Neues zum Bundesgesetz/Ein und Ausfuhr vommn Kampfhunde

LillyoftheValley

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Neues zum Bundesgesetz/Ein- und Ausfuhr von Kampfhunden


Wiesbaden, 16.10.01

Mimimalkonsens gegen Beißer

Für den Umgang mit gefährlichen Kampfhunden steht eine bundesweit einheitliche Regelung in Aussicht

Im Auftrag der Innenminister der Länder und des Bundes hat eine Arbeitsgruppe des Bundeslandwirtschaftsministeriums einen Vorschlag erarbeitet, der sich an den Vorstellungen des hessischen Innenministers orientiert.
Der Entwurf wird nächste Woche in der Sitzung des zuständigen Arbeitskreises der Innenministerkonferenz beraten und soll am 7. und 8. November den Ministern bei ihrer Herbsttagung zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies bestätigte der Sprecher des Arbeitskreises, Thomas Veil, auf Anfrage. Bisher hat jedes Bundesland eigene, oft sehr unterschiedliche Richtlinien. Der neue Vorschlag stelle einen "Minimalkompromiß" der bestehenden Regelungen dar, sagt Veil, Ministerialdirigent im Innenministerium von Sachsen-Anhalt.
Der Entwurf beinhalte sowohl eine abgestufte Liste gefährlicher Hunderassen, als auch die Forderung nach einer individuellen Wesensprüfung der Tiere, um einem Automatismus vorzubeugen. Damit entspricht er den Grundzügen der vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) im vergangenen Jahr erlassenen Kampfhunde-Verordnung. Seit vor gut einem Jahr ein sechs Jahre alter Junge in Hamburg von einem Pitbull und einem Staffordshire-Terrier getötet wurde, sind die Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Hunden in fast allen Bundesländern verschärft worden. Umstritten bleibt, ob die Gefährlichkeit eines Hundes genetisch veranlagt ist, oder ob man jedes Tier individuell beurteilen muß.
An diesem Punkt scheiterte im vergangenen Jahr der erste Versuch der Innenministerkonferenz, zu einer bundesweiten Regelung zu kommen. So erließ Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) schon Ende Juni 2000 eine Eilverordnung, die zunächst den Besitz von 16 Hunderassen verbot. Trotz zahlreicher Änderungen, so wurde die Zahl der "unwiderlegbar" gefährlichen Hunderassen auf drei reduziert (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier), und zweier korrigierender Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, beharrt Bouffier, wie fast alle seiner Ressortkollegen, auf einer Rasseliste. Er möchte noch in diesem Jahr die veränderte Verordnung, auch gegen die Bedenken des Koalitionspartners FDP, als Gesetz beschlossen wissen, wie Michael Bußer, Sprecher des hessischen Innenministeriums, betont.
Tierschutzverbände kritisieren die Verurteilung einzelner Rassen. Sie verweisen darauf, daß nur rund 20 Prozent der Bißattacken durch Hunde geschehe, die in den Verordnungen aufgeführt würden. In diesen Listen kämen potentielle Beißer, wie Schäferhunde, Rottweiler oder Dobermänner in der Regel nicht vor, sagt Hans-Jürgen Kost-Stenger, Vorsitzender des Frankfurter Tierschutzvereins. Wichtiger als die Rassenzugehörigkeit seien Größe und Erziehung eines Hundes. Die Hundeverordnungen, so Kost-Stenger, hätten die Falschen getroffen. Die Gehege der Tierheime seien seit einem Jahr überfüllt mit zumeist handzahmen, aber unvermittelbaren Hunden. Unter den 125 Hunden im Heim des Frankfurter Tierschutzvereins seien 47 Pitbulls, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier. Während die anderen Hunde in der Regel nur einen Monat im Tierheim blieben, seien von den Kampfhunden im vergangenen Jahr nur drei weitervermittelt worden - der letzte nach Kreta.
Viele gefährliche Hunde aber würden nicht angemeldet, womit ihre Besitzer die erhöhte Steuer für Kampfhunde (in Frankfurt 1800 Mark im Jahr) wie auch die Regeln der verschärften Verordnung ohne größere Schwierigkeiten umgehen könnten.
Die Befürworter einer Rasseliste, die sich bei der Formulierung des neuen Beschlußvorschlags für die Innenministerkonferenz durchgesetzt haben, verweisen auf die geringere Zahl von Hundeangriffen seit dem Erlaß der Eilverordnungen. Mit einer bundeseinheitlichen Regelung soll nach den Worten von Veil unter anderem verhindert werden, daß der Besitzer eines Kampfhundes nur die Ländergrenze überschreiten muß, um sein Tier ohne Leine und Maulkorb ausführen zu können.
Die Harmonisierung ist nach Aussagen Veils auch ein Kompromiß mit Bundesländern mit bisher sehr strengen Regelungen, wie Bayern. In dem Freistaat ist die Züchtung und die Kreuzung von fünf Hunderassen (Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu) seit 1992 faktisch verboten. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums sagte dieser Zeitung, daß es in ganz München nur noch drei registrierte Kampfhunde gebe. Über mögliche Konsequenzen aus einer Empfehlung der Innenministerkonferenz werde erst nachgedacht, wenn der Beschluß gefaßt sei, hieß es auf Anfrage aus dem zuständigen bayerischen Ministerium für Verbraucherschutz. Da Tiermediziner aus allen 16 Bundesländern an der Ausarbeitung des Beschlußvorschlags beteiligt gewesen seien, rechnet Veil mit einer einstimmigen Annahme durch die Innenminister. "Noch nie waren wir einer Einigung so nahe."
Rechtlich einklagbar sind die Beschlüsse nicht, das heißt, kein Bundesland muß sich daran halten. Veil betont aber die "moralische Verbindlichkeit", die sich für die Länder aus dem Einstimmigkeitsprinzip bei den Abstimmungen der Innenminister ergebe.

