[NRW]-->[BW etc.] Umzug/Jobsuche

Anke_und_Marc

10 Jahre Mitglied
Hallo allerseits ;)

ich kam (wie in unserem Vorstellungsthread zu sehen) ja wie die "Jungfrau" zum "Kampfhund", liebe auf den ersten Blick. :love:

Ich habe meine süsse Anke-Maus aus dem Duisburger Tierheim und bin auch noch in Duisburg (Zweitwohnsitz) angemeldet.
Anke wurde mir vor 4 Jahren aufgrund "öffentlichem Interesse" (Tierschutz) vermittelt, ist sauber bei OA etc. angemeldet, Haftpflicht und Steuern zahlen wir natürlich auch.
Ich habe demnach einen Sachkundenachweis, Führungszeugnis und eine unbefristete NRW-Haltergenehmigung.
Anke ist demnach kastriert, gechipt, geimpft. Einen WT haben wir nicht.

Da ich gerade mein Studium beendet habe und nun ins Berufsleben eintauchen möchte, ergeben sich einige Fragen, zu denen ich versucht habe ein paar Fakten zu recherchieren aber noch keine endgültige Klarheit erlangen konnte.

Zunächst einmal wirft sich die Frage nach einer generellen "Verbringung" eines 10 Jahre alten Staff-Mixes von NRW in ein anderes Bundesland auf.

Es dürfte doch zudem sicherlich nicht einfach werden, wenn es überhaupt erlaubt/möglich ist (ohne WT) Anke in einem anderen Bundesland anzumelden, oder?

Möglichkeiten:

1. Job egal wo suchen, Zweitwohnsitz in Duisburg/NRW behalten und Anke auch dort angemeldet lassen.

2. Jobsuche nach Bundesländern priorisieren, in die ein Umzug möglich bzw. nicht von Nöten ist.

...bin ich da jetzt etwas zu naiv oder habe Wichtiges vergessen?

Danke für ein paar generelle Wegweisungen,

Marc und Anke :hallo:
 
  • 20. April 2024
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Hi Anke_und_Marc ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Marc,
ich kann nur für Bawü sprechen!
Hier muss deine Anke einen WT haben, da du lt. Gesetz nicht das
berechtigte Interesse hast, einen Kampfi zu halten (ohne WT gilt deine
Anke als Kampfi) :sauer:
Aber ich nehme an, wenn du vor deinem Umzug euch schon für einen
WT angemeldet hättest bzw. dies sofort tust, es auch keine Probs geben wird!

Dass deine Anke nach wie vor in NRW gemeldet bleiben kann, geht nicht!!
Sie würde dannin einem anderen BL als besuchshund laufen, aber
nur 4 Wochen lang, wenn ich richtig informiert bin..
 
Dort, wo du dich hauptsächlich aufhälst, musst du auch den Hund anmelden.

Bundesländer ohne Rasselisten/Verordnungen sind lediglich Niedersachsen und Thüringen. In Sachsen hast du u. U. gute Chancen, wenn der Hund "nur" ein Mix ist.
HH, Brandenburg und Bayern werden für euch sicher gar nicht in Frage kommen, auf Grund der dortigen Verordnungen. Aber dazu können dir sicher die Spezialisten aus den betreffenden BL mehr Auskunft geben. :hallo:
 
Soweit ich weiß ist Hessen auch nicht viel besser und ein Verhaltenstest ist da Pflicht. Was Du machen kannst ist vorab bei den OÄmtern der in Frage kommenden Bundesländer anzufragen, wobei die Aussagen da mehr oder weniger von qualifiziert bis unbrauchbar sein können, da ja hier in NRW auch jede Gemeinde versucht ihre eigene Suppe zu kochen. Ich finde es super, dass Du Dich so umfassend vorab informierst.

Ich glaube am einfachsten ist es derzeit noch in Niedersachsen, da kräht kein Hahn nach Staff oder Rotti, da gibt es keine Listen und Dein Hund ist Hund. :hallo:
 
Hi und Danke!

Das mit dem WT für Hessen war mir bewusst, für BaWü nicht.

Wer will denn schon nach Bayern?

