Neue Regelung: Haustiere müssen mit einem Pass reisen

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Freitag 28. November 2003, Inland

Haustiere müssen mit einem Pass reisen
eu: Neue Regelung
Im Tierpass müssen Impfungen eingetragen sein, etwa gegen Tollwut.

brüssel. Die Europäische Union (EU) führt Reisepässe für Haustiere ein. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze in ein anderes EU-Land fährt, muss ab Juli 2004 den Ausweis an der Grenze vorzeigen. Der Pass soll Auskunft über die nötigen Impfungen geben, besonders die gegen Tollwut, wie die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte.

Ausgestellt werden muss das Dokument vom Tierarzt. Mit dem Pass will die EU das Wirrwarr von derzeit 15 unterschiedlichen Reiseregelungen für Vierbeiner vereinheitlichen.
Ab Juli muss jeder Hund, jede Katze und auch jedes Frettchen auf Reisen den blauen Heimtierausweis mit dem europäischen Sternenbanner bei sich tragen. Alle drei Tierarten zählen zu den Fleischfressern und sind daher besonders tollwutgefährdet. Keinen Pass brauchen dagegen Kaninchen, Hamster oder auch exotischere Haustiere wie Schlangen und Spinnen. Neben Angaben über das Herrchen findet sich in dem Ausweis auch ein Foto des Tieres sowie Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Angaben zu Farbe und Typ des Haarkleids. Zudem müssen Tiere einen Mikrochip oder eine Tätowierung tragen.
EU-Gesundheitskommissar David Byrne sprach von einer «höchst erfreulichen Nachricht für Tierhalter». Der Pass werde von allen Ländern der EU anerkannt. Zudem werden laut Byrne tierärztliche Kontrollen im In- und Ausland erleichtert, da der Gesundheitszustand des Tieres sowie die Impfungen auf einen Blick ersichtlich sind.

Schweiz zeigt sich interessiert

Auch die Schweiz zeigte sich an einer Lösung interessiert. Beim Bundesamt für Veterinärwesen hiess es am Donnerstag, man werde mit den EU-Verantwortlichen darüber diskutieren. In der Schweiz sei die Tollwut bekanntlich ausgemerzt. Der Haustier-Pass sei eine gute Idee.
(sda)

 
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nix anderes, als ein impfpass mit foto...
aber gut....immer wieder wat neues:crazy:
 
nix anderes, als ein impfpass mit foto...
aber gut....immer wieder wat neues:crazy:

hm...hätte ich das nicht hier gelesen, hätte ich das wahrscheinlich bis zu meinem nächsten urlaub nicht gewußt....was, wenn man davon noch nicht erfahren hat..kommt man dann nicht über die grenze?
 
Scully, wenn ich mit einem Tier in ein anderes Land reisen möchte, informiere ich mich lange VOR Antritt der Reise über die Bestimmungen im jeweiligen Land, oder?;)
Immerhin haben einige Länder noch recht strenge Quarantänevorschriften und das muß ich meinen Hunden nicht zumuten.

watson
 
Na, ja,
dann kann ich ja nächstes Jahr Impfpass und Gesundheitszeugnis zu Hause lassen.
Öfter mal was neues.
Bürokratie entwickelt eben ein Eigenleben und begründet ihre Wichtigkeit mit immer neuen Vorschriften.
Werde ich Victor wohl tätowieren lassen müssen. Chips sind mir zu gefährlich. Implantate entwickeln zu leicht ein Eigenleben und ich will ein Lebewesen einfach nicht zu einem elektronischen Bauteil umwandeln.
Ciao Erwin
 
huch, doppelposting*schulternzuck*
watson, sicher, aber wenn ich mich ZU früh informiere,könnte ich irgendeine verordnung, die einen monat vor reiseantritt erst verfasst worden ist, nicht mitbekommen ;)

nuja..fahre eh nicht ins weite ausland in den urlaub....
 
