Niedersachsen Gefährliche Hunde

Vecktor

Hallo,
möchte mir nächstes Jahr gerne ein Hund holen.
In meinem Mietvertrag steht das ich die Genehmigung vom Vermieter brauche.
Desweiteren steht das :
Die in den Hundeverordnung der Bundesländer, jeweils gültige Fassung, genannten gefährlichen Hunde dürfen, unbeschadet der allgemeinen Zustimmungspflicht für Tiere in keinem Fall gehalten werden. Das gilt auch für eine vorrübergehende oder besuchsweise Aufnahme.

Der Mietvertrag ist von 01.02.2012
Jedoch gibt es doch in Niedersachsen keine Listenhunde mehr, und solange der Hund nicht von der Behörde als gefährlich eingestuft wird sollte das doch kein Problem sein oder?

Wollte die Tage zum Vermieterbüro und möchte Ihn gern sachlich die Lage schildern, meint ihr es reicht wenn ich ihm folgendes vorlege?
§ 7
Gefährliche Hunde

(1) 1Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund, der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter nach § 1 Abs. 2 gehalten wird, eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere

  1. Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbreitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
  2. auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist,
so hat sie den Hinweis zu prüfen. 2Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3Die Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.

(2) 1Wer einen Hund hält, der außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes durch Verwaltungsakt als gefährlich eingestuft worden ist, hat dies der Fachbehörde unverzüglich mitzuteilen. 2Die Fachbehörde hat zu prüfen, ob der Hund gefährlich ist; Absatz 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.

MfG Dennis
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Vecktor ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Du brauchst trotzdem eine Genehmigung, speziell für die Hunderasse, die Du halten willst, vom Vermieter, sonst kann Dir die Wohung gekündigt werden, selbst wenn "normale" Hundehaltung dort erlaubt ist.

Es ist unfair, aber leider so und wird mit der Angst der anderen Mieter, vor bestimmten Hundetypen -Rassen begründet.

...
 
Manchmal möchte ich bei der kranken Welt echt kotzen.
Reinster Faschismus! Also werden Golden Retriever z.B weil sie ja sooo süß sind bevorzugt sowas macht mich echt krank
 
Ich als vermieter moechte gerne bestimmen was bei mir in meine wohnungen so rum kreucht und fleucht, wenn ich vermieter waere wuerd ich auch keine deutsche dogge in eine einzimmer wohnung erlauben, zum beispiel.
 
Das hast Du aber nicht zu bestimmen.

Ich als Vermieter würde wohl die Wohnung in dem Zustand zurückhaben wollen, wie ich sie übergeben habe und nicht wollen, dass meine anderen Mieter durch die Tierhaltung eingeschränkt werden, sonst nichts.

Welche Eingriffe man sich als Mieter in sein Leben gefallen lassen muss, weil man in einer Wohnung lebt, für die man jeden Monat gutes Geld überweist, ist bevormundend und unangemessen, eben weil Vermieter manchmal meinen, sie wären auch noch der Vormund ihrer Mieter.
Und wenn ein Mieter eine Deutsche Dogge in seiner 1-Zimmer Wohnung hält, finde ich das als Mensch blöd, aber als Vermieter geht es mich schlicht nichts an, wenn mir dadurch kein Schaden entsteht.
Zum Glück gibt es auch mittlerweile Urteile in der Richtung, dass ein Vermieter die Hunderasse nichtmehr bestimmen darf, nur Listenhunde sind da leider immer noch außen vor, völlig ungerechterweise, wie immer.

Etwas anderes ist es selbstverständlich, wenn dadurch Schaden entsteht, wie auch die anderen Mieter über Gebühr gestört werden, durch Dauerbellen oder Kot auf dem Grundstück, das hat aber mit der Rasse nichts zu tun.

...
 
@TE, ich meine, wenn alle anderen Mieter mit einem Listenhund einverstanden sind, kann der Vermieter nichtsmehr dagegen einwenden, solange er nicht auch in dem Haus wohnt.

Aber ohne Gewähr, ich bin nur der Meinung das gelesen zu haben.
Wenn man das tatsächlich so machen möchte, sollte man sich auf jeden Fall genau erkundigen um sicher zu gehen, vllt. bei einem Anwalt für Mietrecht etc. und dann auch die schriftliche Zusage der Mieter einholen.

...
 
Manchmal möchte ich bei der kranken Welt echt kotzen.
Reinster Faschismus! Also werden Golden Retriever z.B weil sie ja sooo süß sind bevorzugt sowas macht mich echt krank

Was hat das denn bloß mit Faschismus zu tun?

