NRW-Landeshundegesetz verzögert sich

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Landeshundegesetz lässt auf sich warten

Verzögerung wird mit Abstimmungsbedarf unter den Bundesländern begründet

DÜSSELDORF • Das Landeshundegesetz wird nicht wie geplant bis Ende März in den Landtag eingebracht. "Es gibt Abstimmungsbedarf mit anderen Bundesländern", sagte Georg Scholz (SPD), stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses.

Während bei den stark gekürzten Listen 1 und 2 weitgehend Klarheit über die Rassen bestehe, an deren Haltung weiterhin schärfere Bedingungen geknüpft sein sollen, sei unklar, ob die "20/40er-Regelung" (Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind) in das Gesetz übernommen werden soll, sagte Scholz weiter. Zudem gebe es das rechtliche Problem, Verstöße gegen das Gesetz als Straftatbestand festzuschreiben. Das dürfe möglicherweise nur ein Bundesgesetz. • dfb

[26.01.2002]

Quelle:

Lässt sich irgendwie auch schlecht verkaufen, dass die IMK ein Papier zur bundeseinheitlichen Harmonisierung beschließt und Fr. Hohn, äh Höhn, will weiter an ihrer 40/20-Regelung festhalten.

Gruß
Wolfgang
 
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