Original geschrieben von watson
Scully, wenn ich mit einem Tier in ein anderes Land reisen möchte, informiere ich mich lange VOR Antritt der Reise über die Bestimmungen im jeweiligen Land, oder?;)
watson

Wir fahren seit Jahren mindestens 2x jählich mit den Hunden nach Dänemark, internationaler Impfpaß mit Tollwutimpfung reichte bisher immer, wäre daher auch nicht auf die Idee gekommen mich "neu" zu informieren.
 
Originaltext der EU (englisch)

Travelling with pets: Pet passports to be introduced in July 2004

DN: IP/03/1617 Date: 27/11/2003

IP/03/1617

Brussels, 27 November 2003

Travelling with pets: Pet passports to be introduced in July 2004

The European Commission today adopted a Decision establishing a model passport which will allow pets and their owners to travel more easily within the European Union. New EU legislation(1) comes into force in July 2004 which will mean all cats, dogs and ferrets will need a passport to travel. The pet passport, a veterinary document, will provide proof that the animal has been vaccinated against rabies. This is the sole requirement for pets to travel to all Member States except Ireland, Sweden and the United Kingdom(2). The passport can also contain details of other vaccinations, including those not required by law, as well as information on the animal's medical history.

David Byrne, the EU Health and Consumer Protection Commissioner said: “This is great news for pet owners like myself. A pet passport will be accepted throughout the EU as proof that a pet has received the anti-rabies vaccination. It also makes it easier for vets to learn about the pet's medical history. This is a significant step for the free movement of people and their pets and a step that was made possible by dramatic advances made in our fight against rabies. Rabies is now close to being totally eradicated from the EU”.

Why do pets need passports?

Harmonised veterinary controls on the movement of animals between Member States for trade have been in place for some time. The same rules do not exist for pets. Member States require many different documents to prove a pet meets the veterinary conditions required for travel.

Regulation 998/2003 harmonised the rules on travelling with pets to make it easier for EU citizens and their cats or dogs to enjoy the freedom of movement within the Union. From 3 July 2004 the Regulation will require cats, dogs and ferrets to have a pet passport. It will provide proof that the animal has been vaccinated against rabies. This is the sole requirement for pets to travel to all Member States except Ireland, Sweden and the United Kingdom.

The pet passport will be accepted in all Member States. It can also contain details of other vaccinations and clinical examinations to give a clear picture of the animal's health status. This will facilitate veterinary checks and provide evidence of good health for a pet travelling to third countries free of rabies or where the disease is under control.

What will the passport look like?

The pet passport will measure 100 x 152 mm with a blue cover and the yellow stars of the European emblem. The languages used will be English and the official language of the Member State where the passport is issued. The words “European Union” and the name of the Member State will appear on the cover, along with the passport number which is the ISO code of the Member State followed by a unique number. This number corresponds to the pet's identification microchip or tattoo.

What difference will it make?

Travelling with pets will become much easier. All the different documents needed for travel into each Member State will be replaced by one veterinary document, the pet passport, which will be recognised across the EU. Visits to the vet will also become much more straightforward as the passport can instantly inform the vet about the pet's medical history.

More information: IP/02/950. If you would like to receive a copy of the passport electronically, please send an e-mail to [email protected], indicating the language.

(1)Regulation 998/2003.

(2)Pets travelling to Ireland, Sweden and the United Kingdom from the rest of the EU need to have an antibody titration test several months after the rabies vaccination to check it has been effective. The UK and Ireland also require pets to be treated for ticks and tapeworm (echinococcus) as part of the Pets Travel Scheme (PETS). Pets travelling to Sweden need to follow different procedures according to the country of origin.

Also bei Ilse Gordts kann man eine elektronische Kopie des Passes erhalten, man soll die gewünschte Sprache angeben.

10 x 15 cm ist das übliche Format, blau mit gelben Sternen - na ja wer's mag - und die Nummer entspricht der Chip- oder Tätowiernummer des Tieres. Kostet wahrscheinlich eine nicht ganz geringe Gebühr...
 
