Nach Anmeldung eines StaffBulls zur persönliche Vorstellung?!

klumpenbaerle

Hallo,

ich habe vor 1 Woche recht günstig einen angeblichen rein-weißen Staffordshire Bullterrier (7 Wochen alt) aus einem sehr verwahrlosten Haushalt "frei gekauft". Die abartigen Bedingungen der Haltung (musste in eigenem Kot liegen usw.) des Hundes, wie ich von Bekannten erfuhr, hatten mich dazu gebracht ihn zu retten.

Eigentlich wollte ich ihn an eine ordentliche, gewissenhafte Familie weitergeben, aber nun habe ich mich total in die Kleine verliebt und auch unser Junghund kommt sehr gut mit ihr klar.

Nun mein eigentliches Anliegen:

Ich lebe in Sachsen (Dresden) und hier ist es so, dass Pitbull/ Bullterrier/ AmStaff sowie deren Kreuzungen untereinander, aber keine Kreuzungen mit anderen Rassen als Listenhund zählen, also Staffordshire Bullterrier sind KEINE Listenhunde bei uns.
Auch die Hundesteuer ist für einen Listenhund gleich der eines "normalen".

Wenn ich den Hund jetzt anmelde und angebe dass es ein Staff. Bullterrier oder StaffBull/ Boxer-Mix ist, besteht da eine große Gefahr dass die mir das nicht so richtig glauben und mich mit Hund zur Begutachtung vorladen? Eigentlich könnte es denen ja egal sein, da sie ja kein Bestreben haben wie manch andere Kommunen eine erhöhte Hundesteuer abzukassieren?!

Zwar sieht der Welpe bis jetzt einem StaffBull sehr ähnlich, wenn ich die Bilder aus dem Netz heranziehe. Aber ich habe halt Angst, dass es vielleicht doch ein Pitbull ist, die Übergänge sind ja fließend.

Wie würdet Ihr die Situation lösen bzw. Eure Erfahrungen interessieren mich?!
Bringt es was, wenn ich eine Tierhalter-Rechtschutz abschließe und ein Anwalt es durchgeboxt bekommen würde?

Ich möchte halt vermeiden, dass der Hund als Listenhund gesehen wird (wobei man bei uns polizeil. Führungszeugnis, Haftpflich und Sachkundenachweis nur benötigt) und mir wohlmöglich nach der Anmeldung entzogen wird bis ich die erforderlichen Anlagen erfüllt habe.
 
  • 29. März 2024
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Hi klumpenbaerle ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich lebe in Sachsen (Dresden) und hier ist es so, dass Pitbull/ Bullterrier/ AmStaff sowie deren Kreuzungen untereinander, aber keine Kreuzungen mit anderen Rassen als Listenhund zählen

Wenn ich den Hund jetzt anmelde und angebe dass es ein Staff. Bullterrier oder StaffBull/ Boxer-Mix ist, besteht da eine große Gefahr dass die mir das nicht so richtig glauben und mich mit Hund zur Begutachtung vorladen?


du beantwortest deine frage doch selber :rolleyes:
wenn kein stammbaum vorhanden ist, ist ein hund IMMER ein Mix...
und du weisst anscheinend noch nichtmal ansatzweise was drin sein könnte...
warum muss man versuchen da noch was hinzubiegen?
da hat der hund doch nichts von, außer das, dass er ins heim kommt weil herrchen meinte er müsse sich als held hinstellen weil er einen hund gerettet hat...?!

leider kenne ich mich mit den genauen gesetzen nicht aus, da werden sich aber noch genug leute melden ;) glaube mir
 
Es sind eigentlich immer die gleichen unglaublichen Geschichten :rolleyes: Leute fühlen sich besser, wenn sie irgendwo einen Hund "gerettet" haben :unsicher:
Wenn ich von so einer Haltung weiß bzw. höre, schalte ich das Veterinäramt und schmeiße so jemand nicht noch Geld in den Hals :sauer: Aber nee, man kommt dann ja auch günstig an einen Hund :unsicher:

Auch wenn du jetzt das "Retten" in den Vordergrund stellst, sagt mir mein Bauchgefühl, dass es wohl eher darum ging den reinweißen, angeblichen Staffbull günstig zu bekommen... :rolleyes: Klar, beim Züchter hätte der Hund ja mehr gekostet.
 
