NRW- übernahme eines listenhundes der aus dem tierheim stammt?

ronnie

10 Jahre Mitglied
hallo liebe forenmitglieder. :hallo:

ich wurde aus einem anderen forum an euch als "Experten" verwiesen und hoffe sehr das ihr mir weiterhelfen könnt.

ich habe mir heute eine staffordscher hündin eines bekannten angeschaut, die wegen umzugs und ungeplanter schwangerschaft abgegeben werden muss.

da sich niemand für sie finden lässt, ich schon seit einigen monaten dezent ausschau halte und sie mir aufgrund des heutigen treffens sehr gut gefällt, möchte ich sie gerne zu mir nehmen (zeit, platz etc vorhanden).

sie stammt aus einem tierheim, und nun habe ich gehört das th- hunde nicht von privat an privat gegeben werden dürfen.

weiss jemand von euch ob das stmmt, und was ich zuerst machen muss? der hund muss bis zum 1.4.07 weg sein, weil da umzugstermin des besitzers ist, und sie sonst ins tierheim zurück muss.

vielen dank schonmal für eure hilfe.. liebe grüße, viola
 
  • 25. April 2024
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Hi ronnie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Huhu,

Auch abgesehen davon, dass der Hund aus dem Th kommt und daher nicht einfach weitergegeben werden darf:
Die Vermittlung muss auch von Rechtswegen offiziell über das Tierheim laufen. Es ist in NRW nicht erlaubt, einen Liste 1 Hund von Privat zu übernehmen, da dafür vorher das Ordnungsamt zustimmen muss (und die tun das in der Regel nur, wenn der Hund über einen TSV vermittelt wird).
Auch musst du vorher eine ganze Reihe Auflagen erfüllen, was Wochen dauern wird, den 1.4. kannst du daher schonmal vergessen (du brauchst Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungspolice etc.) Wirf mal einen Blick ins Landeshundegesetz, das ist alles nicht so einfach. Kostet Aufwand, Zeit und Geld.

Da das Tierheim das Ganze machen muss, werden die vermutlich auch eine Vorkontrolle bei dir machen wollen und du musst denen eine Vermietergenehmigung vorlegen, in der ausdrücklich stehtm dass du DIESE Rasse halten darfst.

Also dass du mit dem ganzen Behördenkram in weniger als 2 Monaten durch bist, glaube ich eigentlich nicht. Schade, dass es die Hündin offenbar ausbaden muss... :(

Ahhhh, halt mal. Lief das Ganze über das TH-Essen?
Wenn du aus Essen bist, ist dir eigentlich bewusst, dass du für das Tierr 850 Euro Hundesteuer zahlen musst? Essen ist alles andere als Listenhundefreundlich.
 
gott sei dank habe ich keinen vermieter.. ich kann hier halten wen ich will ;)

die hündin lebte mit ihrem besitzer in oberhausen aber dieser zieht jetzt nach bottrop.
aus welchem tierheim sie nun genau stammt, kann ich jetzt nicht beantworten, ich muss morgen mit ihm telefonieren.

850 euro ist ja schon "etwas" extrem. ich weiss grad garnicht was ich sagen soll
 
Nach Bestehen des Wesenstests (den du als neue Halterin mit dem Hudn vermutlich erneut ablegen musst) reduziert sich der Betrag dann auf ca 350 Euro soweit ich weiß...

Kosten für den Test liegen übrigens bei ca. 75 Euro soweit ich weiß. Der Test in Essen ist allerdings nicht ohne... Da sollte man für üben.
 
Hi.

Hier noch was zum Schmökern:



Click Dich mal durch die dortigen Links.

Gruß
tessa
 
Gottseidank hatten wir nicht so Probleme damit
Wir hatten unsere "Dicke" inerhalb von 2 Tagen aus dem Tierheim
Mussten nur die erlaubnis der Vermieters mitbringen und die Sachkundeprüfung.
Dann hatten wir 6 Monate zeit ums sie beim Veterenärsamt anzumelden
Dort mussten wir aber auch nur persönlich hin zum Vorstellen und den Mietvertrag mit bringen.
Es ist keiner Vorbei gekommen.
Also mein Rat ist, lass dir vom Tierheim helfen.Die wissen am besten was zu tun ist.
 
Ja, klar das aus dem Tierheim holen geht mitunter fix - aber so eine Sachkunde z.B. will auch erstmal gemacht werden. Und bis man da einen Termin hat und den Wisch hat usw... Alleine aufs Führungszeugnis habe ich z.B. über 2 Wochen gewartet...
Versicherung muss auch vorher sein, sonst darf das TH den Hund gar nicht rausgeben - aber das ging bei der Agila auch sehr schnell (knappe Woche).
 