Das ganze noch mal auf Deutsch:
Quelle:



Brüssel, den 27. November 2003

Mit Haustieren verreisen: EU-Tierpass kommt im Juli 2004

Die Europäische Kommission hat heute eine Entscheidung über ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass getroffen. Damit wird das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter. Die neuen EU-Bestimmungen(1) werden im Juli 2004 wirksam. Von da an ist der neue Heimtierpass beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist dann die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln(2). Der Ausweis kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte“ des Tieres.

„Das ist eine höchst erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich“, erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne. „Der Pass, bescheinigt, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist, und wird von allen Ländern der EU anerkannt. Außerdem erleichtert der Pass tierärztliche Kontrollen, da der Gesundheitszustand des Tieres auf einen Blick daraus ersichtlich wird. Dies ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf ungehindertes Reisen und freies Mitführen von Haustieren. Möglich wurde er dank unserer beeindruckenden Erfolge bei der Bekämpfung der Tollwut, die heute in der EU fast vollständig getilgt ist.“

Weshalb ein Pass für Haustiere?

Seit geraumer Zeit gelten für die Verbringung von Tieren zu Handelszwecken zwischen den Mitgliedstaaten harmonisierte Veterinärkontrollen. Allerdings fielen Haustiere bislang nicht unter diese Bestimmungen. Die einzelnen Mitgliedstaaten verlangen die unterschiedlichsten Bescheinigungen, die attestieren sollen, dass ein Tier die Einreisebestimmungen erfüllt.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ist das Reisen mit Haustieren harmonisiert worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme von Haustieren zum Beispiel im Urlaub gemeinschaftsweit zu erleichtern.

Gemäß dieser Verordnung ist vom 3. Juli 2004 an für Hunde, Katzen und Frettchen ein Tierpass mitzuführen, der bescheinigt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch für weitere 5 Jahre gesonderte Bestimmungen.

In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Das wiederum erleichtert tierärztliche Kontrollen insbesondere bei Tieren, die in tollwutfreie Länder reisen oder in Staaten, in denen die Tollwut unter Kontrolle ist , da der Pass bescheinigt, dass das Tier sich in einem guten Gesundheitszustand befindet.

Wie sieht der Pass aus?

Das Format beträgt 100 x 152 mm. Der Einband ist blau und mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der/den Amtssprache(n) des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem Einband sind die Worte „Europäische Union“ aufgedruckt und der Name des ausstellenden Mitgliedstaats. Darunter steht die Ausweisnummer in Form des ISO-Codes des ausstellenden Mitgliedstaates mit angehängter individueller Kennnummer. Als Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die Tätowierungsnummer des Tieres.

Was ändert sich dadurch?

Das Mitführen von Haustieren auf Reisen wird wesentlich einfacher. An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Pass für Haustiere. Der neue Pass vereinfacht auch tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen Blick alles über den Gesundheitszustand und die „medizinische Vorgeschichte“ des Tieres erfährt.

Mehr hinzu: Siehe Mitteilung IP/02/950. Falls Sie eine elektronische Kopie des Passes haben wollen, schicken Sie bitte ein e-mail an [email protected]. Vergessen Sie nicht anzugeben, in welcher Sprache Sie das Passmodel haben wollen.

(1)Verordnung (EG) Nr. 998/2003.

(2)Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich verbracht werden, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung von Heimtieren gemäß dem sog. Pets Travel Scheme (PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt sein müssen. Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere Bestimmungen
 
Hier das Bezugsdokument, worauf oben verwiesen wird (" More information: IP/02/950":(
Waldi und Mieze dürfen mit Reiseerleichterungen für Haustiere in der Europäischen Union

DN: IP/02/950 Date: 27/06/2002

TXT: FR EN DE
PDF: FR EN DE
DOC: FR EN DE

IP/02/950

Luxemburg, den 27. Juni 2002

Waldi und Mieze dürfen mit Reiseerleichterungen für Haustiere in der Europäischen Union

Eine heute vom Rat der EU-Landwirtschaftsminister angenommene neue Regelung wird die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfachen.

