Nachbar meldet sich beim Ordnungsamt

  • 20. April 2024
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Hi nicki68 ... hast du hier schon mal geguckt?
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... das wird mir jetzt zu blöd.

Einfach so Behauptungen in den Raum zu werfen ohne irgendwelchen Hintergrund...:unsicher:
 
Er hat durchaus Recht.

Einzelne Fälle zu nennen fällt unter Datenschutz , Berufsgeheimnis bzw. Schweigepflicht.
Aber lasse dir versichern auch ich kenne mehrere Fälle in welchen VDH "Minis" über einer bestimmten Größe als Standard eingestuft wurden.

Das obligatorische Schreiben des VDHs half auch nicht weiter.
 
Er hat durchaus Recht.

Einzelne Fälle zu nennen fällt unter Datenschutz , Berufsgeheimnis bzw. Schweigepflicht.
Aber lasse dir versichern auch ich kenne mehrere Fälle in welchen VDH "Minis" über einer bestimmten Größe als Standard eingestuft wurden.

Das obligatorische Schreiben des VDHs half auch nicht weiter.

Das Schreiben vielleicht nicht, aber man kann sich an den Verein wenden und die helfen dann weiter. Selber vor ein paar Wochen noch life miterlebt...:hallo:
 
Das glaube ich dir, denn auch diese Seite kenne ich bzw. durfte ich sehr oft erleben. Ichweiß das es sehr oft klappt, aber eben nicht immer und bei allen bzw. in allen Städten
 
Das bezweifel ich sehr stark, dass ein Mini, der von einem VDH-Züchter stammt, als Standard eingestuft wurde. Vielleicht ein Mini aus einer Verpaarung von VDH-Hunden, die privat gezüchtet wurden, aber wohl kaum ein Mini, der kontrolliert durch Sachverständige Personen im VDH gezüchtet wurde. Da dürfte es jede Stadt schwer haben, zu erklären, wie ein Mini ein Standard wird, wenn er nachweislich von Mini-Eltern abstammt. Vor Gericht würde da jede Stadt baden gehen.

Das kann ich mir nicht vorstellen, um nicht zu sagen, dass das nicht stimmt und das habe ich auch noch nie gehört. In Bayern z.B. wo die diesbezüglich problematisch sind und gerne Minis nachmessen, auch wenn Papiere vorhanden sind, hat sich bisher jeder durchgesetzt, der VDH-Papiere hat.

In Düsseldorf ist es z.B. ganz klar so, dass die Papiere zählen. Ohne Papiere sollte der Mini nicht viel größer als 40 cm werden und auch dann hat man die Möglichkeit die Herkunft nachzuweisen.
 
procten du irrst.

Gerade in Bayern gehen die meisten ( mit ihren sowieso netten Hund) und lassen sich für 250 Ocken ein Gutachten über die Harmlosigkeit erstellen.

In Bayern ist der Bulli nur Kat 2 und mit Gutachten gibt es keinerlei Auflagen zur Haltung.

Ein Rechtsstreit ist kostenintensiv und langwierig - Das Gutachten ist in zwei Stunden gemacht

Das sind Fälle von denen der VDH bzw GBF gar nichts erfährt.
 
rimini

Schau mal, aber das ist ja wieder was völlig anderes. Wenn das Amt in Bayern den Mini zum Standard macht und es einem als Halter völlig gleich ist, weil der Standard Kat2 ist und es für die Leute einfacher ist auf Deinem beschriebenen Weg zum gewünschten Ziel zu kommen, dann ist das alles sehr relativ zu sehen.

Hier in NRW würde das sehr wohl einen erheblichen Unterschied machen, weil der Hund dann von einem "normalen" Hund zum Kat1 Hund wird. Auch dann hat man hier die Möglichkeit die Voraussetzungen zu schaffen, um den Hund trotzdem halten zu dürfen, weil die Tierheime hier voll sind, aber da man bei einem Kat1 Hund ein berechtigtes Interesse nachweisen muss bzw. die Haltung genehmigungspflichtig ist, gerät man plötzlich in eine Situation, in der man einen Kat 1 Hund unerlaubt hält.

Was Du beschreibst, kann ich mir vorstellen, aber ich habe noch nie gehört, dass ein VDH-Mini z.B. ins Tierheim gekommen ist, weil er als Standard eingestuft wurde oder die Halter irgendwelche sonstigen bedeutenden Nachteile zu ertragen hatten, weil der Mini trotz papieren als Standard eingestuft wurde.

@pete

Bei Dir hört sich das so an, als ob man "schummelt", wenn man einen Mini hält, oder der Hund automatisch gefährlich wird, wenn er zum Standard wird, oder Passanten sich zu Recht aufregen dürfen, wenn es ein Standard ist.

Wie Du weißt, kann auch ein Standard ohne Maulkorb herumlaufen, wenn man die nötigen Auflagen erfüllt, die dafür nötig sind. Auch dann hat der Passant kein Recht so zutun, als ob der Hundehalter etwas Unrechtes macht. Ich hätte Verständnis dafür, wenn sich der Mann erkundigt, ob der Hund ohne Mauli laufen darf (egal wo) und dann ist gut, weil man sich den Gesetzen zu fügen hat.

