Ich erstell mal einen neuen Thread, da es im anderen mit über 3.000 Antworten komplett untergehen würde.
Folgendes ist nun auf der HP der niederländischen Botschaft zu finden:
Einfuhrbestimmungen für Heimtiere
Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:
Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirschaft, Natur und Lebensmittelqualität und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Aggressive Hunde
Das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität arbeitet an einer neuen Regelung, die es ermöglicht, aggressive Hunde einem Verhaltenstest zu unterziehen. Mit dieser neuen Regelung entscheidet nicht mehr das äußere Erscheinungsbild, sondern das Verhalten des Hundes darüber, ob ein Hund beschlagnahmt werden darf.
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 bleibt offiziell bis zur Verkündung der neuen Regelung in Kraft. Bis dahin werden Pitbulls nur noch dann beschlagnahmt, wenn sie einen Beißvorfall verursacht haben. Sie müssen sich einem Verhaltenstest unterziehen und anhand des Ergebnisses wird dann darüber entschieden, ob sie eingeschläfert werden. Auch andere Hunde, die beißen, können wie jeher beschlagnahmt werden.
Häufige Fragen
Darf ich mit meinem pitbullartigen Hund in die Niederlande einreisen?
Ja, das dürfen Sie, wie auch mit jedem anderen Hund. Er muss allerdings über den oben genannten EU-Pass verfügen und wie oben bereits erwähnt gegen Tollwut geimpft und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.
Mein Hund erfüllt alle deutschen Vorschriften. Kann ich ihn in die Niederlande mitnehmen?
Ja, das ist möglich. Wenn er sich jedoch unnormal aggressiv verhält, kann er beschlagnahmt und dem oben genannten Verhaltenstest unterzogen werden.
Folgendes ist nun auf der HP der niederländischen Botschaft zu finden:
Einfuhrbestimmungen für Heimtiere
Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:
Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirschaft, Natur und Lebensmittelqualität und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Aggressive Hunde
Das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität arbeitet an einer neuen Regelung, die es ermöglicht, aggressive Hunde einem Verhaltenstest zu unterziehen. Mit dieser neuen Regelung entscheidet nicht mehr das äußere Erscheinungsbild, sondern das Verhalten des Hundes darüber, ob ein Hund beschlagnahmt werden darf.
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 bleibt offiziell bis zur Verkündung der neuen Regelung in Kraft. Bis dahin werden Pitbulls nur noch dann beschlagnahmt, wenn sie einen Beißvorfall verursacht haben. Sie müssen sich einem Verhaltenstest unterziehen und anhand des Ergebnisses wird dann darüber entschieden, ob sie eingeschläfert werden. Auch andere Hunde, die beißen, können wie jeher beschlagnahmt werden.
Häufige Fragen
Darf ich mit meinem pitbullartigen Hund in die Niederlande einreisen?
Ja, das dürfen Sie, wie auch mit jedem anderen Hund. Er muss allerdings über den oben genannten EU-Pass verfügen und wie oben bereits erwähnt gegen Tollwut geimpft und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.
Mein Hund erfüllt alle deutschen Vorschriften. Kann ich ihn in die Niederlande mitnehmen?
Ja, das ist möglich. Wenn er sich jedoch unnormal aggressiv verhält, kann er beschlagnahmt und dem oben genannten Verhaltenstest unterzogen werden.