David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, begrüßte die Annahme des gemeinsamen Standpunktes im Rat: „Dies ist eine hervorragende Nachricht für Tierhalter wie mich. Wir sind der Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen innerhalb der EU heute ein großes Stück näher gekommen."

Er fügte hinzu: „Möglich geworden ist dieser Fortschritt dank der enormen Erfolge unserer noch laufenden Kampagne zur Ausrottung der Tollwut in den davon betroffenen Gebieten der Union. Ich möchte das Schicksal nicht herausfordern, aber wir dürfen wohl davon ausgehen, dass die Union in absehbarer Zeit tollwutfrei sein wird. Die heutige Einigung sieht vor, dass die Lage zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der bis dahin vorliegenden Erfahrungen und nach Anhörung von Fachleuten erneut beurteilt werden soll. Ich hoffe, dass dann eine noch weiter reichende Harmonisierung der Bestimmungen über die Mitnahme von Haustieren möglich sein wird."

Reisen innerhalb der EU

Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüberschreitenden Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) die Tollwutimpfung sein. Ein elektronischer Mikrochip oder eine Tätowierung soll es möglich machen, den Impfstatus des Tieres zu prüfen. Außerdem erhält jedes Tier einen EU-Pass. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen. Diese Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen), in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU. Vor der Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration(1) vorzunehmen.

Katzen und Hunde aus Drittländern

Um dem Risiko der Einschleppung von Tollwut vorzubeugen, wurden mit der heutigen Vereinbarung zugleich die ohnehin strengen Bestimmungen für die Einreise von Katzen und Hunden aus Drittländern verschärft. Tiere aus Drittländern, wo die Tollwut noch auftritt, müssen drei Monate vor der Einreise in die EU untersucht werden; in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich bleibt das Quarantäneerfordernis bei der direkten Einreise bestehen.

Für Tiere aus Drittländern, die tollwutfrei sind oder die Krankheit unter Kontrolle haben, ist lediglich eine Impfung erforderlich; (eine Ausnahme bilden auch hier Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich, wo sechs Monate vor Reiseantritt ein Test vorgeschrieben ist).

Eine vollständige Harmonisierung ist noch nicht gelungen. Für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich wird eine fünfjährige Übergangsfrist gelten, nach der vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der neuen Regelung, je nach der Entwicklung der Tollwut in der Union und aufgrund wissenschaftlicher Gutachten weitere Vorschläge unterbreitet werden sollen.

In dieser empfindlichen Frage voranzukommen war in der Vergangenheit sehr mühsam. Der heutige Durchbruch geht auf die spektakulären Erfolge zurück, die in den letzten zehn Jahren bei der Tollwutbekämpfung in der Union erzielt worden sind. Impfprogramme für Füchse in den Regionen, wo die Krankheit noch auftrat, haben zu einem drastischen Rückgang der Tollwutfälle bei Haustieren geführt: Während 1991 noch 499 Fälle gezählt wurden, waren es 1998 und 2000 nur noch fünf bzw. drei. Der Kampf gegen die Tollwut muss jedoch bis zur völligen und dauerhaften Tilgung der Krankheit fortgesetzt werden.

Die Verordnung kann in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament sie abschließend gebilligt hat.

(1) Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war.
 
Ein Worddokument mit dem Inhalt des europäischen Tierausweises
habe ich hier abgelegt:


(1,9 MB groß)
 
Verschiebung auf Oktober?