Danke für Eure destruktive, unqualifizierte Meinung. Das hat mir so sehr geholfen, dass ich den Hund heute Abend ins Tierheim schaffen werde, da es Euch ja mehr Wert ist, mir Eure scheinbare Unzufriedenheit mit dem Leben entgegenzubringen, anstatt mir sachlich zu helfen.

Wenn Ihr nicht wisst, warum ich rein-weiß extra betont habe, tut Ihr mir Leid und um mich als Retter hinstellen zu können, war es mir die 50 € Schutzgebühr wert, Ihr hattet ja so recht.


Die Hündin wird Euch dies nicht danken...
 
sind jetzt staffbulls bei euch gelistet oder nicht? der staffordshire bullterrier ist keine mischung sondern eine eigenständige rasse.

eigentlich müsstest du es an der grösse merken... die sind winzig. was wiegt der hund und wie gross ist er ungefähr?

lg tanja, die auch einen reinweissen staffbull hat

edit: hast du mal ein foto vom hundekind?
 
Unqualifiziert sind eher deine Übernahmen von Hunden. Im April hast du erst einen Hund aus dubioser Queller aufgenommen, wo nicht klar war, was drin ist, der Hund viel zu jung war etc.

http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...7325-ist-hier-ein-kampfschmuser-mit-drin.html

:unsicher:

Wenn man erst knapp 3 Monate vorher einen Hund aufgenommen hat, wo man nicht wusste, wie es mit dem Amt läuft und "Gefahr drohte", sollte man bei einer nächsten Hundeanschaffung schon anders vorgehen :unsicher:
 
Mmmh :gruebel:

Im Gesetzestext von Sachsen bei Hund und Halter e.V. lese ich keine direkte Rassebeschreibung für gefährliche Hunde :verwirrt::verwirrt::verwirrt:

Kann jetzt also auch nicht sagen, ob der Staffbull gelistet ist oder nicht.

Davon abgesehen, würde vllt ein Bild des Hundes helfen, wie Momo-Tanja sagt :) So könnten viele mal drüberschauen ob es sich wirklich um einen Staffbull handelt.

Ich kann jetzt aber nicht rauslesen, dass man ein besonderes öffentliches Interesse nachweisen muss um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen, hiesse ja, dass die Übernahme von Privat möglich ist.

Gibt es nicht auch Staffbullzüchter in Sachsen ? Also ist es da meiner Meinung nach nicht so streng mit der Übernahme ...

:kp:
 
Danke für Eure destruktive, unqualifizierte Meinung. Das hat mir so sehr geholfen, dass ich den Hund heute Abend ins Tierheim schaffen werde, da es Euch ja mehr Wert ist, mir Eure scheinbare Unzufriedenheit mit dem Leben entgegenzubringen, anstatt mir sachlich zu helfen.

Wenn Ihr nicht wisst, warum ich rein-weiß extra betont habe, tut Ihr mir Leid und um mich als Retter hinstellen zu können, war es mir die 50 € Schutzgebühr wert, Ihr hattet ja so recht.


Die Hündin wird Euch dies nicht danken...

Also wenn dich durch ein paar destruktive unqualifizierte Meinung direkt mal zur Abgabe eines Hundes bewegen, solltest Foren wohl lieber meiden. Selten so ein kindisches Post gelesen, aber wahrscheinlich wird man von dir eh nie wieder was lesen... :unsicher:
 
Hallo erstmal!!
Ich komme zwar aus Sachsen-Anhalt, aber ich denke, das spielt jetzt nicht die große Rolle.
Ich würde deinen Hund erstmal anmelden, egal, was es für eine Rasse ist, Mix hin oder her, anmelden mußt du ihn so oder so.

