Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Berlin, 23.11.02
Die rot-rote Koalition plant ein Hundegesetz für Berlin. SPD und PDS seien sich einig, dass die bisherige Regelung geändert und die Rasseliste überarbeitet werden müsse, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD, Heidemarie Fischer, dem "Berliner Kurier". "Wir werden uns Anfang 2003 mit Verbänden und Interessengruppen zusammensetzen und ein Hundegesetz erarbeiten", sagte Fischer vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. PDS-Innenexperte Gernot Klemm schlug eine Haftpflichtversicherung für Hunde vor.
Das Gericht hatte am Vortag entschieden, dass einem Hundehalter ein so genannter Kampfhund nicht allein wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse weggenommen werden dürfe. Es gab dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire- Terrier-Mischlingshündin statt (VG 14 A 57.02). Das Gericht folgte damit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli In der Hundeverordnung des Landes Berlin findet sich eine Liste von Hunderassen - darunter auch der Hund des Antragstellers -, die als gefährlich gelten. Das Bezirksamt Tempelhof hatte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil es dem Hundebesitzer nicht zutraute, sein Tier angemessen zu halten.
Klemm begrüßte, dass jetzt auch die SPD von der Notwendigkeit einer Neuregelung überzeugt sei. Die müsse aber beim Halter ansetzen.
Die rot-rote Koalition plant ein Hundegesetz für Berlin. SPD und PDS seien sich einig, dass die bisherige Regelung geändert und die Rasseliste überarbeitet werden müsse, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD, Heidemarie Fischer, dem "Berliner Kurier". "Wir werden uns Anfang 2003 mit Verbänden und Interessengruppen zusammensetzen und ein Hundegesetz erarbeiten", sagte Fischer vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. PDS-Innenexperte Gernot Klemm schlug eine Haftpflichtversicherung für Hunde vor.
Das Gericht hatte am Vortag entschieden, dass einem Hundehalter ein so genannter Kampfhund nicht allein wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse weggenommen werden dürfe. Es gab dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire- Terrier-Mischlingshündin statt (VG 14 A 57.02). Das Gericht folgte damit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli In der Hundeverordnung des Landes Berlin findet sich eine Liste von Hunderassen - darunter auch der Hund des Antragstellers -, die als gefährlich gelten. Das Bezirksamt Tempelhof hatte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil es dem Hundebesitzer nicht zutraute, sein Tier angemessen zu halten.
Klemm begrüßte, dass jetzt auch die SPD von der Notwendigkeit einer Neuregelung überzeugt sei. Die müsse aber beim Halter ansetzen.