Passkontrolle für Mieze und Bello
Die Europäische Union führt einen Heimtierausweis ein und vereinfacht damit 15 unterschiedliche Regelungen
Von Ralph Schermann

Der Juni klopft an die Tür und erinnert an den Beginn der letzten Vorbereitungen auf den Sommerurlaub. Routinierte Mütter fragen ihre Erinnerungen, ordentliche Väter haken die Checkliste ab: Quartier besorgt? Flugkarte bestellt? Zeckenschutz geimpft? Badelatschen für Klein-Moritz gekauft? Pralinenmischung für die Blumengießvertretung bereitgelegt? Alles erledigt! Doch Tierhalter sollten sich nicht zu früh freuen, wenn sie mit Hund Henry oder Kater Karlo durch europäische Ferienparadiese streifen wollen: Für Vierbeiner gilt bald Ausweispflicht.

Der Grund, sich vom Tierarzt einen so genannten EU-Heimtierausweis geben zu lassen, ist bereits ein Jahr alt und bislang kaum beachtet worden. Das Europäische Parlament verabschiedete am 26. Mai 2003 die „Verordnung für die Verbringung von Heimtieren“. Sie soll zunächst für Hunde, Katzen und Frettchen das Reisen zwischen den EU-Staaten erleichtern. Bedenkt man, dass es bisher 15 unterschiedliche Reiseregelungen für Vierbeiner gab, wird das Anliegen auch verständlich. Wenngleich freilich auch jene 15 Regelungen nicht allgemein bekannt waren.

Beim Bundesgrenzschutz in Görlitz und Ludwigsdorf kennt man selbst die neue Vorschrift bisher nur vom Hörensagen. „Noch haben wir keine Kontrollvorschriften“, bedauert Albrecht Spreer vom Übergang Stadtbrücke. Das dürfte deshalb so sein, weil der BGS nicht vordergründig für die Kontrolle dieser Ausweise zuständig ist. Es ist keine Regel nach dem Schengen-Abkommen, und nur auf dessen Basis werden die Grenzer an der Neiße tätig. Michael Bayer, Pressesprecher beim Grenzschutzpräsidium Ost in Berlin, bestätigt: „Diese Regel fällt in die Zuständigkeit der Kommunalbehörden“. Michaela Berg vom Deutschen Grünen Kreuz in Marburg, einer der drei für die Auslieferung der neuen Pässe zuständigen Institution, deutet die Regel allerdings anders: „In allen EU-Ländern ist der neue Ausweis ab 3. Juli an der Grenze vorzuzeigen.“ Doch wem? Innerhalb der EU wird schließlich außer nach Polen und Tschechien kaum noch kontrolliert.

Der Amtstierarzt für Görlitz und den NOL-Kreis, Dr. Michael Kern, sieht die Notwendigkeit des Ausweises gar nicht so sehr als Grenzproblem: „Wichtig ist, dass er als Nachweis dabei ist, wenn mit dem Tier irgendetwas passiert“. Kein Wunder, gibt der Ausweis doch Auskunft über Impfungen gegen Tollwut und, je nach Einreiseland, auch über die Behandlungen gegen Fuchsbandwurm und Zecken. Für aus Deutschland stammende Tier heißt das, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss.

Ein Sprecher der Bundestierärztekammer zeigte sich noch immer skeptisch: „Der Aufwand ist zunächst groß und der Nutzen angesichts der noch bestehenden Sonderregeln für mehrere Länder nicht deutlich offensichtlich.“ Zudem liegen trotz langer Vorbereitungsmöglichkeit die Ausweisvordrucke „vermutlich erst Mitte Juni“ in den Tierarztpraxen vor. Görlitzer Veterinäre bestätigen das. Tierarzt Hubertus Thomas: „Die Ausweise sind bestellt, aber noch nicht da“. Auch haben die Ärzte noch nicht die erforderliche Ermächtigung für das Ausfertigen des neuen Dokumentes. Diese wiederum muss der Amtstierarzt erteilen, was nach Auskunft von Dr. Kern in der ersten Junihälfte erfolgen soll.