Wenn es dir nicht passt, dass musst du dort nicht mieten. Vertragsfreiheit gibt es ja auf beiden Seiten. Wenn der Vermieter dich nicht will, muss er dich nicht nehmen.

Genauso wenig musst Du bei ihm mieten, wenn er Dir nicht gefällt...

Sein Eigentum seine Regeln - innerhalb der gesetzlichen Grenzen...
 
Was hat das denn bloß mit Faschismus zu tun?

Wenn es dir nicht passt, dass musst du dort nicht mieten. Vertragsfreiheit gibt es ja auf beiden Seiten. Wenn der Vermieter dich nicht will, muss er dich nicht nehmen.

Genauso wenig musst Du bei ihm mieten, wenn er Dir nicht gefällt...

Sein Eigentum seine Regeln - innerhalb der gesetzlichen Grenzen...


Sowas ist immer sehr leicht gesagt, wenn man nicht selbst betroffen ist.

Denn wenn man bedenkt wie wenige Wohnungen es zu angemessenen Mietpreisen gibt und man kaum welche findet, wo man einen Listenhund halten darf, kann ich das sogar sehr gut verstehen.
Ist ja nicht so, als wenn man die große Wahl hätte.
Und diese gesetzlichen Bestimmungen sind mehr als ungerecht, wir wissen schließlich alle nur zu gut, dass die Rassegesetze diskriminierend, für Hund und Halter sind.
Mich ärgert das genauso.

Zumal ich jetzt wieder auf Wohnungssuche bin um für meinen Sohn, meinen Hund und mich, eine bezahlbare Wohnung zu finden, was sich jedesmal fast zu einem Ding der Unmöglichkeit entwickelt, wenn nicht wirklich unmöglich und ich habe hir nichtmal einen Listenhund.

Wenn genug solcher Wohnungen auf dem Markt wären, wäre dagegen js nichts einzuwenden, so aber ist es für mich vollkommen nachvollziehbar, dass man darüber stinksauer ist.

...
 
Man sollte bedenken nicht jeder ist Verheiratet und hat sich nen Haus gekauft/ gebaut.
Was denkst du denn wer eine Wohnung bekommen würde Christine1965 jemand der ein Listenhund hält oder jemand der unter umständen ein "kleinen Beißer" hat.
Natürlich muss man nicht dort mieten das is richtig, nur kann ich es mir nicht leisten eine Wohnung zu nehmen die genauso groß wie meine jetzige ist und ich fast das doppelte zahle.
Leider ist das hier so das man für 75m² gerne mal 850€ zahlt.

Mir geht es nur darum das 80% der Leute sagen ne das ist ein "Kampfhund" sowas dulde ich nicht, aber wenn ich ein DSH hätte würde das keinen Interessieren weils ja nen "lieber" ist der nie in den Nachrichten auftaucht.
 
Zudem es ja die "Listenhunde" in Niedersachsen so gar nicht mehr gibt. Ich könnte da auch immer wieder aus der Haut fahren,meist sind es dann auch Leute die null Ahnung von Hunden oder sonstigem haben,traurig aber wahr: "Die,die die wenigste Ahnung haben,rufen am Lautesten". Leider,ich vertrete immer noch die Meinung des SOKA RUN e.v., Halterkunde statt Rasseliste
 
@Cira,wusste ichs doch,du hast so einen "Afrikanischen Löwenhund":D Wahnsinn diese erstaunlichen Hundchen:) Ein bekannter von uns hat zwei dieser Sorte,eine Dame und einen jungen Rüden. Was für Wahnsinnstiere:dafuer::love:
 
...
Jedoch gibt es doch in Niedersachsen keine Listenhunde mehr, und solange der Hund nicht von der Behörde als gefährlich eingestuft wird sollte das doch kein Problem sein oder?

Wollte die Tage zum Vermieterbüro und möchte Ihn gern sachlich die Lage schildern, meint ihr es reicht wenn ich ihm folgendes vorlege?


MfG Dennis

Mit der genauen Schilderung wäre ich vorsichtig, stattdessen könntest Du Deinem Vermieter glaubhaft versichern, dass Du Dir keinen Listenhund zulegen wirst. (mangels "Liste" in NS sogar zu 100% sicher)

Laß ihn doch glauben, dass es dort eine Liste gibt, oder dass alle Listenhunde "gefährlich" sind. Was Du brauchst, ist doch nur eine Genehmigung zur Hundehaltung in deiner Mietwohnung. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass Du auch wirklich keinen als gefährlich eingestuften Hund anschaffen möchtest. Damit hingegen hättest Du bei Deinem jetzigen Mietvertrag kaum eine Chance.
 
