Neues über die verletzte Staff-Hündin (ohne Photos)

Kai

20 Jahre Mitglied
Diese grausam zugerichtete Staffordshire-Hündin hat offenbar 14 Tage in den Händen ihrer Halter Ute S.* mit erheblichen Kopf- und Gesichtsverletzungen gelebt, ohne dass ihr Hilfe geleistet wurde. Dank der Unnachgiebigkeit einer Tierschützerin und den Ermittlungen der Behörden, konnten die Verantwortlichen gefunden werden, die inzwischen einräumten, dass die Hündin Opfer einer Beißattacke in ihrem Zuhause wurde.

Gleich nach Bekanntwerden des Falls wurde den Behörden und Tierschützer von Ute S. allerdings eine andere Darstellung geboten.


Foto: Tierheim Wilsum So will Ute S.* angeblich während eines Besuchs bei ihrer Mutter, Anfang März die Staff-Hündin in einem abgelegenen Waldstück gefunden haben, als sie dort mit ihrer Mutter und deren Hund spazieren ging. Die junge Frau gab damals an, das geschundenen und bis auf die Knochen abgemagerte und überaus ängstliche Tier sei ihr in letzter Verzweiflung hilfesuchend "nachgekrochen". Das erzählte sie auch dem Tierarzt, den sie in der Nähe des angeblichen Fundortes aufsuchte. Die Nachforschungen einer Tierschützerin, die das Tier nach der Erstversorgung aufnahm, ergaben aber, dass sämtliche Angaben falsch waren.


Sie fand auch heraus, dass zum gleichen Zeitpunkt in rund 60 Kilometern Entfernung ein zweiter Staff, diesmal ein Rüde, der erhebliche Beißverletzungen an den Beinen hatte, zu einem Tierarzt gebracht worden war. Auch hier gab der Halter an, den Hund gefunden zu haben. Inzwischen einigten sich die beiden "Tierretter" , die sich eine Wohnung auf dem Land teilen, auf eine weitere Version des Hergangs. Sie räumen ein, Besitzer beider Hunde zu sein. Der Staff-Rüde, den sie vierzehn Tage zuvor in einem Park gefunden haben wollen, sei über die Hündin hergefallen, die sie erst vier Tage vor der Beißattacke in einem Waldstück gefunden haben wollen.

Gibt es einen dritten Hund?

Das Paar, das noch weitere Hunde anderer Rassen in seiner Obhut haben soll, ist den Tierschützern und Behörden vor Ort bekannt. Die widersprüchlichen Geschichten lassen den Verdacht aufkommen, dass es möglicherweise einen dritten Hund geben könnte, der in diese folgenschwere Beißattacke verwickelt war - oder hat die Hündin möglicherweise ihre Welpen vor dem Rüden verteidigen wollen? Wie sonst erklärt sich ein dermaßen vehementer Kampf zweier Hunde verschiedenen Geschlechts, mit derartigem Ausgang? Die Hündin hat trotz ärztlicher Mühen nicht überlebt.

Die Zeugin

Zeugin Beate P.* sagt: "Die Hündin hat Höllenqualen gelitten. Das Fleisch an ihrer Nase konnte man bis zu den Augen anheben. Mit diesen Verletzungen hat sie 14 Tage in den Händen ihrer Halter gelebt, ohne das man sie entsprechend versorgte. Die Kiefer- und Kopfverletzungen haben es der Hündin laut Tierarzt unmöglich gemacht, zu fressen."

Belohnung erhöht

Die von der Hans-Rönn-Stiftung ausgelobte Belohnung in Höhe von 1.000 Mark für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, wurde inzwischen von Herrn Dr. Ernst W. Henrich aus Siegen auf 3.000 Mark erhöht. und legten noch einmal 500 Mark drauf.


Mit freundlicher Genehmigung von


©
animal-news
 
  • 24. April 2024
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Hi Kai ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kann nur hoffen, daß diese Typen dermaßen bestraft werden, daß sie nie wieder glücklich werden!! Und natürlich, daß sie nie wieder ein Tier, egal ob Hund,Katze oder Goldfisch halten dürfen!!!

Zornige Grüße


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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
heulend , sprachlos und ohnmächtig wütend !
Ich könnte meine gute Kinderstube vergessen und zu äußerst radikalen Maßnahmen greifen !
Hoffentlich werden diese Tierquäler bestraft und dürfen nie nie wieder ein Tier halten !!!

Vera

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Hi Leutz,
bringt doch bitte dieses überaus Tierliebe, und Verantwortungsvolle Paar mal bei mir vorbei. Ich freue mich schon
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.

