Nicht bestandener Wesenstest in BW

tina.mere

10 Jahre Mitglied
Hilfe!!

Mein Am Staff hat den Wesenstest in BW nicht bestanden, und jetzt soll er im Tierheim "verwahrt" werden, das kann doch nicht mit rechten Dingen zu gehen, oder doch?
Wir haben keine Chance bekommen, den Test zu wiederholen, und mit Leinen- und Maulkorbzwang sind sie auch nicht zufrieden!
Weiß jemand, wo ich Hilfe her bekommen kann? Was soll ich nur tun? Mir ist mittlerweile alles recht, wenn mein Baby nur bei uns bleiben kann, im Hundeknast verwahrt - wie schrecklich!!
 
  • 28. März 2024
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In BW hat man leider nur eine Chance den Test zu machen.
Ansonsten gilt der Hund als gefährlich und gefährliche Hunde dürfen nicht gehalten werden - das heißt, entweder es findet sich jemand außerhalb von BW, der den Hund übernehmen würde oder lebenslang Tierheim.

Was ist denn beim Test passiert, das sie durchgefallen ist?
Wo habt ihr den Test gemacht?
Habt ihr vorab nicht geübt?

Ich würde mir umgehend einen Rechtsanwalt zu Hilfe holen.
Wenn, dann definitiv Lars Jürgen Weidemann, er ist DER Fachanwalt auf diesem Gebiet.
Adresse hier:
 
Hallo erstmal... Wenn auch aus traurigem Anlass :(

von wo kommt ihr denn bzw. wo hat dein hund denn den WT gemacht?
Ich würde dir raten dich mal an Hund-und-Halter.de zu wenden!
Rechtsbeistand ist hier definitv am sinnvollsten...
 
Wieso hat er den Test nicht bestanden?

Ja das ist richtig, in BaWü darf der test nur einmal gemacht werden danach kann der Hund dem Besitzer abgenommen werden oder es werden lebenslang Maulkorb und Leinenpflicht auferlegt, das ist im Ermessen der Tester. Auch eine Euthanasie ist möglich.

3.3 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Versagung der Erlaubnis (§ 3 Abs.
3 PolVOgH)
Kann keine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 PolVOgH (auch nicht unter Auflagen)
erteilt werden und wird das Tier weiter gehalten, ist die Haltung zu untersa-gen.
Zur Durchsetzung des Haltungsverbotes kommen Beschlagnahme und
Einziehung des Hundes in Betracht. Die Ortspolizeibehörde kann Hunde,
welche die Verhaltensprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben, auf Kosten
des Halters unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen, wenn ihre Ab-gabe
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen innerhalb angemessener
Frist nicht möglich erscheint.
Akten über die Versagung der Erlaubnis dürfen bis zu zwei Jahre nach
rechts- oder bestandskräftigem Abschluss des Verfahrens aufbewahrt wer-den.


Such dir nen guten Anwalt! Das ist der einzige Rat meinerseits!
 

1.4.3 Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer
Impfschutz gegen Tollwut. Hunde, die wegen Täuschungsversuchs des Hal-ters
bereits von einer Verhaltensprüfung ausgeschlossen worden sind, den
praktischen Teil einer Verhaltensprüfung im Sinne des § 1 Abs. 4 PolVOgH
nicht bestanden haben, sowie Hunde, deren Gefährlichkeit sich bereits auf
andere Weise erwiesen hat, werden nicht zur Prüfung zugelassen.

Hier der Absatz dass Hunde die einmal durchgefallen sind, nicht nochmals zum Verhaltenstest zugelassen sind.
 
Oh je :(

Von wo stammt der Hund denn?
Was ist passiert?

Büffelchen, angenommen der Hund ist von einem Tierschutzverein außerhalb von BW. Könnte der Hund dann dorthin zurück? Oder falls er von einem Züchter ist?
 
Edit

Lt. Aussage darf das TH den Hund nicht vermittel, auch nicht in ein anderes BL, da er als gefährlicher Hund gilt.

Vielleicht kann ein guter Anwalt was bewirken aber ich glaube nicht. Das Th Heilbronn hat doch auch so einen Fall... und da ist nichts passiert
 
das tut mir wirklich sehr sehr leid für dich. würde mich auch mal interessieren was passiert ist?
weiss, dass das jetzt krass klingt aber geht vielleicht umziehen zur not?
 
die beiträge haben sich überschnitten....also d.h er dürfte in nem anderen bl gehalten werden von der besitzerin oder eher nicht?
 