Anmerkung von maulkorbzwang.de:
derzeitige Rassenprognose:

1. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier plus Kreuzungen
2. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu plus Kreuzungen

Der Rotti soll vermutlich das Bauernopfer für den DSH darstellen, bis heute gibt es weltweit keinen belegten Beißunfall mit einem Mastiff, und die Alanos haben wohl das Pech, Breitsamers Intimfeinde zu sein.

Quelle: Newsletter maulkorbzwang.de


Ergänzend:
Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 19. Oktober 2001, 9.30 Uhr
Ausnahmen vom geltenden Einfuhrverbot für bestimmte Kampfhunderassen werden unter TOP 38 beraten.
Bundesrat
TO-Punkt 38
Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)
- Drucksache 444/01 -

Seit Mitte April 2001 ist das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde in Kraft. Danach ist es grund­sätzlich verboten, Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier oder Kreuzungen dieser Rassen nach Deutschland einzuführen. Das gleiche gilt für Hunde, für die nach Landesrecht eine Gefährlichkeit vermutet wird. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen. Mit der vorliegenden Verordnung sollen diese Ausnahmefälle geregelt werden. Generell ausgenommen vom Einfuhrverbot werden nach der Verordnung Diensthunde des Bundes, der Länder und fremder Streitkräfte sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes. Außerdem dürfen gefährliche Hunde nach einem vorüberge­henden Aufenthalt im Ausland nach Deutschland zurückkehren, wenn sie hier berechtigterweise gehalten werden. Auf diese Weise sollen gefährliche Hunde, die von ihren Haltern zum Beispiel auf eine Reise in das Ausland mitgenommen werden, auf dem Rückweg auch problemlos wieder die deutsche Grenze passieren können. Die Begleitperson ist in diesem Fall verpflichtet, Dokumente vorzulegen, die die Identität des Tieres belegen. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung ist die zuständige Behörde be­rechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen oder das Zurückbringen an seinen Herkunftsort anzuord­nen.