@Cira,wusste ichs doch,du hast so einen "Afrikanischen Löwenhund":D Wahnsinn diese erstaunlichen Hundchen:) Ein bekannter von uns hat zwei dieser Sorte,eine Dame und einen jungen Rüden. Was für Wahnsinnstiere:dafuer::love:


Löwenhund ist aber eigentlich der Beiname vom Ridgeback. *klugscheiß*
Ich habe einen Boerboel, einen Südafrikanischen Bauernhund. :)

...
 
... dass Du Dir keinen Listenhund zulegen wirst. (mangels "Liste" in NS sogar zu 100% sicher)

... Was Du brauchst, ist doch nur eine Genehmigung zur Hundehaltung in deiner Mietwohnung. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass Du auch wirklich keinen als gefährlich eingestuften Hund anschaffen möchtest.
Was verstehst du denn unter gefährlich eingestuften?
So in etwa hatte ich mir das vorgestellt, reingehen sagen ja ich möchte gern ein Hund haben was für einen weiß ich noch nicht genau( wird definitiv Staffbull,AST oder ein Mischling von den genannten Rassen wahrscheinlich aus dem TH), wenn er mir dann das schriftlich gibt das es ok ist sollte es ok sein.
Natürlich müsste / würde ich dann darauf achten müssen das wenns ein TH Hund werden soll, das dieser nicht von der Behörde als gefährlich eingestuft wurden ist sprich keine Maulkorb/Leinenpflicht hat.

Da im Mietvertrag steht keine Gefährlichen Hunde laut Gesetz sollte ich da auf der sicheren Seite sein, laut Gesetz ist ein Hund in NS erst als gefährlich eingestuft wenn die Behörde dieses "testet" und bestätigt.
Oder Irre ich mich da?
 
Was verstehst du denn unter gefährlich eingestuften?
So in etwa hatte ich mir das vorgestellt, reingehen sagen ja ich möchte gern ein Hund haben was für einen weiß ich noch nicht genau( wird definitiv Staffbull,AST oder ein Mischling von den genannten Rassen wahrscheinlich aus dem TH), wenn er mir dann das schriftlich gibt das es ok ist sollte es ok sein.
Natürlich müsste / würde ich dann darauf achten müssen das wenns ein TH Hund werden soll, das dieser nicht von der Behörde als gefährlich eingestuft wurden ist sprich keine Maulkorb/Leinenpflicht hat.

Da im Mietvertrag steht keine Gefährlichen Hunde laut Gesetz sollte ich da auf der sicheren Seite sein, laut Gesetz ist ein Hund in NS erst als gefährlich eingestuft wenn die Behörde dieses "testet" und bestätigt.
Oder Irre ich mich da?


Veckor, es bleibt trotzdem dabei, dass man Dir kündigen kann, wegen einer Rasse, die in den anderen BL auf den Listen stehen.
Die anderen Mieter brauchen nur zu sagen, sie hätten Angst vor dem Hund, er sähe gefährlich aus, das reicht schon.
Wenn Du da auf der sicheren Seite sein willst, hol besser die schriftliche Zustimmung deiner Mitmieter ein.

Die meisten, wenn nicht alle, Tierheime geben aber auch erst gar keine dieser Hunde ab, wenn man nicht ausdrücklich schriftlich hat, dass man wirklich "so" einen Hund in der Wohnung halten darf.

...
 
Ich denke, das es sich hierbei um einen "Universalmietvertrag" handelt.
Eine Formulierung, die in jedem Bundesland passt und auch nicht ständig überarbeitet werden muss.
In bestimmten Bundesländern, mit Rasseliste, sind halt diese Hunde und andere als gefährlich eingestufte Hunde von dem Verbot betroffen, in NDS, mangels Liste, nur die, von Amts wegen, als gefährlich eingestuften.
Demnach dürfte es eigentlich keinerlei Probleme geben, es sei denn, du hast einen Hund letztere Art.

Den Vermieter freundlich drauf ansprechen und, sofern er es mit seinem Mietvertrag ernst meint, müsste es laufen!
 
Da im Mietvertrag steht keine Gefährlichen Hunde laut Gesetz sollte ich da auf der sicheren Seite sein, laut Gesetz ist ein Hund in NS erst als gefährlich eingestuft wenn die Behörde dieses "testet" und bestätigt.
Oder Irre ich mich da?

Nein, du irrst dich da nicht.

Jedoch mußt du immer im Hinterkopf haben, dass WENN dein zukünftiger Hund einmal als "gefährlich" eingestuft wird, du gleichzeitig deine Wohnung verlieren könntest. Wo kein Kläger, da kein Richter, jedoch kann man sich in manchen Gegenden auf böswillige Nachbarn verlassen, die so etwas dem Eigentümer melden.
 
