Unsere Nachbarn fahren seit 3 Jahren mit Hund nach Norwegen. Sie nehmen nur dem Impfpass mit und hatten nie ein Problem.
Wir wollen es nächstes Jahr probieren. Das was mich abschreckt ist die Tatsache, daß die Hunde auf der Fähre im Auto bleiben müssen. Die strecke die wir fahren wollten können wir vergessen, da es 8 Stunden auf der Fähre sind. Die kürzeste Strecke sind 2 Stunden. Sommer scheidet also vollkommen aus. Die Hunde dürfen nicht aus dem Auto, man selbst darf nicht zum Auto, das ja im Laderaum der Fähre steht. FInd ich ziemlich doof.
Folgendes steht auf der Internetseite der Norwegischen Botschaft:
Mit Hund und Katze nach Norwegen
Häufig gestellte Fragen
Checkliste
Reise durch Schweden
Nicht erlaubte Hunderassen
Tierärztliche Bescheinigung
Impfung
Identifikation, Grenzkontrolle, Herkunft
Zugelassene Labors
Grenztierärzte
Wegen der vielen Anfragen noch einmal in Kürze: Die folgenden Angaben sind umfassende Informationen, die alles beinhalten, worauf die Botschaft Ihnen überhaupt Antwort geben kann. Falls Sie weitere Fragen haben, müssen Sie diese mit dem norwegischen Tiergesundheitsamt (Adresse siehe unten) oder Ihrer Fährgesellschaft klären. Bitte rufen Sie deshalb nicht bei der Botschaft an, schreiben Sie uns deshalb nicht.
Bitte beachten Sie zuerst folgende Tips und lesen Sie dann unten weiter, wo die Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren im Detail zu finden sind (bitte sorgfältig lesen
Häufig gestellte Fragen
Ist nicht alles fürchterlich kompliziert, wenn man an all die Bluttests, Zeitfristen, Grenzwerte und Formulare denkt?
Die Prozedur ist weniger kompliziert als sie aussieht. Wichtig ist, daß im Leben des Tieres einmal eine Tollwut-Blutuntersuchung vorgenommen wurde und daß regelmäßig geimpft wurde. Ist das erfüllt, reichen die vom Tierarzt unterschriebene Impf- und Gesundheitsbescheinigung. Sie brauchen dann an nichts weiteres zu denken.
Woher bekomme ich das Formular für die Tierärztliche Untersuchung?
Gegen einen mit € 1,53 frankierten und mit Ihrer Adresse versehenen A4-Rückumschlag (Stichwort "Hund") erhalten Sie von uns die notwendigen Papiere - bitte beantragen Sie diese nicht per E-Mail. Auch bei vielen Tierärzten liegt das Formular vor.
Wie oft muß ich mein Tier impfen lassen?
Impfung: Wenn ihr Tier mindestens einmal im Jahr geimpft wurde (das heißt innerhalb von von 365 Tagen, gegen Tollwut und Leptospirose - bei Staupe gelten 730 Tage - und hier gelten tatsächlich 365 bzw. 730 Tage und keiner mehr) und irgendwann einmal eine Blutuntersuchung durchgeführt wurde, gibt es keine weiteren Probleme; die ausgefüllten Bescheinigungen reichen für die Einreise. Lesen Sie bitte auf jeden Fall die Angaben unten. Die Impfstoffe sind in der Regel Breitbandimpfstoffe, die gleich mehrere Krankheiten abdecken.
Muß ich nun jedesmal eine Blutuntersuchung durchführen lassen?
Nein. Die Blutuntersuchung ist in der Regel nur einmal im Leben des Tieres erforderlich, nämlich wenn noch nie eine Blutuntersuchung durchgeführt wurde, z.B. bei Erstimpfung. Erneut testen müssen Sie nur, wenn Sie zwischendurch die Impffristen nicht eingehalten haben.
Was muß ich tun, um eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen?
Ihr Tierarzt erledigt die Blutuntersuchung für Sie, indem er die Blutprobe an ein anerkanntes Labor schickt. Daher gilt: Bitte planen Sie langfristig. Dies gilt besonders für Reisende mit Tieren, die zum erstenmal geimpft werden. Es hat sich gezeigt, daß nicht immer alle Jungtiere sofort den Antikörpertiter aufweisen, der erforderlich ist. Für Jungtiere gilt deshalb: mindestens ein halbes Jahr vor Abreise die nötigen Schritte einleiten. Achten Sie darauf, daß alle Bestimmungen erfüllt und alle Zeitfristen eingehalten werden, sonst können Sie zurückgewiesen werden. Bitte bewahren Sie während der Reise alle Papiere sorgfältig auf.
