Das neue Tierschutzgesetz ersetzt die neun Landestierschutzgesetze und bringt erstmals bundesweit einheitliche Standards. Die wichtigsten Bestimmungen:
Legebatterien werden mit Anfang 2009 und damit drei Jahre früher als von der EU gefordert verboten. In das Verbot mit ein bezogen werden nach der jüngsten Einigung zwischen Regierung und Opposition anders als bisher geplant auch so genannte "ausgestaltete Käfige", die den Hühnern ein wenig mehr Raum bieten als die Batterien. Ab 2009 muss auf andere Systeme wie Volieren (größere Käfige) umgestiegen werden. Betriebe, die im Vertrauen auf eine weniger strenge EU-Regelung bereits in ausgestaltete Käfige investiert haben, erhalten eine Übergangsfrist von 15 Jahren zugestanden.
Die dauernde Anbindehaltung von Pferden, Ziegen und Rindern wird nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren verboten. Die Tiere sollen zumindest 90 Tage pro Jahr Auslauf haben. Vor allem für kleinere Betriebe sind aber Ausnahmen vorgesehen, wobei die Opposition versucht hat, die Liste so eng wie möglich zu halten.
Neu ist das System eines "Stalls von der Stange", der einem behördlichen Zulassungsverfahren unterzogen wird. Landwirte sollen für alle Tierarten fertige und zugelassene Tiere kaufen können.
Die innerhalb der Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ umstrittene Frage des Schächtens wurde schließlich mit einem Kompromiss gelöst. Grundsätzlich ist das Schlachten ohne Betäubung verboten. Vorgesehen ist aber eine Ausnahme, um beispielsweise das bei Juden und Moslems übliche Schächten zu ermöglichen. Unmittelbar nach dem Schächtschnitt soll eine Betäubung erfolgen, um ein möglichst schmerzfreies Ausbluten des Tieres zu ermöglichen.
"Starkzwang-Methoden" bei der Hundezucht wie Elektroschocks und Stachelhalsbänder werden nun verboten. Auch die Haltung als "Kettenhund" ist künftig nicht mehr zulässig.
Änderungen bringt das Bundes-Tierschutzgesetz auch für den Zoo-Fachhandel. Hunde und Katzen dürfen von diesen Geschäften zwar weiterhin vermittelt, nicht aber in den Geschäften gehalten werden.
Zur Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes ist ein weisungsfreier Tierschutz-Ombudsmann in jedem Bundesland vorgesehen. Dieser soll in allen einschlägigen Verfahren Parteienstellung erhalten und muss von den Behörden Unterstützung erhalten.
Im Zuge des Österreich-Konvents wollen alle vier Parlamentsparteien für die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in die Verfassung sorgen.
Die Mindeststrafe bei schwerer Tierquälerei beträgt 2.000 Euro.
Das Halten von Wildtieren in Zirkussen ist verboten.
Artikel vom 19.05.2004 |apa |aho
Legebatterien werden mit Anfang 2009 und damit drei Jahre früher als von der EU gefordert verboten. In das Verbot mit ein bezogen werden nach der jüngsten Einigung zwischen Regierung und Opposition anders als bisher geplant auch so genannte "ausgestaltete Käfige", die den Hühnern ein wenig mehr Raum bieten als die Batterien. Ab 2009 muss auf andere Systeme wie Volieren (größere Käfige) umgestiegen werden. Betriebe, die im Vertrauen auf eine weniger strenge EU-Regelung bereits in ausgestaltete Käfige investiert haben, erhalten eine Übergangsfrist von 15 Jahren zugestanden.
Die dauernde Anbindehaltung von Pferden, Ziegen und Rindern wird nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren verboten. Die Tiere sollen zumindest 90 Tage pro Jahr Auslauf haben. Vor allem für kleinere Betriebe sind aber Ausnahmen vorgesehen, wobei die Opposition versucht hat, die Liste so eng wie möglich zu halten.
Neu ist das System eines "Stalls von der Stange", der einem behördlichen Zulassungsverfahren unterzogen wird. Landwirte sollen für alle Tierarten fertige und zugelassene Tiere kaufen können.
Die innerhalb der Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ umstrittene Frage des Schächtens wurde schließlich mit einem Kompromiss gelöst. Grundsätzlich ist das Schlachten ohne Betäubung verboten. Vorgesehen ist aber eine Ausnahme, um beispielsweise das bei Juden und Moslems übliche Schächten zu ermöglichen. Unmittelbar nach dem Schächtschnitt soll eine Betäubung erfolgen, um ein möglichst schmerzfreies Ausbluten des Tieres zu ermöglichen.
"Starkzwang-Methoden" bei der Hundezucht wie Elektroschocks und Stachelhalsbänder werden nun verboten. Auch die Haltung als "Kettenhund" ist künftig nicht mehr zulässig.
Änderungen bringt das Bundes-Tierschutzgesetz auch für den Zoo-Fachhandel. Hunde und Katzen dürfen von diesen Geschäften zwar weiterhin vermittelt, nicht aber in den Geschäften gehalten werden.
Zur Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes ist ein weisungsfreier Tierschutz-Ombudsmann in jedem Bundesland vorgesehen. Dieser soll in allen einschlägigen Verfahren Parteienstellung erhalten und muss von den Behörden Unterstützung erhalten.
Im Zuge des Österreich-Konvents wollen alle vier Parlamentsparteien für die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in die Verfassung sorgen.
Die Mindeststrafe bei schwerer Tierquälerei beträgt 2.000 Euro.
Das Halten von Wildtieren in Zirkussen ist verboten.
Artikel vom 19.05.2004 |apa |aho