da das TschG durch den einsatz von schliefenfüchsen weder gebrochen, noch berührt wird, ist alles in butter...der rest ist indifferentes gegreine, das mit dem thema ohnehin nichts zu tun hat...
Tja viele Dinge blieben mal vom TschG unberührt und gerade die Dinge im TschG bedurfte einen langen harten Weg und viel *Gereine* wie du es nennen magst.
Wobei viele Angelegenheiten der Wildtiere ja das Bundes Naturschutzgesetz regelt was aber viele Elemente des Tierschutzgesetze enthält. Vieles aus dem TschG und Bundesnaturschutzgesetz wird aber zu Gunsten der Jäger ausgenommen.
Ich habe im Allgemeinen kein Problem mit Jäger , eher mit einzelnen Individuen Derer. Ich esse sogar sehr gerne mal ein Rehgulasch.
Was genau nun aber ist ein vernünftiger Grund den Fuchs scharf zu bejagen? Tollwut ist ja eher nicht so der Hit, der kleine Fuchsbandwurm , denn ja die Maus so überträgt auf den Fuchs kann nicht die Rede sein, müsste man auch die Mauspopulation ausrotten wollte man Diesen besiegen...und die Räude...nun ja ob das ein vernünftiger Grund ist?
Das Niederwild ist auch nur interessant sofern es bejagbar ist ..alles andere ist nur Beiwerk oder Schädling...
Der Fuchs gefährdet den Menschen nicht, zumindest kann man durch den Wald gehen und kaum einer wird von einem Fuchs angegriffen oder gefährdet.
so kann man festhalten ...einen wirklich vernünftigen nachvollziehbaren Grund wurde bisher nicht geliefert und könnte man daher auch unter *Gereine* abheften..oder Geschwafel...oder rhabarber ...nehmen wir verschanzen oder schieben wir es einfachshalber ins Mittelalter...als die Wut noch wütete.
Warum wird nicht einfach mal sachlich zumindest versucht ein Beispiel zu nennen warum der Fuchs unbedingt scharf bejagt werden muss.