Leinenzwang für Hunde ausgedehnt
Neue Verordnung in Kraft
Neubrandenburg (EB/A. Loew).
Der Leinenzwang für Vierbeiner in der Viertorestadt ist mit der seit gestern gültigen "Stadtverordnung über das Führen von Hunden" deutlich ausgedehnt worden. Wie Ellen Brüning vom Neubrandenburger Ordnungsamt verdeutlichte, müssen nun alle Hunde in der Innenstadt (innerhalb der Mauer), auf dem Wall, auf Friedhöfen, der Fläche des Ehrenmals in der Oststadt, auf der Gedenkstätte Fünfeichen, im Landschaftsgarten Brodaer Teiche sowie auf allen gekennzeichneten Rad- und Wanderwegen angeleint sein. Bislang habe dieser grundsätzliche Zwang nur im Kulturpark gegolten, dort sei er auch weiterhin gültig, betonte die Rathaus-Mitarbeiterin.
Hunde mit einer Schulterhöhe von über 40 Zentimetern müssen zudem in fast allen Wohngebieten an der Leine geführt werden. Etliche Halter hätten in der Stadtverwaltung bereits Kritik gegen die erweiterte Regelung geübt, räumte Ellen Brüning ein. Allerdings habe sich die Stadt dazu entschlossen, da es viele Beschwerden von Bürgern gegeben habe, die Angst vor freilaufenden Hunden hatten. "Beispielsweise fühlten sich auf den Friedhöfen oft ältere Menschen von Vierbeinern gestört", so die Ordnungsamtsmitarbeiterin.
Problem Kot
Auch im Bezug auf Hundekot wurde die Hundehalterverordnung verschärft. Die Besitzer müssen nun ein Behältnis mit sich führen, um jederzeit das Geschäft ihres Lieblings beseitigen zu können. Ellen Brüning: "Wir werden in den nächsten Tagen verstärkt kontrollieren, ob die Bestimmungen beachtet werden." Wer sich nicht an die Vorgaben halte, müsse mit Strafen zwischen 30 und 200 Mark rechnen. Es seien bei schweren Verstößen aber auch Geldbußen bis 10 000 Mark möglich. Weitere Infos zur Verordnung [TELEFON]% 5 55 28 31.
Neue Verordnung in Kraft
Neubrandenburg (EB/A. Loew).
Der Leinenzwang für Vierbeiner in der Viertorestadt ist mit der seit gestern gültigen "Stadtverordnung über das Führen von Hunden" deutlich ausgedehnt worden. Wie Ellen Brüning vom Neubrandenburger Ordnungsamt verdeutlichte, müssen nun alle Hunde in der Innenstadt (innerhalb der Mauer), auf dem Wall, auf Friedhöfen, der Fläche des Ehrenmals in der Oststadt, auf der Gedenkstätte Fünfeichen, im Landschaftsgarten Brodaer Teiche sowie auf allen gekennzeichneten Rad- und Wanderwegen angeleint sein. Bislang habe dieser grundsätzliche Zwang nur im Kulturpark gegolten, dort sei er auch weiterhin gültig, betonte die Rathaus-Mitarbeiterin.
Hunde mit einer Schulterhöhe von über 40 Zentimetern müssen zudem in fast allen Wohngebieten an der Leine geführt werden. Etliche Halter hätten in der Stadtverwaltung bereits Kritik gegen die erweiterte Regelung geübt, räumte Ellen Brüning ein. Allerdings habe sich die Stadt dazu entschlossen, da es viele Beschwerden von Bürgern gegeben habe, die Angst vor freilaufenden Hunden hatten. "Beispielsweise fühlten sich auf den Friedhöfen oft ältere Menschen von Vierbeinern gestört", so die Ordnungsamtsmitarbeiterin.
Problem Kot
Auch im Bezug auf Hundekot wurde die Hundehalterverordnung verschärft. Die Besitzer müssen nun ein Behältnis mit sich führen, um jederzeit das Geschäft ihres Lieblings beseitigen zu können. Ellen Brüning: "Wir werden in den nächsten Tagen verstärkt kontrollieren, ob die Bestimmungen beachtet werden." Wer sich nicht an die Vorgaben halte, müsse mit Strafen zwischen 30 und 200 Mark rechnen. Es seien bei schweren Verstößen aber auch Geldbußen bis 10 000 Mark möglich. Weitere Infos zur Verordnung [TELEFON]% 5 55 28 31.