Ich hatte die Hoffnung, evtl. mit dem langjährigen genehmigten "Besitz" eines Listi in NRW auch in anderen Bundesländern ein berechtigtes Interesse nachweisen zu können.

So langsam geht mir das Ganze wirklich auf den Zeiger!

Nach meinem Rechtsverständnis darf ich (trotz aller Listenregelungen) nicht in meiner persönlichen Entfaltung und Jobsuche eingeschränkt werden, wenn ich von einem Bundesland ins andere ziehe.
Dies sehe ich als gegeben, wenn ein Umzug verhindert wird, da mein Hund "partout nicht anmeldefähig" ist.
Wenn wir - aus welchen Gründen auch immer - einen WT nicht schaffen, kommt das einem generellen Verbot gleich.
Ich weiss, dass _ohne Unterbrechung_ nur max 4 Wochen als Besuchshund gestattet sind, jedoch muss sich der Staat auch gefallen lassen, wenn man seine Halter-Gesetze beim Wort nimmt...
(Etwas anderes ist es bei der Hundesteuer, die muss im BL entrichtet werden, wo man sich hauptsächlich aufhält)

Ich überlege ernsthaft, Ankes potentiellen Status als "Arbeitswerkzeug" im Sinne eines Analyseobjektes für meine kommende Dissertation in Soziologie zu hinterfragen.
Oder ich hole mir einen für mich als Rückenpatienten berechtigten Schwerbehindertenausweis und der Hund ist "allein zum Schutz"...

...hab mich wieder beruhigt - ich schaue mir einmal aus der Nähe einen WT in BaWü an, halte es jedoch für nahezu unmöglich, dass wir den bestehen.

@gina: Anke ist mein Ein und Alles, meine Konstante im Leben und zusätzlich noch mein gutes und schlechtes Gewissen in einem, natürlich macht "Mann" sich dann vorzeitig kundig :D

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten, hat Jemand evtl. eine genauere Definition bzw. einen richterlichen Beschluss, was genau ein "berechtigtes Interesse" in BaWü rechtfertigt oder eben nicht rechtfertigt? (In anderen Threads hatte ich nur Totschlagargumente, wie "berechtigtes Interesse" kannst vergessen, gibts nicht etc. gelesen und das Gesetz spricht dort mehr als schwammig)
 
Hast Du mal mit dem zuständigen Amtsvet in Duisburg gesprochen und den Test dort hinterfragt und was der Hund nicht zeigen darf in einem solchen Test? Ruf doch einfach mal an und schilder Dein Problem, ich bin sicher Du wirst eine vernünftige Auskunft bekommen was das Problem Deines Hundes betrifft. Was genau ist denn das Problem warum sie den Test evtl. nicht besteht? Andere Hunde?
 
...das würde jetzt den Rahmen sprengen.

Ohne good will von Frau Wagner, der AmtsVet, hätte nicht mal die Übernahme geklappt. Sie kennt mich und Anke.

Anke war ein zutiefst von Angst erfülltes Nervenbündel, welches andere Hunde eigentlich nur sofort töten wollte.

Anke kam wirklich total gestört zu mir - wir arbeiten seit 4 Jahren.

Wir haben fast alles hin- bzw. rausgekriegt, Anke kann sich inzwischen anderen Hunden unterwerfen, fordert zum spielen auf, ignoriert etc.
Sie liebt Kinder und jegliche andere Lebewesen.

Doch ein normaler Hund wird Anke nie werden...

Blindenstock=Schläge, Fletschender Hund=Bedrohung, Aufspannen eines Regenschirmes=Die Welt geht unter und der Hund kommt nicht mehr unter dem Tisch hervor
Zudem kam es vor, dass Sie ohne Vorwarnung einem bekannten Hund am Hals hing...

Wir üben und üben und üben jedoch ist fraglich ob ein Hundeleben dafür ausreicht.

Zudem hat meine Süsse einen Herzfehler, worauf ich Rücksicht nehmen muss. Dies macht ein Abtrainieren der letzten "hardcore"-Fehler bzw. Ängste nicht einfacher.

Und IMHO ist kein WT in NRW besser als ein negativer WT.
 