Wie lange vorher muß ich planen?
Wenn schon eine Blutuntersuchung durchgeführt wurde, können Sie ein paar Tage vor Abreise alles regeln. Wenn die Blutuntersuchung noch nicht vorgenommen wurde, sollten Sie langfristig planen (s.o.)!
Bei Jungtieren rechnen Sie: Impfung + 120 Tage + Abwarten des Laborberichts + möglicherweise Nachimpfung + 120 Tage + Abwarten des Laborberichts + Besuch beim Tierarzt.
Bei gerade geimpften Tieren rechnen Sie: Impfung + 120 Tage + Abwarten des Laborberichts + Besuch beim Tierarzt.
Bei regelmäßig geimpften Tieren rechnen Sie: Besuch beim Tierarzt + Abwarten des Laborberichts + Besuch beim Tierarzt.
Ich habe leider die Impffrist um drei Tage überschritten...
Alle Bedingungen gelten ohne Ausnahme.
Übrigens will ich auch noch nach Schweden reisen...
Wenn Sie nach Schweden reisen, sollten Sie sich über die dortigen Einfuhrbestimmungen bei der Schwedischen Botschaft informieren.
Wollen Sie sowohl Norwegen als auch Schweden besuchen oder eines dieser Länder im Transit durchqueren, reicht es aus, wenn Sie die Einfuhrpapiere für das Land haben, in das Sie zuerst einreisen. Informationen erhalten Sie auch über die Internetseiten der schwedischen Botschaft (www.schweden.org).
Stimmt es, daß mein Hund auf der Fähre im Auto bleiben muß?
Sie können nur per Flugzeug oder über den Wasserweg direkt von Deutschland nach Norwegen reisen. Die Fährgesellschaften bestimmen selbst, welche Auflagen für Tiere gelten; darauf hat die Botschaft keinen Einfluß. Genau wie bei einem Transport mit dem Flugzeug müssen Sie deshalb damit rechnen, daß Ihr Hund nicht an Deck darf, sondern sich im Auto oder an besonders vorgesehen Plätzen aufhalten muß. Auskunft darüber gibt Ihre Fährgesellschaft.
An welchen Grenzstationen gibt es Chiplesegeräte?
Die Botschaft kann derzeit keine Angaben darüber machen, welche Grenzstationen ein Chiplesegerät besitzen. Die großen Fährgrenzstationen in Oslo und Kristiansand haben aber auf jeden Fall ein Chiplesegerät, und auch bei den meisten schwedisch-norwegischen Grenzübergängen sind sie vorhanden.
Wie finde ich einen Tierarzt in Norwegen, der die Bandwurmbehandlung vornimmt?
Bitte denken Sie daran, daß Sie die Bandwurmbehandlung innerhalb einer Woche nach Einreise in Norwegen durchführen lassen müssen. Die Adresse eines Tierarztes finden Sie in den örtlichen Telephonbüchern. Auch die örtliche Touristeninformation kann Ihnen Auskunft geben. Unten finden Sie außerdem eine Liste der Grenztierärzte.
Ich habe gehört, daß man für Norwegen eine Einfuhrgenehmigung braucht.
Das stimmt nicht mehr. Seit dem 1. Oktober 1998 gelten die vereinfachten Regeln. Man braucht auch nicht mehr zum Amtstierazt zu gehen, sondern jetzt kann der Haustierarzt die Bescheiningungen ausstellen.
Und an was muß ich noch denken?
Bitte beachten Sie, daß in Norwegen Anleinpflicht herrscht und daß Sie für die Entfernung der Ausscheidungen Ihres Tieres verantwortlich sind. Nehmen Sie also Tüte und Schäufelchen mit!
Gute Reise!
Checkliste
Ein Hund muß bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate, eine Katze muß mindestens 12 Monate alt sein.
