NRW - vorläufige Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang für Junghunde

SilentShadow

15 Jahre Mitglied
Am 01.04.05 hat das Umweltministerium NRW einen neuen Runderlaß zur Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz NRW (DVO LHundG NRW) herausgegeben, um die unklare Formulierung in der Verordnung klarzustellen. Der Text des Erlasses ist unten angefügt

Konkret sieht es in NRW jetzt folgendermaßen aus:

Eine vorläufige Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang für Junghunde der im LHundG als "Listenhunde" bzw. "Anlage-2-Hunde" aufgeführten Rassen ist bis zum 24. Lebensmonat möglich, vorausgesetzt es wird dem Ordnungsamt der mindestens 14tägige Besuch einer Junghunseschule nachgewiesen (z.B. durch Teilnahmebescheinigung mit Abstempeln des jeweiligen Teilnahmedatums).

Als Junghundeschule wird jede Hundeschule oder Hundeausbildung anerkannt, die eine Bescheinigung der "für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde" (in der Regel das Veterinäramt) erhält. D.h. der Amtsveterinär sieht sich die Hundeschule an, ob die Ausbildung okay ist. Nur wenn diese nicht den fachlichen Anforderungen entspricht, wird die Bescheinigung versagt. Wenn die Hundeschule noch nicht überprüft worden ist, kann man diese Überprüfung beim Amtsveterinär erbitten.

Das hat nichts damit zu tun, ob die Hundeschule auch zur Abnahme des Wesenstests oder sonstiger Prüfungen berechtigt ist. Das spielt nämlich keine Rolle, da man den Wesenstest auch anderswo machen kann.

Nach Erreichen des 24. Lebensmonats läuft die Befreiung aus, aber nun kann man ja auch schon den endgültigen Wesenstest machen.

Wessen Ordnungsbehörde anderer Meinung ist, der sollte diese bitten, mal beim Ministerium nachzufragen. Telefon: 0211/4566-0, zuständig: Herr Krekler, Durchwahl: 0211/4566-314

Hier der Runderlaß:

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Dienstgebäude: Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 45 66 - 0
Telefax: (0211)4566-388
e-mail: [email protected]
Datum: 1. April 2005
Aktenzeichen: VI-5 - 4200 - 5018
Bearbeitung: Herr Krekler
Durchwahl: (0211) 45 66 - 314
Infoservice MUNLV:
e.mail: [email protected]
Telefon: (02 11) 45 66 - 666
Telefax: (02 11) 45 66 - 388


An die
Ordnungs- und Veterinärämter
über Bezirksregierung Arnsberg

Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz NRW (DVO LHundG NRW)
Bescheinigung der Tierschutzbehörde nach § 3 Abs. 6 DVO LHundG NRW

Nach § 3 Abs. 6 DVO LHundG NRW soll für Hunde, die das Mindestalter für die Verhaltensprüfung (15 Monate) noch nicht erreicht haben, eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung der zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen wird.

Die Vorschrift, die bereits seit dem Jahr 2000 als Verwaltungsvorschrift zur Landeshundeverordnung NRW bestand, soll gewährleisten, dass Einrichtungen, die entsprechende Junghundeausbildungen anbieten und bescheinigen, bei der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde bekannt sind und ggf. überprüft werden können.

Durch die Bescheinigung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde wird weitgehend sichergestellt , dass die Junghundeausbildung fachlichen Anforderungen entspricht.

Falls aus Sicht der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die von einer Einrichtung oder Institution durchgeführte Junghundeausbildung nicht gewährleistet, dass von dem jungen Hund ohne Leine und/oder Maulkorb keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, so ist die Bescheinigung zu versagen.

Hinweis an die Bezirksregierungen:
Ich bitte um umgehende Weiterleitung dieses Erlasses an die zuständigen Kommunalbehörden Ihres Amtsbezirks.

Im Auftrag

(Dr. Bottermann)
 
  • 19. April 2024
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Wir haben aufgrund dieses Beschlusses die Maulkorb- und Leinenbefreiung bis zum 2. Lebensjahr problemlos erhalten!!!:)


Biggi
 
Wir, nach einiger Verzögerung, auch. :)
 
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