Gut, wir mußten nicht erklären, was wir für eine Rasse haben (Amstaff/Piti), da die Vorbesitzer sammy abgemeldet haben und das OA Köthen bereits auf unsere Anmeldung wartete (ja, die städte kommunizieren untereinander, ich hätt es nicht gedacht, aber es sind ja auch gefäääääährliche Kreaturen:kindergarten:

Ich habe vorher aber auch nochmal per telefon genau beim OA nachgefragt, wie sich was verhält, keine namen genannt und super auskunft bekommen.... ehrlich:sorry:
Bei der Anmeldung waren die auch sehr freundlich, es sind nicht alle beamten gleich in eine schublade zu stecken..

Naja jedenfalls hatten wir ein halbes jahr zeit, alles zu besorgen und den wesenstest über die bühne zu bringen (sachkunde und führungszeugnis brauchen wir hier nicht).
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es bei Euch anders ist.
Bis dahin nimmt euch keiner den Hund weg, erst wenn der Zeitraum um ist und du hast die geforderten unterlagen nicht eingereicht, gibts ärger :sauer:

Aber ist es nicht eigentlich egal, ob deine maus ein listi ist oder nicht?????:verwirrt:
noch dazu, weil du ja bis jetzt noch die normale steuer zahlst. und dann bekommt man das auch irgendwie hin, ich spare halt woanders, hauptsache meine kleine schnecke ist bei mir.:love:
 
:

"Hunderassen

für die die Gefährlichkeitsvermutung gilt (§ 1 Abs. 1 und 2 GefHundG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 DVOGefHundG)

Nr. 1 - American Staffordshire Terrier
Nr. 2 - Bullterrier
Nr. 3 - Pitbull Terrier

Die Gefährlichkeitsvermutung besteht auch für Kreuzungen der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 DVOGefHundG aufgeführten Hundegruppen untereinander. Eine Kreuzung im Sinne dieser Vorschrift liegt dann vor, wenn ein Hund mischerbige Wesens- und Körpermerkmale besitzt und die Elterntiere, von denen er abstammt, zu unterschiedlichen Hunderassen/-gruppen im Sinne von § 1 Abs. 1Nr.1 bis 3 DVOGefundG gehören."

Der StaffBull ist somit nicht gelistet. Weiterhin gilt für die Anmeldung, dass diese erst mit dem vollendeten 3. Lebensmonat des Hundes vorgenommen werden muss.

Nebenbei: Ich habe das Gefühl, dass das Ordnungsamt hier nach dem Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" verfährt und eher guckt, ob der Hund sich benehmen kann (!), und ob man Steuermarke und Kackibeutel dabei hat. Wir sind ja alle keine Kynologen...im Zweifelsfalle kriegst du einen Termin beim Amtsveterinär, der die Rassebestimmung vornimmt. Kommt der zu dem Schluss, dass dein Hund zu den oben gelisteten gehört, musst du zum Wesenstest (vorläufig mit 6 Monaten, ein zweites Mal mit 15 Monaten). Dir sollte also erzieherisch daran gelegen sein, jederzeit für den Wesenstest gewappnet zu sein - egal, wie du die Rasse bei der Anmeldung bezeichnest.

Grüße aus Dresden! ;)
 
Hallo erstmal!!
Ich komme zwar aus Sachsen-Anhalt, aber ich denke, das spielt jetzt nicht die große Rolle.

Ich denke, das kann definitiv eine sehr große Rolle spielen!

"Hundegesetztechnisch" kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, und das gilt leider auch für die Konsequenzen, wenn man den Hund nicht korrekt anmeldet oder übernimmt.
Aber ist es nicht eigentlich egal, ob deine maus ein listi ist oder nicht?????:verwirrt:

Je nach Bundesland definitiv nicht. :uhh:

In NRW zB ist 1. der Staffbull gelistet, und 2. zählen auch Mixe der gefährlichen Hunderassen mit anderen Hunden als Listenhunde, nicht nur Mixe untereinander.