Ausschussempfehlungen 444/1/01: Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zuzustimmen.

Nach Ansicht des Ausschusses sollen alle nach dem Gesetz gefährlichen Hunde vorübergehend nach Deutschland mitgebracht werden dürfen, wenn der Aufenthalt im Rahmen zum Beispiel von Urlaubsrei­sen nicht länger als vier Wochen dauert. Die Verordnung sieht hier eine unterschiedliche Behandlung von Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und solchen Hunden vor, für die eine Gefährlichkeit nach Landesrecht vermutet wird. Nach Auffassung des Aus­schusses gibt es keine sachliche Begründung für diese unterschiedliche Behandlung. Außerdem wendet sich der Ausschuss gegen eine weitere Vorschrift der Verordnung, wonach Hunde, deren Gefährlichkeit nach Landesrecht vermutet wird, auch dann mit dem Ziel des ständigen Haltens nach Deutschland einge­führt werden dürfen, sofern eine Berechtigung zur Haltung des Tieres erst noch erlangt werden soll. Nach Ansicht des Innenausschusses sollte ein Hund nicht nach Deutschland gebracht werden dürfen, bevor die Frage geklärt ist, ob er tatsächlich berechtigterweise - zum Beispiel durch Bestehen eines Wesenstestes - in Deutschland gehalten werden darf. Darüber hinaus fordert der Ausschuss, dass die Identitätsnachweise amtlich bestätigt sein müssen. Sie würden überwiegend durch die Hundehalter selbst ausgefüllt und könnten ohne amtliche Bestätigung keine Kontrollfunktion entfalten.

Schließlich sollte die Bundesregierung gebeten werden, umgehend auch von den übrigen Ermächtigun­gen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde Gebrauch zu machen. Insbesondere die Einfuhr und das Verbringen von gefährlichen Hunden über bestimmte Grenzkontrollen in das Inland müsse näher geregelt werden, um einen möglichst effektiven Vollzug sicherzustellen.



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Ach ja, es soll noch verschärft werden, wenn es
nicht so traurig wäre, könnte man nur noch lachen.

Als nunmehr Auslandsdeutscher mit 1. Wohnsitz in
Belgien kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln,
man sollte doch wirklich meinen, die Innenminister
und der Schilly hätten jetzt andere Sorgen.

Nun ja, gründlich sind sie- die Politiker- schon
damals gewesen, da hatte man auch Zeit, um sich-trotz
Mehrfrontenkrieg- um Rassenprobleme im Inland zu
kümmern.
 
Immer wieder der gleiche Satz:

"Seit vor gut einem Jahr ein sechs Jahre alter Junge in Hamburg von einem Pitbull und einem Staffordshire-Terrier getötet wurde, sind die Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Hunden in fast allen Bundesländern verschärft worden."

Zwischenzeitlich sind ca. 400 Kinder von Autofahrern abgemurkst worden, weil die Kampfmaschine "Auto" aus dem Ruder gelaufen ist. Kein Mensch redet darüber. Niemanden interessiert es! Für das tote Kind in Hamburg werden Gedenkmessen abgehalten, Blumen niedergelegt und Lichterketten gebildet. Die 400 getöteten Kinder versinken in der Vergessenheit.

Aber das ist ja auch etwas ganz anderes und bei weitem nicht so schlimm. Man kann es auch nicht miteinander vergleichen, so die Aussage von Politikern und sonstigen Ignoranten! Wer solches tut, ist infam!

1 bis 2 (eventuelle) Tote im Jahr durch Hundebisse kann man wahrlich nicht mit den 7.000 tatsächlichen Vekehrstoten vergleichen. Die 1 bis 2 Toten durch Hundebisse sind viel dramatischer und fürchterlicher und aufwühlender als die läppischen 7.000 von Autofahrern gekillten Kinder und Erwachsene.