Wenn der Hund in NRW ordentlich gemeldet ist, dann ist auch eine Anmeldung in RLP kein Problem.

Du mußt einen Sachkundenachweis machen (theor. und prakt. Prüfung), kostet einmalig fast 300 Euro.
Anmeldung zum ERWEITERTEN Sachkundenachweis, sonst hat dein Hund hinterher immer noch Maulkorbzwang.
Mit dem erweiterten SK-Nachweis hast du die Möglichkeit Antrag auf Halti zu stellen.
Machst du noch ne BH oder nen Teamtest obendrauf (oder hast einen, der nicht älter als 3 Jahre ist), dann kannst du Antrag auf kpl. Maulkorbbefreiung stellen.
Leinenzwang bleibt lebenslang.

Infos habe ich hier zusammengestellt:
 
In BW nach bestandenem WT automatische Maulkorbbefreiung!
Teils besteht auch die Moglichkeit auf Leinenbefreiung - dies
kann die jeweilige Gemeinde selbst entscheiden !!!!
Kosten für WT: ca. €150,--
Sachkunde und polizeiliches Führungszeugnis wird nicht benötigt!!
 
Hallo Marc,
ich kann nur für Bawü sprechen!
Hier muss deine Anke einen WT haben, da du lt. Gesetz nicht das
berechtigte Interesse hast, einen Kampfi zu halten (ohne WT gilt deine
Anke als Kampfi) :sauer:
Aber ich nehme an, wenn du vor deinem Umzug euch schon für einen
WT angemeldet hättest bzw. dies sofort tust, es auch keine Probs geben wird!

..

Ist so nicht ganz richtig. BaWü erkennt leider nur selten die WT anderer Bundesländer an, somit ist dein Hund auch wenn er einen WT aus einem anderen Bundesland hat in BaWü ein Kampfhund, da dieser nicht anerkannt werden muss.

Somit brauchst du vorab die Genehmigung des OA zur Haltung eines gefährlichen Hundes.

Auch kannst du deinen Hund nicht vorab zum WT anmelden da das nur möglich ist wenn du in Bawü wohnst. Auch kann die Wartezeit auf den Test je nach Landkreis bis zu einem halben Jahr dauern, bis dahin ist der Hund dann mit Maulkorb und Leine zu führen.

(Natürlich alles falls dein WT nicht anerkannt wird)

Auch kann die Ortspolizeibehörde trotz bestandenen WT den Maulkorbzwang aufrecht erhalten, wird zwar kaum gemacht, aber bestandener WT heißt nicht automatisch Maulkorbbefreiung.

Die Gemeinden hier (Rhein neckar kreis) verlangen in der Regel das polizeiliches Führungszeugnis um zu überprüfen dass du die Zuverlässigkeit besitzt und den Hudn führen darfst.
 
@Büffelchen: er hat doch gar keinen WT
Ich meinte es so, dass wenn er schon weiß dass er zum 01.04. in
Stadt xy in bawü zieht, kann er sich ja schon davor erkundigen wegen
WT und sich gegebenfalls schon anmelden...
Ich hoff ich bin richtig, sobald er doch zum WT angemeldet ist, dürfte
es ja auch keine Probs mehr geben...
 
Ach so i dachte sie macht noch nen NRW Test oder so :)

Das Problem ist dass sie ihn nicht anmelden kann wenn sie keinen Wohnsitz in BaWü hat.

D.h. ihr OA muss mitspielen.
 
hm und was ich gelesen habe würde sein Hund wahrscheinlich keinen Wesenstest bestehen aufgrund ihrer Vergangenheit und gesundheitlichen Problemen.
Deswegen sollte man sich nicht am Wesenstest festbeißen
 
soweit ich weiß gibt (oder gab es zumindest) in rheinland pfalz eine sonderregelung bei kranken, speziell herzkranken hunden, da man da von ausgeht, dass sie keine "öffentliche gefahr" darstellen.
vielleicht weiß da noch jemand etwas genaueres.

lg barbara
 
"am Wesenstest _festbeissen_"

schöne Formulierung ;)

Nein, wir nehmen das Alles ganz locker. Sollte mir der WT als nicht schaffbar erscheinen, nachdem ich mir mal einen in BAWü angeschaut habe, lassen wir das sein.