Also bei uns hier in Düsseldorf hatte ich Sam auch nach 2 Tagen aus dem Tierheim raus - dank super Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt.

Montags Sam gesehen, direkt Führungszeugnis beantragt, per Fax bei der Agila versichert, schriftliche Zustimmung des Vermieters persönlich abgeholt. Am Dienstag dann zum Sachkundetest (der kann hier in Düsseldorf jeden Dienstag beim OA gemacht werden). Dienstag nachmittag kam der Mann vom Ordnungsamt vorbei und hat die Wohnung abgenommen. Tja und am Mittwoch konnten wir Sam dann schon abholen.

Die Steuer beträgt hier in Düsseldorf 900 Euro, nach bestandenem Wesentest 96 Euro.

Erkundige Dich einfach bei Deinem Ordnungsamt!

Viel Glück

Biggi
 
Auch musst du vorher eine ganze Reihe Auflagen erfüllen, was Wochen dauern wird, den 1.4. kannst du daher schonmal vergessen (du brauchst Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungspolice etc.)

Beim Ordnungsamt hat es genau 20 Minuten gedauert, dann hatte ich alle Unterlagen.
Termin zur Sachkunde hatte ich binnen 24 Stunden
Versicherung anrufen, geht ganz fix.
So war es in Kamen und mein Listi ist aus dem TH Dortmund

Finde heraus, welches TH und rufe dort an. Oder besser fahre hin
Ihnen wird daran gelegen sein, den Hund gut unter zu haben.
Evtl kann ich Dir eine tele geben von jemanden, der Dir noch Tipps geben kann

Und was den Wesenstest angeht, den mußt Du nicht vor Ort machen, geht auch woanders.
Da könnte ich Dir 2 gute Anlaufstellen nennen

Aber wenn es Dir ernst ist, mußt D jetzt loslegen
 
hallo,wolfgang durfte zum 1.10.2005 baxter ,einen damals fast 7 jährigen staffmix von privat übernehmen.

unser oa und das oa seiner heimatstadt in nrw erlaubten es ausnahmsweise, weil er so seiner heimatstadt,dem th dort,letztlich kosten sparte.
denn dorthin wollte sein exbesitzer ihn bringen, als sich auch über bin niemand wirklich für unseren listi 1 für immer fand.

...ein beamter unseres oa sagte damals, da habe man "eine ganz schmale tür im gesetztestext aufgemacht". wolfgang sei als zuverlässiger halter hier bekannt mit seinem listi 2 ric,und so spare das land nrw geld.
l.g., gaby
 
Natalie schrieb:
Nach Bestehen des Wesenstests (den du als neue Halterin mit dem Hudn vermutlich erneut ablegen musst) reduziert sich der Betrag dann auf ca 350 Euro soweit ich weiß...

Kosten für den Test liegen übrigens bei ca. 75 Euro soweit ich weiß. Der Test in Essen ist allerdings nicht ohne... Da sollte man für üben.

die seite der stadt essen sagt mir das ich für einen "gefährlichen" hund knapp 850 euro bezahlen muss.

wenn ich ihn aus dem essener tierheim holen kostet das erste jahr nichts, und nach dem ersten jahr knapp 240 euro pro jahr.

weiss jemand wie das ist wenn der hund den wesenstest bestanden hat? also wieviel zahle ich dann?

soll ich jetzt zuerst zum tierheim in oberhausen, aus dem er kommt oder zum oa in essen????
 
Oberhausen hat kein Tierheim, das Mülheimer Tierheim deckt den Oberhausener Bereich mit ab;)
 
Natalie schrieb:
Es ist in NRW nicht erlaubt, einen Liste 1 Hund von Privat zu übernehmen, da dafür vorher das Ordnungsamt zustimmen muss (und die tun das in der Regel nur, wenn der Hund über einen TSV vermittelt wird).

Das ist gelinde gesagt Blödsinn ;)

Jeder, der die erforderlichen Sachen vorlegen kann (Haftpflicht, Sachkunde, Vermietergenehmigung, Führungszeugnis) kann einen Listie von privat übernehmen, denn sogar dann besteht ein berechtigtes privates Interesse!

Steht sogar in der "Ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten eines Hundes i.S.d. §3 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)" drin, die in ganz NRW gleich ist:

Die Veräusserung (Verkauf, Abgabe, etc) ist unter Angabe des Namens und Anschrift des neuen Halters anzuzeigen.