Tierärztliche Bescheinigung (bei der Einreise im Original mitzuführen

Gesundheitsbescheinigung (Teil I der Tierärztlichen Bescheinigung); Behandlung gegen Bandwürmer
Impfbescheinigung (Teil II der Tierärztlichen Bescheinigung) und Impfungen
Impfung gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe
Blutuntersuchung ist durchgeführt
Tätowierung oder Mikrochip
Registrierung an der Grenze
Das Tier hat sich mindestens 6 Monate vor Einfuhr im Gebiet der EU/EFTA aufgehalten (Eigenerklärung des Besitzers)
Bandwurmbehandlung in Norwegen
Die folgenden Informationen sind dem Merkblatt MV-0001/2 T von Statens Dyrehelsetilsyn (Tiergesundheitsamt) entnommen. Die Adresse lautet:
Statens Dyrehelsetilsyn
Postboks 8147 Dep
N - 0033 Oslo
Tel.: 0047 - 23 21 65 00, Fax: 0047 - 23 21 65 01
Die Angaben gelten für EU- und EFTA-Länder, in denen Tollwut vorkommt. Wenn Sie in einem tollwutfreien Land leben, können Sie die Einfuhrbestimmungen als PDF-Datei bei Statens Dyrehelsetilsyn herunterladen.
Nicht erlaubte Hunderassen
Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Steffordshire Terrier), müssen mit Stammtafel nachweisen können, daß das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
1. Tierärztliche Bescheinigung
A: Gesundheitsbescheinigung
Wenn Sie mit Ihrem Tier (Hund oder Katze) nach Norwegen einreisen wollen, bestellen Sie zunächst bei der Botschaft die nötigen Formulare (Rückumschlag, A4, mit € 1,53 frankiert und mit Ihrer Adresse versehen). Die Tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II).
Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage zur Einreise gültig und muß von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und daß eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muß das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden.
Falls sich der Hund in den letzten 12 Monaten ausschließlich in Dänemark, Finnland oder Svalbard/Jan Meyen aufgehalten hat, ist keine Behandlung gegen Bandwürmer nötig.
B: Impfbescheinigung
Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist ganauso lange gültig wie die Impfungen bzw. Blutproben.
2. Impfungen
Folgende Impfungen werden verlangt:
A: Tollwut
Erstimpfung: Der Hund oder die Katze muß mit einem der zugelassenen Impfstoffe geimpft sein. Ein Lebendimpfstoff darf frühestens 24 Monate vor der Einfuhr verwendet werden. Die Impfung muß innerhalb der letzten 365 Tage vor der Einreise nach Norwegen vorgenommen worden sein. Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Es muß mindestens einmal eine Blutprobe zur Feststellung des Antikörperwertes durchgeführt werden. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutprobe muß durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muß mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IE/ml zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muß die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutprobe kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen.
Nachimpfung: Eine Blutprobe zur Kontrolle der Antikörpertiter ist nicht erforderlich, wenn das Tier nach der Grundimpfung schon kontrolliert und später, innerhalb von 365 Tagen, nachgeimpft worden ist. Das heißt, daß das Tier, das schon einmal einen ausreichenden Antikörpertiter vorgewiesen hat, sich keiner neuen Blutprobenuntersuchung unterziehen muß. Dies trifft aber nur auf Tiere zu, die nach der Grundimmunisierung jährlich geimpft wurden.
Bitte beachten Sie daher: Wenn die Zeitspanne zwischen den Tollwutimpfungen mehr als 365 Tage beträgt, kann die Blutprobe zur Kontrolle der Antikörper frühestens 120 nach der letzten Impfung vorgenommen werden.
Wann ist eine Blutprobe nicht erfoderlich:
Bei der Einfuhr eines Tieres aus Island, Irland und Großbritannien nach Norwegen ist keine Impfung bzw. Blutprobe erforderlich.
B: Leptospirose (gilt nur für Hunde)
Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein. Die Impfung muß mit einem anerkannten Wirkstoff erfolgen. In den meisten Fällen handelt es sich um Breitbandimpfstoffe, die gleich mehrere Krankheiten abdecken. So schützt der Impfstoff gegen Tollwut meist auch gegen Leptospirose.
Statt einer Impfung kann der Hund serologisch auf Leptospirose durch einen mikroskopischen Agglutinationstest (MAT) untersucht werden (das empfiehlt sich aber nicht, da der Hund wahrscheinlich ohnehin durch Impfung gegen Leptospirose geschützt ist (siehe Anmerkung über Impfstoffe). Die bei dieser Untersuchung getestete Blutporbe darf frühestens 21 Tage vor der Einfuhr vorgenommen werden. Das Ergebnis Blutprobe soll nicht mehr als 50% Agglutination zeigen; bei einem nicht geimpften Hund wird mit einer Verdünnung 1:30, bei einem geimpften Hund mit einer Verdünnung 1:300 gerechnet.
C: Staupe (gilt nur für Hunde)
Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die Impfung muß mit einem anerkannten Wirkstoff erfolgen.
