NÖ: Polizeihunde nach Joggingtour verendet

  • 18. April 2024
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Hi heisenberg ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Beamte und die Kollegin seien inzwischen anderen Abteilungen zugeteilt. Sie würden bis auf Weiteres als Polizeidiensthundeführer nicht eingesetzt, so die Behörde.
Bis auf weiteres?? Nie wieder..nie wieder dürfen die Hunde halten dürfen, weder privat noch bzw. schon gar nicht dienstlich. Was für ein feiger Dreckskerl.
 
ich überlege noch ob ich es glauben soll:rolleyes:
und liegt man in einer ordi tatsächlich 45 min bewußtlos rum und wird nicht ins KH verfrachtet?

 
Wieso wundert mich das nicht? Und diese Mär von Bewusstsein verloren, halte ich für eine Schutzbehauptung. Hat ja auch funktioniert.
Ich hoffe dann mal auf Karma...
 
und liegt man in einer ordi tatsächlich 45 min bewußtlos rum und wird nicht ins KH verfrachtet?
zumindest diesen Punkt hätte man doch im Rahmen eines Gerichtsprozesses relativ einfach klären können :gruebel:

Selbst wenn das unter 'ärztliche Schweigepflicht' fällt, hätte doch der Angeklagte den Arzt zu seiner Verteidigung davon entbinden können?
Oder wurde das vielleicht sogar gerichtlich überprüft und es steht nur im Artikel nichts davon?
 
Das ist doch geklärt worden...

Seine Hausärztin hat bestätigt, dass er mehrfach bewusstlos geworden ist und deswegen bei ihr in Behandlung war. (Die Lebensgefährtin auch, aber der hätte ich das jetzt weniger geglaubt)

Und es hat kardiologische Untersuchungen gegeben, deren Ergebnis nicht mitgeteilt wurde - nach denen aber auch der Richter von einem gesundheitlichen Problem des Angeklagten ausgeht.

"Im Verfahren wurde seine Ohnmacht aber sowohl von seiner Hausärztin als auch von seiner Lebensgefährtin bestätigt. Kurze Zeit nach dem Vorfall war der Mann nämlich erneut daheim zusammengebrochen. Mittlerweile sind alle kardiologischen Untersuchungen abgeschlossen."

Wenn er denn zu dem Zeitpunkt eines hatte, wäre es zumindest keine Überraschung, wenn er nach dem Joggen in der Hitze und dem Tragen des Hundes selbst umgefallen wäre - es war einfach brunzdämlich, an so einem heißen Tag joggen zu gehen, Feier am Abend hin oder her.

Und dass jemand, der unbedingt einen bestimmten Beruf ergreifen möchte, ein gesundheitliches Problem verschweigt, ist leider auch so ungewöhnlich nicht.

Man denke nur an den depressiven Piloten.
 
Seine Hausärztin hat bestätigt, dass er mehrfach bewusstlos geworden ist und deswegen bei ihr in Behandlung war.
Könnte auch Gefälligkeit gewesen sein..sie ist für mich auch nicht glaubwürdiger, genauso wenig wie der TA und die LG. Ist aber nur mein ganz persönlicher Eindruck/Meinung.
 
Nein, das glaube ich nicht. Ich denke, das lässt sich überprüfen.

Und als "ausgedachte" Geschichte hat es so große Folgen für seine Arbeit (nur eingeschränkte Einsatzfähigkeit etc.), dass er sich da eher ins eigene Fleisch schneiden würde. Die Polizei muss das ja nun auch prüfen und dann über ihn entscheiden.

Als Gefälligkeit hätte eine Falschaussage (die mit einiger Wahrscheinlichkeit auffliegt, weil ja eine Dienstfähigkeitsprüfung dran hängt) auch für die Ärztin üble Folgen.

Aber ingesamt scheint der Typ nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein.

Edit: Ich will damit nicht sagen, dass ich ganz bestimmt richtig liege. Aber ich halte die Geschichte nicht für komplett unglaubwürdig.

Es hätte cleverere Ausreden gegeben als eine, mit der er sich gleich die nächsten Probleme ins Haus holt.
 
Naja ich sag es mal so..offensichtlich wurde der Ärztin ja auch ohne weitergehenden Nachforschungen geglaubt, also muss sie auch nichts befürchten. Im Dienst ist er ja wieder wohl nur nicht als Diensthundeführer, und ich denke das sollte auch so bleiben.
Mir ist die ganze Story arg dubios..oder man kann auch sagen "Wer einmal lügt dem glaubt man hernach nicht mehr".
Kann sein das ich falsch liege, kann auch nicht sein. Letztlich ist es auch unwichtig was ich denke, Urteil ist gefallen und er muss es nur mit seinem Gewissen -so vorhanden-ausmachen.
 
Das lese ich aus dem Artikel nicht heraus.
Nicht? Ich schon..die Ergebnisse der Untersuchungen wurden nicht mitgeteilt, war dem Gericht offensichtlich auch nicht so wichtig. Die Hausärztin hat bestätigt, mehr nicht. Also wo liest du da das die weitergehende Nachforschungen angestellt haben? Meinst du der Dienstherr strebt da solche an? Könnte sein.
 
Seine Hausärztin hat bestätigt, dass er mehrfach bewusstlos geworden ist und deswegen bei ihr in Behandlung war. (Die Lebensgefährtin auch, aber der hätte ich das jetzt weniger geglaubt)
das war an mir vorbeigegangen.
Da muss es dann ja auch Akten bei der Hausärztin geben und eine Abrechnung mit der Krankenkasse. Das gesundheitliche Problem scheint da auf jeden Fall glaubwürdig und dann sind zumindest berechtigte Zweifel nicht von der Hand zu weisen.
Und berechtigte Zweifel lassen nunmal keine Verurteilung zu (GsD - unabhängig von dem Fall).
 
Und berechtigte Zweifel lassen nunmal keine Verurteilung zu
Was für Zweifel? Der hat die Hunde in der Hitze durch den Wald gejagt, hat bemerkt das die schlapp machen und hat sie ins Auto verfrachtet. Dann bricht er sofort nach dem aussteigen zusammen und die Hunde sterben im heißen Auto. Daran besteht kein Zweifel. Er hat sich lediglich vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen, wobei ich das auch naja kreativ finde, denn tierfreundlich und clever war die Aktion ohnehin nicht.
Aber egal, der arme Mann ist furchtbar krank und deswegen kann er nichts dazu das seine Hunde verreckt sind. Ende der Geschichte.
 
Sie haben wohl wegen der Hasenjagd schlapp gemacht, nicht wegen dem Joggen. Aber auch das lässt sich natürlich nicht überprüfen.
Ich habe meine Zweifel an der Story, aber gut ausgeklügelt ist sie.
 
Denkst du, da kommt einer vor Gericht, sagt als Zeuge aus, und die Aussage wird nicht überprüft, obwohl sie mühelos überprüfbar ist? - Das glaube ich absolut nicht.

Und ja, ich glaube, der Dienstherr wird auf diese Aussage hin weitere Untersuchungen durchführen müssen.

Nein, clever war die Aktion nicht, im Gegenteil - aber wenn es so gewesen ist, wie er sagt, hat er die Hunde nicht absichtlich im Auto gelassen. Und dann kann er dafür auch nicht verurteilt werden.
 
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