Rankweil: Vierjährige von American Staffordshire Terrier verletzt

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Österreich / Rankweil: Vierjährige von American Staffordshire Terrier verletzt

Ein Kampfhund hat am Montag in Rankweil ein vierjähriges Mädchen mit einem Biss ins Gesicht so schwer verletzt, dass es im Spital versorgt werden musste. Das Kind hatte mit dem American Staffordshire Terrier im Haus gespielt.


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Österreich / Rankweil: Mädchen verletzt: Anzeige für Hundebesitzer

Der Vater des Mädchens, das am Montag von einem Hund im Gesicht verletzt wurde, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Der 42-Jährige ist der Besitzer des American Staffordshire Terrier.


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  • 24. April 2024
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Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich wünsche dem Mädchen gute Besserung. Hoffentlich kommt sie gut darüber hinweg :(

(In der Hoffnung hier jetzt keine grundsätzliche Diskussion vom Zaun zu brechen:
Ich fand vor allem den zweiten Artikel schön neutral geschrieben (den ersten eigentlich auch bis auf das ständige "kampfhund"). Vor allem fand ich gut, dass der Grund des Bisses genannt wurde und nicht - wie ich auch schon oft gelesen habe - ein grundloses Zubeißen unterstellt wurde)
 
Stand das da ... dass die Beiden alleine waren? Ich habe nur in Erinnerung, dass sie in der Küche spielten :gruebel:
 
Na hoffentlich bleibts dabei:

Keine Folgen für den Hund
Für den Hund hat der Zwischenfall vom Montagabend keine Konsequenzen



dennoch; leider wieder ein (vermeidbarer) vorfall und dazu noch in österreich und dann noch die andere sache mit dem judenstern.
da wird es langsam eng im ösiland und die chancen etwas im positiven sinne zu ändern, fast aussichtslos:(
 
Stand das da ... dass die Beiden alleine waren? Ich habe nur in Erinnerung, dass sie in der Küche spielten :gruebel:
:rotwerd: Habs schon verbessert. Ich hab in den Satz "Der 42-jährige Vater hatte seine Tochter mit dem Hund gegen 18.00 Uhr in der Küche spielen lassen." noch ein alleine reingelesen, habs dooferweise nur überflogen. Aber auf welcher Grundlage kann man denn dann den Vater anklagen? Dachte das sei nur üblich, sobald die Eltern die Aufsichtspflicht verletzen? (und wenn der Vater dabei war würde ich zwar sagen, dass es verdammt blöd gelaufen ist aber nicht, dass man es als fahrlässige Körperverletzung auslegen kann).
 
da wird es langsam eng im ösiland und die chancen etwas im positiven sinne zu ändern, fast aussichtslos:(
Das war auch mein erster Gedanke, als ich die Überschrift gesehen habe :(. Deswegen war ich auch vom Schreibstil bzw. der Art der Artikel wirklich überrascht.
 
Na hoffentlich bleibts dabei:

Keine Folgen für den Hund
Für den Hund hat der Zwischenfall vom Montagabend keine Konsequenzen



dennoch; leider wieder ein (vermeidbarer) vorfall und dazu noch in österreich und dann noch die andere sache mit dem judenstern.
da wird es langsam eng im ösiland und die chancen etwas im positiven sinne zu ändern, fast aussichtslos:(

glaubt ihr ernsthaft, das irgendein Vorfall oder "Nicht"VBorfall was verhindert? Ist doch längst beschlossene Sache, und solche Vorfälle werden natürlich gerne genutzt!
 
Wie es geschildert wird, ist es auch ein Unfall und kein Vorfall!
 
Das Kind ist dem Hund auf den Schwanz getreten und er hat sie wohl vor Schreck im Gesicht erwischt. Von einem "Biss" kann keine Rede sein. Sowas passiert sicher tausend mal am Tag. Ich frag mich ernsthaft, wie so was in die Presse kommt ?