Dazu kommt, dass die Übernahme von Privat hier vom Gesetz her nicht erwünscht ist. Ich könnte also nicht einfach einen Staffbull "freikaufen" und dann "erstmal anmelden" - der würde mir vom O-Amt ratizfatzi beschlagnahmt wegen illegaler Anschaffung, und ich würde ihn auch nicht wieder zurückbekommen, da ich durch die Art der Anschaffung meine Zuverlässigkeit verspielt hätte.

Da der Staffbull (wenn's denn einer ist) aber in Sachsen anscheinend gar nicht gelistet ist, und ein Staffmix mit einem anderen Hund auch kein Listi wäre - wären meine Hinweise an den TE darüber, was jetzt zu tun ist, in diesem Fall völlig sinn- und bedeutungslos.

Fazit ist: Es ist keine gute Idee, jemanden im Hinblick auf die Gesetzeslage zu beraten, der in einem anderen Bundesland lebt.
Ist total bescheuert, natürlich, ist aber so!
 
@lektorratte:

Aber ist es nicht eigentlich egal, ob deine maus ein listi ist oder nicht?????

Damit meinte ich Sie persönlich, nicht in Hinsicht auf die Gesetzeslage, da ist mir schon klar, daß dies eine bedeutende rolle spielt :rolleyes:

Ich wollte hier auch keine beratung betreffs der Gesetzeslage abspielen, sondern habe geschildert, wie es in meinem falle war, auch aus diesem grund begann ich meinen kommentar mit den von Dir so schön zitierten worten "ich komme aus sachsen-anhalt...."


Trotzallem sollte sie sich bei OA nach der Gesetzeslage erkundigen, daß habe ich ihr mitteilen wollen und ja, ich wollte ihr auch Mut machen :unsicher:,

Bis dahin nimmt euch keiner den Hund weg, erst wenn der Zeitraum um ist und du hast die geforderten unterlagen nicht eingereicht, gibts ärger

weil ich davon ausgehe, daß sie versucht, sich parallel zum forum kundig zu machen. War etwas blauäugig von mir, das geb ich zu, sorry
 
Nachtrag:

Dir sollte also erzieherisch daran gelegen sein, jederzeit für den Wesenstest gewappnet zu sein

Will sagen: Anstatt sich mit Tierhalter-Rechtsschutz, Anwälten und Gerichten herumzuplagen, sollte man Zeit, Geld und Energie lieber in die Hundeerziehung und ggf. den Wesenstest investieren (allgemein gesprochen). Denn selbst wenn du deinen Hund gerichtlich frei bekommst, wird das Geschrei am Ende umso lauter sein, wenn - aus welchen Gründen auch immer - doch mal was passiert (ich kann mir schon BILDlich die Schlagzeile vorstellen), als wenn der Vorfall eines Hundes gemeldet wird, der den Wesenstest bestanden hat. Und im schlimmsten Fall führt so ein Gemähre dazu, dass der StaffBull hier auch noch auf die Liste rutscht. Ich würde mich aufgrund der Kulanz der hiesigen Ordnungshüter (und das SIND sie, wenn ich mir bspw. die Ausführungen von lektoratte bezgl. NRW anschaue) eher aufgeschlossen zeigen und so das Bild der SoKa-Halter aufwerten - ob dein Hund nun auf der Liste steht, oder nicht.

Wenn du Geduld hast, kann ich am Samstag aber mal eine Bekannte fragen, die hier selbst drei reine StaffBulls führt. Ich vermute, dass ich sie auf dem Hundeplatz treffen werde.
 
konfetti, das verstehe ich ja! :)

Aber gerade das "Mutmachen" kann in dem Fall auch nach hinten losgehen, denn das "Bis dahin nimmt euch keiner den Hund weg" muss eben je nach Bundesland überhaupt nicht so sein!

(Wär ja schön, wenn es so wäre. Gar keine Frage!)

Und dann ist im Zweifelsfall das Elend groß...
 
Ähm, soll der Hund nicht sowieso weg ??
Das hat mir so sehr geholfen, dass ich den Hund heute Abend ins Tierheim schaffen werde,

Ich hatte das so verstanden...

