Niedersachsen/Hessen

foxtrotter

Ein freundliches Hallo an alle.
Ich habe eine rechtliche Frage.
Ich habe einen Rottweiler und der ist 14 Monate alt.
Wir wohnen in Hessen.
Nun kommt meine Partnerin aus Niedersachsen und dort zahlt sie fast keine Steuer und eine Liste gibt es dort auch nicht.
Mein Wohnsitz wird hier bleiben und auch sie behält Ihren Wohnsitz im Norden.
Kann ich ihr meinen Hund übertragen und Sie ihn dort anmelden?
Würde den WT und ordentlich Hundesteuer sparen.
Wir sind allerdings meistens bei mir in Hessen und nur ab und an in Niedersachsen.

Gäbe das Probleme?
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi foxtrotter ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Hund muss da angemeldet werden, wo sein Lebensmittelpunkt ist. Also in Hessen.
Das heißt wenn meine Partnerin ständig bei mir ist, muss Sie Ihren Hund ummelden und bei mir auch anmelden? Seit wann kann Sie hier Steuern zahlen? Dies ist ja auch nicht ihr eingetragener Wohnsitz.
Auch der Rottweiler würde rein rechtlich in Ihren Besitz über gehen.
 
Das heißt wenn meine Partnerin ständig bei mir ist, muss Sie Ihren Hund ummelden und bei mir auch anmelden? Seit wann kann Sie hier Steuern zahlen? Dies ist ja auch nicht ihr eingetragener Wohnsitz.
Auch der Rottweiler würde rein rechtlich in Ihren Besitz über gehen.

Ja, das müsste sie meines Wissens eigentlich. Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Die wird am Wohnort des Hundes erhoben, weil da die Gemeinde Aufwand mit dem Hund hat und nicht da, wo der Besitzer offiziell gemeldet ist.

Wenn man sich regelmäßig an zwei Orten aufhält, kann es - je nach Hundesteuersatzung der jerweiligen Gemeinde - sogar so sein, dass man an zwei Orten Hundesteuer zahlen muss.

Vgl. zB hier:



In dem Fall wäre unter Umständen deine Freundin die Gekniffene, weil sie dann evtl. gleich zweimal für den Hund zahlen muss.
 
Am Ende zahle ich es sowieso, aber in dem konkreten Beispiel ist dort ein zweiter Wohnsitz gemeldet. hier wäre sie allerdings nur zu besuch.
Wie ist es denn dann beim Wesenstest?
 
Naja, wenn der "Besuch" ein Dauerzustand ist, ist sie genau genommen nicht mehr zu Besuch. ;)

Die meisten Besuchsregelungen gelten für 3-6 Wochen, nicht für Daueraufenthalte.

Mit den Wesenstests in Hessen kenne ich mich nicht aus (ich wohne in NRW).

@Crabat weiß es vielleicht genauer.
 
Das heißt wenn meine Partnerin ständig bei mir ist, muss Sie Ihren Hund ummelden und bei mir auch anmelden? Seit wann kann Sie hier Steuern zahlen? Dies ist ja auch nicht ihr eingetragener Wohnsitz.
Auch der Rottweiler würde rein rechtlich in Ihren Besitz über gehen.
Dann müßte sie theoretisch einen zweiten Wohnsitz bei dir anmelden und den Hund dort anmelden.

Und wenn der Hund von dir in nds nicht angemeldet werden kann, dann muss er ja in Hessen den WT machen.
 
Ich finde, es ist ganz einfach. Du hast einen Hund, und du hast deinen Wohnsitz in Hessen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Anmeldung deines Hundes in Hessen. Mit allem was dazu gehört, sowohl Steuer als auch Wesenstest.
 
An sich stört es mich garnicht so. Habe eigentlich etwas Angst vor dem Test. Vorbereitungen laufen zwar schon länger jetzt und klappt zum großen Teil auch ganz gut. Thema Kinder ist er noch nicht hundert Prozent fit und Dämmerung ist er auch immer sehr unsicher. Ist ein recht unsicherer Hund.

Hab nur überall immer gelesen, dass der Hund bei nicht bestehen eingezogen wird.
 
An sich stört es mich garnicht so. Habe eigentlich etwas Angst vor dem Test. Vorbereitungen laufen zwar schon länger jetzt und klappt zum großen Teil auch ganz gut. Thema Kinder ist er noch nicht hundert Prozent fit und Dämmerung ist er auch immer sehr unsicher. Ist ein recht unsicherer Hund.

Hab nur überall immer gelesen, dass der Hund bei nicht bestehen eingezogen wird.
Also einen Test umgehen zu wollen aus Angst dass man nicht besteht, finde ich keine gute Idee. Damit hilfst du dir und dem Hund nicht weiter. Weil die Probleme, die du vielleicht bekommst, wenn euer "Konstrukt" auffliegt, finde ich wesentlich gravierender.
Denn dann disqualifizierst du dich eventuell noch zusätzlich als nicht zuverlässiger Hundehalter.
Also üben, üben, üben....., dann klappt das schon mit dem Test.
 
Wenn Hessen ja nicht so streng wäre. Würde dort stehen, dass er bei nichtbestehen Maulkorb und Leinenpflicht bekäme, wäre ich deutlich entspannter.
 
Ich kenne die Bestimmungen bei Nichtbestehen nicht, aber gibt es keine Chance auf Wiederholung des Tests?
Habe die Verordnung hier, steht nur was von einziehen oder einschläfern. Bzw. wenn er eingezogen wird, machen die mit Ihm nochmal den Test, aber wech ist er dann ja schon.
 
Zunächst mal steht in der Verordnung, dass die Hund eingezogen werden KANN. Also erstmal nicht zwangsläufig.
Außerdem steht in den Ausführungsbestimmungen, dass im Einzelfall eine Wiederholung möglich ist.

Hast du einen Trainer?

Vielleicht kann hier ja auch jemand was zu den Sachverständigen sagen, die den Test abnehmen.
 
Zunächst mal steht in der Verordnung, dass die Hund eingezogen werden KANN. Also erstmal nicht zwangsläufig.
Außerdem steht in den Ausführungsbestimmungen, dass im Einzelfall eine Wiederholung möglich ist.

Hast du einen Trainer?

Vielleicht kann hier ja auch jemand was zu den Sachverständigen sagen, die den Test abnehmen.
Ja klar Trainer habe ich und der ist auch sehr zuversichtlich, dass er den Test bestehen wird. Bei dem Thema bin ich einfach ein Schisser
 
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