Neue Verwaltungsvorschrift in BW

Private Joker

20 Jahre Mitglied
Seit 15. Dez 2003 hat BW eine neue Verwaltungsvorschrift zur LHV,

geändert wurde z.B. die Bedingungen zur Leinenbefreiung, sind eindeutig Beschrieben und etwas erleichter worden (find ich).

das ganze Kunstwerk gibts hier:
 
  • 23. April 2024
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Hi Private Joker ... hast du hier schon mal geguckt?
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danke PJ. hast du mal auch noch die neue vorschrift für MA?
 
Halloe Jackie,

herzlichen Dank! Habe erst einmal die neue Verwaltungsvorschrift ausgedruckt, damit ich die mal in Ruhe lesen kann.

Caro-BX
 
@Jackie:

Hast du gesehen, in dem Text vor den links steht, dass alle Hunde gem. §1 Abs. 2 und 3 Leinen- und Maulkorbpflichtig sind!????

Caro-BX
 
Hi,

der Text vor den Links hat in etwa den Status von ner Pressemitteilung, in der VO und den VwV hat sich nichts geändert, siehe §4 Abs. 3 + 4 PolVOgH

Die VO ist bindend nicht ne Pressemitteilung :)

@ Carrie
wenns bei dir nicht klappt schick mir ne PN, dann schick ich s Dir per mail

@ Samantha

bist Du im Verein in Neulussheim??
 
Bin auch davon ausgegangen, dass es sich quasi um eine Pressemitteilung handelt und haben denen vorhin gleich mal eine entsprechende E-Mail geschickt.

Caro-BX
 
So, habe gestern vom Ministerium Antwort bekommen, dass natürlich nicht gilt

"Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen sind Leinen- und Maulkorbpflichtig"

und das die Pressenachricht auf der Homepage geändert wird.

Überprüft: Homepage wurde im 6. Absatz geändert. Nun steht es auch dort richtig.

(So schnelle Reaktion hätte ich einem Ministerium gar nicht zugetraut!)

Caro-BX
 
ganz ehrlich?! ich hätte von denen gar keine reaktion erwartet, glückwunsch ;)

:hallo: PJ
 
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