Da gebe ich Petern völlig Recht. Ich habe allerdings das Gefühl bei Vecktor das er sich sehr genau mit der Thematik Hund auseinandersetzt,haben ja schon darüber geschrieben. Natürlich kann man immer solche "bösen" Nachbarn haben,die dort gern gegen Leute mit Hunden "schießen",aber wenn man sich von Anfang an gut versteht und auch die Leute vorher fragt,wer hat Angst u den Hund dann locker und ruhig vorstellt,wenn er da ist,sehe ich jetzt da nicht unbedingt ein Problem. Wir hatten mit unserer Amy da auch null Probleme,die die Respekt hatten,haben sie ignoriert und der Rest der Mieter hat sich hingehockt und von ihr abschlecken lassen,die alte Knutschkuller:D
 
WENN ein Hund, sagen wir mal ein Labrador, irgendwann einmal als gefährlich eingestuft würde, bräuchte man das seinen Nachbarn nicht auf die Nase zu binden.
Die Gefahr, dass man mit einem solchen Hund die Wohnung verliert ist auch dann zemlich gering.
Dann dürfte niemand von uns mehr einen Hund halten, weil sowas fast jedem jederzeit passieren kann.

Bei einem Hund, an dem man erkennen kann, dass er auf der Liste steht, wie einem Staff, ist das etwas anderes, denn der braucht noch nicht mal gefährlich worden oder eingestuft zu sein, die Vermieter haben jederzeit das Recht jemanden mit einem solchen Hund rauszusetzen, nur auf den Verdacht hin, dass die Nachbarn Angst, vor einem solchen Hund, haben könnten.
Das einzige was man dagegen tun kann, ist, sich vom Vermieter schriftlich geben zu lassen, dass er den Hund akzeptiert.
Allerdings kann er die Erlaubnis auch wieder zurücknehmen, falls sich Nachbarn doch beschweren, deswegen wäre es wohl auch wichtig sämtliche Nachbarn schriftlich mit ins Boot zu holen, wenn man auf der sicheren Seite sein will.

Tierheime geben i.d.R. keine Staffs und Co ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters ab.

...
 
Alles klar, danke für eure Hilfe, werde die nächsten Tage zum Vermieter und mal anfragen wie das aussieht, parallel guck ich mich schon nach einer alternativen Wohnung um, sicher ist sicher :D
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Niedersachsen Gefährliche Hunde“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

guglhupf
natürlich wird es wohl wieder jedemenge ausnahmeregelungen geben von denen wohl auch wie immer, diejenigen profitieren, die normalerweise keinen anspruch auf eine ausnahmeregelung haben;) und wenn jetzt erstmal vorbestrafte gewisser delikte diesen und jenen hund nicht halten dürfen, was kommt...
Antworten
271
Aufrufe
13K
dogmaster
dogmaster
Grazi
AmStaff-Mix Rudi Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. AmStaff-Mix, American Staffordshire Terrier-Mischling, bedingt verträglich, erfahrene Hundehalter gesucht Name: Rudi Rasse: American Staffordshire Terrier x Boxer x Labrador Geschlecht: Rüde Kastrationsstatus...
Antworten
0
Aufrufe
142
Grazi
Grazi
Klein, kompakt, gesund, bildhübsch, supernett, kinderlieb und – bis auf ihre Leinenpöbelei – gut erzogen und gut händelbar: Das ist Kimba! Einziges Manko: sie verteidigt ihr Futter und sollte daher nicht mit anderen Tieren zusammenleben. Eigentlich nicht weiter tragisch, sollte man meinen. Doch...
Antworten
1
Aufrufe
253
Grazi
Grazi
Kleine Korrektur: Puschel ist seit Juni 2022 bei der Bullinothilfe untergebracht, also in 28790 Schwanewede. Puschel würde sich sehr über Menschen freuen, die Lust haben, ihm Tricks beizubringen sowie Nasenarbeit oder ähnliches mit ihm zu machen. Er hat nämlich eine sehr gute bis enorme...
Antworten
1
Aufrufe
294
Grazi
Grazi
NOTFALL! AmStaff Billy Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Notfall, Langzeitinsasse, AmStaff, American Staffordshire Terrier, erfahrene Hundehalter gesucht, verträglich mit Hündinnen Name: Billy Rasse: American Staffordshire Terrier Geschlecht: Rüde...
Antworten
0
Aufrufe
169
Grazi
Zurück
Oben Unten