Das stimmt so nicht. Es wird ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen bei negativer Fahrtauglichkeitsuntersuchung.
Schon. Beurteilt wird aber nach den BAST Leitlinien.
"Der behandelnde Arzt trifft die Entscheidung zur Fahrtauglichkeit auf Basis der aktuellen BAST-Leitlinien (Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mai 2014).
Nach den aktuellen BAST-Leitlinien gilt grundsätzlich:
Wer epileptische
erleidet, ist nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen, solange ein Risiko für wiederholte
besteht.
Für die Beurteilung der Fahreignung sind nach der Diagnose Epilepsie oder nach einem einmaligen
Untersuchungen beim behandelnden Facharzt in jährlichen Abständen erforderlich. Bei einer langjährigen Anfallsfreiheit können die zeitlichen Abstände zwischen den Untersuchungen verlängert werden
Epilepsie-Patienten dürfen unter den folgenden Bedingungen PKW und/oder Motorrad fahren:
- Bei einem einmaligen
:
- Nach einer anfallsfreien Zeit von mindestens 6 Monaten"
Das verstehe ich so, dass es nach dem ersten Anfall auf jeden Fall eine Sperre gibt. Nach weiteren Anfällen dann jeweils wieder (ggf. kürzer). Der Gedanke dahinter ist ja, dass Leute mit gut eingestellter Epilepsie fahren dürfen, andere nicht.