Nachprüfbare Qualitätsmerkmale von Zuchtverbänden

Andreas

hallo,
die Überschrift hört sich etwas trocken an, eine bessere Zusammenfassung meiner Fragen ist mir nicht gelungen.

Bekanntlich gibt es gute und schlechte Züchter, letztere auch Vermehrer genannt. Und dann gibt es noch Hundehändler, die Welpen oder trächtige Hündinnen aus zweifelhaften Verhältnissen in (osteuropäischen?) Ländern importieren, dann aber Papiere in deutscher Sprache für die Tiere mitliefern.

Um jemanden wirklich zu überzeugen, braucht es mehr als stark vereinfachende Aussagen wie "nur VDH-Welpen sind gesunden Welpen". Schließlich sind beispielsweise auch Hunderte HD-kranker Schäferhunde im VDH gezüchtet worden.

Andererseits stelle ich mir vor, dass es bei einem idealen Züchter bessere Bedingungen geben könnte als jene VDH-Mindestvoraussetzungen, die meines Erachtens recht wortreich, aber ziemlich inhaltsarm geschrieben sind. Was ist denn nun konkret am VDH das Bessere, welche Garantien gibt es für tierschutzgerechte Zucht und verantwortungsvolles Verhalten des VDH-Züchters? So scheint der VDH ein Mindestzuchtalter der Hündin von 15 Monaten vorzuschreiben, außerdem soll es so sein, dass Hündinnen zweimal pro Jahr werfen dürfen. Stimmt das?

Ich schreib mal einen Auszug der Bestimmungen des "BSH" rein:
... Bei der Zucht von Rassehunden muß sichergestellt sein, daß eine Ausbeutung der Zuchthunde verhindert werden soll und sind in der Zucht die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften je­der Rasse entsprechend den Verbandsrichtlinien zu berücksichtigen.
...
Zur Zucht dürfen nur gesunde und wesensfeste Rassehunde verwendet werden und müssen diese eine vom BSH e.V. anerkannte Ahnentafel (kann auch von einem anderen Verein stammen) besitzen.
...
Für Zuchthunde und Welpen muß eine sehr gute Zwingerhaltung gewährleistet sein und kann dies vom BSH e.V. überprüft wer­den
...
(soll) die Zuchthündin nicht älter als 8 Jahre sein
...
Jede Zuchthündin darf in zwei Jahren höchstens dreimal werfen.
...
Jeder Rüde und Hündin, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen vor der Verwendung zur Zucht zuchttauglich geschrieben sein. Dies soll erstrangig von einem durch den Verein bestimmten Zuchtwart oder ersatzweise von einem Tierarzt nach freier Wahl des Hundebesitzers bestätigt werden.
...
Schutzimpfungen der Welpen durch den Tierarzt sind un­bedingt zu empfehlen
...
Die Ahnentafeln für die Welpen haben nur im Original Gültigkeit und muß die Unter­schrift des Zuchtbuches vom BSH e.V. oder des Mitgliedsvereines ebenfalls im Original auf den Ahnentafeln sein. Dasselbe gilt auch für Zweitschriften und bleiben Ahnentafeln Eigentum des BSH e.V.
...
01.01.2005
BSH Bayerischer Sächsischer Hundeverband e.V.


Mir geht es jetzt weniger darum, dass die kaum einen Satz grammatikalisch fehlerfrei zustande bringen, sondern um den Inhalt. (Sofern man den Inhalt verstehen oder erahnen kann.)

Was ist inhaltlich bei VDH-Bestimmungen besser?

Um mal einen Kritikpunkt am VDH zu nennen, in der Hoffnung, dass er ausgeräumt werden kann:
Ist es tatsächlich so, dass VDH-Rüden, die in Deutschland keine Zuchtzulassung (mehr) haben, vom deutschen VDH-Züchter im Ausland zum Deckeinsatz gebracht werden dürfen? Und dass die Welpen daraufhin VDH- oder FCI-Papiere bekommen können -- und damit die Weiterverbreitung des Fehlers des Rüden von der FCI und vom VDH zugelassen werden?