In diesem Fall hat er sich erkundigt und erfahren, dass alles seine Ordnung hat und man mir nichts kann, auch wenn er es gerne so hätte. Das scheint ihm aber nicht zu passen und das geht gar nicht. Mir gefällt auch vieles nicht, aber ich füge mich dem ohneLärm zu machen, weil es so seine Richtigkeit hat.

Wir sind nicht im wilden Westen, wo man sich nur widerwillig dem Sheriff unterordnet, aber trotzdem zum benachbarten Ranger reitet und ihm zur Warnung und zum Dampfablassen einen toten Tierkadaver vor die Tür wirft und allen im Dorf erzählt, dass man ihn bei der ersten falschen Bewegung über den Haufen schießt.

Eine freundliche Frage wäre angebracht und legitim. Ironische Kommentare und versteckte Drohungen nicht. Genauso wenig Bekundungen, dass man trotz einwandfreiem Verhalten und eindeutiger rechtslage nicht damit einverstanden ist.
 
....
@pete

Bei Dir hört sich das so an, als ob man "schummelt", wenn man einen Mini hält, oder der Hund automatisch gefährlich wird, wenn er zum Standard wird, oder Passanten sich zu Recht aufregen dürfen, wenn es ein Standard ist.

Wie Du weißt, kann auch ein Standard ohne Maulkorb herumlaufen, wenn man die nötigen Auflagen erfüllt, die dafür nötig sind. Auch dann hat der Passant kein Recht so zutun, als ob der Hundehalter etwas Unrechtes macht. Ich hätte Verständnis dafür, wenn sich der Mann erkundigt, ob der Hund ohne Mauli laufen darf (egal wo) und dann ist gut, weil man sich den Gesetzen zu fügen hat.

In diesem Fall hat er sich erkundigt und erfahren, dass alles seine Ordnung hat und man mir nichts kann, auch wenn er es gerne so hätte. Das scheint ihm aber nicht zu passen und das geht gar nicht. Mir gefällt auch vieles nicht, aber ich füge mich dem ohneLärm zu machen, weil es so seine Richtigkeit hat.

Wir sind nicht im wilden Westen, wo man sich nur widerwillig dem Sheriff unterordnet, aber trotzdem zum benachbarten Ranger reitet und ihm zur Warnung und zum Dampfablassen einen toten Tierkadaver vor die Tür wirft und allen im Dorf erzählt, dass man ihn bei der ersten falschen Bewegung über den Haufen schießt.

Eine freundliche Frage wäre angebracht und legitim. Ironische Kommentare und versteckte Drohungen nicht. Genauso wenig Bekundungen, dass man trotz einwandfreiem Verhalten und eindeutiger rechtslage nicht damit einverstanden ist.


also sorry, ich weiß nicht wo in meinen ausführungen du das liest aber geschrieben habe ich es nicht. ich schlage vor lies weniger zwischen und mehr in den zeilen.

pete
 
Gerade in Bayern gehen die meisten ( mit ihren sowieso netten Hund) und lassen sich für 250 Ocken ein Gutachten über die Harmlosigkeit erstellen.

In Bayern ist der Bulli nur Kat 2 und mit Gutachten gibt es keinerlei Auflagen zur Haltung.

Ein Rechtsstreit ist kostenintensiv und langwierig - Das Gutachten ist in zwei Stunden gemacht


Das glaube ich kaum und halte es für Hörensagen.
Denn auch mit einem bestandenem WT kann die Gemeinde in Bavaria eine K.... hundesteuer verlangen und auch Auflagen erteilen.Jedenfalls wenn sie diese in ihrer Hundeverordnung stehen hat.

Bei diesen dann jährlichen unnötigen Kosten kann man es doch dann lieber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.Den man auch sicher gewinnen würde.

Also wenn ich einen Mini mit VDH Papieren habe, dann ist es auch einer.

Ich würde gern die Namen der Hunde wissen die als Standard eingestuft wurden?
Wenn mir diese niemand nennen kann, glaube ich dies nicht.
 
Denn auch mit einem bestandenem WT kann die Gemeinde in Bavaria eine K.... hundesteuer verlangen und auch Auflagen erteilen.Jedenfalls wenn sie diese in ihrer Hundeverordnung stehen hat.

Da muss ich mich schnell einmischen, ich habe mit etwa 8-9 Gemeinden in Ober-und Niederbayern telefoniert und ausnahmslos alle stufen einen Kat.2-Hund mit Negativzeugnis und Wesenstest als "normalen" Hund ein - keine erhoehte Hundesteuer, keine Auflagen, ausser wenn die vom Gutachter angeordnet werden. Das heisst nicht dass alle das machen, aber die meisten wohl schon!
:hallo:
 
Wenn Sie es nicht machen, dann haben Sie das Recht leider auf Ihrer Seite.

Steuerrecht hat nichts mit der Haltegenehmigung oder Kat1 bzw. kat2 zu tuen. Rein theoretisch kann die Gemeinde oder Stadt die z.B Schäferhunde, Doggen oder Dackel höher besteuern, wenn sie dadurch die Population regeln will.
 
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