NRW - Ordnungsämter können LHV-Auflagen nicht kontrollieren

Ninchen

KSG-Ostwestfale™
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Ordnungsämter können LHV-Auflagen nicht kontrollieren


Xanten/NRW, 14.1.02

Seit eineinhalb Jahren gilt die Landeshundeverordnung - die meisten Auflagen für große Hunde greifen aber erst seit dem 1. Januar 2002. Die RP wollte wissen, ob sich die Halter an die Regeln halten und hat nachgefragt.
Welche Hunde als groß gelten, regelt die Ladeshundeverordnung mit Zentimetermaß und Waage. Sie zählt alle Tiere dazu, die eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern haben oder mindestens 20 Kilogramm wiegen. Sie dürfen seit dem 6. Juli 2000 in zusammenhängend bebauten Flächen nur an der Leine geführt werden. Ein Jahr später mussten sie beim Ordnungsamt angemeldet gewesen sein.

Inzwischen gilt noch mehr. Seit Anfang des Jahres hätte jeder Besitzer eines 20/40er-Hundes seine Sachkunde nachweisen, eine Haftpflichtversicherung für sein Tier vorlegen und dieses mit einem Mikrochip zur Identifizierung ausstatten müssen. Eine Nachfrage der RP bei den Ordnungsämtern hat jedoch ergeben, dass längst nicht alle Hundehalter ihren Pflichten bisher nachgekommen sind - wobei genaue Zahlen gar nicht vorliegen. Das Problem: Die Ordnungsämter haben weder die Daten noch das Personal, um das Einhalten der Auflagen zu kontrollieren.

Datenstopp zwischen Ämtern

Zentral erfasst waren die Hundehalter bislang nur beim Steueramt - zumindest all jene, die ihre Hundesteuer zahlen. Diese Daten beschränken sich jedoch auf die Anzahl der Hunde. Als Informationen zur Landeshundeverordnung verschickt wurden, stellten die Steuerämter einmalig den damals aktuellen Adressensatz der Hundehalter zur Verfügung. Seitdem herrscht - laut Gesetz - Datenstopp zwischen den Ämtern.

"1300 Hunde sind in Alpen beim Steueramt gemeldet", erzählt Heinz Hermann van Leuck vom Ordnungsamt. "Bisher haben wir aber nur 300 bis 400 Meldungen erhalten. Ich kann mich nicht vorstellen, dass alle übrigen Tiere nicht unter die Landeshundeverordnung fallen." Doch selbst wenn ihm eine aktuelle Liste der Hundehalter zur Verfügung stünde: Er hätte gar nicht die Zeit zu kontrollieren, welcher der nicht gemeldeten Hund meldepflichtig wäre.

"Nur wenn es beispielsweise zu einem Beißvorfall kommt, werden wir den Besitzer kontrollieren", sagt van Leuck. Liegen die vorgeschriebenen Unterlagen nicht vor, können bis zu 1022 EuroO Bußgeld fällig werden.

Ähnlich sieht die Situation in den anderen Gemeinden aus. In Sonsbeck haben etwa 60 Prozent der angeschriebenen Hundehalter ihre Tiere angemeldet. Ob die übrigen tatsächlich nicht meldepflichtig sind, kann Ordnungsamtsleiter Wolfgang Buske nicht sagen. Und was die 20/40er-Hunde betrifft, sind die Unterlagen derer, die angemeldet sind, zur Hälfte noch unvollständig. Sie sollen demnächst angeschrieben werden.

Verantwortung der Bürger

Das ist auch in Xanten geplant. Zur Anzahl der Anmeldungen sagt Petra Görtzen, Leiterin des Ordnungsamtes: "Wir haben hunderte Meldebögen zurück bekommen und gehen davon aus, dass die Bürger verantwortungsvoll sind." In Rheinberg sind inzwischen sechs Ordner mit Meldungen von 20/40er-Hunden gefüllt. Ob`s alle sind? "Wir gehen fast davon aus", heißt es.

Auch große Hunde müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Kontrollieren kann das aber kaum jemand.

Quelle: hundejo.de

LG
Ninchen

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