Neue Rasseliste für Niedersachsen?

Elisabeth

Hallo Leute,

ich habe jetzt verschiedentlich gehört, dass Niedersachsen seine Rasseliste überarbeiten will. Angeblich sollen einige Rassen aus der Anlage 2 herausfallen. Oder wird es darauf hinauslaufen, dass Anlage 2-Hunde in die Anlage 1 kommen?

Weiß jemand darüber etwas?

Elisabeth und Kuschelmama Venja
 
  • 19. April 2024
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Hallo Elisabeth,

soweit ich weiß sind das alles nur Gerüchte. Mir kam auch zu Ohren, dass der Rottweiler von der Liste gestrichen werden soll. Alles Blödsinn denke ich.

Obwohl, JEDE Rasse die von der Liste verschwindet ist ein Bereicherung.

Ich werd´ mich mal umhören.

Bis dann
Sylvia & Kira
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Jo klar und wie ich mir denken kann wird der Staff-Bull auf Liste 1 rutschen nach dem derzeitig geltenden Bundesgesetz was Hunde angeht
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So wirds, WENN dann aussehen, Gute Nacht Niedersachsen.....hoffentlich wirklich nur ein Gerücht... ?!

Liebe Grüße

Sunny, Gerry
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& Staff-Bull Darius
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[email protected]
 
Hallo Sunny !
Kannst Dich beruhigen, ich hab davon noch nichts gehört !

Vera

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Aber Sunny hat schon recht. Wenn, dann rutscht der Staff-Bull nach oben.
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In unserer Gemeinde wurde am 24.04. die Satzung zum 3. Mal geändert und siehe da der Staff-Bull wurde ALS EINZIGE RASSE der bestehenden hinzugefügt. Und warum ? Weil Straw einen Staff-Bull-Mischling hat.
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Bis dann
Sylvia & Kira
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Straw,

kann man da denn nichts machen? Kann man in diesem Fall nicht behördliche Willkür beweisen? Schließlich gab es zwischen der 2. und 3. Version keinerlei Vorfälle mit Staffbulls, oder??

Für mich ist das Willkür und Geldmacherei!!!
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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
Hallo Straw,

danke genau das meine ich... und ich glaube ich habe es vor ein paar Monaten auch schon mal gesagt... mir war es mehr oder weniger echt klar...
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Aber die VO bleibt doch trotzdem noch bestehen, SBT ohne Maulkorb und Leine wenn BH bzw. Wesenstest, oder?

Traurig traurig....

Sunny, Gerry
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& Staff-Bull Darius
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[email protected]
 
Wollt Euch mal den Auszug aus der 37.Sitzung unseres Rates der Gemeinde Cremlingen dazu posten:

Im Rahmen einer 3.Änderung der Hundesteuersatzung wurde neu geregelt, dass die erhöhte Besteuerung von Kampfhunden nciht auf Altfälle angewandt wird. Außerdem wurde die Liste der aus(*
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)gezählten Kampfhunderassen um die Rasse "Staffordshire Bullterrier" erweitert.

Was jetzt Altfälle sind weiß ich auch nicht, werde das aber noch klären.
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Bis dann
Sylvia & Kira
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Hi Straw,

ich würde doch denken, daß "Altfälle" Hunde sein sollen, die bereits vor der Satzungsänderung gemeldet waren, oder? Gib uns Bescheid, wenn Du näheres weißt
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Lieben Gruß


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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
Also Telefonat mit dem Steueramt geführt und folgendes herausbekommen:

Alles gar nicht so dramatisch.
Wenn ich also einen Hund halte, der vor dem 01.10.00 steuerlich erfaßt wurde, zahle ich die normale Hundesteuer in Höhe von 120 DM pro Jahr. Also Altfall und Kira.
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Schaffe ich mir JETZT z.B. einen Bullterrier an der, sagen wir 3 Jahre alt ist und den Wesenstest bestanden hat, zahle ich auch nur 120 DM pro Jahr. Voraussetzung ist, das der Wesenstest bestanden wurde. Würde ich jetzt aber einen Bullterrier-WELPEN anmelden, würde ich die erhöhte Steuer berechnet bekommen.

Grund:
Dieser Hund kann gar nicht vor dem 01.10.2000 gehalten worden sein. Sprich, er war ja dann noch gar nicht geboren.

