Ordnungsbehörde prüft Übergriff von zwei Rottweilern auf Kinder / Ein Hund eingeschläfert
Vom 15.06.2002
KIRN/HENNWEILER – Sind Rottweiler nun gefährlich oder nicht? Am vergangenen Sonntag fielen zwei Hunde dieser Rasse in Hennweiler zwei Kinder an und verletzten sie erheblich (wir berichteten). Die Kinder befinden sich laut Ordnungsamt noch in stationärer Behandlung. Ende März war ein Kind in der Pfalz von Rottweilern getötet worden. In beiden Fällen waren Kinder und die Hunde miteinander vertraut und kannten sich. Einer der Hennweiler Hunde war noch am Tag des Unglücks auf Wunsch der Besitzerfamilie eingeschläfert worden.
Von unserem
Redaktionsmitglied
Manfred Janß
„Es ist noch nicht klar, wie es dazu kommen konnte“, erklärte Günter Gerhardt von der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde gestern auf AZ-Anfrage. Der Vorgang werde derzeit genau geprüft. Wenn es den Kindern besser ginge, würden auch sie dazu befragt, so Gerhardt. Laut Information der Polizei liegt von Amtswegen eine Anzeige gegen die Hundebesitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung vor.
Das Problem ist, dass nach der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung nur drei Hunderassen als gefährlich eingestuft sind: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Für sie gelten Maulkorbzwang, Zuchtverbot und andere Auflagen. Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen gelten Rottweiler nicht als gefährlich. „Wir können also erst einschreiten, wenn etwas passiert ist“, bedauert Gerhardt. Es sei daher wünschenswert, wenn die rheinland-pfälzische Liste erweitert und die Hunderassen abgestuft in Gefährlichkeitskategorien eingeteilt würden, schlägt er vor.
„Daneben besteht auch die Gefahr, dass Hunderassen, aber auch Hundebesitzer unverschuldet in Verruf geraten“, fügt er hinzu. Schließlich wisse noch niemand, warum die beiden Rottweiler in Hennweiler angegriffen hätten. Die beiden elf und vier Monate alten Tiere seien vorher nie negativ aufgefallen, so Gerhardt.
Eine erweiterte Liste würde nach Gerhardts Einschätzung den Ordnungsbehörden die Arbeit leichter machen. Für die Sachbearbeiter wäre schneller erkennbar, auf welche Hunderassen verstärkt zu achten wäre. „Außerdem könnten wir schon im Vorfeld einschreiten und müssten nicht wie in diesem Fall warten, bis ein Mensch gebissen wird“, sagte er. Bei einer Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung könnten Hundebesitzer gezielt überprüft und ihre Hunde auf ihre Ungefährlichkeit getestet werden. Noch muss im Fall der Fälle jedes Tier individuell überprüft werden.
Der Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages berät derzeit eine Verschärfung der so genannten Kampfhundeverordnung. In die Beratung soll auch ein Gutachten einfließen, das sich speziell mit der Gefährlichkeit von Rottweilern befasst.Kommentar
Quelle:
xana
Vom 15.06.2002
KIRN/HENNWEILER – Sind Rottweiler nun gefährlich oder nicht? Am vergangenen Sonntag fielen zwei Hunde dieser Rasse in Hennweiler zwei Kinder an und verletzten sie erheblich (wir berichteten). Die Kinder befinden sich laut Ordnungsamt noch in stationärer Behandlung. Ende März war ein Kind in der Pfalz von Rottweilern getötet worden. In beiden Fällen waren Kinder und die Hunde miteinander vertraut und kannten sich. Einer der Hennweiler Hunde war noch am Tag des Unglücks auf Wunsch der Besitzerfamilie eingeschläfert worden.
Von unserem
Redaktionsmitglied
Manfred Janß
„Es ist noch nicht klar, wie es dazu kommen konnte“, erklärte Günter Gerhardt von der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde gestern auf AZ-Anfrage. Der Vorgang werde derzeit genau geprüft. Wenn es den Kindern besser ginge, würden auch sie dazu befragt, so Gerhardt. Laut Information der Polizei liegt von Amtswegen eine Anzeige gegen die Hundebesitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung vor.
Das Problem ist, dass nach der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung nur drei Hunderassen als gefährlich eingestuft sind: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Für sie gelten Maulkorbzwang, Zuchtverbot und andere Auflagen. Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen gelten Rottweiler nicht als gefährlich. „Wir können also erst einschreiten, wenn etwas passiert ist“, bedauert Gerhardt. Es sei daher wünschenswert, wenn die rheinland-pfälzische Liste erweitert und die Hunderassen abgestuft in Gefährlichkeitskategorien eingeteilt würden, schlägt er vor.
„Daneben besteht auch die Gefahr, dass Hunderassen, aber auch Hundebesitzer unverschuldet in Verruf geraten“, fügt er hinzu. Schließlich wisse noch niemand, warum die beiden Rottweiler in Hennweiler angegriffen hätten. Die beiden elf und vier Monate alten Tiere seien vorher nie negativ aufgefallen, so Gerhardt.
Eine erweiterte Liste würde nach Gerhardts Einschätzung den Ordnungsbehörden die Arbeit leichter machen. Für die Sachbearbeiter wäre schneller erkennbar, auf welche Hunderassen verstärkt zu achten wäre. „Außerdem könnten wir schon im Vorfeld einschreiten und müssten nicht wie in diesem Fall warten, bis ein Mensch gebissen wird“, sagte er. Bei einer Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung könnten Hundebesitzer gezielt überprüft und ihre Hunde auf ihre Ungefährlichkeit getestet werden. Noch muss im Fall der Fälle jedes Tier individuell überprüft werden.
Der Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages berät derzeit eine Verschärfung der so genannten Kampfhundeverordnung. In die Beratung soll auch ein Gutachten einfließen, das sich speziell mit der Gefährlichkeit von Rottweilern befasst.Kommentar
Quelle:
xana