Neue EU-Reisebestimmungen/FDP gegen Rasselisten

Marion

Harry Hirsch™
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Datum: Thu, 20 Feb 2003 13:13:13 +0100
Von: "ZERGportal" <[email protected]>
Betreff: FDP Heiner Garg: Für Rasselisten in der EU kein Platz!


Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

in der Anlage erhalten Sie die Presseerklärung des tierschutzpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg, zur unten durch die EU aufgeführten Mitteilung.


IP/03/262


Brüssel, 19. Februar 2003


Vereinfachte EU-Regelung für die Mitnahme von Haustieren gebilligt


Im Vermittlungsausschuss ist gestern eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat auf eine neue Regelung erzielt worden, durch die die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union einfacher wird. Nach der formalen Genehmigung durch Parlament und Rat, mit
der in Kürze zu rechnen ist, kann die Verordnung in Kraft treten.


David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, begrüßte die Einigung auf die vorgeschlagene Verordnung: "Dies ist eine sehr erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich. Wir sind der Harmonisierung
der einschlägigen Bestimmungen innerhalb der EU heute ein großes Stück näher gekommen. Möglich wurde dieser Schritt dank unserer beeindruckenden Erfolge bei der Bekämpfung der Tollwut. Sie ist in der EU jetzt fast vollständig getilgt."


Reisen innerhalb der EU


Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüberschreitende Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) eine gültige Tollwut-Impfbescheinigung sein. Ein elektronischer Mikrochip (oder übergangsweise in den ersten acht Jahren eine Tätowierung) soll die problemlose Identifizierung der Tiere möglich machen, ein EU-Pass die tierärztliche Kontrolle erleichtern. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen möglicherweise ohne Impfung reisen. Diese Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen), in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU.


Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration(1) vorzunehmen.


Katzen und Hunde aus Drittländern


Um dem Risiko der Einschleppung von Tollwut vorzubeugen, werden mit der Verordnung zugleich die ohnehin strengen Bestimmungen für die Einreise von Katzen und Hunden aus Drittländern verschärft. Tiere aus solchen Drittländern, in denen die Tollwut noch auftritt, müssen drei Monate vor der
Einreise in die EU geimpft und untersucht werden; in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich bleibt die Quarantänepflicht bei der direkten Einreise bestehen. Für Tiere aus Drittländern, die tollwutfrei sind oder die Krankheit unter Kontrolle haben, ist lediglich die Impfung vorgeschrieben;
(nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich dürfen die Tiere nur einreisen, wenn sie sechs Monate nach der Impfung negativ getestet worden sind).


Eine vollständige Harmonisierung ist nach dem fünfjährigen Übergangszeitraum denkbar, der für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten wird. Dann sollen vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der neuen Regelung, je
nach der Entwicklung der Tollwut in der Union und aufgrund
wissenschaftlicher Gutachten weitere Vorschläge unterbreitet werden.


In dieser empfindlichen Frage voranzukommen war in der Vergangenheit sehr mühsam. Der heutige Durchbruch geht auf die spektakulären Erfolge zurück, die in den letzten zehn Jahren bei der Tollwutbekämpfung in der Union erzielt worden sind. Impfprogramme für Füchse in den EU-Regionen, wo die
Krankheit noch auftrat, haben zu einem drastischen Rückgang der Tollwutfälle bei Haustieren geführt: Während 1991 noch 499 Fälle gezählt wurden, waren es 2001 nur noch sieben. Der Kampf gegen die Tollwut muss jedoch bis zur völligen und dauerhaften Tilgung der Seuche fortgesetzt werden.


Hintergrund


Der Rat (Landwirtschaft) hatte im Juni 2002 einen gemeinsamen Standpunkt festgelegt. Die endgültige Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat gestaltete sich jedoch schwierig, weil bei einzelnen Änderungsvorschlägen keine Einigung zustande kam. Am meisten Schwierigkeiten bereitete der Vorschlag, wonach die eventuelle Entscheidung, die Sonderregelung für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich über das Jahr 2008 hinaus zu verlängern, nach dem Mitentscheidungsverfahren getroffen werden sollte. Erst das am 18. Februar abgeschlossene Vermittlungsverfahren machte den Weg zur endgültigen Billigung der Verordnung frei. Es wurde beschlossen, das Mitentscheidungsverfahren anzuwenden und die übrigen strittigen Änderungsvorschläge fallen zu lassen.


Die nächsten Schritte


Dieses Ergebnis wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Genehmigung vorgelegt. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt könnte die Verordnung dann in Kraft treten, ein Jahr später wäre sie anwendbar.


(1) Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war.


Mit freundlichen Grüßen


Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
[email protected]




Presseinformation 060/2003
Kiel, Donnerstag, 20. Februar 2003


EU/Tierschutz/Mitnahme von Haustieren auf Reisen

Heiner Garg: Für Rasselisten in der EU kein Platz


Zur Mitteilung der EU-Kommission, dass eine Einigung zwischen Europäischen Parlament und Rat über eine neue Regelung erzielt worden ist, die die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und tierschutzpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:


„Künftig soll innerhalb der EU für die Mitnahme von Katzen und Hunden lediglich eine gültige Tollwut-Impfbescheinigung sowie eine entsprechende Kennzeichnung des Tieres durch Tätowierung - und nach einer Übergangsfrist ein elektronischer Mikrochip _ ausreichen. In diesem Fall ist für eine Rassenliste, wie sie das „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der
Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland" in § 2 vorsieht, kein Platz.


Die rot-grüne Bundesregierung, die durch dieses Gesetz die Mitnahme von Hunden bestimmter Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nach Deutschland verbietet, muss sich dann schon fragen lassen, ob sie künftig weiterhin an diesen unsinnigen Rasselisten festhalten will.


Spätestens mit der Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung der Verordnung wird deutlich, dass die Einführung von Rasselisten ein populistischer Schnellschuss war", sagte Garg abschließend.



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