Kann jemand stichhaltige Argumente liefern, warum der VDH besser ist - -also keine Plattitüden wie "mein VDH-Hund ist gesund, aber Dissidenzvereine züchten kranke Welpen" -- ich meine so richtig belastbares Zahlenmaterial?
 
  • 24. April 2024
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Hallo Andreas, also VDH hat einfach nur (für mich persönlich gesehen) den Status, daß er vom FCI anerkannt ist in Deutschland. Da ja FCI nur immer einen Verband in einem Land zu läßt und dies ist bei uns in Deutschland der VDH.
Dann kann ich nur sagen, daß meine ersten 2 Hunde auch VDH-Papire hatten und auch wirklich einwandfrei gesund waren! Glaube aber nicht, daß dies durch den VDH so war, sondern einfach nur ein guter und rücksichtsvoller Züchter gewesen. Jedoch sind alleine schon die Aufnahmebedingungen im VDH schwieriger als bei anderen Verbänden.
Der VDH schreibt vieles vor, jedoch weiß ich, daß sich nicht alle VDH-Züchter daran halten.

Du kannst aber alles auf der Internetseite des VDHs einsehen und Dich da auch schlau machen, dies würde ich tun, wenn ich was über einen Verband erfahren möchte und dann vielleicht auch mal Kontakt zu VDH-Züchtern aufnehmen.
So ich weiß jetzt habe ich viel geschrieben aber geholfen habe ich Dir wohl nicht so.:rolleyes: Entschuldige!

Lieben Gruß
Pala

Das mit den Rüden stimmt, dies machen aber auch andere Vereinszüchter mit ihren Hunden. Ich bin der Meinung, dies liegt dann wohl auch in der Einstellung eines Züchters!
 
Hallo,
danke, der Hinweis mit der (dem?) FCI (welches Geschlecht hat "Federation"?) ist gut.

Nun ist ja auch der BSH in einem internationalen Dachverband. Also als Unterschied bleibt für mich die Größe und der Bekanntheitsgrad, sowohl des deutschen Verbandes wie auch der internationalen Dachorganisation. Das allein ist für mich noch kein Qualitäts-Kriterium. (USA ist größer und bekannter als die Schweiz, gefällt mir aber weniger.)

Oder gibt es Qualitätsmerkmale, aufgrund derer die (der?) FCI den VDH auserwählt hat?
 
Hallöchen,

also dieser Absatz relativiert für mich den ganzen guten Eindruck wieder:

Jeder Rüde und Hündin, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen vor der Verwendung zur Zucht zuchttauglich geschrieben sein. Dies soll erstrangig von einem durch den Verein bestimmten Zuchtwart oder ersatzweise von einem Tierarzt nach freier Wahl des Hundebesitzers bestätigt werden.

Mal ganz flapsig gesagt gehe ich dann zu meinem Dorftierarzt, geb dem ne Pulle Bier und schon hab ich nen Top Zuchthund.

Ich will auf keinen Fall sagen dass der VDH das Nonplusultra ist, aber (ich kann es jetzt nur für den Bereich Dobermann sagen) teilweise sind die Bestimmungen nicht so schlimm wie im Eingangspost dargestellt und ich hoffe mal dass man auf dem richtigen Weg ist. Die endgültigen Zuchtbedingungen unterliegen ja auch dem jeweiligen Rasseverein, der dem VDH angeschlossen ist, der VDH gibt nur die Mindestbedingungen vor.

So ist es beim Dobermann:
Hündinnen dürfen erst ab 18 Montanten belegt werden *mein* und das letzte Mal mit 7 Jahren. Es ist nur ein Wurf pro Jahr zulässig und wenn mehr als 10 (?) Welpen geworfen wurden darf die Hündin erst nach 18 Monaten wieder belegt werden.