Passt natürlich wunderbar in die momentane Hetze dort, und so kurz vor der Volksbefragung sicher auch kein Zufall.

Wie durchschaubar.. :rolleyes:
 
Wie es geschildert wird, ist es auch ein Unfall und kein Vorfall!

:unsicher:das ist doch jacke wie hose, wenn hunde bestimmter rassen daran beteiligt sind.

jeder ,,unfall,, mit einem ,,listenhund,, ist für die entsprechenden, politischen stellen und amtsträger ein VORFALL, der weiteren zündstoff und rechtfertigungsgründe für eine überarbeitete, österreichische LHVO liefert.
 
Wie es geschildert wird, ist es auch ein Unfall und kein Vorfall!

:unsicher:das ist doch jacke wie hose, wenn hunde bestimmter rassen daran beteiligt sind.

jeder ,,unfall,, mit einem ,,listenhund,, ist für die entsprechenden, politischen stellen und amtsträger ein VORFALL, der weiteren zündstoff und rechtfertigungsgründe für eine überarbeitete, österreichische LHVO liefert.

Wie willst du sowas verhindern ? Maulkorbpflicht auch im eigenen Haus ?Wenn das kein Unfall war, dann weiß ich auch net..
 
Wie es geschildert wird, ist es auch ein Unfall und kein Vorfall!

:unsicher:das ist doch jacke wie hose, wenn hunde bestimmter rassen daran beteiligt sind.

jeder ,,unfall,, mit einem ,,listenhund,, ist für die entsprechenden, politischen stellen und amtsträger ein VORFALL, der weiteren zündstoff und rechtfertigungsgründe für eine überarbeitete, österreichische LHVO liefert.

Wie willst du sowas verhindern ? Maulkorbpflicht auch im eigenen Haus ?Wenn das kein Unfall war, dann weiß ich auch net..

ich glaube du hast mich nicht verstanden.
es war wohl ein unfall! aber für die entsprechenden stellen bzgl. der ÖLHVO ist es ein weiterer vorfall mit einem ,,listenhund,,!
 
Aber zumindest wir hier können das Kind beim richtigen Namen nennen ;)
 
ok...gemessen an der realität, hast du recht.. :D

deshalb würde mich interessieren, wie das in die presse kommt...gibts eine meldepflicht der ärzte ? ich glaube nicht, daß die eltern die presse eingeschaltet haben..
 
Die Frage hatten wir schonmal. Ich glaube es war so dargestellt worden:

Hund beißt -> Ab ins Krankenhaus, weil kleinste Verletzungen Infektionen auslösen könnten -> Weil durch die Verletzung ein Krankenhausaufenthalt fällig wurde, muss die Presse eingeschaltet werden

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich falsch erinnert habe.
 
Vielleicht erst Polizei und damit auch die Presse!?
 
Die Frage hatten wir schonmal. Ich glaube es war so dargestellt worden:

Hund beißt -> Ab ins Krankenhaus, weil kleinste Verletzungen Infektionen auslösen könnten -> Weil durch die Verletzung ein Krankenhausaufenthalt fällig wurde, muss die Presse eingeschaltet werden

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich falsch erinnert habe.

Die Presse muß NIE eingeschaltet werden. Das fehlte ja grade noch.

Im Gegenteil: Die ärztliche Schweigepflicht verbietet, irgendwelche Angaben zu den Verletzungen zu machen. Egal, wem gegenüber (ausser den Erziehungsberechtigten natürlich). Will ich als Polizeibeamter bei verletzten Personen Infos über die Verletzungen haben, muß ich extra ein Formular "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" ausfüllen und vom Geschädigten unterschreiben lassen. Ärzte sehen das eng, das kann sie ihre Approbation kosten.

Entweder die Presse ist auf nicht ganz "sauberem" Weg an die Infos gelangt, oder die Eltern haben sie freiwillig rausgegeben.
 
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