Zu Punkt A und B:
Der Hund kann frühestens 30 Tage nach der Grundimmunisierung (Erstimpfung) oder nach einer zu spät vorgenommenen Auffrischungsimpfung nach Norwegen eingeführt werden. Falls der Hund bei der Grundimmunisierung zwei Impfungen erhalten hat, wird ab der ersten Impfung gerechnet. Diese 30-Tages-Sperre gilt nicht für Hunde, die innerhalb von 365 Tagen gegen Leptospirose und innerhalb von 730 Tagen gegen Staupe eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
3. Identifikation
Das Tier muß durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip identifizierbar sein. Die Identitätsnummer muß in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein.
Falls das Tier einen Mikrochip hat, ist es wichtig, vor der Reise festzustellen, ob an der Einfuhrgrenze ein Ableser vorhanden ist. Die meisten norwegischen Zollstationen haben Mikrochipableser für FECAVA- oder ISO-Standard. Hat das Tier einen anderen Mikrochip-Typ, muß der Tierbesitzer selbst ein Ablesegerät mitbringen.
4. Grenzkontrolle
Bei der Einreise nach Norwegen sind das Tier und die Tierärztliche Bescheinigung unaufgefordert am Zoll vorzuzeigen.
5. Herkunft
Bitte stellen Sie eine Eigenerklärung aus, daß das Tier sich für die Dauer der letzten 6 Monate in EU- bzw. EFTA-Ländern aufgehalten hat.
6. Zugelassene Laboratorien für die Antikörperbestimmung in der Bundesrepublik, Österreich und der Schweiz:
Institut für Virologie
Justus-von-Liebig-Universität Gießen
Frankfurter Str. 107
D - 35392 Gießen
Tel.: 0641 - 993 83 50, Fax: 0641 - 993 83 59
Eurovir Hygiene-Institut
Biotechnologiepark
D - 14943 Luckenwalde
Tel./Fax: 03371 - 68 12 69
Landesuntersuchungsamt für das
Gesundheitswesen Südbayern
D - 85764 Oberschleißheim
Tel.: 089 -31 56 03 21, Fax: 089 - 31 56 04 59
Bundesanstalt für Veterinärmedizinische Untersuchungen
Kobert-Koch-Gasse 17
A - 2340 Mödling
Tel.: 0043 - 2236 - 46 64 00, Fax: 0043 - 2236 - 46 64 02 25
Schweizerische Tollwutzentrale
Institut für Veterinärvirologie
Länggass-Strasse 122
CH - 3012 Bern
Tel.: 0041 - 31 63 12 378, Fax: 0041 - 31 63 12 534
7. Telephonverzeichnis der Grenztierärzte
(Vorwahl für Norwegen: 0047, Bürozeiten 8.00 - 9.30 Uhr)
Ort (Distrikt)
Telephon
Mobiltelephon
Neiden (Sør-Varanger)
78 99 78 00
78 99 30 30
94 81 33 50
Storskog (Sør-Varanger)
78 97 00 40
95 77 91 21
Tana (Tana)
78 92 80 75
94 81 91 34
Flughafen Gardermoen
(Øvre Romerike)
63 94 23 90
91 78 46 35
Fredrikstad und Moss
(Skapsborg und Moss)
69 25 69 65
94 22 74 12
Oslo (Oslo und Follo)
23 21 65 90
94 24 64 93
Sandefjord (Sandefjord)
33 35 07 11
97 53 31 14
Larvik (Larvik)
33 18 33 07
95 96 34 04
Kristiansand (Kristiansand)
38 03 38 22
97 66 26 10
Egersund (Egersund)
51 49 70 85
97 66 26 10
Stavanger (Stavanger)
51 52 92 94
90 98 22 29
Bergen (Bergen)
55 31 53 30
91 72 55 51
Kgl. Norwegische Botschaft, Rauchstraße 1, D-10787 Berlin, Deutschland.
Tel: +49 30 50 50 50. Fax: +49 30 50 50 55.
Email: emb.berlin@mfa.no
Norwegen Portal
Grüße
Andrea
Sam & Laika
Wenn Du mit den Tieren sprichst,
werden sie mit Dir sprechen,
und ihr werdet euch kennen lernen.
Wenn Du nicht mit ihnen sprichst,
dann werdet ihr euch nie kennen lernen.
Was Du nicht kennst wirst Du fürchten.
Was Du fürchtest,
zerstörst Du.
Häuptling Dan George