Durch die Zuchttauglichkeitsprüfung wurde zumindest das "falsche Wesen" welches den Dobermann so in Verruf gebracht hat weitestgehend "weggezüchtet". Zu den anderen Krankheiten sage ich mal nichts - aber wenn man nur zu einem Tierarzt nach Wahl gehen müßte, sähe es bei dieser Rasse mit Sicherheit noch viel schlimmer aus.

Ich selbst bin keine Züchterin (sieht man vielleicht auch ein meinem tollen Halbwissen *g*) aber ich versuche halt Informationen zu bekommen damit ich irgendwann dann mal hoffentlich eine gute Entscheidung treffe. Bei den sog. Dissidenz-Vereinen bin ich etwas vorsichtig, da viele sich ganz toll darstellen aber grade bei der Auswahl der Zuchthunde dann eben doch mal ein oder auch zwei Augen zudrücken.

*uff* Das war mein Senf ;)

Picasso
 
Der VDH gibt lediglich Rahmenbedingungen vor. Besser oder schlechter kann man nicht allgemein sagen, es kommt schon auf die jeweilige Rasse an, denn jeder Zuchtverband hat (auch innerhalb des VDH) seine eigene Zuchtordnung.

Beim Mali beispielsweise gefällt mir die Körung des DMC, denn ich halte sie für eine anspruchsvolle Überprüfung der gewünschten Merkmale. Hunde, die dort durchfallen, werden nicht selten im DKBS eingesetzt, denn dort sind die Anforderungen der Körung vergleichsweise niedrig. Beide Verbände erfüllen die Anforderungen des VDH.

Für einen echten Vergleich müsste man sich also die Zuchtordnungen aller Verbände einer bestimmten Hunderasse heraussuchen.

Ich persönlich halte den VDH nicht für das nonplusultra, aber alle Dissidenzvereine, die ich bislang erleben durfte, waren dermaßen inkompetent in jeder Hinsicht (Zucht/Ausbildung/Organisation/Ethos), dass der VDH trotz aller Unzulänglichkeiten völlig alternativlos an der Spitze steht.

LG
Mareike
 
hallo Mareike,

bones schrieb:
Der VDH gibt lediglich Rahmenbedingungen vor.

Gibt es denn VDH-Rahmenbedingungen, die nennenswert über das gesetzlich geforderte (Hundehaltungsverordnung, Qualzuchtverbot, etc.) hinausgehen?
Wenn einzelne Zuchtverbände gute Vorschriften haben, so kann ja der VDH dies nicht auf seine Fahnen schreiben.
oder andersrum gefragt: Warum werden die guten Bestimmungen nicht vom VDH als verbindlich für alle VDH-Mitgliedsvereine erklärt?

bones schrieb:
Ich persönlich halte den VDH nicht für das nonplusultra,
eben... ich auch nicht...

bones schrieb:
aber alle Dissidenzvereine, die ich bislang erleben durfte, waren dermaßen inkompetent in jeder Hinsicht (Zucht/Ausbildung/Organisation/Ethos), dass der VDH trotz aller Unzulänglichkeiten völlig alternativlos an der Spitze steht.

wie sagt man... das geringere Übel...
Hätte jemand Lust, sinnvolle Vorschriften, die für alle Zuchthunde wünschenswert wären, zusammenzustellen? Man könnte sowas als Entwurf für das Heimtierzuchtgesetz aufheben.

Ich fang mal an:
Wünschenswerte Zuchtbestimmungen
Jeder Zuchthund muß vor Zuchtbeginn einen Wesenstest nach den Bestimmungen des NHundG bestanden haben.
Für Rassen mit bekannten Neigungen zu bestimmten Krankheiten muß die Zuchttauglichkeit vor Zuchtbeginn festgestellt werden.
Berechtigt zur Feststellung der Tauglichkeit sind Fachtierärzte für Allgemeine Tierzucht und Genetik der Haustiere und Erbpathologie und Verhaltensgenetik.
Im Sinne des ersten Satzen wird als "Neigung zu bestimmten Krankheit" festgelegt:
HD, ED bei Schäferhunden,
Taubheit bei Dalmatinern und Bullterriern,
Augenfehlbildung bei Mastinos.
 