Vielen vielen Dank für Eure Antworten, seid mir bitte nicht böse, wenn ich nicht ausführlich und jedem antworte, ich muss einfach meine Zeit dazu nutzen, eine gute Lösung zu finden, das mit dem Fachanwalt war echt ein klasse Tip, habe schon im Internet nach so einem gesucht, aber nichts passendes gefunden. Wahrscheinlich hab ich die falschen Stichworte gewählt, na egal.

Er hat im zweiten Teil nicht bestanden, als der Prüfer Hut und Mantel angezogen hat und auf mich zu kam war fertig, er hat sich zwar nicht in die Leine gehängt, aber er hat die ganze Zeit verbellt ohne auf zu hören.
Und als der Helfer ihn dann fixiert hat - na, da war fertig.
Mit Bekannten geht das super, aber Fremde: nee, komm nur Frauchen nicht zu Nahe. An der Leine. Ohne kein Problem, da schwänzelt er jeden an. Ausser jemand geht auf mich los, aber das ist ja normal.

So, ich ruf jetzt gleich mal bei dem Anwalt an. Vielen dank Euch allen für Eure Antworten, halte Euch auf dem Laufenden. Grüßles!
 
Wo war das ?? Das wäre noch wichtig

Bellen darf er ja auch, du musst ihn aber beruhigen können.

Habt ihr euch da nicht drauf vorbereitet?
 
Büffelchen, angenommen der Hund ist von einem Tierschutzverein außerhalb von BW. Könnte der Hund dann dorthin zurück? Oder falls er von einem Züchter ist?
Ja kann er.....
Er darf halt nur nicht mehr in BW gehalten werden.

Habe ich jetzt ne andere Anwort bekommen

Werde aber nochmals an anderer Stelle nachfragen.

Jedes Tierheim verlangt seinen Hund zurück, wenn er nicht mehr gehalten werden darf.
Da gab es auch noch nie Diskussionen drum.
Die BWler sind froh, wenn er dort weg ist und die anderen sind froh, wenn er wieder da ist.
So kenne ich das, so wurde das schon praktiziert.
 
Er ist beschlagnahmt. Und wenn es korrekt abläuft darf das TH den Hund nicht mehr raus geben.

Und ich kenne Fälle die hocken.
 
Er ist beschlagnahmt. Und wenn es korrekt abläuft darf das TH den Hund nicht mehr raus geben.

Und ich kenne Fälle die hocken.

...und ich kenne Fälle, die sind wieder da, wo sie hingehören.

Kein gescheites Tierheim läßt seinen Hund irgendwo versauern, wenn es solche Probleme gibt.
 
Mid ich hab dich angeschrieben.

Was anderes kann ich nicht sagen, als das was die Verordnung hergibt bzw. was div. Behörden aussagen.

Ich hoffe es gibt in deinem Fall noch ne gute Lösung.
 
Da kann man nur hoffen, dass es eine Lösung gibt. Kaum vorstellbar, seinen Hund mit diesen Voraussetzungen ins Tierheim geben zu müssen. Hut ab vor allen, die dort einen Wesenstest machen müssen. Ich mag mir das gar nicht vorstellen.

Viel Glück und Erfolg. Ich drücke Euch die Daumen.
 
Hut ab vor allen, die dort einen Wesenstest machen müssen. Ich mag mir das gar nicht vorstellen.

Der Test ist in BaWü ohne weiteres machbar, auch mit nichtt einfachen Hunden (ich spreche aus Erfahrung ;) ), denn man kann, wenn man sich informiert, die Situationen gezielt trainieren, da die Test relativ nach einem Schema ablaufen. Auch darf der Hund sich sehr wohl mal melden.

Einen Hund mehr oder weniger unvorbereitet auf so einen Test ins kalte Wasser zu werfen halte ich vom Halter her als verantwortungslos.
 
Ist man denn in BW zu einem Wesenstest verpflichtet nach Ablauf eines bestimmten Zeitrahmens ? Und ich dachte NRW wäre schon übel. :unsicher:
 
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