Ich habe einfach Angst davor, dass Anke vom WT-Stress um Jahre nach hinten geworfen wird...

Sollte sich herausstellen, dass die ausführenden Personen von Bedrohungen mit Stock und Schirm absehen könnten, werden wirs versuchen. (das Problem ist, dass Anke Stöcke aus früheren Jahren sehr gut kennt. Gab es Zuneigung im Rotlichtviertel doch allein mit Stöcken :unsicher: . Und sollte ich sie diesen potentiellen Schlägen aussetzen ohne sie zu schützen, sehe ich das Vetrauensverhältnis als stark gefährdet an)

Alles andere dürfte kein Problem darstellen, wenn Anke einen guten Tag hat bzw. der dortige Polizeihund nicht _wirklich_ agressiv ist.

(@all: auch nach einem bestandenen WT werde ich Anke hauptsächlich mit MK und Leine führen, alles andere ist mir zu gefährlich. Den WT würden wir auch nur versuchen, wenn er unumgänglich ist)
 
soweit ich weiß gibt (oder gab es zumindest) in rheinland pfalz eine sonderregelung bei kranken, speziell herzkranken hunden, da man da von ausgeht, dass sie keine "öffentliche gefahr" darstellen.
vielleicht weiß da noch jemand etwas genaueres.

lg barbara

Wäre mir neu, aber man könnte hierzu Hr. Kuhn von der ADD fragen.
 
Sodele, ich bin inzwischen so angefressen, dass ich erst einmal einen befreundeten Rechtsanwalt eingeschaltet habe. (keine Sorge, es gibt keinerlei Probleme, nur Überlegungen, wo ich mir einen Job suche)

Daher muss ich mich erst einmal in Bezug auf BaWü korrigieren:

- Es ist ein bis zu 3 Monate _ununterbrochener_ Aufenthalt möglich und erlaubt.

- _Bis zu_ 6 Monaten _mit Unterbrechung_ (3 Monate+1 Tag Unterbrechung+3 Monate) kein Thema

- Bei einem Aufenthalt von _mehr_ als 6 Monaten (mit mindestens 1 Tag Unterbrechung) ist die Anmeldung angesagt.
Wie schon von mir vermutet, ist dann auch die Zahlung der Steuer im jeweiligen BL fällig (laut Anwalt muss das Ganze erst einmal Jemand nachweisen = nahezu unmöglich)

Der Stxxt wird uns noch kennenlernen! So nicht! So langsam werde ich zum SoKaMenschen und werde alles einschalten, was vonnöten ist... (Der Stxxt hat sich dabei einen grossen Fehler erlaubt, uns als kritische Soziologen und Rechtsanwälte auszubilden)

Da ich meinen _befreundeten_ Anwalt (er macht das Umsonst, weil auch er Anke sehr gerne hat) ungerne danach suchen lassen möchte, unsere Frage:

WICHTIG:

Hat Jemand _einschlägige_ Urteile bezüglich der Anmeldung mit berechtigtem Interesse eines SoKa ohne WT in BW? Ablehnung+Akzeptanzen?

Danke!
 
Ohne dass du bereit bist nach Anmeldung in BW, einen BW-WT zu
machen, sehe ich schwarz!
Ich versteh echt nicht, weshalb du dich so gegen nen WT streubst :verwirrt:

Ich schick dir gern per PN nen Ort an dem der WT wie gesagt echt
geschenkt ist und dein Hund normales Hundeverhalten zeigen darf!
 
Der WT wird vom Amtsveterinär und der Hundestaffel des Kreises in den du in BaWü ziehst gemacht. Da ist nichts mit aussuchen.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wo dein Problem ist, mach den Wt und gut ist, dann hast deine Ruhe.

Gegen was genau willst du jetzt eigentlich angehen?

Ich habe meinen Hund mit Berliner WT angemeldet bekommen, der Test wurde nicht akzeptiert, aber mein OA war der Meinung, dass wenn ich mich direkt zum BaWü Test anmelde ich den Hund halten darf (natürlich mit Maulkorb und Leine bist zum Test)
 
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