So einfach ist das leider nicht. Es gibt beispielsweise Verbände, die eine Verpaarung bei HD-C noch zulassen. Undenkbar bei den Malis, bei anderen Rassen aufgrund der Zuchtbasis nicht zu verhindern. Da braucht es etwas Zeit, um die Probleme wieder auszumerzen.

Ich finde die Regeln der FCI bzw. des VDH nicht verkehrt, was ist daran auszusetzen?

Zuchtordnung FCI:
Zuchtordnung VDH und des DMC:

Wesenstests sollten sich nicht nach irgendwelchen amtlichen Bestimmungen richten, sondern durch die jeweiligen Rassehundverbände abgenommen werden. Anders ist auf die rassespezifischen Anforderungen gar nicht einzugehen.

LG
Mareike
 
hallo Mareike,
bones schrieb:
Ich finde die Regeln ... des VDH nicht verkehrt, was ist daran auszusetzen?
...
Zuchtordnung VDH...:
Ich geh mal die Paragrafen dieser Ordnung der Reihe nach durch:
§1
1 blabla, nichts Konkretes wird ausgesagt, nichts Handfestes, nur Worte
2-6 blabla
7. "Die Rassehunde-Zuchtvereine sind zur methodischen Bekämpfung erblicher Defekte verpflichtet."
-> wie man sehen kann (DSH), wurde dies nicht erfolgreich umgesetzt
8-10 blabla
§2
1-2 blabla
3 -> Verweis auf das TSchG, also keine schärfere Bestimmung als die ohnehin geltende gesetzliche Bestimmung
§3
blabla
§4
1.1 blabla, Verweis auf das TSchG, siehe oben
1.2 "Für Zuchthunde und Welpen muß mindestens sehr gute Zwingerhaltung gegeben sein; dafür sind Freiauslauf und menschliche Zuwendung Grundvoraussetzungen."
-> Zwinger für Welpen???
"menschliche Zuwendung" ist in der Hundehaltungsverordnung wesentlich umfassender verpflichtend geregelt als in diesem wässrigen Nebensatz. Hier bleibt die Ordnung hinter dem Tierschutzrecht zurück.
1.3 "Mit "HD mittel" darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden."
-> für mich eine fragliche Einstellung
1.2 (hier ist die Formatierung der Seite auf "mechelaar.de" offensichtlich durcheinandergekommen, da es "§4 Punkt 1.2" mehrmals gibt)
"Eine Hündin .... soll nicht mehr als ein Wurf pro Jahr zugemutet werden; Stichtag ist der Wurftag."
-> warum "soll"? Warum nicht "es ist absolut unzulässig"? Die Bestimmung des SV sollen mehr Würfe zulassen, stimmt das, damit wäre diese VDH-Bestimmung völlig wertlos?
Da die Nummerierung ja sowieso irgendwie nicht verläßlich ist, erspar ich mir weitere
einzelne Unterpunkte.
In §7 stehen einige Sachen, die sich vernünftig anhören. Zumindest in der Theorie. Wie es dann aber in der Praxis trotzdem aussieht, kann man ja an verschiedenen Beispielen sehen. Im Qualzuchtgutachten wurden ja diverse rassetypische Qualzüchtungen aufgeführt, deren Entstehung der VDH offenbar nicht verhindert hat.

Die Angabe "Stand: November 1996" zeigt außerdem, dass der VDH aus der Vorlage des Qualzuchtgutachtens offenbar keine Schlußfolgerung gezogen hat und in den letzten Jahren keinen Änderungsbedarf gesehen hat.

bones schrieb:
Wesenstests sollten sich nicht nach irgendwelchen amtlichen Bestimmungen richten, sondern durch die jeweiligen Rassehundverbände abgenommen werden. Anders ist auf die rassespezifischen Anforderungen gar nicht einzugehen.

