Niedersächsische HVO nichtig - Presseerklärung

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
VG Hannover erklärt die Nieders. Gefahrtier-Verordnung für nichtig


Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

P R E S S E - E R K L Ä R U N G

VG Hannover erklärt die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung für nichtig

Trotz inzwischen vorliegender Entscheidungen niedersächsischer Verwaltungsgerichte zur umstrittenen Gefahrtier-Verordnung vom 5. Juli 2000, der sog. Kampfhundeverordnung", herrscht in Niedersachsen ein wohl selten erlebtes Rechtschaos. Obwohl das Oberverwaltungsgericht
Lüneburg in seiner Entscheidung vom 30. Mai diesen Jahres entscheidende Punkte der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung für nichtig erklärt hat, ließ dies das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als Verordnungsgeber völlig unbeeindruckt. Damit nicht genug
biggrin.gif
as
Verwaltungsgericht Hannover stellte nun im Rahmen eines Verfahrens zur Prozesskostenhilfe sogar die Nichtigkeit der gesamten Verordnung aus formalen Gründen eindeutig fest.

Der Landwirtschaftsminister hatte es nämlich in der bis dahin mit ungekannter Eile zusammengestrickten Verordnung versäumt, deren räumlichen Geltungsbereich festzulegen.

Dessen Angabe ist jedoch für die Rechtsgültigkeit einer Verordnung zwingend erforderlich, wie das
Hannoveraner Gericht in seinem Beschluss vom 11. Juli 2001 (Az.: 10 A 2120/01) ausführt.

Nichtsdestotrotz ignoriert das Landwirtschaftsministerium das Votum der Hannoveraner Verwaltungsrichter und konstruiert mit juristisch abenteuerlichen Begründungen eine ihm genehme Interpretation der erteilten Rüge.

Wie aus einer Verfügung an die Bezirksregierungen vom 27. Juli 2001 hervorgeht, die darüber belehrt werden, dass die Gefahrtierverordnung nach wie vor uneingeschränkt anzuwenden sei, verfährt das Landwirtschaftsministerium weiterhin so, als ob nichts geschehen sei. Offenbar kann man sich im Hannoveraner Ministerium noch nicht an die Tatsache gewöhnen, dass es erfreulicherweise nach wie vor Gerichte gibt, die sich in ihren Urteilen auf Recht und Gesetz stützen, statt im Zuge politisch motivierter populistischer Trends rechtlich befremdliche Gefälligkeitsurteile zu erlassen. Es stellt sich nun die Frage, wie mit den Konsequenzen einer Verordnung, die juristisch faktisch nicht existieren dürfte, umzugehen sein wird.

Schadensersatzforderungen wären beispielsweise für Drangsalierungen verschiedenster Art denkbar, mit denen Hundehalter konfrontiert wurden, wie kostenaufwendige Wesenstests für gelistete Rassen, Maulkorb- und Leinenzwang, getötete Hunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben, Bussgelder, die verhängt worden sind. Man darf gespannt sein, wie sich das Landwirtschaftsministerium dieses Mal aus der Affäre ziehen wird. Wir haben den Glauben an den Rechtsstaat noch nicht verloren.

Nordenham, den 26.08.01

Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V. · Behördlich als gemeinnützig u. besonders förderungswürdig anerkannt

Internet:www.hund-und-halter.de · Spendenkonto: Postbank Hannover BLZ: 250 502 99 Konto: 660 540-308

1.Vors.: Thomas Henkenjohann, Binnersweg 1, 26954 Nordenham · Tel.: 04731- 24537 · Fax: 04731- 924209 · Fu. 0173 95 137 50
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 26 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wir haben das jetzt insgesamt viermal
biggrin.gif

aber es ist ja auch eine überaus wichtige Neuigkeit.

Deshalb wiederhole ich auch noch mal meine Ergänzung:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
die Begründung des Urteils zur Nichtigkeit der GefTVO ist lesenswert.
Ich habe das riesig große PDF-Dokument runtergeladen, abgetippt und hier:
abgelegt als
- Winword 6/95-Dokument (ca.46 kB)
- Winword 97/2000-Dokument (ca. 32 kB)
und
- Rich Text Format (ca. 93 kB - für alle "Exoten"...)
[/quote]
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Niedersächsische HVO nichtig - Presseerklärung“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Andreas
Wie gesagt, am Samstag will ich - und Dobi will glaube ich mitkommen - in der Fußgängerzone spazierengehen. Zum Spazierengehen braucht man keine Genehmigung, mit Flugblättern weiß ich nicht. Aber Ausdrucke der Seite von HuH könnte man ja weitergeben. ciao Andreas
Antworten
6
Aufrufe
463
Andreas
Andreas
Odin991
Hallo Odin, schau mal bitte unter "Rechtliches". Dort läuft bereits eine Diskussion darüber Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. watson
Antworten
2
Aufrufe
704
watson
steffi75
männe bekommt ja erstmal ne wohnung von der firma gestellt. da nehmen die sicher keine rücksicht auf hundehaltung. also muss er erstmal alleine dahin ziehen und dann für uns in ruhe was suchen und ich zieh dann nach. :hmm:. anders denk ich wird da kein schuh draus. :uhh:
Antworten
8
Aufrufe
690
steffi75
H
Antworten
6
Aufrufe
727
kerstin+hogan
kerstin+hogan
H
Es ärgert mich so, dass wir nicht kommen konnten, aber mein Mann bekam nicht frei:cry: Was soll es denn für Erneuerungen geben? Ich hörte, dass es mehr Rassen auf der Liste geben soll, anscheinend soll nun auch der Rotti gelistet werden?! Ist da was wahres dran?
Antworten
67
Aufrufe
5K
Wiesel88
W
Zurück
Oben Unten