so ihr lieben da ich vor habe mal die südländer zu besuchen habe ich mich mal schlau gemacht und was ich da als tolle antwort bekommen habe dürft ihr selbst lesen....schon komisch und ich habe leider das gefühl man hat mich da nicht verstanden und duldet es soooo gerade eben das wir dort zum urlaub hinmöchten....tztztztztz
Sehr geehrte Frau S.!
Aufgrund Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass Kampfhunde auf allen Wegen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet Nürnberg zu jeder Tages- und Nachtzeit stets an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge zu führen sind.
Da Hunde der Rasse Pitbull und Rottweiler in Bayern nur mit einer Erlaubnis der zuständige Behörde gehalten werden können, sollten Sie bei einer Kontrolle gegenüber der Polizei nachweisen können, dass Sie sich mit Ihren Hunden in Nürnberg nur kurzzeitig aufhalten.
Mit freundlichen Grüßsen
Stadt Nürnberg - Umweltamt
Sehr geehrte Frau Z.,
Wie kann ich bei einer Kontrolle denn nachweisen dass es sich lediglich um einen Urlaub handelt?Dies würde mich noch gerne interessieren.Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.... Also so wie ich es verstanden habe darf ich meinen Hunden nicht den artgerechten Auslauf während unseres Urlaubs gewähren?. Gibt es evtl. Freilaufflächen wo wir dies nachholen können...?
Mit freundlichen Grüßen M.S.
ist schon toll.....wie soll man denn bitte der polizei erzählen und klarmachen das man nur urlauber istSehr geehrte Frau S.!
Wie Sie aus unserer Mitteilung entnehmen können, dürfen Kampfhunde in Bayern nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der Gemeinde gehalten werden. Für Kampfhunde der Rasse Pitbull werden diese nicht ausgestellt, Rottweiler hingegen können von einer Erlaubnispflicht befreit werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht gesteigert aggressiv und gefährlich sind. Sie werden deshalb nachvollziehen können, dass Ihre Hunde während Ihres Aufenthaltes in Nürnberg wenigstens den Sicherheitsvorschriften entsprechend angeleint zu führen sind. Für eine dauerhafte Haltung in Nürnberg würden Sie keine Erlaubnis bekommen.
Da Sie in Nürnberg nur Urlaub machen,gehen wir davon aus, dass es sich um keinen dauerhaften Aufenthalt handelt und Ihre Hunde in dieser Zeit artgerecht gehalten werden könnnen, auch ohne entsprechenden Auslauf. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Wie Sie der Polizei gegenüber nachweisen können, dass Sie mit Ihren Hund nur zu Besuch sind, überlassen wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.Stadt Nürnberg - Umweltamt