Im Niedersächsischen Hundegesetz steht in §3 Absatz 6 Satz 1, dass Hundehalter die innerhalb der letzten 10 Jahre nachweislich für zwei Jahre ununterbrochen einen Hund hatten von der Verpflichtung den Sachkundenachweis zu machen ausgenommen sind.
Dies kam bei Einführung des Gesetzes zum Tragen und nun greift der Passus, wenn jemand von einem anderen Ort nach Niedersachsen zieht.
Da keine weiteren Eingrenzung gemacht wurde greift er meiner Ansicht nach bei einem Hundehalter, der aus einem anderen Bundesland, einem anderen Staat oder einem anderen Planeten nach Niedersachsen zieht.
Die Gemeinde meiner Heimatstadt sieht das allerdings anders und will einen Hundehalter der seit 2018 einen Hund hat und der 2022 nach Niedersachsen gekommen ist dazu zwingen den Sachkundenachweis zu machen.
Das wäre das eine.
Der Nächste Punkt ist der Nachweis.
Es wird nicht genannt was als Nachweis anerkannt oder gefordert wird.
Das Einfachste ist natürlich es kann nachgewiesen werden, dass man in dem Zeitraum einen Hund bei der Heimatgemeinde angemeldet und ggf. auch Hundesteuer gezahlt hat.
Ist aber nicht in jedem Staat üblich und Pflicht.
Was aber dann gilt als Nachweis?
Hat da jemand Erfahrung?
Reicht ein Schreiben eines Zeugen?
Ein Kauf- oder Übernahmevertrag?
Was sonst wird anerkannt?
War ja von Anfang an raus aus der Geschichte, von daher habe ich da keinerlei Ahnung.
Da hier die Gemeinde ja schon blockt, weil der Hundehalter aus dem Ausland kommt wird sie wahrscheinlich auf einen Nachweis der Zahlung der Hundesteuer pochen. Deshalb hätte ich gerne vorab mit Meinungen, Einschätzungen oder Erfahrungen anderer Hundehalter.
Ich bedanke mich schon einmal im voraus!
Dies kam bei Einführung des Gesetzes zum Tragen und nun greift der Passus, wenn jemand von einem anderen Ort nach Niedersachsen zieht.
Da keine weiteren Eingrenzung gemacht wurde greift er meiner Ansicht nach bei einem Hundehalter, der aus einem anderen Bundesland, einem anderen Staat oder einem anderen Planeten nach Niedersachsen zieht.
Die Gemeinde meiner Heimatstadt sieht das allerdings anders und will einen Hundehalter der seit 2018 einen Hund hat und der 2022 nach Niedersachsen gekommen ist dazu zwingen den Sachkundenachweis zu machen.
Das wäre das eine.
Der Nächste Punkt ist der Nachweis.
Es wird nicht genannt was als Nachweis anerkannt oder gefordert wird.
Das Einfachste ist natürlich es kann nachgewiesen werden, dass man in dem Zeitraum einen Hund bei der Heimatgemeinde angemeldet und ggf. auch Hundesteuer gezahlt hat.
Ist aber nicht in jedem Staat üblich und Pflicht.
Was aber dann gilt als Nachweis?
Hat da jemand Erfahrung?
Reicht ein Schreiben eines Zeugen?
Ein Kauf- oder Übernahmevertrag?
Was sonst wird anerkannt?
War ja von Anfang an raus aus der Geschichte, von daher habe ich da keinerlei Ahnung.
Da hier die Gemeinde ja schon blockt, weil der Hundehalter aus dem Ausland kommt wird sie wahrscheinlich auf einen Nachweis der Zahlung der Hundesteuer pochen. Deshalb hätte ich gerne vorab mit Meinungen, Einschätzungen oder Erfahrungen anderer Hundehalter.
Ich bedanke mich schon einmal im voraus!