In all diese bürokratischen Hürden platzte jetzt der Hinweis auf eine eventuelle Verschiebung der Ausweiseinführung auf den 1. Oktober. So jedenfalls kann man eine Information des Bundesverbraucherministeriums deuten. Danach wollen die Leiter der Veterinärdienste der Mitgliedsstaaten die Sommerurlauber noch einmal auslassen. Eine offizielle Änderung ist aber nicht vor Mitte Juni zu erwarten. Für die Erweiterung der Checkliste der Katzen-Hunde-Besitzer sollte sie deshalb kein Thema sein. Denn der nächste Urlaub kommt bestimmt.

Der komplette Text der Verordnung Nr. 998/2003 ist im Amtsblatt der EU, Nummer L 146 (9 Seiten), vom 13. Juni 2003 (deutsche Ausgabe), nachzulesen.

mal wieder typisch Bürokratie. 12 Monate Vorlaufzeit, Muster liegen längst vor, und 5 Wochen vor dem Termin fällt ihnen ein, dass die Dinger ja noch gedruckt werden müssen :rolleyes:
 
Andreas schrieb:
mal wieder typisch Bürokratie. 12 Monate Vorlaufzeit, Muster liegen längst vor, und 5 Wochen vor dem Termin fällt ihnen ein, dass die Dinger ja noch gedruckt werden müssen :rolleyes:

Nicht nur, das die Dinger noch gedruckt werden müssen ... lt. Auskunft meiner TÄ vor 2 Wochen ist noch gar nicht raus wer die Dinger überhaupt drucken darf. :gerissen:

LG Gabi
 
Yep, wieder mal typisch deutsch. Ich glaube, in Holland oder Belgien gibt es die Dinger schon - hab ich zumindest gehört.

Muß ich dann mit meinen Hunden zum Photographen oder reicht ein 08/15-Bild aus dem Photoalbum? Muß es eine Profilaufnahme sein oder von vorne, so daß die Augenfarbe zu sehen ist? ;)
 
Hey! :hallo:

erwin schrieb:
Werde ich Victor wohl tätowieren lassen müssen. Chips sind mir zu gefährlich.
Laut der 20er/40er Regelung muss dein Victor doch gechipt sein oder kann man sich aussuchen ob gechipt oder tätowiert?
 
Monique, hier in BB war der Chip Pflicht, trotz bereits bestehender Tätowierung meiner Hunde.
Sie sind also doppelt kenntlich gemacht worden.

watson
 
Meine Maine Coons sind alle drei gechipt, die älteste lebt mittlerweile 8 Jahre beschwerdefrei damit.
Auch in der Quarter-Horse-Zucht wird seit vielen Jahren gechipt.
Wären diese Implantate wirklich so gefährlich, hätte man sie sicher längst wieder abgeschafft.
Es kann immer mal etwas schiefgehen, kein Thema.
Aber das kann auch beim Tätowieren passieren bzw. bei der dafür notwendigen Narkose.
Carolo wird um den Chip sowieso nicht herumkommen wegen der 20/40 Regelung in NRW,
selbst wenn ich ein Problem damit hätte...

lg Petra
 
Petra, welche Regelung meinst Du genau?
Sicher die 40/20 - er, die besagt - 40 cm Risthöhe und/oder 20 kg Körpergewicht?
Eine 20/20 - er kenne ich nicht;)

macht ja nix;)
watson
 
Bei uns stand neulich ein Bericht in der Zeitung, dass das mit dem Pass auf Oktober verschoben wurde. Nun doch nicht??:verwirrt:

LG
Petra
 
Finde ich garnichtmal so schlecht mit dem Pass. Ist ja wohl auch zur Sicherheit der eigenen Tiere. Ich kenne da so schlawiener, deren Hunde noch nie im Leben ne Spritze gesehen haben und frohgemut durch das offene Europa fahren.
Wenn jemand superbilder von seinen Hundis haben will.....sacht bescheid innerhalb von Nrw fahren wir mit unserer Fotoausrüstung gerne rum. Haben dann auch alles bei( Hintergrundstoff, Beleuchtung und nat. die Kamera) Bezahlung???? Ne Tasse Kaffe reicht uns schon aus:))
LG die Moni
 
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