Ich seh das ja immer etwas negativer..
Ein reinrassiger Staffordshire ohne Papiere..hmm,ja, wer's dann glaubt.
Eher ist es doch meist so, das der Vorbesitzer ein Schnäppchen machen wollte und am Schluss dann doch einen Staff/Pit Mix bekommen hat.
Man siehe doch die ganzen Threads mit Canario,Am Bullis und sonstigen Designer-Dogs-Welpen, die am Schluss dann eben doch "nur" Listen-Mischlinge sind....

Also ist die Gefahr, das es sich auch hierbei um einen Listen-Mix handelt, recht groß !

Möglichkeit 1: Man gibt das Tier ab, bevor das Kindchen-Schema von wirklicher Verliebtheit abgelöst wird.

Möglichkeit 2: Man wartet, bis zum Wesenstest-Alter (6 Monate?)...ist der Hund dann immer noch ein Winzling,könnte er doch ein Staffy sein, ist er es nicht, sollte man dazu stehen und den Hund als Listenhund anmelden.
Oder ihn eben dann abgeben....was sicher für die Meisten weit schmerzhafter ist, als jetzt...
 
du beantwortest deine frage doch selber :rolleyes:
wenn kein stammbaum vorhanden ist, ist ein hund IMMER ein Mix...
und du weisst anscheinend noch nichtmal ansatzweise was drin sein könnte...
warum muss man versuchen da noch was hinzubiegen?

Aber Mix heißt gerade in Sachsen nicht gleich "gefährlicher Hund":
Nur die drei Verdächtigen (AmStaff/Pitbull/Bullterrier) und deren Kreuzungen "untereinander" gelten in Sachsen als "gefährlich", ein AmStaff-Boxer-Mix wäre demnach kein Listenhund.
Insofern ist zwar die konkrete Anschaffung des TE bescheiden, die Frage wie streng die Behörden das bei Mischlingen sehen, ist aber durchaus berechtigt, würde mich auch interessieren ;)
 
ich persönlich finde es schade das man zum teil echt immer als vollpfosten dargestellt wird wenn jemand einen hund freikauft....ich persönlich habe dies auch schon getan,nachdem mich das vet amt aber nicht unterstützt hat und ich mir das leid des tieres nicht länger anschauen wollte... natürlich würde ich niemals einen welpen aus mitleid einen vermehrer abkaufen,es handelte sich damals um einen weissen schäferhund der in einen "verliess" gehalten wurde.

zur threaderstellerin,ich fände es sehr schade wenn der hund ins TH kommt,weil er da wohl nicht mehr rauskommen wird :(
 
Jau, und nu überlegen wir mal, wie wahrscheinlich es bei einem 7 Wochen alten Welpen ist, dass er nicht dort geboren wurde, wo er "freigekauft" wurde. Aber in Tschechien ist das mit dem Vet-Amt wahrscheinlich auch gleich nochmal schwerer :rolleyes:

Wenn's ein Staffbull ist, dann melde ihn so an - oder direkt als Mix unbekannter Herkunft. Wenn es sich später als was anderes entpuppt, musst Du eben die Anmeldung ändern und die Auflagen erfüllen. Rassebegutachtung macht in dem Alter eh nicht viel Sinn.
 
Ich glaube nicht, dass die TE diese Bemerkung ernst gemeint hat.
Kam mir eher sarkastisch vor.

@TE selbst:

Vielleicht kannst du ja nach meinem Beispiel verstehen, warum einige hier auf das "Freikaufen" so allergisch reagieren. Nicht nur wegen des Geldes für den Hundebesitzer, sondern auch, weil - je nach Bundesland - damit die Probleme unter Umständen erst anfangen können (nicht müssen!).

Wie schon beschrieben: Ich hätte das hier zB nicht machen können, sondern hätte den Weg über das Vetamt gehen müssen!, hätte ich den Hund legal behalten wollen.
 
okay, mit sieben wochen freikaufen ist schon ne andere nummer und bei sokas ist das eh so eine sache :rolleyes:
 
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