Warum das Ganze ? Die Gemeinden dürfen keine Steuer erhöhen um Mehreinnahmen zu erzielen sie müssen einem Zweck dienen. Bei der KH-Steuer wäre der Zweck: "Die Eindämmung der Kampfhundehaltung". Dies wird von der Stadt vorgeschlagen und die Gemeinden "unterstützen" die Stadt dabei.
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Die am 10.10.00 beschlossene generelle Billigkeitsregelung:

"Kampfhunde" die bei Inkraftreten der Änderungssatzung bereits gehalten wurden und für die Ausnahmen gem. § 1 Abs. 2 oder § 2 Abs. 2 der Gefahrtier-Verordnung zugelassen wurden, wird die erhöhte Hundesteuer allgemein erlassen.


Bis dann
Sylvia & Kira
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Strawberry:
Warum das Ganze ? Die Gemeinden dürfen keine Steuer erhöhen um Mehreinnahmen zu erzielen sie müssen einem Zweck dienen. Bei der KH-Steuer wäre der Zweck: "Die Eindämmung der Kampfhundehaltung". [/quote]

Weiß zufällig jemand, ob es dazu ein Gesetz gibt? Das würde mich aber mal brennend interessieren....

Liebe Grüße

Sunny, Gerry
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& Staff-Bull Darius
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[email protected]
 
Hi.
noch mal zurück zum Thema (s.Überschrift:(
Diese Meldung oder dieses Gerücht habe ich schon vor ein paar Monaten von der Amtstierärztin der Stadt Hannover zugetragen bekommen.

Demnach soll die Liste (oder die Listen?) überprüft werden hinsichtlich des Prozentsatzes von bestandenen Wesenstest. Wenn dabei herauskäme, daß praktisch keine "gesteigerte Aggressivität" innerhalb einer Rasse (oder Typus) nachzuweisen ist, dann soll über die Löschung der Rasse aus der Liste nachgedacht werden.

Unklar war, ob die Liste in Paragraf 1 oder die Liste in Anlage 1 oder beide Listen gemeint sind.

Paragraf 1 wäre zu schön um wahr zu sein, denn dann würden wohl alle Listenhunde aus der Liste fallen.

Liste 1 ist eher wahrscheinlich. Aber die Begründung wäre dann höchst unlogisch. Liste1-Hunde können freiwillig zum Wesenstest. Das heißt, ein Besitzer eines bissigen Liste1-Hundes (Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler,
Staffordshire Bullterrier Tosa Inu )
wird natürlich sich die 1000 DM sparen und nicht beim Wesenstest erscheinen.
Andersrum werden die Hunde, deren Halter bereit ist, zum Wohl des Tieres 1000 DM auszugeben, wohl alle gut sozialisierte Hunde sein. Folglich werden von den Anlage1-Hunden praktisch alle bestehen.

Natürlich läßt das keine Rückschlüsse darauf zu, ob Paragraf1-Hunde gefährlicher als Anlage1-Hunde sind.

Die Grundmenge ist verschieden, um es wissenschaftlich auszudrücken. Ebenso wenig aussagekräftig wäre der Vergleich von Intelligenztests
a.) aller Einwohner eines willkürlich gewählten Ortes (Paragraf1)
mit
b.) einer Gruppe von Leuten, die sich freiwillig zum Intelligenztest gemeldet haben und 1000 DM dafür selbst zahlen. (Anlage1)

Aber was hat Wissenschaft und Logik mit Hundeverordnungen zu tun ???

Die werden weiterhin irgendwas machen und die einzige Hoffnung wird ein europäisches Gericht sein. Das wird dann eventuell in 10 Jahren entscheiden, daß die Hunderassen nicht hätten ausgerottet werden dürfen, was aber nun leider schon geschehen sei...

ciao
Andreas
 
Ich dachte immer, Gebühren dürfen nur für einen bestimmten Zweck erhoben werden und dann nur dafür verwendet werden (z.B. Müllgebühren für die Müllbeseitigung, Mautgebühren für die Erhaltung der Verkehrswege etc.). Bei Steuern habe ich es so gelernt, daß sie zweckungebunden sind. Daher auch Hundesteuer - so müssen die Einnahmen nicht für Hunde und Hundehalter ausgegeben werden sondern fließen in den allgemeinen Haushalt, genau wie z.b. die Mehrwertsteuer...

Was stimmt nun?

Fragenden Gruß


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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
Hallo Marion,

die Steuer braucht nicht "Zweckgebunden" ausgegeben werden (kann also für alles mögliche benutzt werden, jedoch nicht zwingend für Hunde/Halter) Aaaaber, wenn die Stadt sich nach dem Gesetz daran nicht bereichern darf und dies irgendwo im Gesetz verankert ist, dann wäre die "Kampfhunde"steuer nicht rechtens, weil sie ja nicht dem Schutz der Bevölkerung dient....

Liebe Grüße

Sunny, Gerry
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& Staff-Bull Darius
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