Es fehlt dann lediglich nur noch die ordnungsbehördliche Erlaubnis, sprich Haltegenehmigung des O-Amtes, die nebenbei bei Vorlge aller Papiere trotzdem noch untersagt werden kann und darf, auch bei Hunden aus dem Tierschutz:unsicher:
 
Nobby schrieb:
Jeder [...] kann einen Listie von privat übernehmen, denn sogar dann besteht ein berechtigtes privates Interesse!
Um es mal mit Deinen eigenen Worten auszudrücken: Das ist gelinde gesagt Blödsinn. ;)

Voraussetzung für die Haltung ist ein besonderes privates Interesse oder ein öffentliches Interesse.

Aus den Verwaltungsvorschriften zum LHundGNRW:


Besonderes privates Interesse

An das Vorliegen eines besonderen privaten Interesses sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist nur in Ausnahmefällen anzuerkennen. Ein solcher Ausnahmefall liegt z.B. vor, wenn ein bestimmter Hund aufgrund seiner Ausbildung oder Abrichtung eine besondere Funktion erfüllt, die ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht auf andere Art und Weise oder kurzfristig durch andere Hunde erfüllt werden kann.

Bei dem in § 4 Abs. 2 Satz 2 beispielhaft genannten Fall (Bewachung eines gefährdeten Besitztums) hat die Erlaubnisbehörde vor ihrer Entscheidung (Ermessensentscheidung) im Ein-zelfall zu prüfen, ob eine besondere Gefährdungslage für das Besitztum vorliegt. Das allgemein vorhandene Einbruchsrisiko reicht dafür in aller Regel nicht aus. Zudem ist zu prüfen, ob dem besonderen Schutzbedürfnis des Besitztums durch den Einsatz anderer Sicherungsmaßnahmen (Alarmanlagen; technische Überwachungseinrichtungen; Wachdienste; Wachhunde anderer Rassen) entsprochen werden kann.

Der Nachweis eines besonderen privaten Interesses ist nicht erforderlich, wenn der Hund vom Antragsteller vor Inkrafttreten des LHundG bereits ordnungsgemäß gehalten wurde (vgl. § 21 Abs. 1).

Öffentliches Interesse

Ein öffentliches Interesse an der Haltung aus Gründen des Tierschutzes liegt in der Regel vor, wenn ein Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung an eine Privatperson vermittelt werden soll. In derartigen Fällen hat die Erlaubnisbehörde durch entsprechende Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass die Vorschriften des LHundG NRW eingehalten werden (vgl. Nr. 4.4).

Ein öffentliches Interesse liegt in der Regel auch vor, wenn ausgemusterte Diensthunde der in § 17 Satz 1 genannten Stellen von Diensthundeführern oder ehemaligen Diensthundeführern oder von den in § 17 Satz 1 genannten Stellen benannten Personen gehalten werden sollen.
 
Besonderes privates Interesse besteht, wenn einem Hund, insbesondere Listenhunden, das Tierheim erspart wird, nebenbei ist das auch gleichzeitig ein öffentliches Interesse aus Gründen des Tierschutzes, denn für Listies muss das OA die Unterbringung bezahlen, landet ein solcher Hund im TH, nebenbei gesagt...

Dies ergibt sich aus dem LHundG NRW, §18 Absatz3, dort wird das Grundrecht auf Eigentum eingeschränkt, der Gesetzgeber definiert dich als Kat.1-Halter lediglich als Besitzer, nie jedoch als Eigentümer.

So, und jetzt nochmals den letzten Satz meines vorherigen Postings bezüglich der Haltegenehmigung lesen!
 
Hey,
ich finds erstmal schön, dass du dich der Hündin annehmen willst :love: . Aber wie meine Vorredner schon sagten ist das leider nicht ganz einfach. Bitte informiere dich genau u. überlege dann, ob du das immer noch auf dich nehmen willst!

Ich an deiner Stelle würde mich mit dem TH aus dem die Hündin kommt u. wo sie dann wohl wieder hin müsste in Verbindung setzten u. alles durchsprechen - die leisten dir sicher auch gerne Hilfestellung was der ganze Behördenkram angeht. Dann, kläre das mit deiner zuständigen Behörde ab. Da es ja einer berechtigten Interesse entspricht wenn du den Hund vor dem TH bewahren willst, bzw sie da raus holen willst, sollten da seitens der Behörden nicht wirklich Probleme entstehen, zumal du KEINE Vermietererlaubnis brauchst ;) .

Die Hundesteuer bezieht sich ja allgemein auf 1 Jahr u. wird normal bei bestandenem Wesenstest wohl reduziert ( da ich aber nicht aus NRW bin, weis ich es nicht ganz genau).
Das Tierheim hat sicher genug Erfahrung, also löcher die!!!!! Ich wünsch dir viel Glück :)
 
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