Eure Anne und die dicke Nina
 
Wer glaubt, daß da jemand groß bestraft wird, der träumt. Wenn ein Mann der hunderte von Hundekämpfe organisiert und veranstaltet hat und man bei Ihm über 20 Hundekadaver vergraben im Garten findet, nur 1 1/2 Jahre Gefängnis bekommt, was soll dann bei dem Ding unterm Strich rauskommen ? (puuuhhh, was ein langer Satz)

Gruß
Volker und Schmusehund Cindy



[b][email protected][/b]
 
Mensch Volker !
Nimm mir nicht den letzten rest Menschenliebe ! Sonst wacht aus der Narkose bei mir keiner mehr auf !!!

Vera
P.S. kann die Hoffnung auf wenigstens ein Bischen Gerechtigkeit der Kreatur gegenüber noch nicht ganz aufgeben !
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Tja Vera,

so ist es aber !!!!
Es wird besser sein wenn man sich so Leute schnappt und sie selber bestraft, nur dann werden sie auch die Strafe bekommen die sie verdient haben !!!

Wer sich auf deutsche Gerichte verlässt (die solche Tierunwürdige Gesetzte vertritt) der ist verlassen.

Gruß
Volker und Schmusehund Cindy



[b][email protected][/b]
 
Bin wahrscheinlich schon zzzuuuuu tierlieb, aber wenn ich so was lese, könnte ich diese Hundebesitzer schlicht e r w u e rg e n. Waere aber wajrscheinlich viel zu gut für solche Leute? Wer geht so mit seinem Hund um????

Bora
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Ich bin so wütend,
ich schreib´ da besser nichts zu...,

ausser das ich hoffe das dieses nette Paar mal so eins auf die Schnauze kriegt das sie auch nichts mehr fressen können und ihnen nicht geholfen wird.....

merlin

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merlin
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Das nette Paar kann auch gerne mal bei uns vorbeischauen. Wir werden wissen was wir mit ihnen tun würden.

Das darf alles nicht wahr sein - aber wir lesen es ja immer wieder - die Menschen bekommen einfach nicht genug davon immer wieder Tiere zu quälen und was weiß ich noch alles.
So eine Sch........ Ich könnte aus der Haut fahren.

Ich kann nicht beschreiben welche Wut ich auf solche Idioten habe.

traurige und wütende Grüße
Gabi
 
Der Kerl, der bei uns seinen Schäfer-Mix mit einem Beil erschlagen hat (dauerte ca. 10 Minuten) hat ganze 3 Monate auf Bewährung und DM 1.200,-- Geldstrafe bekommen.
Soviel zur Deutschen Rechtsprechung in Sachen Tierquälerei
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Beckersmom
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In every Bully lives a little Frankenweenie
www.hund-und-halter.de
 
Tja ich würde auch sagen die Deutschen Gerichte kann man in dieser Hinsicht abhaken.

Ich wünsche dem Paar eigentlich nichts, außer das sie mal an einen Hund kommen, der sie so zurichtet wie die Staff-Hündin zugerichtet wurde. In der Hoffnung das sie nicht mehr in der Lage sind, noch einen Arzt zu rufen!!!!! Qualvoll müßten sie verre....

Traurige Grüße

Astrid und die Sabberbande
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Hallo!

In so einem Fall ist es echt ******* mit der Bestrafung. Wie ihr wisst, haben Tiere im Gesetzesrahmen keine besonderen Rechte. Es sind Sachen. Diese Leute bekommen eine Geldstrafe und damit ist der Fall gegessen. Das ist echt super. Diese Schweine......
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redface.gif


MfG Claire und Tapsi

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Hi Tapsi,

solange Tiere (Hunde) in Deutschland immer noch als Sachgegenstand behandelt werden wird sich daran auch nichts ändern.
Wenn ich Dir Deinen Hund klaue ist das so als würde ich Dir Dein Kofferradio stehlen.

Gruß
Volker und Schmusehund Cindy



[b][email protected][/b]
 
Das Tier gilt im Sinne des Strafgesetzbuches als Sache, richtig - es wird jedoch hier nach dem Tierschutzgesetz bestraft (andere Rechtsgrundlage), wobei ich schon einige Male positiv überrascht wurde.