Die Bestimmungen hinsichtlich tierärztlicher Überprüfung auf Doping (Beruhigungsmittel) und Krankheitszuständen, die das Verhalten beeinflussen könnten, habe ich bisher nur in den Vorschriften des niedersächsischen Wesenstest gefunden.

Zumindest müßte es eine verbindliche Mindestqualifikation des Prüfers geben; in der Praxis sind die Posten der 'Wesensrichter' wohl eher "Ehrenpöstchen" (z.B. für die Ehefrau des Vereinsvorsitzenden etc.) ohne geregelte Ausbildung und ohne Prüfung des Prüfers.

Ich will mit meinen kritischen Anmerkungen niemand persönlich beleidigen, aber ich will klar sagen, dass mir diese wischi-waschi-Formulierungen ziemlich sauer aufstoßen.

Die andere Ordnung (DMC e.V.) habe ich mir bewußt nicht angeschaut, denn für mich steht im Moment die Frage im Vordergrund, was der VDH an Bestimmungen vorgibt. Und da bin ich, im Gegensatz zur Länge der Ordnung, vom Inhalt sehr enttäuscht.

Selbst die Hundehaltungsverordnung gibt mehr her. Wie kann da noch der VDH als vorbildlich und richtungsweisend angesehen werden?

In eine Straßenverkehrsordnung würde auch niemand blabla-Sätze reinschreiben wie
"die Verkehrsteilnehmer sollen sich bemühen, die Verkehrssicherheit zu fördern"
oder
"die Fahrer sind verpflichtet, sich um sichere Fahrweise zu bemühen"
oder
"der Blutalkoholwert soll nicht mehr als 1 Promille betragen, außer in Ausnahmefällen..."
 
Letzendlich gibt die FCI die Rahmenvorgabe vor,der VDH hats übernommen und das Einzelne regeln die Zuchtverbände!Die Umsetzung liegt also bei den Vereinen!Hier weis ich z.B von mind zwei Richtern für die Bull Rassen,das sie gleichzeitig auch Leistungsrichter sind,einer davon VDH Gutachter für Bayern.
Ich sage mit keinem Wort das es das nonplusultra ist!Wobei man hier klar die Zuchtverbände/Vereine/Clubs anprangern muß!
Daher hat auch jeder Verein seine eigene Zuchtordnung!Die aber der Genehmigung des VDH bedarf!Soviel mal zur Verbandsstruktur und Umsetzung!
 
Ich verlass mich auf keine Vorschriften mehr. Wenn ein Züchter das nicht prüfen lässt was ich für wichtig halte, dann kaufe ich keinen Hund bei ihm. Ich stecke mir meine eigenen "Regeln" an die ich mich halte. Alles andere interessiert mich nicht. Leider fehlt grade dem Hundeneuling der Einblick. Auch ich war so doof - hauptsache Papiere (egal welche), hoher Welpenpreis = guter Hund. :(

Allein das Röntgen ist doch nicht genug. Da kann aus einer b Hüfte schnell eine A Hüfte werden und umgekehrt. Deswegen bei mir nur noch PennHip ( ) UND normales röntgen. Wenn das jemand nicht macht kauf ich da keinen Hund, bzw. würde keinen decken lassen zum decken geben.

Für viele Rassen gibt es noch keine Wesenstest. Geh mal mit einem Boerboel zu einem normalen Wesenstest für Listenhunde. Durchfallquote wären 90%, macht den Hund aber nicht schlechter. Von daher bleibt einem nichts übrig als selbst zu testen und zu schauen welche Ergebnisse einem wichtig sind.

Ich denke mal kriegt einfach nicht alle Rassen unter einen Hut - und das ist auch gut so
 
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