Grüße Villiers
 
Hi Villiers,
das liegt daran, dass wir (die Deutschen)nach Meinung der Politiker an den Umgang mit diesen Toten gewöhnt sind:genauso wie an deutsche Hunde
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Und das sie damit nicht daneben liegen,sieht man nach jeder Gewalttat gegen KInder:nach 2.Monaten kennt kein Schwein mehr die Namen dieser Kinder.Die Presse schon garnicht.
doberman_guarding_gate_md_wht.gif

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
online.dll
 
238/2001 ... 19. Oktober 2001

Geplante Verordnung der Bundesregierung:

Einfuhrverbot für "Kampfhunde": Bundesrat will Änderungen bei Regelung der Ausnahmefälle




Der Bundesrat hat heute der Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Bundesregierung noch Änderungen vornimmt.

Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist seit Mitte April 2001 in Kraft. Danach ist es verboten, Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier oder Kreuzungen dieser Rassen nach Deutschland einzuführen. Das gleiche gilt für Hunde, für die nach Landesrecht eine Gefährlichkeit
vermutet wird. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen. Mit der vorliegenden Verordnung sollen diese Ausnahmefälle geregelt
werden. Generell ausgenommen vom Einfuhrverbot sind nach der Verordnung Diensthunde des Bundes, der Länder und fremder Streitkräfte sowie Blindenhunde,
Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes. Außerdem dürfen gefährliche Hunde nach einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland nach
Deutschland zurückkehren, wenn sie hier rechtmäßig gehalten werden. Auf diese Weise sollen gefährliche Hunde, die von ihren Haltern zum Beispiel auf eine Reise in das Ausland
mitgenommen werden, auf dem Rückweg auch problemlos wieder die deutsche Grenze passieren können. Die Begleitperson ist in diesem Fall verpflichtet, Dokumente
vorzulegen, die die Identität des Tieres belegen.

Nach Ansicht des Bundesrates sollten alle nach dem Gesetz als gefährlich eingestuften Hunde vorübergehend nach Deutschland mitgebracht werden dürfen, wenn der Aufenthalt
im Rahmen zum Beispiel von Urlaubsreisen nicht länger als vier Wochen dauert. Die Verordnung unterscheidet hier zwischen den vier genannten Rassen und den nach
Landesrecht als gefährlich geltenden Hunden. Der Bundesrat hält diese unterschiedliche Behandlung nicht für sachlich begründet. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung ist die
zuständige Behörde berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen oder das Zurückbringen an seinen Herkunftsort anzuordnen.

Die Kritik des Bundesrates richtet sich gegen eine weitere Vorschrift der Verordnung. Diese lässt zu, dass nach Landesrecht gefährliche Hunde auch dann nach Deutschland
eingeführt werden dürfen, wenn eine Berechtigung zur Haltung des Tieres im Inland erst noch erlangt werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates sollte ein Hund nicht nach
Deutschland gebracht werden dürfen, bevor die Frage geklärt ist, ob er tatsächlich berechtigterweise - zum Beispiel durch Bestehen eines Wesenstests - in Deutschland gehalten
werden darf.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass die Identitätsnachweise für die Hunde amtlich bestätigt sein müssen. Die Papiere würden überwiegend durch die Hundehalter selbst
ausgefüllt und könnten ohne amtliche Bestätigung keine Kontrollfunktion entfalten.

Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung, umgehend auch von den übrigen Ermächtigungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde Gebrauch zu
machen. Insbesondere die Einfuhr und das Verbringen von gefährlichen Hunden über bestimmte Grenzkontrollen in das Inland müssten näher geregelt werden, um einen möglichst
effektiven Vollzug sicherzustellen.



Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung -
HundVerbrEinfVO)

Drucksache 444/01 (Beschluss)
 
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