*hoffnungsvoll*

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shevoice
 
An die Präsidentin des
Polizeipräsidiums Eberswalde
Frau Uta Leichsenring
Pfeilstraße 1-3

16225 Eberswalde


Sehr geehrte Frau Präsidentin Leichsenring,

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde bzgl. Schußwaffengebrauch am 24.04.2001, in Bernau verbunden mit den Aufforderungen

1. ein Disziplinarverfahren gegen die betreffenden Beamten wegen Verstoß gegen das Polizeigesetz Brandenburg "Verhalten gegenüber gefährlichen Hunden", Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie Verstoß gegen § 17 TierschG einzuleiten

2. die betreffenden Beamten durch einen Psychologen auf ihre Diensttauglichkeit überprüfen zu lassen (Verdacht der psychischen Instabilität /Hysterie, eingeschränkte Wahrnehmung der Realität,
Unvermögen zur logischen Schlußfolgerung und situationsadäquaten Einschätzung von Risiken und Maßnahmen), insbesondere auf ihre Tauglichkeit zum Dienst mit der Waffe

3. die Ausbildungsqualität der Bernauer Polizeibeamten bzgl. der Schußwaffenhandhabung gründlich zu überprüfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich bzgl. des o.a. Einsatz Beschwerde ein und fordere Sie auf, den Vorfall umgehend und lückenlos aufzuklären und auf seine strafrechtliche Relevanz zu prüfen sowie die o.a. angemessenen
Maßnahmen und Untersuchungen einzuleiten.

Begründung:

Hier geht es um grundlose Tötung eines gefesselten Hundes und einer Katze durch unangemessenen Schußwaffengebrauch der Polizei.

Als die Polizisten am Tatort eintrafen, war der Hund "Sunny" bereits von Passanten an einen Baumstumpf gefesselt worden. Das der Hund sich von fremden Leuten, den Passanten, hat von der Katze wegholen lassen und sich ohne Gegenwehr hat fesseln lassen, beweist, daß dieses Tier keine Gefahr für Menschen darstellte. Ausser der armen Katze kam niemand zu Schaden.

Auf dem Zeitungsfoto ist deutlich zu erkennen, daß der erschossen Hund fest an diesem Baumstumpf gefesselt ist. Wo bitte ist das Seil "gefährlich gelockert"

War der Beamter der laut Bildzeitungsartikel "am schnellsten reagierte" ein Tierarzt? Konnte er die Verletzung der Katze durch Hund überhaupt als tödlich beurteilen?

Werde ich demnächst bei einem Verkehrsunfall auch von einem freundlichen Beamten begutachtet und dann mit Tomahawk-Deformationsmunition erlöst!!!

Begründung des besonderen öffentlichen Interesses:

Eindeutig ist, Bernauer Polizeibeamten ist die Fähigkeit, Situationen realistisch einzuschätzen und in adäquater Form zu reagieren, verloren gegangen.

Ob dies durch die von den Medien und Politikern geschürte Kampfhundehysterie verursacht wurde, sollten Polizeipsychologen und - soziologen eingehend prüfen und Gegenmaßnahmen einleiten.

Es kann nicht sein, dass zukünftig beim Anblick eines Hundes bestimmter Rasse, die noch dazu wehrlos an einen Baumstumpf gefesselt sind, bei Ordnungswidrigkeiten wie Verstößen gegen die Anleinpflicht oder auch bei normalem Hundeverhalten unter Hunden (Bellen, Knurren,Spielen, Raufen) sofort zur Schußwaffe gegriffen wird.

Grundsätzlich sollte einmal überlegt werden, dass selbst im Fall eines tatsächlichen Angriffs eines Hundes auf eine Katze der Schußwaffeneinsatz kein adäquates Mittel ist.

Eine Aggressivität gegenüber Menschen, die ethologisch sauber von der Aggressivität gegenüber Artgenossen oder auch Kleintieren wie in diesem Fall Katzen zu trennen ist, hat der Staffordshire in keinem
Augenblick gezeigt. Die Argumentation der "Gefahrenabwehr" kann also
als Legitimation für den Schußwaffengebrauch nicht ins Feld geführt werden, besonders da hier das Tier fast bewegunslos gefesselt war. Bei der Betrachtung des Zeitungsfotos ist zu erkennen das zwischen dem
Hals Tieres und dem Baumstumpf kein Blatt Papier mehr passen würde.

Bitte bestätigen Sie mir Eingang, Ordnungsmäßigkeit dieser Dienstaufsichtbeschwerde und halten Sie uns bzgl. ihrer Bearbeitung in schriftlicher Form auf dem jeweils aktuellen Stand.

Ihrer Antwort sehe ich bis zum 20.05.2001 entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Kam über den Newsletter von maulkorbzwang


Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Hallo Straw,

falscher Beitrag
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Sollte doch wohl zu "Und wieder ein KH getötet", oder
wink.gif
wink.gif
Ich kopiere es dort für Dich rein
smile.gif


Lieben Gruß


eleani.gif


Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
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