- Xana
Hi,
Ab dem 1. Januar gilt für die Begleithundprüfung BH / BH-A eine neue Ordnung. Wesentliche Änderungen sind
- der Name. Künftig heißt es "Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis für den Hundehalter. (BH/VT, BH-A/VT)
- ein Sachkundenachweis, der Zulassungsvoraussetzung für die BH / BH-A ist. Dieser Nachweis muß auf einer termingeschützten Veranstaltung des VDH erbracht worden sein (z.B. VDH Hundeführerschein) oder durch eine Behörde erteilt worden sein. Hundeführer, die diesen Nachweis nicht haben, können ihn vor dem praktischen Teil der Prüfung gegenüber dem amtierenden Leistungsrichter schriftlich ablegen.
- das Zulassungsalter der Hunde zur Prüfung beträgt 15 Monate
- eine BH/VT BH-A/VT mit Sachkundenachweis besteht aus drei Abteilungen, ohne Sachkundenachweis weiterhin aus 2 Abteilungen. Ein Leistungsrichter darf an einem Tag max. 30 Abteilungen prüfen.
- ein Kettenhalsband ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Erlaubt sind handelsübliche Halsbänder und auch Brustgeschirre. Verboten sind natürlich weiterhin Halsbänder mit Stacheln, Krallen oder Haken und solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Atrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirre mit zusätzlichen Schnallungen. Weiterhin dürfen die Halsbänder bei der Vorführung nicht auf Zug gestellt sein.
- die Kehrtwendung kann auf zwei Arten gezeigt werden, in jedem Fall aber als Linkskehrtwendung. Der Hund kann entweder hinter dem HF herum gehen oder als "doppelt-links" ständig an der linken Seite des HF bleiben.
- im praktischen Teil kann der Hund bei Begegnungen mit z.B. Joggern, Inlineskatern oder anderen Hunden in die Sitz- oder Platzpposition gebracht werden.
gruß xana
Ab dem 1. Januar gilt für die Begleithundprüfung BH / BH-A eine neue Ordnung. Wesentliche Änderungen sind
- der Name. Künftig heißt es "Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis für den Hundehalter. (BH/VT, BH-A/VT)
- ein Sachkundenachweis, der Zulassungsvoraussetzung für die BH / BH-A ist. Dieser Nachweis muß auf einer termingeschützten Veranstaltung des VDH erbracht worden sein (z.B. VDH Hundeführerschein) oder durch eine Behörde erteilt worden sein. Hundeführer, die diesen Nachweis nicht haben, können ihn vor dem praktischen Teil der Prüfung gegenüber dem amtierenden Leistungsrichter schriftlich ablegen.
- das Zulassungsalter der Hunde zur Prüfung beträgt 15 Monate
- eine BH/VT BH-A/VT mit Sachkundenachweis besteht aus drei Abteilungen, ohne Sachkundenachweis weiterhin aus 2 Abteilungen. Ein Leistungsrichter darf an einem Tag max. 30 Abteilungen prüfen.
- ein Kettenhalsband ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Erlaubt sind handelsübliche Halsbänder und auch Brustgeschirre. Verboten sind natürlich weiterhin Halsbänder mit Stacheln, Krallen oder Haken und solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Atrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirre mit zusätzlichen Schnallungen. Weiterhin dürfen die Halsbänder bei der Vorführung nicht auf Zug gestellt sein.
- die Kehrtwendung kann auf zwei Arten gezeigt werden, in jedem Fall aber als Linkskehrtwendung. Der Hund kann entweder hinter dem HF herum gehen oder als "doppelt-links" ständig an der linken Seite des HF bleiben.
- im praktischen Teil kann der Hund bei Begegnungen mit z.B. Joggern, Inlineskatern oder anderen Hunden in die Sitz- oder Platzpposition gebracht werden.
gruß xana